Frage -  Verzweifelte Herkunftsmutter Erfahrungsaustausch

zulu

Neues Mitglied
Hallo Zusammen,
eine Bekannte von mir ist Herkunftsmutter und kämpft mit dem Jugendamt um die Rückführung ihres Kindes. Folgend ihre Geschichte in Kurzform:
sie hatte Ihre halbe Schwangerschaft und auch die Geburt Ihres Kindes im Wach-Koma erleben müssen. Der Kindvater war mit dem Säugling völlig überfordert so dass er den Jungen zu einer Pflegefamilie gab. Die Mutter ist mittlerweile wieder völlig gesund und lebt in geordneten Verhältnissen und möchte verständlicherweise das ihr leibliches Kind bei ihr lebt und aufwächst.
Die Pflegefamile möchte das Kind behalten und verweigert die Heranführung.
Frage: gibt es ähnlich Fälle? Erfahrungsaustausch wird hier dringend gesucht. Oder kennt jemand Selbsthilfegruppen, Anwälte etc. die weiterhelfen könnten.
Dank schon mal an alle die was beitragen können.
Gruss
zulu
 
A

AnnKathrin

Guest
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Das versteh ich nicht... So einfach kann eine Pflegefamilie nicht über das Kind bestimmen.... Wenn, dann entscheidet das Jugendamt.

LG

AnnKathrin
 

Susanne

Namhaftes Mitglied
mit welcher begründung weigert sich denn das JA???

und was ich nicht verstehe: sie hat ja wohl ihre einwilligung kaum dazu gegeben, dass das kind in eine pflegefamilie kommt. das wird dann wohl der kindsvater getan haben. kann sie dagegen nicht einspruch erheben?
oder zumindest ihre rechte anmelden?

also ich würd mir schnellstmöglich nen anwalt suchen und da mal alles durchgehen...

lg
susi
 

dreamteam1971

Aktives Mitglied
Hallöchen,

ich würde mir auch schnellmöglichst einen kompetenten Anwalt suchen, der sich damit auskennt, oder zumindest willens ist, sich Wissen anzueignen. Ich bin auch der Meinung von *susal*, sie konnte doch ihr Einverständnis nicht geben und insofern kann man das Urteil doch anfechten! Wenn sie med. Gutachten über ihren Gesundheitszustand vorlegen kann und von ärztlicher Seite nichts dagegen spricht, sehe ich da keine Veranlassung, ihr das Kind vorzuenthalten!

Wünsche alles, alles Gute

Kerstin
 

zulu

Neues Mitglied
Hallo,

vielen Dank für Eure Beiträge!

Das J.A. prophezeit dem Kind ein Trauma, da es ja in seinem ersten Lebensjahr nicht bei der leiblichen Mutter sein konnte und deshalb die Pflegemutter vermeintlich eher anerkennt. Diese wollte ursprünglich bei Gesundung der leiblichen Mutter das Kind wieder zurück 'führen' weigert sich aber nun. Anscheinend ist da recht viel Geld im Spiel (sorry an alle Pflegefamilien).

Mit 2 AnwältInnen ist sie bereits gescheitert, deshalb die Frage ob jemand hier kompetente AnwälteInnen oder vielleicht einen ähnlichen Fall kennt.

Danke + Gruss
zulu
 

smurf62

Neues Mitglied
Hi.

Vorab mal eben für alle Interessierten:
Entscheidungen über den Verbleib des Kindes bzw. über einen Eingriff in die sogenannte elterliche Sorge trifft ausschliesslich ein Gericht.
Das Jugendamt stellt Anträge oder wird um Stellungnahme gebeten, aber es entscheidet nicht (ausser kurzfristig in Fällen mit Gefahr im Verzug, aber das sind Ausnahmen von der Regel, und auch nach dem derartigem Handeln ist das Gericht einzuschalten).

