Urteil des BVerfG

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PhiloCon

Guest
Hi allerseits,

was haltet Ihr vom Urteil des Bundesverfassungsgerichtes zum Thema Ehegattensplitting?
Erklärung: bisher kam der steuerliche Vorteil des Ehegattensplittings bei Wiederheirat eines Partners dem unterhaltsberechtigten Partner zu. Dadurch war der 1. Ehepartner bevorzugt.

Ob es jetzt zu einer Prozesslawine für die Familiengerichte kommt?

Interessiert,
Gabi
 

Susanne

Namhaftes Mitglied
hä?? welches urteil?

kannst du das genauer erklären???

ich interessier mich schon stark dafür... hätt deshalb gern ein paar infos, wies bisher war und wie es jetzt ist.
danke


lg
susi
 

Charisma

Aktives Mitglied
Hallo PhiloCon!

Ja, das würde mich auch interessieren, hab noch nichts davon gehört.

Im allgemeinen wäre ich ein Befürworter für das Abschaffen des Ehegattensplittings, aber das ist ein anderes Thema.

Vielleicht kannst Du mal grob umreissen, worum es in dem Urteil genau geht?

Lg Charisma
 

Susanne

Namhaftes Mitglied
blöde frage, aber was ist ein 'ehegattensplitting'??

davon hab ich noch nix gehört... oder ich kenn das wort nur nicht?!
 
P

PhiloCon

Guest
Hi allerseits,

Beispiel:
Mann M war mit Frau F1 verheiratet, 2 Kinder. Ehe wurde geschieden, Mann zahlt Unterhalt für F1 und die Kinder.

M traut sich nochmal und heiratet F2. Man wird steuerlich gemeinsam veranlagt und dadurch steigt M's Nettoeinkommen. Davon profitiert weder M noch F2, sondern F1.

So war es bisher. Nun hat das BVG gesagt, dies sei nicht rechtens. Die steuerlichen Vorteile aus dem Ehegattensplitting kommen nun NICHT mehr F1 zugute, sondern verbleiben als Nettoeinkommen bei M und F2.

alles klar? :)

Grüsse, Gabi
 

Charisma

Aktives Mitglied
Hallo PhiloCon!

Das hast Du gut erklärt anhand des Beispiels verstehe ich jetzt wie die das meinen.

Nun ja - kann ich irgendwie nachvollziehen, da ja der Grundgedanke ist die Familienbildung durch Heirat finanziell zu fördern, was ich persönlich allerdings echt bescheuert finde. Gerechter wäre vieleicht gewesen den Steuervorteil zwischen F1 und F2 gerecht aufzuteilen - aber was ist heutzutage schon noch gerecht?

@ susi

Das Ehegattensplitting bringt einen Steuervorteil. Man kann sich gemeinsam veranlagen lassen und hat besonders dann einen Vorteil, wenn Mann arbeitet und Frau möglichst wenig verdient, am besten wenn sie nichts verdient.
Ich glaub, das ist so, weil man dann die doppelten Freibeträge nutzen kann.

Mir brachte das zu meiner verheirateten Zeit gar nichts, weil mein Ex-Mann so oft krank war oder im Knast, dann hätte ich mehr Steuern gezahlt bei gemeinsamer Veranlagung weil die Steuerprogression so hoch gewesen wäre.

Bitte an PhilCon: falls die Erklärung zum Ehegattensplitting so nicht ganz richtig sein sollte, bin ja nur Laie bitte ich um Korrektur.

Lg Charisma
 

Susanne

Namhaftes Mitglied
hey, die änderung find cih super!!!

ich werd ja in absehbarerzeit F2 und kann mich somit freuen....

:bounce1 :bounce2 :bounce1 :bounce2
 
P

PhiloCon

Guest
Einen wunderschönen guten Morgen,

@susal: kennst Du das Buch von Doris Früh, Im Schatten der Ersten. Partnerschaft mit einem geschiedenen Mann. Kösel Verlag, Preis 14,95 EUR ?

Da werden ne Menge Fallen für die 2. frau beschrieben. Ich fand es sehr lesenswert.

@charisma: das hast Du schon recht gut beschrieben. Danke .

Sonnige Grüsse,
Gabi
 

Susanne

Namhaftes Mitglied
hey gabi,

nein, das buch kenn ich nicht!

aber in viele 'fallen' werd ich wohl nicht so ganz tappen können...
zumindest hoff ich das!
wir haben eine sehr gute anwältin und ich mach mich selber auch ganz viel schlau über das thema.
bis jetzt stand eigentlich eh fest, dass wir nicht heiraten solange seine noch-frau unterhaltsansprüche gelten machen kann...

naja, am 26. november ist die scheidung und da stellt sich raus, ob sie überhaupt ansprüche stellen kann...

lg
susi
 
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