Verringert sich der Unterhalt, wenn ...?

elke

Neues Mitglied
Hallo! Folgende Frage! Mein Mann hat eine 7 jährige Tochter aus erster Ehe. Wir sind verheiratet und haben einen gemeinsamen Sohn. Er ist ein Jahr. Mein Mann richtet sich nach der Düsseldorfer Tabelle und zahlt 230 Euro im Monat. Nun meine Frage. Ist es nicht möglich den Unterhalt zu verringern, wenn ein weiteres Kind durch meinen Mann zu versorgen ist? Schließlich leben wir von einem Gehalt und was einem da bleibt heut zu Tage muß ich Euch ja nicht sagen oder?! Auf alle Fälle bleiben meinem Sohn keine 230 Euro. Wer weiß bescheid und an wen kann ich mich wenden, wenn es möglich ist den Unterhalt zu verringern? Jugendamt? Finanzamt? Vielen Dank! Gruß Elke
 
K

Karl-Heinz

Guest
Hallo
Ich glaube,da muss Dein Mann mit dem Nachweis eines weiteren Kindes und seinen Verdienstbescheinigungen auf das Jugendamt gehen.Dort muss er einen Antrag stellen.Desweiteren kann er ja in seiner Lohnsteuerkarte eine Änderung vornehmen lassen.Für jedes Kind,wo er Unterhalt zahlt,steht ihm ein Steufreibetrag von 0,5 zu.Die andere Hälfte bekommt die Mutter,bei Kindern aus anderen Partnerschaften.In seinem Fall wäre das ein Steuerfreibetrag von 1,5.Wenn Ihr ein eigenes Kind nun habt,muss der Unterhalt neu berechnet werden.
Auf jeden Fall ist da das zuständige Jugendamt zuständig.

MfG Karl-Heinz
 

elke

Neues Mitglied
danke

Hallo! Vielen Dank! Den 1/2 Steuerfreibetrag bzw. mit unserem sohn 1,5 haben wir. Werde am Montag mal beim Jugendamt nachfragen! :idee
 
L

laradonna

Guest
Hi,
da muß ich widersprechen!!!
Bei mir ist es so: Mein Exmann hatte ein Kind aus erster Ehe und da hat der Unterhalt Vorrang!
Vor Gericht wurde der Unterhalt für seine erste Tochter abgezogen und vom Rest der Unterhalt fürs zweite Kind berechnet.
Da Dein Kind erst 1 Jahr alt ist, müßten ihm eigentlich nur 177 Euro zustehen, soweit ich weiß! Die nächste Erhöhung kommt dann mit 6 Jahren.
Es ist so: erste Frau und erste Kinder haben nun mal Vorrang!!!
Aber bei der Steuer könnt ihr den Unterhalt absetzen.
Trotzdem schönes WE!

Liebe Grüße, Elke
 

elke

Neues Mitglied
hi

hallo! glaub du hast mich mißverstanden. mein mann zahlt für seine tochter 230 Euro. seine ex frau ist wieder verheiratet, für sie muß er also nichts zahlen. mein mann und ich sind zusammen und ich wollte wissen, ob es nicht möglich ist, da mein mann ja jetzt auch unseren sohn versorgen muß, den unterhalt für seine tochter zu verringern?! und den unterhalt absetzen? wie? wir tragen immer nur den 0,5 steuerfreibetrag ein. aber dadurch setzt man ja nicht den unterhalt ab? Liebe grüße elke :)
 
K

Karl-Heinz

Guest
Hallo,ich bins nochmal.
Habe gerade ein Kindergartenfest hinter mir.Dort habe ich mich darüber schlau gemacht.Du musst zum Jugendamt,den Unterhalt neu berechnen lassen.Die 0,5 sind schon die Steuererleichterung für Deinen Mann.Bei der Steuererklärung kann er nur gsonderte Zahlungen für das Kind geltend machen.Zum Beispiel-Schullandheim,oder Vereinsbeitragszahlungen e.t.c. für das Kind im anderen Haushalt.Grundsätzlich gibt es für die Unterhaltszahlungen Tabellen.Auch da werden im Haushalt lebende und nicht im Haushalt lebende Kinder berücksichtigt.Es sind aber am Ende alle beide Kinder von Deinem Mann zu versorgen.Sein Einkommen spielt dabei die große Rolle.Danach richtet sich der Unterhalt für das andere Kind.Wenn er aber immer noch in der Tabellenstufe mit seinem Einkommen liegt,kann es natürlich auch sein,das er im Unterhaltsbetrag keine Veränderung erwirkt.Aber versucht es neu berechnen zu lassen.Ich drück Euch die Daumen.
Man möge mir kleine Gra-und Rechtschreibfehler wie immer verzeihen.

