Versorgungsausgleich

User A

Neues Mitglied
Leute ich geh gleich in die Luft.....
Hab grad von der Anwältin erfahren daß mein EX anscheindend immer noch nicht den Versorgungsausgleich gemacht hat.....Hab ihn angerufen und gefragt: Er meinte nur ist das so schlimm, muß mich demnächst mal drum kümmern. Seit 27.4. hat er noch nichts gemacht.....
Bekommt er denn keine Strafe oder Schreiben vom Familiengericht ???
Er hat sich ja noch nie um etwas gekümmert, aber das Sorgerecht will er haben....
Was passiert wenn er den demnächst immer noch nicht macht ??
Dann kann ich ewig auf meine Scheidung warten ???
Ich könnt echt :angryfire
 
D

Dragonlady

Guest
:troest
kenn ich von meinem Ex. Aber keine Angst er bekommt schon nach einer gewissen Zeit Post vom Gericht - mit einer gewaltigen Strafandrohung. Trotz der bummeleien von meinem Ex - der hat z.B geschlagene 12 Wochen für eine Abstammungsurkunde gebraucht :schuettel - war die Scheidung innerhalb eines Jahres durch. Also keine Angst, wird schon
 
K

Kasmira

Guest
:troest kenne ich auch... ich warte immer noch... seit 4 monaten... von ihm kommt und kommt nichts... ich hoffe doch sehr, daß das bestraft wird - denn dadurch zieht sich der ganze mist noch ein wenig länger :wand :wand :wand
 

ladygabriele

Aktives Mitglied
Hallo,

das Verfahren zum Versorgungsausgleich kannst Du vom Scheidungsverfahren abtrennen lassen. Haben wir damals auch gemacht am Scheidungstermin, weil seine Anwältin nicht glauben konnte, daß er von mir Rentenanteile bekommt und nicht umgekehrt - war aber richtig.

Wir sind trotzdem geschieden worden und der Versorgungsausgleich wurde dann ca. 1/2 Jahr später gemacht, als nochmal alles bei BfA und LVA überprüft war.

Also keine Panik, Du wirst auch ohne abgeschlossenes Versorgungsausgleichsverfahren geschieden. ;-)

Gruss Gaby
 

User A

Neues Mitglied
Meine Anwältin meinte nun ob ich das in d. Hand nehmen könnte ??
Auf der einen Seite habe ich null Bock aber auf der anderen will ich meine Scheidung haben.
Der wird sich in nicht darum kümmern, daß weiß ich .
:kotz:
Auf die Rentenanteile von Italien habe ich im Antrag schon verzichtet.

ladygabriele:
????ohne abgeschlossenes Versorgungsausgleichsverfahren geschieden???
Versteh ich nicht, da jeder behauptet das geht nicht ???
 

Damiana

Aktives Mitglied
Meine Erfahrung ist auch, dass noch innerhalb drei Jahre nach der Scheidung finanzielle gegenseitige Ansprüche geregelt werden können. Man spart sich halt Kosten, wenn man das in einem Verfahren macht.

Wenn sich einer nicht bewegt, sollte das doch nicht bedeuten, dass man bis zum Tag X auf die Scheidung warten müsste!?!??
Spätestens bei der Scheidung wird er wohl nicht mehr darum kommen, sich endlich zu kümmern.
 
K

Kasmira

Guest
Original von ladygabriele
Hallo,

das Verfahren zum Versorgungsausgleich kannst Du vom Scheidungsverfahren abtrennen lassen. Haben wir damals auch gemacht am Scheidungstermin, weil seine Anwältin nicht glauben konnte, daß er von mir Rentenanteile bekommt und nicht umgekehrt - war aber richtig.

Wir sind trotzdem geschieden worden und der Versorgungsausgleich wurde dann ca. 1/2 Jahr später gemacht, als nochmal alles bei BfA und LVA überprüft war.

