Vollstreckung - Umschreiben auf den Vater möglich?

knöllchen

träumerin***
Ich bin wütend, aber wahrscheinlich selber Schuld.

Letztes Jahr im März bekam ich einen Anruf vom ehemaligen Kindergarten meines Sohnes. Es sei eine Rechnung aus Oktober 2009 nicht bezahlt worden. Diese Rechnung hätte (!) vom Vater bezahlt werden sollen. Als ich ihn darauf angesprochen habe, sagte er, die Überweisung sei zurück gebucht worden, aber er kümmert sich darum. Wahrscheinlich hätte ich mir schon hier einen Überweisungsbeleg geben lassen sollen. Etliche Anrufe und Nachfragen beim Kindergarten ob die Zahlung nun erfolgte, blieben unbeantwortet.

Nun, eineinhalb Jahre später, kommt der Vollstreckungsbescheid. Ich hab gedacht ich kipp aus den Latschen! Es kam ja nicht mal eine Mahnung - wahrscheinlich, weil der Kindergarten meine neue Adresse nicht hatte (Telefonnummer war aber noch immer die selbe.)
Jetzt hab ich den Vater wieder angesprochen und er sagt nur "Hoppla..." und in einem späteren Gespräch erzählte er mir, er hat die Rechnung bezahlt, aber keinen Nachweis mehr. Und da er die Bank gewechselt hat, kommt er angeblich auch an keine alten Kontoauszüge. Das stimmt so nicht. Er lügt mich rotzfrech an und ich darf´s auslöffeln.... :angryfire

Banken sind dazu verpflichtet, 6 Jahre die Unterlagen zu archivieren. Ich habe sogar bei seiner ehemaligen Bank angefragt und auch dort wurde mir bestätigt, es sei möglich Kontoauszüge wieder zu beschaffen. Kostet aber - und das nicht wenig.

Wir reden hier nicht über ein paar Euro, sondern mit den angefallenen Gerichtskosten sind es über 350€. Die hab ich nicht mal eben übrig. Und ja, es geht hier auch um´s Prinzip.
Ich bekomme kein Unterhalt für das gemeinsame Kind, fordere dies auch nicht. Es war nur diese eine Rechnung die er hätte bezahlen sollen. Nur das eine Mal. Es ärgert mich so und ich weiß nicht, ob ich mich mehr über mich, oder über ihn ärgern soll.

Kann ich irgendwas tun? Natürlich habe ich nichts schriftliches darüber, dass er hätte zahlen sollen und ich war auch als Vertragspartner im Kindergarten gemeldet, sodass die Forderungen an mich ja völlig rechtens sind.
Das Sorgerecht haben wir beide. Zahlen darf aber immer nur ich X(

:hilfe:
 

mama80

Mitglied
Ich denke da hast du keine Chancen, wenn nichts schriftliches oder Belege vorhanden sind. Es stimmt das Banken das aufheben müssen. Wahrscheinlich hat er es nicht bezahlt und du musst jetzt alles übernehmen.
Wieso möchtest du kein Unterhalt?!

LG
 

Hextina

KrisenmanagerIn ;-)
Teammitglied
Original von knöllchen
Ich bekomme kein Unterhalt für das gemeinsame Kind, fordere dies auch nicht.

Weshalb?
Das ist ein Rechtsanspruch *deines Kindes*.
Du darfst nicht darauf verzichten!

Kann ich irgendwas tun? Natürlich habe ich nichts schriftliches darüber, dass er hätte zahlen sollen und ich war auch als Vertragspartner im Kindergarten gemeldet, sodass die Forderungen an mich ja völlig rechtens sind.

Vermutlich nicht.
Du kannst nur lernen nächstes mal besser auf deine Grenzen und auf die Rechte deines Kindes zu achten.

LG,
Tina
 

knöllchen

träumerin***
Er hat beim JA angegeben, dass er arbeitslos ist. Ich wusste aber, dass er arbeitet, aber was soll ich tun? Inzwischen ist er als was-auch-immer selbständig.
Ich finde es traurig, dass er seinen Sohn finanziell nicht unterstützt. Aber ich habe genug mit ihm und den Kampf um mein Kind durch, als das ich dafür noch Kraft und Nerven hätte.
Zudem kommt, dass eine Distanz von 350km zwischen uns liegt. Im Gegenzug dazu, dass ich keinen Unterhalt bekomme, überlasse ich dem Vater dafür hauptsächlich die Fahrerei. (Und bevor ich dafür jetzt gesteinigt werde: es ist mit einem Säugling im Moment sowieso schwierig, solche Strecken zurück zu legen. Wie es später läuft, weiß ich noch nicht.)