Wenn es dir nicht zuviel Mühe macht:
U.a. durch die Kindschaftsrechtsreform von 1998 im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) wurde dem Kind, aus dessen Sicht das Ganze zu beurteilen ist (Massstab ist immer das Kindeswohl) für derartige Fälle grundsätzlich ein Bleiberecht in der Pflegefamilie zugesprochen. Schliesslich hat es ja nach 2 Jahren und mehr dort seine ganzen sozialen Bindungen. Kannst du dir vorstellen, wenn z.B. das Kind die Mutter noch nie gesehen hat, was es für das Kind bedeuten würde, wenn es mal so 'mir nichts, dir nichts' die Familie wechseln müsste??

Allerdings hat das Kind auch ein Recht auf Kenntnis seiner Herkunft bzw. Abstammung. Und wenn ich dich richtig verstanden habe, handelt es sich eindeutig nicht um eine Adoption, sodass die Kindesmutter mit dem Kind im juristischen Sinne verwandt ist, oder?!
Wenn überhaupt, dann kann deine Freundin versuchen, ein Umgangsrecht zu bekommen. Über dieses Umgangsrecht, Besuchskontakte, die langsam anzubahnen wären (Briefe schreiben, Fotos schicken etc.), kann eine Beziehung zwischen Kind und leiblicher Mutter entstehen. Und dann kann es sich entwickeln, dass das Kind zu seiner Mutzter zurück will. Das wäre m.E. der geeignete Zeitpunkt, an das Gericht heranzutreten, die elterliche Sorge in vollem Umfang auf die leibliche Mutter zurück zu übertragen und das Kind in ihren Haushalt aufzunehmen.

Alles Gute.

sm.
 

zulu

Neues Mitglied
Hallo Zusammen,

vielen Dank für Eure Beiträge. Hier noch ein paar Informationen.

Das Kind kennt die Mutter schon, aber leider erst nach seinem ersten Lebensjahr, da die Mutter bis dahin im Koma lag. Ab da wurde die "Hinführung" ja fast tag-täglich vorgenommen (mit der festen Zusage das Ziel ist das Kind zur leiblichen Mutter zu bringen), allerdings immer in Anwesenheit der Pflegemutter, da meine Freundin Non-EU-Ausländerin ist und ihr vom JA Entführungsgefahr unterstellt wurde und wird!!!!

Wie gesagt es hatte und hat nie, sowohl vom JA als auch von der Pflegemutter, das Ziel bestanden das Kind zur Herkunftsmutter zurückzuführen, sondern bei den Pflegeeltern (es handelt sich hier nicht um Adoption) zu belassen. Dies wird übrigens auch unverhohlen von den zuständigen SachbearbeiterInnen beim JA mündlich und auch schriftlich -mittlerweile- genauso geäussert. Ich muss es noch einmal sagen, die Mutter ist wieder völlig gesund, sozial gefestigt (war allerdings auch nie im sozialen Abseits), nicht süchtig oder sonst irgend etwas was als Grund für Kinderklau angeführt werden könnte.

Dient es dem 'Kindeswohl' das Kind nicht bei der leiblichen Mutter aufwachsen zu lassen?

Gruss
zulu
 

smurf62

Neues Mitglied
Hi, zulu,


das 'Kindeswohl' ist ein Begriff, den man wohl nicht wirklich abschliessend definieren kann; man könnte fast sagen, dass Kindeswohl sowas ist wie der Elefant, der von 4 Blinden untersucht wird - jeder fasst einen anderen Teil an und dementsprechend beschreiben sie den Elefanten als Seil (Schwanz), Säule (Bein), Tuch (Ohr) oder Schlauch (Rüssel)...

Es kann für das jeweilige Kind im Einzelfall durchaus zu seinem Wohl sein, nicht bei der leiblichen Mutter/den leiblichen Eltern aufzuwachsen.

Aber: deine Freundin hat durchaus das Recht, einen Antrag an das Familiengericht zu stellen, um dort eine Klärung a) des (begleiteten) Umgangs herbeizuführen und b) das Ziel der Rückführung zur leiblichen Mutter festschreiben zu lassen. Denkbar wäre z.B. auch, dass sie über das Gericht versucht, ein psychologisches Gutachten erstellen zu lassen, beispielsweise zu der Fragestellung der Erziehungsfähigkeit deiner Freundin (und der 'Entführungsgefahr') und zu den Perspektiven einer Rückführung des Kindes in ihren Haushalt.

So long:

sm.
 
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