brauche Rat -  Welche Rechte habe ich?

Lilli4484

Aktives Mitglied
Ich habe mich vor 2 Monaten von meinem Mann getrennt, erstmal auf der Grundlage, dass es eine Beziehungspause ist (Trennung auf Zeit). Wir wollten beide schauen, ob wir uns wieder näherkommen, wenn wir nicht mehr in einem Haushalt wohnen. Wir haben 3 gemeinsame Kinder, die älteste Tochter wird bald 6, die mittlere ist 4 und der Jüngste wird 2.

Nun steht seit 2 Wochen fest, dass wir nicht mehr zusammenkommen, und vor einer Woche hat er, ohne mein Wissen, am Wochenende meinen Mädels seine neue Freundin vorgestellt. Seitdem weigert meine große Tochter sich, zu ihrem Vater zu fahren, wenn seine Freundin da ist. Ich zwinge sie auch nicht dazu und überrede sie auch nicht.

Nun zu meiner Frage: Muss meine Tochter zu ihrem Vater, wenn er seine Freundin bei sich hat?? Wir haben bisher alles außergerichtlich klären können, aber seit 1 Woche läuft alles drunter und drüber. Ich habe auch schon mit dem Jugendamt telefoniert, habe da aber vergessen zu fragen, ob ich die Kinder zu ihm lassen muss, wenn seine Freundin da ist (er hat sie 2 Tage vor dem Bekanntmachen mit meinen Kindern kennengelernt).

Es gibt da noch so einige weitere Probleme... Er weiß, womit er mich am Meisten trifft, und nutzt es auch aus. Ich bin oft nervlich am Ende und nur noch ein heulendes Häufchen Elend... Vielleicht kann mir jemand mehrere Fragen beantworten:
1. Müssen meine Kinder zu ihm, wenn seine Neue da ist?
2. Was kann er mir aus dem gemeinsamen Haushalt wegnehmen (z.B. Auto, Fernseher, Laptop)
3. Kann er mich belangen, wenn meine Tochter nicht zu ihm will?
4. Ab wann beginnt das Trennungsjahr und ab wann kann ich die Scheidung beantragen?
5. Was kostet mich die Scheidung? (Ich beziehe zur Zeit ALG II, Kindergeld und Unterhalt)
6. Was muss ich noch beachten, wenn es zur Scheidung kommt? (wir haben das gemeinsame Sorgerecht, aber die Kinder wohnen bei mir)
 

Dr. Dolittle

Moderator
Teammitglied
Hallo Lilli,

leider kann und darf keine Deiner Fragen in einem Forum pauschal beantwortet werden, da dies alles Rechtsaukünfte wären, die Dir nur ein Anwalt geben darf. Außerdem wären die Antworten auf Deine Fragen alle vom Typus "Das hängt davon ab, ..." Du brauchst also schnellstmöglich Rechtsberatung durch einen, am besten Deinen, Anwalt.

Als eine erste Anlaufstelle möchte ich Dir den VAMV empfehlen, die oft auch Rechtsberatung anbieten. Wenn Du dann über die Rechtslage im Bilde bist, solltest Du versuchen, mit Deinem Ex über möglichst viele Dinge zu einer außergerichtlichen Einigung zu finden. Dabei können Dir außer Deinem Anwalt auch alle üblichen Familienberatungsstellen helfen. Ihr könnt Euch gütliche getroffenen Vereinbarungen u.U. auch gerichtlich bestätigen lassen. Dann wären sie rechtskräftig wie ein Urteil. Alles weitere mußt Du mit Deinem Anwalt besprechen.

Viele Grüße

Dr. Dolittle
 

june75

Namhaftes Mitglied
:hae? Das schockt mich jetzt echt-war zwar eine ganze Zeit nicht hier-aber das hätte ich nicht erwartet

Ok,bei mir gabs auch ne Trennung-wir waren aber nicht verheiratet....

Ich habe mich z.B.im Frauenhaus erkundigt,bei uns gibt es sogar 1x pro Monat eine kostenlose Rechtsberatung von einer Anwältin,die dann extra ins Frauenhaus kommt

Ich versuche mich mal an Deine Fragen ran:
1. Ich glaube schon,da muß man halt einfach auf den Mann hoffen,das er seine Kids da langsam und vorsichtig ranführt...... Bei meinem Ex steht sowas auch noch an,er wird dann aber erstmal sagen,das es "nur" eine Freundin ist,er hat z.Z.keine feste Partnerin

2. Bei uns war es so,mein Ex ist ausgezogen und wir haben ja fast alles zusammen angeschafft bzw geschenkt bekommen. Die Anwältin meinte dazu,wer die Quittungen hat,dem gehört das auch( Z.B. mein Ex hat den Flach TV gekauft,ich hätte aber den Bon-dann wär das meiner) Eigentlich sollte man alles gerecht aufteilen
Ich weiß nur eben nicht,ob es auch zutrifft,wenn man verheiratet ist...

3.Ich glaube nicht-man kann das Kind ja nicht zwingen,oder??

4. und 5. Sorry-keine Ahnung

Frag doch mal in Eurem Frauenhaus nach oder wende Dich an einen Anwalt-bei Hartz4 brauchst Du den auch nicht bezahlen,brauchst nur einen Schein vom Gericht,das Du kostenlos beraten werden kannst.

:druecker das Du alles schaffst und gaaaaaaaaanz viel Kraft

:bye:
june
 

Undertaker

Neues Mitglied
Ich versuche mal einwenig die Fragen zu beantworten, allerdings gebe ich Dr. Dolittle durchaus Recht. Abschließend kann und darf das nur ein Anwalt machen.

zu 1. Grundsätzlich ja, denn ihr habt gemeinsames Sorgerecht, es sei den das Kindeswohl wäre gefährdet. keine Ahnung, ob das der Fall bei Euch wäre.

zu 2. Kommt darauf an in welchem Güterstand ihr lebt. Ohne Ehevertrag oder andere Regelung seit ihr durch Heirat in einer Zugewinngemeinschaft, d.h. grundsätzlich gehört demjenigen der Gegenstand der diesen auch bezahlt hat. Die Vermögensverhältnisse werden vor Gericht geklärt und derjenige der mehr hat zahlt einen Zugewinnausgleich.

zu 3. Verklagen kann er dich denke ich immer, ob er dich belangen k.A.

zu 4. Ab dem Zeitpunkt wo ihr beweisen könnt, dass es kein gemeinsames unter einem Dach leben mehr. Scheidung kannst nach diesem Jahr einreichen, soweit ich weiß und wirst automatisch nach 3 Jahren geschieden auch wenn der andere nicht will.

zu 5. Prozesskostenhilfe beantragen ;D

zu 6 sowie alle anderen Fragen : Anwalt
 

Lilli4484

Aktives Mitglied
Vielen Dank für eure Antworten.

Es hat sich immer noch nicht wirklich beruhigt, und geklärt ist auch noch nichts. Unterhalt wird nun von SEINEM Anwalt neu berechnet, mein Ex hat nun auch eine Liste erstellt mit allen Gegenständen aus dem Haushalt, die er haben will. Eigentlich hatten wir uns schon geeinigt, nun aber hat er seine Meinung (wieder einmal) geändert, das habe ich von ihm selber vor einer Stunde erfahren. Unterhalt wurde die letzten 2 Monate auch nur teilweise bezahlt, wenn überhaupt.

Naja egal, ich will hier nicht rumheulen, deshalb sage ich einfach mal Danke ;)
 
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