Ich dachte mir schon, dass ich keine großen Chancen habe. Aber viele Augen sehen ja manchmal mehr und ich wollte noch andere Meinungen dazu hören, bevor ich seine Rechnung bezahle :evil:
Danke an der Stelle!
 

opa

opa andy
Hallo Knöllchen !
Oh mann da hast Du keine guten Karten in diesem Spiel !Halte Dich nicht mit dem Saukerl weiter auf .Das Ding klebt Dir an der Backe erstmal.Da ich nicht weiss wie Deine Finanzirlle Lage sich darstellt ,ob sie dich wirklich schwer trifft diese Volstreckung oder biste nur Sauer weil Er Dich im Regen stehen gelassen hat ?Aber bei solchen Beträgen da giebt es immer einen Modus Operandi der Dir da weiter hilft bei jedem Gericht oder Staatsanwaltschaft giebt es eine Stelle die für sowas da ist garantiert was zu machen mit irgendwelchen kleinen Beträgen oder so.Wenn Dus bezahlen kannst tus brings hinter Dich egal wie .Denn ob das so einfach geht mit dem umschreiben zumindist nicht so schnell wie Dir der Gerichtsvollzieher einen Besuch abstattet :Denn auch ein Einspruch hat keine aufschiebende Wirkung bei anhänigen Vervahren das must du wissen. Überlege es dir gut.
Nicht das Dir zum Schluss die Brühe teurer kommt als die Brocken wärst nicht der Erste bei sowas.
Auf jeden Fall bin ich auf Deiner Seite wie wohl die meisten hier Bist zwar etwas blauäugig gewesen in der Sache .Aber ich hoffe Du kommst mit ebenso einem Auge davon :druecker
Das wünscht Dir Opa
 

Gerhard S.

fast-Alles-Versteher
Vollstreckung/Gerichtsvollzieher für einen Betrag von 350,- kostet:
- Erlass eines Vollstreckungsbescheids mindestens 18,00 EUR (aus Hauptabschnitt 1 Mahnverfahren)
- Gerichtsvollzieher(wenn der tätig wird), geschätzt 40,-

ich sehe da 2 Möglichkeiten:

1) Zum Anwalt, PKH beantragen, da KM mittellos und ohne Einkommen, oder nur geringes.
Anwalt prüft vermutlich, ob der KM Zeit für rechtliches Gehör eingeräumt werden muss - und ob zur Prüfung der Ansprüche/Haftung (auch die des KV) die Frist ausgesetzt oder verlängert werden kann.

Denn knöllchen schreibt ja von einem plötzlich unerwartet eintreffenden Gerichtsschreiben.


2) knöllchen nimmt Konntakt mit dem/den Gläubiger(n) auf, schildert ihre Lage, und es kommt ein, für beide Seiten einvernehmlicher Ratenzahlungsvertrag zustande. Mit der Bezahlung der 1. Rate verpflichtet sich der/die Gläubiger, das Verfahren komplett zurückzunehmen. Der Titel wird dann nicht benötigt, weil knöllchen prinziell, nach ihren Möglichkeiten nach, zahlungswillig ist. Verfahrenseinstellung kostet nicht so viel, aus der Liste hier des Bundesjustizministeriums konnte ich es so ungefähr erahnen:
Hauptabschnitt 2
Abschnitt 3
Revision, Rechtsbeschwerden
1. Zurücknahme der Berufung oder der Klage, oder
4. Erledigungserklärungen nach § 197a Abs. 1 Satz 1 SGG i.V.m. § 161 Abs. 2 VwGO, wenn keine Entscheidung über die Kosten ergeht oder die Entscheidung einer zuvor mitgeteilten Einigung der Beteiligten über die Kostentragung oder der Kostenübernahmeerklärung eines Beteiligten folgt,
= (4+1)% vom Streitwert? (=17,50 € ?)

http://www.gesetze-im-internet.de/gkg_2004/anlage_1_94.html
 

Sternchen 06

Neues Mitglied
Vollstreckung

Hallo Knöllchen,
ich kann mich dem vorherigen Beitrag nur anschließen. Zu dem Gläubiger Kontakt aufnehmen und Deine Möglichkeiten mit Ihnen durchsprechen - evtl. Ratenzahlung?
Und Unterhaltsanspruch gegen den KV must Du geltend machen. Notfalls informiere Dich bei dem Jugendamt, die werden Dir weiterhelfen.

LG

Du schaffst das !!
 

usagimoon

sadness
Original von Hextina
Original von knöllchen
Ich bekomme kein Unterhalt für das gemeinsame Kind, fordere dies auch nicht.

Weshalb?
Das ist ein Rechtsanspruch *deines Kindes*.
Du darfst nicht darauf verzichten!

Kann ich irgendwas tun? Natürlich habe ich nichts schriftliches darüber, dass er hätte zahlen sollen und ich war auch als Vertragspartner im Kindergarten gemeldet, sodass die Forderungen an mich ja völlig rechtens sind.

