Verlobung <- rechtmäßig ?

sphings

Neues Mitglied
Hallo zusammen,

ich habe da einmal eine eher rechtliche frage.

Meine Tochter (noch 14) will sich mit einem volljährigen (über 18) verloben.
Wie sieht das rechtlich aus ? Hat das überhaupt eine Rechtsgültigkeit ?
Darf sie sich mit 14 überhaupt schon verloben und wenn nicht ab wann dürfte
sie es denn vom Gesetz her? (auch ohne zustimmung von uns?)

Schonmal danke im Vorraus für die Antwort
 

Susanne

Namhaftes Mitglied
also soweit ich weiß, darf sie sich ab 16 verloben.
unter 16 nicht! da liegt die volle 'geschäftsfähigkeit' ja noch bei den eltern.

aber ich glaub sie könnte sogar heiraten, wenn sie unter 18 aber über 16 ist und ihr freund über 18... zumindest hab ich das mal in der schule gehört.

aber zur not würd ich einfach mal bei nem anwalt anrufen und nachfragen. oder bei profamilia oder dergleichen. die wissen das sicherlich.

ausserdem hat eine verlobung ja keine so große bedeutung mehr...
 
M

masmins Ehemann

Guest
Verlobung hat doch Rechtlich gar keine Bedeutung oder?
Ich mein sie wird nirgendwo eingetragen, man könnte ja sagen der war mit mir verlobt.
 

kiki_b

Mitglied
ich hab zwar auch nicht allzu viel ahnung, aber ich glaube auch, dass eine verlobung rechtsmäßig überhaupt nichts zu heissen hat.
eine ehe ist ja eingetragen, aber eine verlobung ist doch eher symbolisch (so gesehen), oder nicht?
 
M

masmins Ehemann

Guest
Klugscheißen on/ Verlobung ist das Versprechen jemanden zu ehelichen /Klugscheißen off

Zumindest hab ich es so mal bei gebracht bekommen
 

sphings

Neues Mitglied
Ja genau das ist das versprechen jemanden zu heiraten ...
In der zeit sollen die halt prüfen ob sie zueinander passen oder nicht ...

Aber es ist ja auch so das man für einen vertrag (ehevertrag) geschäftsfähig sein muss ... naja und wenn man jemandem verspricht so einen vertrag einzugehen dann stellt sich mir die frage ob es rechtlich halt überhaupt möglich ist ...
 

Susanne

Namhaftes Mitglied
verlobung hat 'nur' vor gericht ne bedeutung: da hat man als verlobte/r ein aussageverweigerungsrecht ;D
 
E

Elchen

Guest
Also ich denke,da hast Du nichts zu befürchten.......sphings...Weil Du die Erziehungsberechtigte bist..
Und soweit ich auch weiß,könnte Deine Tochter zwar mit 16 heirateten,bräuchte aber die Einverständniserklärung der Eltern......
 
K

kirena

Guest
Wo ist denn das Problem?

Lass sie sich halt verloben, wenn du dagegen bist und rummoserst und vielleicht sogar einen Anwalt anrufst dann stoesst du sie noch weiter von dir weg. Sie wird jetzt erwachsen und es geht nicht zurueck. Sicher dir also
lieber ihre Freundschaft und Liebe als ihren Hass, weil du ihre Entwicklung unterbrechen bzw. abbrechen moechtest. Ich weiss, dass du es nicht so meinst
und vielleicht hast du nur einfach Angst, sie zu verlieren und meinst 14 ist noch zu frueh. Aber wenn sie meint 14 ist nicht zu frueh, dann lass sie machen.
Ein rechtliches Versprechen ist das eh nicht, wie wir nun alle wissen, und warum ihr nicht ihre Freiheit lassen, wo du doch eh nichts dagegen unternehmen kannst? Tu dir selbst einen Gefallen und sei lieber verstaendnisvoll und unterstuetzend - das bringt euch beiden auf Dauer mehr.

Liebe Gruesse, Kirena
 

Silvya

Aktives Mitglied
Hallo allerseits,

die Verlobung ist ein Heiratsversprechen und hat somit auch Rechtliche Konsequenzen, neben dem Aussageverweigerungsrecht kann auch der Partner der nach der Verlobung verlassen wird, für die Zeit Schadensersatzansprüche geltend machen, bedingung dafür (bei beiden fällen) ob es noch weitere Ansprüche/Möglichkeiten gibt weiß ich nicht, muß eine Verlobung vor Zeugen stattgefunden haben, es reicht also wenn innerhalb der Familie die Verlobung bekannt gegeben wird.

