Eilt! -  welche rechte hat der vater?????

muemmi

Mitglied
hallo zusammen,
wir haben folgendes problem. mein mann hat ein uneheliches kind aus voriger beziehung. das verhältnis zu der kindsmutter ist nicht gerade gut. bisher hatten wir das kind an weihnachten immer am 1. oder 2. weihnachtstag. letztes jahr sind mein mann und seine ex so verblieben (mündlich), dass das kind abwechselnd bei mama und papa sein soll, d.h auch an silvester ein jahr bei papa und das andere jahr im wechsel bei der mama.
jetzt wollten wir das kind am heiligabend haben und die kindsmutter will es nicht zu uns lassen. und von der abmachung weiss sie auf einmal nix mehr. was kann man da machen???

weitere frage????
wenn ein kind mit getrennt lebenden eltern, die beide das sorgerecht haben operiert werden muß, müssen da nicht beide elternteile eine unterschrift im krankenhaus leisten??

vielleicht könnt ihr uns ja weiterhelfen
lg muemmi und muemmis mann
 

Schnuffi011

Namhaftes Mitglied
Hallo muemmi

ich bin seid 5 Jahren geschieden, die Kinder leben bei Mir.

Wir haben beide das Sorgerecht.
Aber geklappt hat bei dem garnichts. Hin und wieder ich glaube an der Hand abzählen kann ich wann er sie geholt hat.
Die erste Zeit habe ich immer wenn was wichtiges anlag angerufen,
endscheiden musste ich alles alleine.

Kümmern naja relativ.
Wo eine OP anlag habe ich alleine unterschrieben da er ja keine Zeit hatte.
Ich hätte Mir damals gewünscht das ich Mich hätte besser einigen können.

Aber es sollte nicht sein.
Es kann das weiss ich auch nur 1 Elternteil unterschreiben.

LG Roswitha
 
M

Mauzi1970

Guest
So ist es richtig ...

Hallo,
also mit den Feiertagen müsst ihr wohl nachgeben. Denn es ist so, dass die Kinder in dem Haushalt, in dem sie ständig wohnen die jeweils ersten Feiertage verbringen, also Heiligabend und erster Feiertag und auch Silvester und auch Ostersonntag. Auch der Geburtstag würde in dem Fall bei der Mutter gefeiert. Könnt ihr den zweiten Weihnachtstag nicht trotzdem alles so herrichten, dass es wie Heiligabend ist? Versucht es und macht keinen großen Streit daraus, das Kind wird es euch später mal danken, denn der Klügere gibt nach.
Zum Thema OP: wenn es eine Notfall-OP ist, genügt eine Unterschrift, im akuten Notfall würde auch ohne diese eine Unterschrift operiert werden, ist ja auch logisch. Wenn es aber um eine geplante OP geht, also zum Beispiel "Ohren anlegen", dann müssen beide unterschreiben. Denn hier handelt es sich um eine Entscheidung, die über Entscheidungen des täglichen Lebens hinausgehen. Oft wird in den Krankenhäusern aber nicht danach gefragt, wo der Vater beim Beratungsgespräch ist, steht ja nicht auf der Stirn der Mutter, dass sie alleinerziehend ist. Jedoch würde sich der Arzt und auch die Mutter, die dies bewußt verschweigt, strafbar machen. Außerdem finde ich es ziemlich verwerflich, solche wichtigen Sachen allein zu entscheiden. Ich kenne die Hintergründe von Schnuffis Trennung nicht, aber ich finde, wo ein Wille ist, ist auch ein Weg. Wenn der Vater gerade wenig Zeit hatte, hätte man das Ganze auch über den Postweg erledigen können.
Gruß Mauzi1970
 

Schnuffi011

Namhaftes Mitglied
Hallo Mauzi

Vielleicht habe ich mich falsch ausgedrückt.

