brauche Rat -  Unverheiratet, zwei Kinder Trennung wie gehts weiter

Ralph

Ralph
Wir sind nun seit rund 11 Jahren zusammen und momentan in einer ziemlich tiefen Krise.

Wir leben in einer "eheähnlichen Gemeinschaft", wie das so schön heißt, zusammen und das seit rund 11 Jahren.
Zwischenzeitlich haben wir zwei Kinder ( sechs und eineinhalb Jahre alt). Ich bin vollzeit tätig im Aussendienst und meine Lebensgefährtin (blödes Wort!?) ist als selbstständige zugange.
Für beide Kinder haben wir das gemeinsame Sorgerecht.Wie sieht das denn nun aus wenn wir uns trennen, bekommt automatisch meine "Frau" das Sorgerecht und bleiben die Kinder bei Ihr, oder können die Kinder ebenso bei mir bleiben ?
Wer kennt sich denn mit sowas aus und wo kann ich mir ggf. kostenlosen Rat holen, ich will ja nicht gleich einen Anwalt aufsuchen.
(zum einen ist die Sache noch nicht ausgestanden und keine Endgültige Entscheidung getroffen, ob wir uns trennen, und zum Anderen will ich nicht gleich mit Kanonen auf Spatzen schießen).
Ich will halt nur nicht vollkommen unvorbereitet sein und im ernstfall die Geschichte für meine Kinder so human wie möglich über die Bühne bringen, ich denke das wird so schon hart genung für die zwei kleinen.
 
D

diana29

Guest
hallo
Wenn du vollzeit arbeitest lass die kinder doch bei der Mutter .du kannst sie ja immer besuchen .
Habt Ihr beide das sorgerecht Wenn nicht hast du sowiso keine schongse Die zu kriegen .
die Kinder leiden noch mehr darunter wenn Ihr euch jetzt noch um sie steitet .das ist für die kinder jetzt schon schlimm genug das Mama und Papa sich nicht mehr lieb haben .
Ich bin jetzt seit 1 jahr aleinerziehend Meine Tochter Sieht ihren Vater aber regelmäzig und das ist auch gut so .
wenn es geht fridlich auseinander und nicht in steit.
meine Tochter hat mich gefagt ob es ihre schuld wäre das ihr Vater und ich auseinander gegangen sind .natürlich nicht sie ist nicht schuld.
tut das beste für eure gemeinsamen Kinder ihr habt sie doch beide lieb
 

schnupe

Aktives Mitglied
Hallo Ralph,

das Ihr das gemeinsame Sorgerecht habt, ändert auch eine Trennung nichts an dem Zustand.

Theoretisch sind beide Eltern dadurch berechtigt, die Kinder bei sich leben zu haben.

Können sich die Eltern nicht selber einig werden, wo die Kinder zukünftig leben sollen, kann man das Aufenthaltsbestimmungsrecht für sich beantragen.
Das ist ein Teil des Sorgerechts (welches in 3 Teile gesplittert ist: Personensorge, Vermögenssorge und Aufenthaltsbestimmungsrecht).

In dem Fall würde es vermutlich übers Gericht gehen, welches dann dem einen oder anderen Elternteil das Aufenthaltsbestimmungsrecht zusprechen wird.

Der rest der gemeinsamen Sorge sind davon dann nicht betroffen, und bleiben bei beiden Eltern
 
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