Frage -  Urlaubsanspruch gegenüber Kinderlosen!??

Nina*

Mitglied
8o Hallo ihr Lieben,

ich benötige in folgender Sache dringend euren Rat: :idee :idee :idee

Mein Mann und ich müssen schon frühzeitig unserern Jahresurlaub aufeinander abstimmen und einreichen. Während es bei mir mit meiner direkten Kollegin (sie hat ein Kind) prima klappt (Ferien teilen wie jeweils 1:1 untereinander auf, so dass jeder die Hälfte der Ferien mit seinen Kindern nutzen kann) hat mein Mann eine ziemlich unkooperative kinderlose Kollegin, die ihn auch ansonsten ziemlich moppt.
Sie hat jetzt zum Beispiel -nur um ihn/oder uns einen auszuwischen ohne Absprache mit meinem Mann (die beiden sind eine Abteilung und müssen sich gegenseitig vertreten) ihren kompleten Jahresurlaub eingereicht. Dabei hat sie ausschließlich die Ferien gewählt.

Die Frage meines Mannes an sie, ob sie es nicht für nötig hält die Urlaubsplanung im Team abzusprechen und auch nicht berücksichtigen würde das er Kinder habe und seinen Urlaub in den Ferien planen muss, während sie den Urlaub frei planen kann, hat sie mit dem Kommentar abgewiegelt:"Wenn es Ihnen nicht passt, können Sie sich ja beim Chef beschweren!"

Ich bin völlig außer mir uns sehen schon unsere einzige gemeinsame Familienzeit den Bach runter fließen....... :traene :traene :traene

Wisst ihr vielleicht Rat und darf die Kollegin meines Mannes das übehaupt rein rechtlich? Ich bin der Meinung in einer Abteilung oder einem Team muss die Urlaubsplanung abgesprochen werden -schon rein aus organisatorischen Gründen, auch dachte ich, dass Mitarbeiter mit Kindern Anspruch auf Urlaub in den Ferien haben!!?????? .......


Viele Grüsse

...eine verzweifelte Nina :traene :traene
 
S

silentsmile

Guest
Soweit mir bekannt ist, hat Dein Mann zu Ferienzeiten Vorrang vor kinderlosen Kollegen. Ich halte hier tatsächlich ein Gespräch mit dem Chef für angebracht. Davon abgesehen, finde ich es, gelinde gesagt, eine Unverschämtheit, was diese Kollegin sich da geleistet hat.

Ich drück die Daumen! ;-)
 
S

Susette

Guest
Ich kenne es nur so, dass man sich absprechen muss und dass diejenigen mit schulpflichtigen Kindern Vorrang haben.
Allerdings hat sie wohl zuerst den Urlaub eingereicht. Ist er denn schon genehmigt? Dein Mann soll mit demjenigen reden, der für die Urlaubsgenehmigung zuständig ist und seine Gründe darlegen.
 

Nina*

Mitglied
@Susette:
Hallo und danke für deinen Rat!!!
Ich glaube der Urlaub ist genehmigt -lt. ihrer Aussage- und dass ist auch der Punkt, den ich nicht verstehe, weil mein Mann darüber nicht informiert war ?( ?( ?( .... bin nämlich auch der Meinung, das es gerade in einer zwei -Mitarbeiter -Abteilung ohne gegenseitige Urlaubsabstimmung nicht möglich ist, zumal sie sich ja auch gegenseitig vertreten müssen..!?

Vor ca. zwei Wochen hat der Chef meines Mannes ihn gefragt wann er Urlaub nehmen möchte, da hat mein Mann geantwortet, dass er dass noch mit seiner Kollegin und mit mit absprechen muss. Das fand der Chef auch richtig, das macht die Sache für mich um so verworrener.....
 

prinzessin05

Namhaftes Mitglied
Nee, nee, es ist auf jeden FAll so, dass dein Mann mit Kinder vorgeht. Die Paten von unserer kleinsten z.B. können zur Zeit nie mit uns zusammen in Urlaub fahren, da sie in den Ferien keinen Urlaub bekommen, da sie noch keine Kinder haben.
Mach dir da mal keine Gedanken, dein Mann muß ja in den Ferien den Urlaub nehmen. Er soll zum Chef gehen und das mit ihm abklären und ggf. muss sie ihren Urlaub neu abstimmen.
Genehmigt kann der eigentlich noch nicht sein, sowas ist eigentlich immer nur ein Antrag und genehmigt wird der erst kurz vorher.
 
S

SabineS.

Guest
Genehmigt werden kann der Antrag schon lange vorher, das ist nicht der Punkt. Komisch an der Sache ist, dass es angeblich genehmigt wurde, ohne den anderen Betroffenen, also Deinen Mann, zu hören.
 
S

shannon

Guest
hallo,

hier gibt es eine ganz klare regelung im betriebsverfassungsgesetz:

arbeitnehmer mit kindern sind in der urlaubsplanung auf jeden fall gegenüber kinderlosen in den ferienzeiten mit ihren urlaubsansprüchen im vorrang.

wenn der chef hier einen arbeitnehmer mit kindern übergeht, muss er soger im zweifelsfall für den schaden (stornogebühren des kinderlosen etc.) aufkommen bzw. hat der kinderlose sich die genehmigung durch unwahrheit (hab ich mit dem familienvater so abgestimmt) ergaunert, bleibt er selbst darauf sitzen.

auf keinen fall auf diskussionen einlassen, einfach den urlaub mit dem entsprechenden hinweis auf die rechtslage einreichen und (falls vorhanden natürlich optimal) den betriebsrat informieren.

einem arbeitnehmer mit kindern darf der urlaub in den ferien nur durch seltene betriebliche belange verweigert werden und das auch auf keinen fall für das ganze jahr, es sind schliesslich viel mehr schulfreie tage, als einem arbeitnehmer in deutschland urlaubstage zustehen.

nicht unterbuttern lassen und für eure rechte kämpfen, hier steht das gesetz ganz klar auf eurer seite:dummschwatz
 
Oben