Mit Zeit die er nicht hat war das nicht gemeint.
Denn die hätte er wahrlich gehabt. Da er nicht arbeiten gegangen ist.

Das mit den Unterschreiben für OPs , Kinderausweise hätte ohne Druck warscheinlich 100 Jahre gedauert.
Da man mit Ihm kein einziges vernünftiges Wort reden kann muss das alles über Einschreiben gehen.
Was eigentlich sehr traurig ist.

Man gut das Ärzte im Notfall auch ohne Unterschrift operieren dürfen.
Ich habe auch dieses Zepter oder wie man es nennen mag nicht an mich gerissen.
Ich war trotzdem das ich verheiratet war immer Alleinerziehend.
Habe ihn die ersten 2 Jahre immer informiert wenn irgendwas wichtiges anstand.

Wer glänzte obwohl nachweisbar zeit war durch Abwesebheit, leider mein Exmann.

Und genau so läuft das auch in seiner neuen Partnerschaft.

Ich bewundere den einen Vater der hier Im anderen Thread für sein Kind und sein anteiliges Sorgerecht kämpft.
Nehme wie man sprichwörtlich sagt vor ihm den Hut ab. :respekt
Weiter so!!!!!!!!

Ich hätte das alleinige Sorgerecht jederzeit beantragen können aber habe ja immer gehofft das sich was bessert.


LG Roswitha :winken:
 

mghase

Mitglied
hallo zusammen,
...da muss ich doch mal ne frage stellen: als unverheirateter vater, wie kann ich da das (mit)sorgerecht beantragen? :angst
habe noch nicht die vaterschaftsanerkennung unterschrieben. hängt alles noch an dem testergebniss des vaterschaftstest den ich diese woche noch bekomme.
 
K

Katrin

Guest
Hallo mghase,
also ich hab das geteilte Sorgerecht damals eintragen lassen, als ich mit meinem Mann noch nicht verheiratet war. Es ist ja leider immer noch so, daß der Vater, wenn er nicht mit der Mutter verheiratet ist, kaum Rechte hat.
Ich glaube, wenn die Mutter des Kindes nicht damit einverstanden ist, hast Du keine Chance auf Sorgerecht.
Wenn es Dein Kind ist, solltest Du Dich wegen dem Besuchsrecht mit dem Jugendamt in Verbindung setzen, falls ihr das nicht unter euch regeln könnt.
Gruß Katrin
 

mghase

Mitglied
hallo katrin,
...danke für deine antwort. das ich fast keine rechte habe weiß ich mittlerweile, leider. :wand
so viel ich weiß, muss die mutter einem gemeinsamen sorgerecht zustimmen. macht sie das nicht, kann ich sie dazu auch nicht zwingen(gerichtlich)

mit dem besuchs-umgangsrecht werd ich hoffentlich mit ihr einig. :angst

gruß
mario
 
D

Dragonlady

Guest
Andersrum gefragt, welche Pflichten ...

...hat ein Vater eurer Meinung nach?

Zur Erklärung: Mein Ex zahlt bis auf kurze Zeit nach der Trennung nur durch Lohnpfändung seinen Unterhalt für die Kinder (inzwischen macht er seit über 6 Monaten krank - also kommt so gut wie gar nichts mehr für die Kinder an Geld an).
Für die heute Achtjährige besteht eine Vereinbarung zu 14 tägigem Wochenendabholen, die auch erst 18 Monate nach der Trennung begann. Die 16 jährige Tochter ist im egal!

Nach nunmehr 4 Jahren Trennung hat er die Kleine einmal für eine Woche in den Schulferien genommen, und sich prompt nicht an die vereinbarte Zeit des zurückbringens gehalten, sondern erst auf Druck wieder zu mir zurückgebracht.


Vereinbarungen scheinen ein Fremdwort zu sein, Absagen, Änderungen werden sehr kurzfristig mitgeteilt, Geschenke zu Geburtstagen, Feiertagen, Weihnachten gibt es so gut wie nie für die Kids. usw.

