Kompliziert -  Was bringt das???

Susanne

Namhaftes Mitglied
So, nachdem die ex-frau meines freundes jetzt alles bekommen hat was sie wollte ist leider immer noch nicht ruhe! :heul

Am freitag kam ein Schreiben der Krankenkasse. Darin wurde mein freund gefragt, ob SEIN (!!!) zweites kind nun auch in die FAmilienversicherung rein soll???!!!

er war erstmal baff! ?(

(kleine erklärung für alle dies nicht wissen: seine ex-frau hat im oktober ihr 2. kind zur welt gebracht - allerdings NOCH ehelich! im november war dann erst die scheidung. der tatsächliche vater des kindes ist ihr zukünftiger mann und hat auch offiziell die vaterschaft vor der geburt anerkannt!)

hat da natürlich angerufen und gefragt was das denn soll. da meinte die dame am anderen ende der leitung nur ganz verwirrt 'uns liegt ihre vaterschaftsaberkennung vor und die anerkennung des tatsächlichen vaters. allerdings hat uns ihre exfrau die geburtsurkunde des zweiten kindes geschickt und darin stehen sie als vater!' :wow :wow :wow :wow :wow


wir sind dann sofort zur krankenkasse gefahren und haben nochmals die scheidungsunterlagen (die frau wollte wieder in die familienversicherung aufgenommen werden) und die vaterschaftsaberkennung/-anerkennung vorgelegt.

Fakt ist aber, dass mein freund als VAter in der Geburtsurkunde steht und das mehr zählt!!!
wir können jetzt wieder von pontius zu pilatus rennen um das zu klären, da die mutter das nicht will!!!
jetzt sieht es so aus, dass sie meinen freund sogar auf unterhalt verklagen könnte (würde damit aber nicht durchkommen) - ärger wärs dann aber trotzdem wieder...

langsam krieg ich echt krisen mit dieser frau!

das ist doch eigentlich urkundenfälschung, oder??? immerhin wußte sie am tag der anmeldung beim standesamt ja, dass mein freund nicht der vater ist und sie hatte auch die nötigen unterlagen vorliegen, dass ihr neuer lebensgefährte der vater ist! für mich ist das vorsätzliche urkundenfälschung!!!!
sonst hätten wir uns ja die rennerei vor der geburt noch sparen können!

wir verstehn echt langsam die welt nicht mehr ?(

was bringt ihr das denn???
lediglich die tatsache, dass ihr kind jetzt den namen meines freundes trägt (wogegen wir leider nix machen können) und das sie versucht hat das kind in die familienversicherung aufnehmen zu lassen! aber würde der tatsächliche vater drinstehn, dann könnte er das kind ja mitversichern...

ich blicks nicht mehr!

aber der ärger nimmt auch kein ende...


so, wollt nur mal kurz dampf ablassen! danke!

lg
susi
 
E

Elchen

Guest
:wow Da fällt mir absolut nichts mehr dazu ein und ich frage mich gerade,ob ihr das finanzielle Vorteile bringen würde??Will sie deinen Freund ausbluten lassen oder was??

Also ich würde das weder mit Krankenkasse noch sonstigem klären,sondern nur noch mit dem Anwalt...

Ich glaube,die Frau hat nen absoluten Schuss??

Was sagt denn der ihr neuer Partner dazu??
 
F

flower100

Guest
Hallo susal

ich verstehe deinen Ärger...aber in diesem Fall kann die Ex-Frau nichts dafür. Das ist gesetzlich so vorgesehen und sie kann es nicht verhindern.

Ich weiß das deshalb so genau weil ich mit meinen Zwillies genau das selbe hatte. Scheidung - und ein paar Monate danach Geburt der beiden.

Dein Freund muss aufs Gericht gehen und eine Ehelichkeitsbestreitungsklage einreichen (so heißt das zumindest bei uns)...dann ist das bald erledigt, denn die eigentliche Vaterschaft steht ja fest.

Du brauchst dir auch keine Gedanken machen...dein Freund muss KEINE Alimente bezahlen....außer er unternimmt nichts...dann könnte sie theoretisch auf Unterhalt klagen. Aber selbst dann wäre noch Zeit die Angelegenheit zu klären.

Also, susal nicht aufregen...auf´s Gericht gehen und weg ist das Problem :]

:bye: Flower
 
E

Elchen

Guest
Puh,das ist ja etwas beruhigend,was Du da schreibst,flower....

Ich kenne mich mit sowas leider überhaupt nicht aus und hätte jetzt gedacht,es ginge ihr vielleicht ums Geld...
 

Susanne

Namhaftes Mitglied
@elchen:

es bringt ihr gar nix!!!

ganz im gegenteil! mein freund könnte jetzt auf sein umgangsrecht bestehen und das einklagen - denn offiziell haben die beiden ja das gemeinsame sorgerecht ;D
 

Susanne

Namhaftes Mitglied
@flower:

sie kann eben schon was dafür!

mein freund hat vor der geburt die vaterschaft beim standesamt aberkannt - sie hat dem zugestimmt - und ihr neuer hat die vaterschaft dann anerkannt - dem hat widerum mein freund zugestimmt! deshalb waren wir des öfteren beim standesamt um das noch vor der geburt zu klären!
mit diesen unterlagen (die mein freund hat, seine exfrau und der tatsächliche vater) hätte sie bereits bei der anmeldung auf dem standesamt den tatsächlichen vater eintragen lassen können!
deshalb haben wir ja das ganze auf uns genommen!
wenns nämlich eh auf ne klage rausgelaufen wäre, dann hätten wir es genausogut bleiben lassen können!
 