MfG Karl-Heinz
 
R

Rafael

Guest
Werte Elke,

ich würde es tunlichst unterlassen, eine Abänderung des KU für die leibliche Tocher Deines Mannes anzustreben. Begründung:

Nach den von Dir benannten Zahlen und Konstellationen führt Dein Mann den Regelbetrag 135% nach der Düsseldorfer Tabelle, Stufen 1-6, an die Kindesmutter für das 7-jährige Kind ab. Damit kommt er seiner vaterlichen und gesetzlichen Verpflichtung ggü. seiner leiblichen Tochter nach.

Von dem Geld soll das Kind ausreichend elementar versorgt werden. Eurem Sohn stünden nach dieser Tabelle 177 ? zu. Dass diese Beträge nicht unbedingt ausreichen, um allen Ansprüchen eines Kindes gerecht zu werden (Kleidung, Kost, anteilige Miete, kleine Wünsche, etc.), hast Du ja bereits als fürsorgliche Mutter festgestellt und in Deinem ersten Posting geschrieben.

Die Rechtsauslegung ist bzgl. Abänderungsanträgen beim notwendigen Kindesunterhalt sehr restriktiv. Dein Mann hat eine sogenannte "Gesteigerte Erwerbsobliegenheit beim KU" und muss, um seiner Pflicht nachzukommen ggf. auch einen unterqualifizierten Nebenjob annehmen. So wird das Gericht es zurecht sehen und bewerten.

Ich sehe bei Euch zunächst eine sehr günstige Ausgangsposition: Die Ex Deines Mannes ist wieder verheiratet und er ist somit seiner UH-Pflicht ggü. der leiblichen Mutter entbunden. Diese kümmert sich um das erste gemeinsame Kind und erhält hierfür den gesetzlichen Versorgungsregelsatz. Alles weitere - wie sie lebt - obliegt nach der Ehe mit Deinem Man ihr selbst. Denselben Nimbus möchtest doch auch Du für Dich in Anspruch nehmen - will heißen, ein Leben mit Deinem Mann und Deinem Kind frei gestaltet führen. Beschränkt wird die Lebensqualität wie überall durch die finanzielle Leistungsfähigkeit Eurer Gemeinschaft. Hierzu gehört auch der KU für die Tochter Deines Mannes.

LG. Rafael
www.admer.de
 

Wuschel50

Taltos
Hallo, bei mir sieht es genauso aus.

Leider steht hier nicht was nun zum Schluß rausgekommen ist bei dir.
Kannst du mir mal schreiben?

Ich würde mich sehr freuen wenn ich das endlich klären kann.

MfG!
 
M

Mafa

Guest
... der genannte Vorrang fürs erste Kind trifft nicht zu. Bei einem Unterhalt von 230€ sollte das Gehalt (eine Stufe unter der Düsseldorfer Tabelle) entweder so niedrig sein, das die 230€ nicht mehr den Regelbetrag entsprechen,

oder es wird der Regelsatz mit 135% 308€ - 77€ 50% Kindergeld bezahlt.


Aber Achtung, wenn sich der Vater nun arm rechnet, zahlt er durch das neue Kind nicht mehr den 135% Regelbeitrag - dann gehen ihm auch der hälftige Kindergeldantei verloren.


Beispiel: 1900 € Netto
- 95 € Arbeitnehmerbonus

1805€ verfügbares Einkommen
- etwas für die Altersvorsorge

KU neues Kind 241€
KU altes Kind 292€ - aber kein Abzug von 50% Kindergeld, da nicht mehr 135% Regelbeitrag...!



Also in dieser Situation würde ich weiter die 135% = 308€ -77€ = 231€ zahlen.

Soweit alles Klar ??



Übrigend, durch die neue Steuerberechnung bei dem Kinderfreibetrag ( oder durch eine neue Ehe und dann Steuerklasse III entsteht kein erhöhter Unterhalsanspruch für das ältere Kind.


Anders sehe es natürlich aus, wenn nur sehr wenig geld vorhanden ist....

Beispiel netto 1400 €
- 70 € 5% Abeitnehmebonus
1330 verfügbares Netto
- 40 € Altersvorsorge
1290 € ( hier alter KU 258€ - eine Stufe über Düs.Tb. )
KU altes Kind 241 €
KU neues Kind 199 €

--- gerade noch 10€ über den Selbstbehalt von 840€, hat er also weniger als
1280€ - dann wird er auch weniger KU als die 241€ zahlen müssen.

KU ist natürlich nicht von der Steuer abzusetzen..!

Also genau rechnen oder genaue Einkommensangaben...


Gruß

Manfred


Nachtrag:


was die genannten 177€ betrifft, liegt ihr alle fasch, bei einem Unterhalt von 254€ kann nicht das hälftige Kindergeld abgezogen werden, da nicht 135% des Regelbeitrages entrichtet werden - klar ???
 

Wuschel50

Taltos
Verstehe ich alles. Danke für die Auskunft.