Ich könnte das noch endlos fortführen, ist jetzt aber nicht meine Absicht. Was ich von euch wissen möchte ist, was haltet Ihr für die Pflichten eines Vater bzw. welche Erfahrungen in Richtung "Pflichterfüllung" habt ihr gemacht.

LG
 
K

Katrin

Guest
Hallo Dragonlady
Ich hab dazu im Forum " Trennung" schon meinen Frust rausgelassen.
Also der Vater meines 1. Sohnes zahlt auch keinen Unterhalt. Abholen tut er ihn zwar relativ regelmäßig, aber es kommt auch dauernd was dazwischen.
Zwischendurch mal anrufen ist ein Fremdwort. Ich nehme auf ihn jetzt auch keine Rücksicht mehr. Wir fahren über Weihnachten weg. Da hat er eben Pech gehabt. Er hat in seinen Semesterferien auch noch nie von alleine gefragt, ob er Phil mal ein paar Tage zu sich nehmen soll, dabei hätte der sich wirklich gefreut.
Ist schon schade, daß das bei Vielen so läuft.
Es ist aber genauso schlimm, daß es Vätern, die sich kümmern wollen oft so schwer gemacht wird.
Gruß Katrin
 
M

Mauzi1970

Guest
Pflichten des "Nichtbetreuenden"

Hallo,
Pflichten einzufordern ist wirklich schwer ...
Wegen dem Unterhalt:
Wenn du einen Titel (Unterhaltsurteil oder Urkunde vom Jugendamt) hast, in dem belegt ist, dass der Vater unterhaltspflichtig UND leistungsfähig ist, dann bliebe noch die Drohung oder letztlich dann der Gang zum Amtsgericht mit Anzeige wegen Verletzung der Unterhaltspflicht. Und da sind die Staatsanwälte wirklich nicht zimperlich. Schon alleine die Tatsache, dass er über einen längeren Zeitraum den Unterhalt nur durch Pfändung geleistet hat, zeigt eine grobe Pflichtverletzung - denn er konnte ja, wollte nur nicht freiwillig. Also wenn du einen Titel hast, kopiere ihn, markere die wichtigen Stellen (leistungspflichtig und genaue Geldbeträge) an, schreib einen kurzen Brief (ohne Geschwafel kurz und bündig) dazu und setzte ihm eine Frist mit gleichzeitiger Androhung einer Strafanzeige. Wenn die Frist verstrichen ist, gehst du zum Amtsgericht und zeigst ihn an, hier brauchst du keinen Anwalt, nimm alle Papiere mit und gib den Sachverhalt zu Protokoll. Dann wird er zu einer Anhörung vorgeladen und kann dort erklären, weshalb er so spärlich zahlt. Wenn er dem Gericht nachweist, dass er in Zukunft pünklich den Unterhalt an dich zahlt, wird er mit einer Bewährungstrafe gegen Auflagen verurteilt, oder aber er gelobt so wirkungsvoll Besserung (und die lassen sich dort nicht verschaukelt) dass das Verfahren gegen die Auflage pünklicher Zahlungen eingestellt wird. Der Weg ist hart, aber das Leben ist heutzutage teuer!!!
Zum Thema Umgang:
Mach einen Termin beim JA und bitte um Vermittlung zwecks Umgangstermine. Du wirst erst einen Termin alleine bekommen, hier kannst du alle Probleme, die du mit deinem Ex und dem JA gemeinsam lösen willst, vorbringen. Dann werdet ihr wohl ein Gespräch zu dritt bekommen, in denen ihr dann versucht, einen Besuchsplan zu erarbeiten. Hier wird dem Vater auch nochmal eindringlich die Wichtigkeit der Besuche erklärt und alles weitere wird sich dann finden. Halte du dann weiterhin Kontakt zum JA.
Liebe Grüße
Mauzi1970
:bye:
 
D

Dragonlady

Guest
@stevkawin
vielen Dank für deine Antwort, ich habe deinen Beitrag auch schon gelesen. Er hat mich doch sehr an mich selbst erinnert - zumindest streckenweise.