Susanne

Namhaftes Mitglied
nachtrag

der richter bei der scheidung hat ja bestätigt, dass mein freund NICHT der vater ist und somit nur ein gemeinsames kind vorhanden ist!
damals war das baby ja schon da!
da hat sie auch nicht widersprochen (mutter war ausnahmsweise anwesend) und hat auch bestätigt, dass ihr 'neuer' der vater des kindes sei - auch offiziell!
 
F

flower100

Guest
nein, nein Elchen....der Staat hat das so eingerichtet damit Kinder die kurz nach der Scheidung auf die Welt kommen die selben Ansprüche haben wie in einer Ehe.

Darum wird auf dem Standesamt automatisch der Name des Ex-Mannes eingetragen...das kann man nicht verhindern, auch wenn man es möchte.

Es bedarf einen Beschluss vom Gericht den man vorweisen muss dann kann man den eigentlichen Vater eintragen lassen. Kostet der MUTTER aber wieder Geld.

Die gerichtliche Feststellung ist nur eine Formsache und ist ohne viel Aufwand erledigt....wenn alle Beteiligten zur Unterschrift erscheinen.

:bye: Flower
 

Susanne

Namhaftes Mitglied
@elchen nochmal:

übern anwalt können wir das nicht klären lassen, da es langsam ganz schön ins geld geht. unsere anwältin braucht dann jedesmal nen beratungsschein vom amt und dazu braucht mein freund jedesmal nen tag urlaub!
deshalb telefonier ich erstmal mit den ämtern und wenn sich dann nix tut, dann telefonier ich mit IHRER anwältin! die macht mittlerweile schon was ich ihr sag, weil sie keine briefe mehr von unserer anwältin haben will (die fährt gleich die großen geschütze auf ;D )
 

Susanne

Namhaftes Mitglied
@flower

bei dem erscheinen würde es dann wieder probleme geben!
die mutter hat nämlich keine lust da hin zu gehen um das zu klären...
 
E

Elchen

Guest
Ich meine manchmal echt,es ist ein Irrenhaus bei euch....


Mein Gott,ich hoffe,daß ihr euch bald alle aus dem Weg gehen könnt,denn sonst sehe ich noch irgendwann mal Blut fließen ...
Ist ja erschreckend.....

Wie geht es denn jetzt dr Tochter deines Freundes????
 

Susanne

Namhaftes Mitglied
@elchen

ich komm mir vor wie in nem schlechten film! das kannst du mir glauben!

wies der kleinen geht wissen wir nicht und werden wir auch nie wieder erfahren!
das umgangsrecht wird vorerst ausgesetzt und der mutter wurde mitgeteilt, dass sie sich bei uns melden soll/kann sobald die kleine wieder zum vater will! um ihr ruhe zu gönnen!
allerdings wird die mutter sich nie bei uns melden!
 
F

flower100

Guest
aber in einem Scheidungsverfahren gibt es für diesen Fall keinen Beschluss, das ist ein extra Verfahren und muss extra geklärt werden.

Die Ehelichkeitsbestreitungsklage ist unbedingt erforderlich und kann NUR von deinem Freund innerhalb einer Frist eingebracht werden.

In meinem FAll hat es der gesetzliche Vater nicht getan (hat Vogelstrausspolitik betrieben und gedacht, wird sich schon von selber regeln) .
Ich habe mich ans JA gewandt weil ich das geklärt haben wollte. Es wurde ein Sachwalter für die Kinder bestellt der dann die Klage stellvertretend eingebracht hat.
Aber leider ist der gute Mann zu keiner Verhandlung erschienen, so dass mir geraten wurde ich solle ihn auf Alimente verklagen, dann würde er sich schon melden.

Auch das hat keine Wirkung gezeigt....ich habe sie natürlich nie wirklich eingefordert nur vom Gericht zustellen lassen.
Nach einiger Zeit hat dann das Gericht über seinen Kopf hinweg entschieden, und erst DANN konnte ich die Geburtsurkunden ändern lassen.


:bye: Flower
 
F

flower100

Guest
susal

ich kann mir nicht vorstellen dass ihr Freund damit einverstanden ist wenn SEIN Kind vor dem Gesetz nicht sein Kind ist.
 

Susanne

Namhaftes Mitglied
@flower:


keine ahnung was der denkt!
wir 'wissen' nur, dass er das kind eigentlich nicht wollte und mit der gesamten situation überhaupt nicht glücklich ist...
dann bräuchte er sie auch nicht mehr heiraten...
 
F

flower100

Guest
wie dem auch sei, die Angelegenheit lässt sich auch klären wenn sie nicht vor Gericht erscheint!!

:bye: Flower
 

zuckersternchen

Namhaftes Mitglied
ich kann das was flower sagte, nur bestätigen. die frau kann da nix dafür. die geburtsurkunde wird gemacht, ohne das jemand mit dir redet (war zumindest bei mir so) ich hab sie noch im krankenhaus bekommen. bei meiner cousine wars genauso. sie war frisch geschieden, aber schon wieder schwanger vom neuen. deshalb hat sie noch schnell den neuen geheiratet, weil ja sonst der ex der vater gewesen wäre.
 
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