Schwierig -  Voll Erwerbsunfähig!!!

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Rifala

Guest
Dies ist ein Thema aus dem Jahr 2004:


Hallo,

ich hab da mal ne frage!!!!
Kennt sich hier jemand aus oder hat Erfahrung was den Unterhalt angeht wenn der Vater voll erwerbsunfähig ist???

Momentan bekomme ich über das Jugendamt den Unterhalt aber leider auch nur bis meine Tochter 12 Jahre ist, aber was ist danach???

Kann ich dagegen angehen??? ?(

Danke schon mal

Lg

Rifala
 
R

Rifala

Guest
Original von Rifala
Hallo,

ich hab da mal ne frage!!!!
Kennt sich hier jemand aus oder hat Erfahrung was den Unterhalt angeht wenn der Vater voll erwerbsunfähig ist???

Momentan bekomme ich über das Jugendamt den Unterhalt aber leider auch nur bis meine Tochter 12 Jahre ist, aber was ist danach???

Ihr Vater liegt im Wachkoma und wird von einem Rechtsanwalt betreut der ehrlich gesagt nur aufs Geld aus ist.

Ich sehe auch nicht ein nur weil er nen scheiß gemacht hat das seine Tochter dafür büßen muss.

Kann ich dagegen angehen??? ?(

Danke schon mal

Lg

Rifala
 
S

silentsmile

Guest
Wenn er erwerbsunfähig ist, hat er doch Rente....... und auch davon müsste er Unterhalt bezahlen......... jedenfalls wüsste ich keinen Grund, weshalb er das nicht müsste..... ?(
 
R

Rifala

Guest
ja er bekommt schon rente aber das ganze geld geht fürs pflegeheim drauf.
er bekommt auch pflegegeld aber das ist eben so teuer das heim.
 
S

silentsmile

Guest
Ach so, von einem Pflegeheim stand im ersten Posting leider nichts. Das ist jetzt für einen Laien auch schwierig zu beantworten, wie das ist, wenn da noch unterhaltspflichtige Kinder sind. Vielleicht solltest Du einen Anwalt oder einen Rechtsberater fragen. Tut mir leid, dass ich Dir nicht weiterhelfen kann.
 
R

Rifala

Guest
sorry hab zu wenig rein geschrieben.
ich werd wohl nen anwalt aufsuchen müssen, aber ich dachte vielleicht ist hier zufällig einer im forum :) der mir schon vorab was dazu sagen kann.

hab ja noch zeit aber lieber erkundige ich mich früher damit ich schon ein bissl weiss was auf mich zu kommt.

trotzdem vielen dank
 
S

schnucki35

Guest
Hallo Rifala,
ich habe fast das gleiche Problem wie du. Bei mir fällt ab nächsten Monat der UV weg, da 72 Monate rum sind. Mein Sohn ist jetzt 10, und sein Vater hat seitdem nicht gezahlt. Nun ist er auch mittlerweile voll erwerbsunfähig, und bekommt nicht gar soviel Rente. Nun weiß ich eben selber nicht, wie man da jetzt weiter vorgeht. Habe mich auch mal ein wenig durchgelesen, und gehe mal davon aus, daß der nächste Weg dann wohl das SA ist.
Jedenfalls werde ich mich auf jeden Fall bei meinem Anwalt schlau machen, weil, offiziell bekommt er nur ne kleine Rente, aber verdient sich nebenbei eine goldene Nase, und das kann es ja wohl nicht sein.
Ich kann dir ja gerne erzählen, was ich beim Anwalt in Erfahrung gebracht habe, wenn ich da war. Vielleicht hilft es dir auch weiter. Andersrum würde ich mich auch freuen, wenn Du mir dein Wissen weitergeben würdest!
viele lieben Grüße
schnucki35
 
R

Rifala

Guest
hallo schnucki35,

danke erst mal für deine antwort.
ich habe am nächsten donnerstag eine termin beim rechtsanwalt. bin ja mal gespannt was der sagt.
warst du schon beim rechtsanwalt???

lg

rifala
 
A

akebono

Guest
also gegen erwerbsunfähigkeit als solche könnt ihr gar nichts tun. kein rententräger zahlt freiwillig ne erwerbsunfähigkeitsrente, wenn derjenige nicht wirklich erwerbsunfähig ist. von den nebeneinkünften müßt der unterhaltspflichtige an sich auch unterhalt zahlen - wenn man sie kennt und nachweisen kann. das sind aber oft schwarz verdiente gelder, an die man schlecht rankommt.
unterhalt setzt immer zweierlei voraus: bedürftigkeit beim empfänger (bei kindern eigentlich immer gegeben) und leistungsfähigkeit beim zahler. und dieser zweite punkt fällt bei einem eu-rentner oft ganz oder teilweise weg - und dann ist der ganze unterhaltsanspruch im eimer.
hier im forum gibts aber definitiv keine rechtsberatung, sondern nur allgemeine auskünfte (wie diese hier); denn die, die keine anwälte sind, können es euch normalerweise gar nicht richtig beantworten, und die anwälte werden es nicht tun (weil sie 1. nicht alle details kennen, und jeder fall ist anders, weil sie 2. nichts daran verdienen würden, und das ist illegal und standeswidrig, und weil sie 3. auch noch ohne was verdient zu haben in die haftung genommen werden könnten, wenn die auskunft falsch sein sollte - und das kann sie leicht, wenn man nicht alle details kennt -> siehe 1.).