@Mauzi1970
du hast mir da ein paar recht gute Tipps gegeben. Ich werde überlegen ob und was ich davon umsetze, da meine Kleine noch immer gerne zu ihrem Vater geht, bin ich im Moment noch ein Stück von solchen Reaktionen entfernt.

Mir ist auch klar, das ich Pflichten nicht einfordern kann und hoffe einfach auf ein paar Tipps, die evtl. den Umgang erleichtern helfen - zumindest will ich es noch ein wenig versuchen, da ich immer noch denke, einen Vater braucht jedes Kind.

LG
 
T

tanja1975

Guest
Hallo,ich bin seit 2 Jahren vom Vater meiner Tochter(5J.)getrennt.Er wollte ein neues Leben mit seiner Partnerin beginnen und ich sollte ihn nicht mehr anrufen.Er hat zu den Geburtstagen und zu Weihnachten immer eine Karte und Geld geschickt(allerdings nie gefragt,wie es ihr geht).Mittlerweile bin ich mit einem wunderbaren Mann verheiratet.Er ist ein absolut toller Vater für die Kinder!Nun sagte ich dem "Erzeuger" meiner Tochter,daß er keine Karten mehr schicken soll.Daraufhin fuhr er zum Kiga und verlangte nach meiner Tochter.Er war wohl ziehmlich penetrant,denn man mußte die Polizei rufen.Nun suchte ich Rat beim Jugendamt,die mir jetzt ein gemeinsames Gespräch mit dem Kindsvater aufdrängen wollen.Vor 2Jahren hätte sie ihn gebraucht,nun nicht mehr.Jetzt will er aus reinem Egoistmus unsere Tochter wieder verletzen.Sie soll später selbst entscheiden, ob sie Kontakt möchte.Welche Rechte hat dieser Mann nach knapp 2 Jahren desinterresse an seinem Kind? Kann mir jemand helfen?

Liebe Grüße Tanja
 
M

mafa

Guest
Mathieu Carrière Rede vom 08.06.2002 an der Gedächtniskirche in Berlin

...stellt euch vor, die Mutter wohnt auf dieser Seite von der Strasse und ich wohne auf der anderen Seite von der Strasse. Ich sehe jeden Morgen, wie das Kindermädchen die Kinder in den Kindergarten bringt, und ich darf das nicht.

Wir müssen natürlich endlich auch die bestehenden Gesetze umsetzen. In Frankreich kommen umgangsverweigernde Elternteile in Beugehaft. In Amerika werden umgangsvereitelnde Eltern in Zwangsmediation geschickt. Wir kämpfen zusammen, aber wir müssen friedlich kämpfen und wir müssen dadurch mehr Leute auf unsere Seite ziehen. Wir müssen an die Öffentlichkeit. Gegen Familienterrorismus gibt es drei Regeln: Hartnäckigkeit, konsequent sein und Distanz bewahren. Sich nicht hineinziehen lassen in die Provokation der anderen Seite.
Wir müssen durch diesen Kampf für die Gleichberechtigung die Kinder und die Elternteile schützen, die krank gemacht werden. Und das geht nur, indem wir die Fähigkeit beweisen, uns in den anderen hineinzuversetzen. Nicht nur immer an unsere eigene Verletzung denken. Nicht nur immer an unser eigenes Elend denken, sondern fähig sein zu sehen, dass es dem Anderen vielleicht noch schlechter geht. Dann können wir gemeinsam auf einer Vertrauensbasis miteinander für die gerechte Sache kämpfen. Wir müssen alle Verbände, die etwas damit zu tun haben, zusammenschliessen. Wir müssen triviale Öffentlichkeit herstellen. Wir müssen den Leuten zeigen, dass es Spaß macht, Kinder zu haben und Spaß macht, sie zu erziehen. Wir müssen lernen - meiner Ansicht nach - auch in der Trennung vereint zu sein, wenn es um die Kinder geht.
Ich habe gehört, daß die Richter sagen: "Ja - was nützt es denn, Zwangsgeld zu verhängen? Die zahlt ja doch nicht oder der zahlt ja doch nicht". Das heißt, die Urteile werden nicht exekutiert. In Amerika fliegt das FBI mit Hubschraubern ein, wenn ein Vater einen Monat nicht zahlt, oder eine Mutter. Hier wird die Sache auf die lange Bank geschoben. Otto Schily hat mir gesagt - nach einem verlorenen Schachspiel - "Es ist schwieriger in Deutschland das Sorgerecht und das Umgangsrecht zu reformieren, als im nahen Osten Frieden zu stiften".