Vermutlich nicht.
Du kannst nur lernen nächstes mal besser auf deine Grenzen und auf die Rechte deines Kindes zu achten.

LG,
Tina

Ja super Aussage.. der Rechtsanspruch des Kindes und ein Vater der niemals zahlt, wieso soll man dann bitte sehr, wenn der Vater eh niemals zahlen wird, niemals nie im Leben, das einfordern?? Ich finde das hier immer ziemlich bürokratisch und diese Aussagen sind immer so in den Raum geschmettert, dass einem echt der Hut wegfliegt!

Außerdem hat sie Chancen und zwar dann, wenn es in dem Kindergarten üblich ist, dass es immer nach dem Gehalt des Kindesvaters geht, wenn es an die Gebühren geht. Wird das üblicherweise so gehandhabt, kann der KIGA zwar kommen und von der Mutter fordern, muss aber nicht recht bekommen (Bei uns war das auch damals so.. ich war auch Vertragspartner KIGA und dennoch ging es nach dem Gehalt des Vaters. Auch die Gutschriften für nicht wahrgenommenes Mittagessen gingen automatisch erst mal an ihn).

Einspruch erheben mit der Begründung, dass man zwar Vertragspartner war, aber der Kindsvater auch eine Zahlungspflicht hat. Im schlechtesten Fall,muss er nur die Hälfte tragen, wenn du ganz viel Glück hast, muss er alles tragen.

Tipp: Jugendamt um Hilfe bitten, die wissen oft wegen den Gebühren usw besser Bescheid.
 

feivelmaus

Aktives Mitglied
Hallo

ich kann nur raten, so schnell wie möglich einen Unterhaltstitel zu besorgen. Meine EX Frau arbeitet auch nicht, aber ich habe mir dennoch diesen Titel geholt. Mit diesem Titel kannst Du vollstrecken etc. denn denke mal daran:

Wenn er irgendwann mal zu Geld kommt z.B. erbt oder was auch immer, hast Du mit dem Titel sogar das Recht, das Erbe zu pfänden, bevor er auch nur einen Cent davon sieht.

Der Aufwand hierfür ist gering:
1. EX fragen, ob er Dir den Titel freiwillig gibt und beim Jugendamt unterzeichnet (wahrscheinlich lehnt er das ab)
2. Zum Anwalt gehen und PKH beantragen und den Titel (wenn er keinen Job hat, wird das ein fiktiver Titel sein).
3. Irgendwann ist ein Gerichtstermin wo der Titel dann verhandelt wird. Kommt Dein EX nicht hin, wird er in Abwesenheit ausgestellt (war bei meiner EX so).

Das ist also alles ganz einfach und kostet wenig Zeit, 1-2 Termine beim Anwalt und 1 Gerichtstermin, wo Du selber gar nicht hin musst, sondern Dein Anwalt. Gekostet hat mich das 1400 EUR (keine PKH, Du zahlst dann wohl eher nichts).

Aus meiner Sicht bist Du dazu schon im Sinne Deines Kindes und seiner Zukunft zu verpflichtet und die Fahrten muss er ohnehin selber organisieren, denn es teht nirgends geschrieben dass Du ihm Dein Kind bringen musst.

LG
Micha
 

Undertaker

Neues Mitglied
Original von feivelmaus
Wenn er irgendwann mal zu Geld kommt z.B. erbt oder was auch immer, hast Du mit dem Titel sogar das Recht, das Erbe zu pfänden, bevor er auch nur einen Cent davon sieht.

Mit solchen Aussagen wäre ich grundsätzlich mal äußerst vorsichtig, es sei denn Du hast Jura studiert und Dein Spezialgebiet ist Erbschaftsrecht.

Erbschaften werden zum Beispiel beim Zugewinnausgleich im Falle einer Scheidung nicht berücksichtigt, d.h. das Erbe gehört dem Erbehenden und zwar voll und ganz. Wenn dem also bei Scheidungen so ist, so würde ich mal davon ausgehen, dass dies auch bei bereits getrennt Lebenden der Fall ist.

Und einen Titel holen ist sicherlich ganz nett, denn immerhin könnte (und die Betonung liegt hier auf könnte) man daraus 30 Jahre lang vollstrecken. Aber auch hier gehst in der Regel leeraus.

Aber in einem Punkt gebe ich Dir Recht, einen Titel holen würde ich mir auch, denn es könnte ja was bringen. :zwinker:
 

BigDaddy

Neues Mitglied
Hallo,

schön blöd wie das alles gelaufen ist.
Ich denke auch, dass er es nicht bezahlt hat, denn wer wirft schon seine Belege weg bzw hat sie nicht mehr?
So Leid es mir tut, du musst warscheinlich selbst dafür aufkommen.... :/
 
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