Viele Fragen

C

chanya

Guest
Hallo alle zusammen!
Ich fange erstmal an :whatever
Vor ca 2 Jahren habe ich mich von meinem Mann getrennt.Erst war es wie überall wohl :heul :angryfire Nach ca 6 Monaten kam es dazu,daß unsere gemeinsame Tochter(damals 2J.)nicht zu ihrem Vater wollte und als sie wiederkam sehr verstört war.Ich sprach ihn drauf an und er sagte es sei nichts gewesen.Ich verbot ihm den Umgang mit ihr,solange er sich nicht zu äußert was war und arangierte Termine beim Jugendamt und Pro Familia zu denen er nicht erschien.Danach meldete er sich garnicht mehr.Im Frühjahr darauf zog ich ca 500 km weg.Zu dem Vater 0 Kontakt.Ich lebe in einer neuen Beziehung und meine Tochter sieht ihn als ihren Vater an.Auf Bildern erkennt sie jeden(Oma,Tante ect) aber den Vater "angeblich" nicht.Ich habe das Gefühl,sie will ihn aus ihrem Gedächtnis bekommen.Vor ein paar Tagen wurde sie nun operiert(Polypen).Ich teilte es ihm mit,wieder keine Nachfrage wie es ihr geht.Das Telefonat vor der OP wurde nach 30 sek beendet."Er habe keine Zeit". Auch auf Anfragen nach Fotos aus dem Kindergarten meldete sich nur seine Mutter,daß sie welche möchten.Somit sagte ich mir nun,daß ich dort nicht mehr hinter her laufen werde.So,nun zur eigentlichen Frage.Da ich meinen neuen Lebenspartner heiraten möchte,würde es mich interessieren,ob jemand weis,ob es möglich ist,daß meine Tochter meinen Mädchennamen annehmen kann,wenn ich ihn wieder ändere(da ja 0 Kontakt zum Vater) und wie es bei einer evt Adoption aussieht(von meinem Freund).
Würde mich sehr über Tips freuen,auch wie und wo man es evt beantragen muss.
Vielen Lieben Dank :bye:
 
K

KerstinW

Guest
Hallo,

zu einer Adoption müßte ihr leiblicher Vater zustimmen. Im Falle einer Adoption kann auch der Familienname geändert werden. Soweit ich erfahren habe (war in eine ähnlichen Situation) kann man nicht einfach den Familiennamen des Kindes ändern. Wir haben das jetzt so gelöst (da ich von meinem jetzigen Mann auch ein Kind habe, daß seinen Namen trägt), daß ich den Familiennamen meines Ex und den meines jetzigen trage.

Aber erkundige Dich doch noch einmal genau auf dem JA.

Viele Grüße,
Kerstin
 
C

chanya

Guest
Hmm Danke für Deine Antowrt.
Vor kurzem habe ich gehört,daß wenn man ein 2 mal heiratet man nicht den namen des ex mannes behalten darf.Dazu muss ich sagen,das ich das auch nicht will.Vorerst will ich auch noch nicht heiraten,sondern nur meinen Mädchennamen wieder annehmen und gleich mit meiner Tochter heissen
VLG Chanya
 
K

KerstinW

Guest
Hi Chanya,

also mir wurde damals gesagt, daß das mit dem Mädchennamen nicht geht. Ich hätte ihn annehmen können, aber nicht meine Tochter.
Als jetzt meine Zweite kam, waren wir noch nicht verheiratete. Mein Jetzt.Mann und ich gingen dann auf das JA, um die Vaterschaft anzuerkennen und ich wollte, daß sie seinen Namen trägt, da ich ja den meines Ex-Manns hatte. Die Dame auf dem JA hat noch einmal sehr eindringlich mit mir gesprochen und meinte, ich solle mir das gut überlegen, da falls ich nicht heiraten würde, daß Kind aber schon geboren wäre, eine Namensänderung fast unmöglich sei. Das war also der Stand von Februar 2003.

Sorry, daß ich Dir nichts positiveres sagen kann!

Viel Glück,
Kerstin
 

zuckersternchen

Namhaftes Mitglied
hab ich gestern nicht auf diesen tread geantwortet?

dann tu ich es eben jetzt.
also ich denke mal das geht nicht so einfach, auch wenn sich der vater nicht kümmert. der MUSS auf jeden fall seine zustimmung geben. zu einer namensänderung und erst recht bei einer adoption. bei einer adoption muss er aber keinen unterhalt mehr für das kind zahlen. vielleicht stimmt er ja aus diesem grund zu ;D
 
C

chanya

Guest
Danke für eure Antworten.Das mit der Adoption(wegen des Unterhaltes)traue ich ihm auch zu.Da er ja bis heute noch nicht einen Cent gezahlt hat.
Die Jugendämter sind gerade am pfänden,dabei verdient er genug um mittlerweile ja nur für`s Kind ztu zahlen.Tut mir auch leid,aber ich muss auch schauen,daß mein Kind essen auf dem Tisch hat und was gescheites zum anziehen.
Ich werde mal bis zur Scheidung warten(hoffe die ist bald) und dann spreche ich mit ihm darüber.Falls das möglich ist.
Danke nochmals und alles Liebe Chanya
 
K

Kathy

Guest
Hallo

Ich hatte mal im Fernsehen eine Sendung gesehen, da wurde gesagt Namensänderung würde vom Familiengericht genehmigt oder abgelehnt. Aber meist würden die Richter einer Namensänderung nicht zustimmen weil es den Kindern die persönliche Identität nimmt.

Nun habe ich aber folgendes Gefunden:

______________________________________________________________
VG Koblenz
1999-06-22
2 K 3353/98
Rechtsbereich/Normen: BGB
Einstellung in die Datenbank: 1999-11-17
Bearbeitet von: Volker Kitz

Namensänderung der Kinder nach Scheidung

Kinder aus einer geschiedenen Ehe, die mit dem sorgeberechtigten Elternteil in einer neuen Familie leben, haben Anspruch auf einen neuenFamiliennamen.

Nach einem Urteil des VG Koblenz gilt dies auch dann, wenn sie zum leiblichen Vater weiterhin intakte Beziehungen pflegen. Das Gericht gab mit seinem Urteil der Klage von Kindern statt, deren sorgeberechtigte Mutter nach der Scheidung wieder geheiratet und den Familiennamen des neuen Ehemannes angenommen hatte. Für die gleichmäßige Integration aller Kinder in die neue Familie sei es erforderlich, dass unter den Kindern Namensgleichheit beim Familiennamen bestehe. Es sei auch nicht anzunehmen, dass die Beziehung der Kinder zu ihrem leiblichen Vater unter der Namensänderung leide.

________________________________________________________________

Ist wohl Glücksache an welchen Richter man kommt.
 
C

chanya

Guest
*freu*

Hallo nochmals danke,daß ihr mir so helfen konntet.
Das Problem ist halt,daß ich hoffe,in den nächsten 2 monaten endlich mal geschieden zu werden(geht nun schon 2 jahre so).Dann wollte ich nicht gleich zum Standesamt rennen :p :engel Und meinen Ehenamen möchte ich eigentlich so schnell wie möglich ablegen.Nur den grund,daß ein anderes kind mit anderem Namen im haushalt ist gibts ja leider nicht:-/ Ich warte glaube ich erstmal die scheidung ab und dann seh ich weiter :]
Trotzdem danke ich euch ganz doll.Evt nutzt mir das Urteil ja doch noch was :-D
Gruss Chanya
 
Oben