Herr Innenminister: Wenn sie diese Wahl gewinnen wollen für ihre Partei, dann schreiben sie sich die Reformation des Familienrechts ins Programm. JETZT.

Diese 10 Mio Betroffenen, das sind rund 30% der Wähler. Es gibt in Deutschland 3 Mio Trennungskinder. Jedes Kind hat mindestens 2 Eltern. Das hat der liebe Gott so gewollt, und das ist gut so.


Leider ist meine afrikanische Freundin von mir nicht hier. Sie macht gerade ein Seminar über Traumafolgen in Ruanda, dem Bruderstaat von äh - Rheinand-Pfalz. Die Mutter ist mit einem Hammer erschlagen worden vom Nachbarn. Ich sollte ein Lied hier singen, für Mosambique, Angola, Ruanda Zentren eingerichtet, in denen Kinder, die durch Elternverlust oder Elternentbehrung traumatisiert werden, geholfen wird. So etwas gibt es in Deutschland auch noch nicht. In Afrika, in diesem hinterwäldlerischen Kontinent darf nicht e i n Elternteil über die Kinder bestimmen. Da bestimmt die ganze Familie mit. Wir dürfen ja auch die Geschwister nicht vergessen. Wir dürfen die Großeltern nicht vergessen. Wir dürfen die Freunde nicht vergessen. In Deutschland wird Sippenhaft verhängt, von dem ausgrenzenden Elternteil.

Vielleicht schaffen wir es ja doch noch, ein paar Kroaten zu uns rüber zu ziehen. Die sind da hinten mehr als wir. Es ist so schade, weil die Untersuchungsergebnisse aller wissenschaftlicher Disziplinen seit 15 Jahren das selbe herausgefunden haben. Die Erkenntnisse sind da, nachgewiesen. Man muß sie zur Kenntnis nehmen. Das Wechselmodell ist richtig! 50 : 50 im Falle einer Trennung. Die Neuauflage des Gesetzes von 1997 ist ein smokescreen. ja ja, auch unverheiratete Eltern können das gemeinsame Sorgerecht ausüben, wenn sie beide einverstanden sind. Wir brauchen eine Lösungspraxis für die Fälle, in denen keine Einigung erzielt wird. Sonst bräuchten wir keine Gesetze.

Wir müssen auch in die Trivialmedien. Wir müssen die Frauenzeitschriften auf unsere Seite kriegen. Wir müssen die Bildzeitung auf unsere Seite kriegen. Wir müssen die Öffentlichkeit nicht nur sensibilisieren, sondern wir müssen auch melodramatisch auftreten in der Öffentlichkeit. Ohne lamurant zu sein und ohne aggressiv zu werden. Das ist nicht immer einfach, aber wir können wahrscheinlich von einander lernen. Deshalb sollten wir auch weiter Kontakt aufnehmen. Kontakt ist das Wichtigste bei so einer Sache. In den letzten 3 oder 4 Tagen habe ich von so vielen sogenannten Promies gehört, daß sie genau das selbe durchgemacht haben. Die meisten von ihnen haben es nicht geschafft, einen Langstreckenlauf durchzuhalten. Sie haben irgendwann gesagt: Es hat keinen Sinn. Das Kind ist weg. Es ist entfremdet. Ich kann nur überleben, wenn ich mich jetzt wieder in die Arbeit stürze.