Also keine Panik, Du wirst auch ohne abgeschlossenes Versorgungsausgleichsverfahren geschieden. ;-)

Gruss Gaby

ehrlich? das geht?

ich glaub, ich stell dich mal meinem anwalt vor... ;-) laut seiner aussage ist das eine untrennbar mit dem anderen verbunden...

wenn dieser ganze mist nicht bald vorbei ist, dreh ich noch durch - und da liegt die möglichkeit vor meiner nase - und nichts kommt... auf den va pfeif ich, wir waren eh nicht lang genug verheiratet - und es ist von vornherein ziemlich klar, daß ich ihm was von meinen rentenansprüchen abgeben muß... 3€ oder so...
 

User A

Neues Mitglied
Tja, mal gucken ....lieber nehme ich es selber in die hand als noch 2 jahren zu warten. Dauernd dieser Hick-Hack hält doch kein Mensch aus.
Morgen wieder Jugendamt, jeden Tag was anderes. Ich brauche die Nerven und die Kraft für mein Kind....
Aber eins weiß ich sicher, mein EX hat sich kein bischen geändert und meine Entscheidung war richtig. Werde auch wegen dem ABR keine Kompromisse mehr eingehen... :nanana
Leute ich danke euch für Eure Tips :respekt
 
K

Kasmira

Guest
jap. den mist hält keiner so lang aus!!!

zum glück hab ich die geschichte mit dem ja hinter mir... :rolleyes:

dir viel glück und kraft :druecker :druecker :druecker
 

Simone

Kampfhase
Hallo Schnucki,

bei hat sich das damals auch hingezogen und wir wurden erst zwei Jahre später geschieden.

Er hat auch einen Rentenanspruch an mich, weil ich bis dato mehr gearbeitet habe wie er.
Tolle Überraschung! :wand

Liebe Grüße
Sim :bye:
 

ladygabriele

Aktives Mitglied
Original von lkt
ehrlich? das geht?

ich glaub, ich stell dich mal meinem anwalt vor... ;-) laut seiner aussage ist das eine untrennbar mit dem anderen verbunden...

So, hab jetzt mal das Urteil hervorgekramt *g* Ist vom 08.05.1998, kann natürlich sein, daß dies mittlerweile schon wieder anders ist, aber bei uns ging das mit dem Versorgungsausgleich.

Da steht drin:

I. Ehescheidung (...)
II. Elterliche Sorge (...)
III. Versorgungsausgleich:
Auf begründeten Antrag der Parteien wurde die Folgesache "Versorgungsausgleich" zur gesonderten Entscheidung im schriftlichen Verfahren abgetrennt.


Wenn es Dein Anwalt nicht glaubt, kann ich ihm gerne mein Urteil kopieren *ggg*

Gruss Gaby
 

ladygabriele

Aktives Mitglied
Hallo,

ich noch mal :-D

Gib mal bei google als Suchbegriff ein:

versorgungsausgleich abtrennen scheidung

dann kommen ganz viele Hinweise, daß man das Verfahren "Versorgungsausgleich" in Ausnahmefällen abtrennen kann. Such mal und hau es deinem Anwalt um die Ohren. :engel

Gruss Gaby
 

biene38

immer auf einer Berg- und Talfahrt
Den Versorgungsausgleich zu machen. Wir sind auch beide nicht verpflichtet im Notfall für den anderen finzanziell aufzukommen.

So wie die Lage aussah, ich geh auch arbeiten, hätte ich ihm später auch noch einpaar Kröten an Rente zahlen müssen.
 

User A

Neues Mitglied
So Leute,
mein reden war bei meinem EX ja umsonst....jetzt hat er eine Androhung vom Gericht von 500,--€ bekommen wenn er nicht binnen 14Tage die Papiere für Versorgungsausgleich macht.
Und wer ist schuld, natürlich ich.... :wand
Ich hoffe nun endlich das es bald über die Bühne ist. Drückt mir die Daumen.
 
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