Hilfe! -  Vollmacht auf Konto!

verzweifelte

Neues Mitglied
Hallo,

so, eines beschäftigt mich grad noch so sehr, dass es mit dem einschlafen nicht klappt :(

Wie sieht es den mit den Miesen auf dem Konto aus, wenn Frau "nur" Vollmacht auf Konto des Mannes hat?
Muss Frau dann für die Miesen mithaften oder????????????
 

schnupe

Aktives Mitglied
wem gehört das Konto? Darauf kommt es an

Ihm, oder Euch beiden?

Im Zweifelsfall: Ab zur Bank, und auch die Vollmacht abgeben, Trennung dort bekanntgeben, und Karte abgeben.
 

verzweifelte

Neues Mitglied
hallo,

das konto gehört ihm alleine!

vollmacht abgegeben habe ich noch nicht, da ich hier 3 kinder habe, die noch ein dach über dem kopf brauchen und auch etwas zu essen ;)

trennung habe ich bekannt gegeben - bin extra nicht zum zugeteilten berater, sondern zur hauptstelle!
sonst hätte ich keinen cent mehr und das kann ich mir mit 3 kindern nicht leisen :(
 

mafa

Aktives Mitglied
..sofern ernoch keinen Trennungsunterhalt zahlt, kannst du weiter das Konto im üblichen Rahmen nutzen....genau monitoren ( später evt. ein Thema vor Gericht). den Monatsbedarf abheben. Ansonsten sofort eigenes Konto eröffnen und ihn aufforden (lassen), ab dem 1.4.2007 monatlich den Betrag ( kann ich dir ausrechnen, wenn du mir den Betrag des Nettogehaltes nennst...) zu überweisen...macht aber in der Regel dein Anwalt.

Schulden auf dem Konto - Sache deines Mannes...er wird die Schulden vielleicht als Eheschulden deklarieren und somit später seinen Unterhalt kürzen.

Manfred
 

verzweifelte

Neues Mitglied
nein, also noch ist da gar nichts geregelt... na ja, wenn ich heute noch scheidung einreich, dass war es dann wohl mit dem kontozugriff ;) aber auch okay, noch war nicht der 1. und somit ist konto nur ganz leicht im null - evtl. ja ein vorteil für dieses konto ;-)
 

mafa

Aktives Mitglied
..falls er noch keine TU angeboten hat - kannst du heute deine Bedarf für nächsten Monat maximal auf Basis des TU abheben, falls er die Vollmacht nicht storniert hat.

Wichtig ist hier, dein eigenes Konto und die Forderung nach TU zu stellen.ich kenne sein Einkommen und dein Einkommen nicht, sonst könnte ich diesen theoretischen Betrag errechnen.

Aber hier ist der Rat deines Anwalts besser...rufe ihn kurz an.

Manfred

Nachtrag per Edit:

Familienrecht
Wird kurz vor einer Trennung von einem Ehegatten eine Kontoverfügung getroffen, die über seinen Anteil hinaus geht, so bestehen insofern Ausgleichsansprüche des anderen Ehegatten (OLG Saarbrücken).

Konten
Die meisten Ehegatten verfügen über gemeinsame Konten, sog. Oderkonten. Jeder Ehegatten ist gegenüber der Bank ohne Mitwirkung des anderen zur Kontoverfügung berechtigt. Er kann allein Abhebungen vornehmen und Überweisungen veranlassen.
Prüfen Sie nach der Trennung, ob Kontovollmachten bestehen. Gegebenenfalls kündigen Sie diese, damit Ihr Ehegatte über Ihr Konto nicht ohne Ihr Wissen und Ihren Willen verfügen kann.

( wird ihm seine Anwältin auch geraten haben..)
 
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