Wir sollten weiterhin einen großen Teil unserer Arbeit für unsere Kinder, auch wenn sie nicht da sind, bereithalten und einsetzen. Denn unsere Kinder wissen, dass wir da sind, auch wenn wir sie nicht berühren können.


Es gibt 3 verschiedene Fälle von Trauma:

Das eine ist die Vaterlosigkeit. Man wird geboren, der Vater ist tot. Man hat nie einen Vater gehabt. J.C. ist mit 33 Jahren hingerichtet worden und hat sein ganzes Leben darunter gelitten, dass der Vater nicht da war.

Das zweite Modell ist der Vaterverlust. Wenn man einen Vater hat und ihn mit 2, 3 oder 4 Jahren durch Tot verliert. Das ist schrecklich, aber man kann trauern. Man hat ihn in sich. Er ist tot. Man kann das positive Vaterbild in sich behalten, bis zu seinem eigenen Tod, und man kann trauern.

Das dritte Trauma ist das Schlimmste: das ist das der Vaterentbehrung. Der Vater ist nicht tot. Man kennt ihn und er ist trotzdem nicht da. Warum? Bin ich selber schuld? Was habe ich selbst falsch gemacht? Kinder geben sich meistens die Schuld, wenn es Krach zwischen den Eltern gibt. Wir sollten unsere Kinder nicht für das bestrafen, was wir in unserem Leben versauen.



Ich habe einen sechsjährigen Sorgerechtsprozess in Amerika hinter mir. Ich dachte, das wäre die Hölle. Ich dachte, das wäre das Fegefeuer gewesen. Und dann komme ich nach Deutschland und merke, das es hier noch viel schlimmer ist.

Unsere Kinder sind froh, wenn sie uns sehen und sie dürfen uns dann nicht traurig sehen. Die Freude mit unseren Kindern zu teilen - in der wenigen Zeit, die wir mit ihnen haben - ist das Einzige was wir im Augenblick machen können, aber es ist sehr wichtig. Denn jedes einzelne Saatkorn, was in die Seele eines Kindes gelegt wird, kann eine Pflanze werden.

Zum Thema Kampf dem Familienterrorismus: Ich habe versucht den Terror, den ausgrenzende Eltern ausüben, zynisch mit dem offiziellen Kampf gegen den Terror zu vergleichen. Denn das, was da mit Flugzeugen und Bomben gemacht wird, wird leider hier bei uns mit Provokationen, Stimmungsumschwüngen und dem Verschanzen hinter angeblich geltenden Gesetzen getan.