Das weiß ich daher, da ich mich darüber schlau gemacht hatte (Mein Mann und ich waren ein Jahr verlobt, ehe wir geheiratet haben (sonst wären zuviele Hochzeiten in einem Jahr gewesen)). Genaueres können entsprechende Stellen (Anwalt, Pro Familia, Jugendamt, Gericht, etc.) sagen.

Liebe Grüße
Silvya
 

suse19782002

Aktives Mitglied
ich denke, dass eine verlobung in der heutigen zeit, viel an bedeutung verloren hat. es ist oftmals nicht mehr so, dass, wenn man sich verlobt, auch heiraten will.
mein freund und ich sind mittlerweile schon vier jahre "verlobt". wir hatten nie vor zu heiraten, und haben es auch heut noch nicht. bei uns war es so, dass wir auch diesen ring haben wollten, der zeigen sollte "WIR GEHÖREN ZUSAMMEN". wir wollten halt unsere zusammengehörigkeit symboliesieren. ich find auch, dass es ein gewisses zeichen von liebe ist, ohne gleich heiraten zu müssen.
vielleicht ist es bei deiner tochter genauso. frag sie doch einfach mal... :confused
 
M

malima

Guest
ich würde das nun auch nicht so tragisch finden....denn ich war ja auch mal mit 16 verlobt....und nach einem halben jahr ging es dann zu bruch...ich würde auch mal einfach mit der tochter reden wie ernst ihr es denn wirklich mit ihm ist..
 
K

kirena

Guest
Ich wollte mich mit 15 auch verloben, ging dann kaputt.

Ich denke, wenn es wirklich Ernst wird mit einer Heirat kann sie das eh erst machen, wenn sie volljährig ist, wenn nicht dann spielt doch das mit der Verlobung ueberhaupt keine Rolle. Ob sie diesen Ring nun trägt oder nicht spielt doch eigentlich keine Rolle. Fuer die beiden scheint das ein Symbol zu sein.. und was will man machen, ihr den Ring vom Finger reissen?

Ich finde auch, dass heutzutage "verloben" nicht gleich heisst heiraten, sondern eher eine Art Symbol darstellt, nämlich dass man diese Person wirklich liebt. Ob es dann mit der Heirat klappt ist was ganz anderes.
Die Verlobung ist dann auch so eine Art "Eheschnueffeln" man schaut mal, wie es ist so eng an jemanden gebunden zu sein... wenn es was ernstes ist, macht sie eh was sie will ob nun jetzt oder später, wenn es nicht ernstes ist, dann geht das auch vorbei.

Liebe Gruesse, Kirena
 

prinzessin05

Namhaftes Mitglied
Also mit 14 ist sie nur beschränkt geschäftsfähig und dass bis sie 18 ist. d.H. alle Verträge die sie eingeht müssen von den Eltern innerhalb von 14 Tagen schriftlich widerrufen werden, wenn sie damit nicht einverstanden sind. Stillschweigen gilt als Einverständnis.
d.H. wenn ihr es absolut nicht wollt, müßt ihr das klar und deutlich sagen, wenn ihr nichts sagt, wird es als Duldung gesehen und ihr könnt nichts mehr dagegen tun.
Heiraten darf sie nur mit schriftlicher Genehmigung von euch und das erst ab 16.
 
S

Susette

Guest
Schade, dass es das Kranzgeld nicht mehr gibt :lough1 .

§1298 (1) BGB
Tritt ein Verlobter von dem Verlöbnis zurück, so hat er dem anderen Verlobten und dessen Eltern sowie dritten Personen.....den Schaden zu ersetzen, der daraus entstanden ist, dass sie in Erwartung der Ehe Aufwendungen gemacht haben oder Verbindlichkeiten eingegangen sind.
Dem anderen Verlobten hat er auch den Schaden zu ersetzen, den dieser dadurch erleidet, dass er in Erwartung der Ehe sonstige sein vermögen oder seine Erwerbsstellung berührende Maßnahmen getroffen hat.
 
K

kirena

Guest
Ihr glaubt doch nicht im Ernst, dass es soweit kommt?

Meine Guete, manche Leute koennens auch schwer machen.

Liebe Gruesse, Kirena
 
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