Ich verdiene ca 1150 Euro (krieg ich raus) und muss deshalb nach der Berliner Tabelle 222 Euro bezahlen. Da ich so wenig verdiene müsste sich also der KU für das erste Kind dann verringern, oder? Ich meine von 1150 840 abgezogen, da bleibt kaum was übrig. Ist das richtig , wie ich überlege?
Und dazu kommt noch das meine Freundin arbeitslos ist und kaum Geld bekommt (ca 550 Euro), zählt das nicht auch noch dazu das ich für sie mit verantwortlich bin?

Meine Ex will jetzt auch noch das ich so ein Unterhaltsding unterschreibe wo drin steht das ich KU bezahle. Kann mir das auf die Füße fallen wenn ich das jetzt unterschreibe und im nächsten Jahr dann alles neu errechnet werden muß?

Danke schon mal für deine Hilfe!
 
M

Mafa

Guest
... wenn du nur 1150 raus bekommst ( aber Urlaubsgeld, Weihnachstgeld etc. zählen mit.. ) .... könnte es sich bei dir gerade noch um einen Mangelfall handeln..


Nettolohn: 1150 ( die - 5% Arbeitnehmerbonus hier mal nicht berücksichtigt)


KU 1 (1. Kind) - 222 € ( Berliner Tabelle - 7 Jahre )

verbleiben 933€


KU 2 ( neues Kind ) - 183€

verbleiben 750 € ( der Selbstbehalt liegt im Osten leider nur bei 775€ )


Aber wegen der 25 € (bei der neune Berechnung des KU dann etwas mehr als die Hälfte) würde ich mir keinen Kopf machen.....mache lieder ein paar Überstunden oder suche dir einen kleinen Zweitjob. Falls du hier mit der Freunding zusammenwohnst, wirtschaftet ihr möglicherweise gemeinsam und ihr Einkommen wird dann mit berücksichtigt - eine eher schwierige Berechnung die dich dann wieder knapp über den Selbstbehalt bringen könnte.


Solltet ihr nun zusammenwohnen und wirtschaften, bedenke auch die möglichen neuen Ansprüche z.B. auf Wohngeld ( Unterhalt für erste Kind mit angeben..!).


Gruß

Manfred


Die Ex will möglicherweise von dir die sogenannte Jugendamtsurkunde wg. Kindesunterhalt - solltest du ( auch im Interesse auf ungetrübten Umgand mit dem ersten Kind) geben mit Vorbehalt auf eine später mögliche Mangefallberechnung wg. 2. Kind.

( die Urkunde braucht du möglicherweise auch bei der Wohngeldstelle )
 

Wuschel50

Taltos
Hallo!

Also wir leben zusammen, aber meine Freundin ist arbeitslos, und bekommt deshalb nicht viel Geld. Von einem Verwanden von mir habe ich erfahren das der Selbstbehalt bei 840 seit diesem Jahr liegt, bei ihm wird jetzt auch neu gerechnet. Kann das sein?

Ich habe heute beim Jugendamt nachgefragt und folgendes erfahren. Bis jetzt ist der KU privat geregelt. Wir könnten also wenn unser Kind da ist, den KU neu berechnen lassen. Wenn wir aber diesen Unterhaltstitel unterschreiben, so wie meine Ex das gern möchte, können wir zwar auch beantragen das der KU neu berechnet wird, aber das Jugendamt fragt meine Ex ob sie damit einverstanden ist. Wenn sie dann nein sagt und ich habe unterschrieben habe ich Pech gehabt.
Die Frau vom Jugendamt hat mir also zu verstehen gegeben das ich erst etwas unterschreiben soll wenn das mit dem neuen Kind errechnet ist. (Die dürfen eigentlich keine solchen Auskünfte geben)

Jetzt wollen wir versuchen das mit der Unterschrift rauszuzögern bis unser Kind da ist und alles über das JA läuft. Ich habe nämlich ein schlechtes Gefühl, denn bis jetzt habe ich alles gezahlt ohne zu meckern und sogar noch die Musikschule und und und zusätzlich. Das sie jetzt plötzlich so eine Unterschrift will macht mich misstrauisch.

MfG!
 
M

Mafa

Guest
...du must dich aber langsam entscheiden

Bist du / seid ihr

OSSIs = Berliner Tabelle

WESSIs = Düsseldorfer Tabelle


Gruß


Manfred
 
M

Mafa

Guest
Lieber Wuschel,


dann ist dein Freibetrag leider nicht 840€ sondern nur 775€ sofern du arbeitest.



Gruß


Manfred
 

Wuschel50

Taltos
dann sind das plus die 222 Euro Unterhalt schon 997 und ich verdiene nur 150 Euro mehr. Das reicht nicht mal für den Unterhalt vom neuen Kind.
Ich laß mich einfach vom Jugendamt überraschen.
Danke!
 
M

Mafa

Guest
Hallo Wuschel, es könnte dich ( und die anderen Zahlväter ) freuen, der Selbstbehalt soll im Januar 2005 auf deutlich über 900€ steigen..im Zusammenhang mit Hartz IV.


Gruß

Manfred
 
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