ich weiss das auch nur deshalb so genau, weil ich selber einer bin. ich muß aber auch dazu sagen, dass ich familienrecht verabscheue: da wird nur selten fair gestritten, sondern mit den miesesten tricks gearbeitet, und das dann auch noch auf kosten der kinder, wenn es welche gibt. die meisten scheidungen und unterhaltsprozesse sind leider ein ekelhaftes geschäft, und da muß man spaß dran haben, was bei mir nicht der fall ist.
 
S

schnucki35

Guest
Huhu Rifala,
also, ich habe mich erstmal mit dem Jugendamt in Verbindung gesetzt. Ich muß noch dazu sagen, daß mein Sohn unehelich geboren ist, und das Jugendamt noch die Vormundschaft hat.
Beim JA sagte man mir dann, daß in diesem Falle das JA dafür zuständig ist, und der RA wegen dieser Vormundschaft nichts machen könne. Es sei denn, ich kündige diese Vormundschaft.
Also habe ich jetzt vom JA erfahren, daß der KV noch nie Unterhalt zahlen brauchte, hat angeblich immer unter dem Satz gelegen, selbst als er noch arbeiten ging. Da war ich erstmal geschockt.
In dem Fall find ich es ungerecht, daß er jahrelang das halbe Kind auf der Lohnsteuerkarte hat, und ich dafür, bzw. mein Kind Einbußen dadurch hatte.
Seine Freundin, mit der zusammen wohnt, hat er als Betreuungsperson angegeben,...wobei ich nicht weiß, was die eigentlich betreut.....!?
Hab dem Jugendamt auch gesagt, daß er Nebeneinkommen hat, die wollen ihm nochmal einen Fragebogen schicken, indem er alles angeben muß. Dabei wird wohl nichts rum kommen, weil man es ihm nicht beweisen kann.
Nunja, auf jeden Fall bleib ich mit dem JA in Verbindung.
Was ist bei Dir denn rausgekommen? Was meint der Anwalt?
Gruß
schnucki35
 
R

Rifala

Guest
hallo schnucki35,

also das von dir hört sich ja nicht gerade toll an. also wenn er schwarz arbeitet hast du wahrscheinlich gar keine chance :( und die fragebögen sind für'n arsch, weil die vom jugendamt von dem ausgehen was er drauf schreibt. er muss da zwar unterschreiben und es muss auch alles so stimmen aber so lange die ihm nicht nachweisen können das er arbeitet wirds wohl schlecht aussehen. ich kenn solche fragebögen.....ich arbeite in einer krankenkasse und wir schicken auch immer so was raus. wir müssen das anerkennen was die drauf schreiben....außer wir finden danach raus das es so nicht in ordnung ist was aber im allgemeinen ziemlich unwahrscheinlich ist!!! warum hat das jugendamt die vormudschaft von deinem sohn???? meine tochter ist auch unehelich aber ich hatte immer die vormundschaft.

ich habe erst morgen in einer woche nen termin beim rechtsanwalt. bin ja auch mal gespannt was der sagt.


An akebono:

is mir schon klar das, dass kein rententräger freiwillig zahlt, aber ich weiss ja nicht mal ob das jugendamt über den vormund ihres vaters geld für den unterhalt bekommt. im endefekt weiss ich gar nix und vom jugendamt bekomm ich keine auskünfte deshalb werd ich zum rechtsanwalt gehen und versuchen alles in erfahrung zu bringen. das nächste ist.... ich sehe eigentlich gar nicht ein blos weil der vater meiner tochter sich das leben nehmen wollte und deswegen jetzt im wachkoma liegt das seine tochter wegen so nem scheiss drunter leiden muss. was ich auch nicht einsehe ist.... das sozialhilfeempfänger bis 18 unterhalt von JA bekommen und ich blos weil ich arbeite nur bis 12 oder eben längstens 72 monate.
und was den rechtsanwalt angeht....meine ist spezialisiert auf familien sachen :)

lg

micha
 

ladygabriele

Aktives Mitglied
Hallo,

erst einmal herzlichen Glückwunsch zu Deinem Geburtstag.

Original von Rifala

was ich auch nicht einsehe ist.... das sozialhilfeempfänger bis 18 unterhalt von JA bekommen und ich blos weil ich arbeite nur bis 12 oder eben längstens 72 monate.

lg

micha

Das stimmt so nicht. Auch Sozialhilfe empfangende Kinder bekommen nur bis zu 12 oder längstens 72 Monate Unterhaltsvorschuß. Nur wird nach diesem Tag der Unterhaltsvorschuß nicht mehr als Einkommen des Kindes abgezogen.

Gruss Gaby
 
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