Es gibt auch Licht am Ende des Tunnels. Im Kreise Hamburg sind jetzt verschiedene Urteile in den letzten Monaten gefällt worden, wo trotz Streit zwischen den Parteien das Wechselmodell durchgesetzt wurde. Es gibt also schon einige Väter, die sich der Sache annehmen. Man kommt heut zu Tage in Verfahren, wo der Richter beim ersten Termin die Akte nicht gelesen hat. (Zurufe) Wir dürfen aber die Richter nicht beschimpfen, wir müssen sie provozieren. Wir müssen sie auch nicht belehren. Wir müssen glaubwürdiger sein, als die Gegenseite. Der § 175 BGB ist vor - was weiß ich - 25 Jahren abgeschaffen worden. Vorher war Homosexualität strafbar, jetzt ist sie es nicht mehr. Ich glaube, das war richtig. Einigen geht es dadurch deutlich besser und letztendlich geht es uns allen dadurch besser. Die Todesstrafe ist abgeschafft worden. In den Ländern, in denen die Todesstrafe abgeschafft wurde, passieren weniger Verbrechen. In Lichtenstein haben die Frauen 1984 das Wahlrecht bekommen. - In unserem Land sind unverheiratete ausgegrenzte Elternteile immer noch ohne Wahlrecht! Da kommt man sich vor, wie in einem sadistisch geführten Kindergarten. Wir müssen stark bleiben für unsere Kinder. Wir dürfen uns nicht schaden. Wir müssen uns beschützen. Denn nur, wenn wir für uns sorgen, können wir auch für unsere Kinder sorgen, auch wenn wir sie nicht sehen. Die Kinder wissen, dass wir da sind, und sie müssen es wissen. Deshalb mache weiter und wenn du es alleine nicht schaffst, dann laß dich tragen. Wir müssen uns mal fragen, warum das denn in Deutschland so praktiziert wird. Warum werden die Leute in Deutschland vom Staat durch die Gesetzgebung davon abgehalten, Kinder zu kriegen? Damit es immer weniger Deutsche gibt? Vielleicht hat es damit was zu tun, dass andere Leute uns damit schwach halten. Ich weiss es nicht. Das ist vielleicht eine etwas paranoide These. Wo sollen denn unsere Fußballspieler in den nächsten 20 Jahren herkommen, wenn nicht aus den gesund aufwachsenden Kindern?

Ich glaube, dass da, wenn man mal die Repräsentanten dieser Republik befragt, dass dann die Hälfte dieser Leute betroffen sind. Sie geben es aber nicht zu. Wir müssen uns outen. Es ist peinlich, aber wir müssen zugeben, dass wir leiden, dass unsere Kinder leiden und das wir den Staat um Hilfe anflehen müssen.

Jeder Schwerverbrecher darf seine Kinder öfter sehen - wenn er verheiratet ist - als ein unverheirateter Nobelpreisträger. Unsere Kinder dürfen nicht dafür bestraft werden, dass die Eltern sich nicht das Ja-Wort gegeben haben.

Der Begriff "Vater und Mutter" ist aus der amerikanischen Gesetzgebung seit 15 rausgeschrieben. Der gehört auch bei uns raus aus dem Gesetz. Es gibt nur Eltern. Und zwar gleichberechtigte.Ich glaube, der Wurm liegt in den Vorurteilen der Rechtspraxis. Wir müssen auch den Mut haben, die Gesetze zu ändern, wenn sie uns schaden.
 
C

claudie71

Guest
Umgangsrecht nach 1 1/2 Jahren einfordern ?

Der Erzeuger meiner Tochter (14 Monate) hat sich seit er von der SS wußte, nicht mehr bei mir gemeldet.
Ich bin ehrlich gesagt auch nicht besonders scharf drauf, daß er das tut... die SS war furchtbar, meine Familie hat mich geschnitten und ich war total alleine, nach der Geburt hatte ich eine Lungenembolie und bin froh, daß ich noch lebe. Das alles habe ich alleine mit meinem 5-Jährigem durchgestanden. Nun haben wir uns halbwegs berappelt, mir geht es soweit wieder ganz gut, wir haben eine tolle Gemeinde gefunden, in der Alleinmamas willkommen sind und meine Tochter ist das süßeste Kind der Welt :) :)

Weiß jemand was passiert, wenn sich der Genspender nach so langer Zeit bei mir oder beim JA meldet und auf treusorgenden Vater machen möchte ?? Dvor habe ich Angst, denn ich habe das JA als sehr passiv erlebt, wenn ich Rat brauchte. Den Kinderschutzbund ebenfalls. Dort habe ich bloß pseudopädagogische Polemik und leeres Gerede gehört, echte Hilfe gab es nicht.
Müßte ich einem Umgangsrecht zustimmen oder gibt es Gründe, so etwas abzubügeln ? Ich denke bereits über einen Umzug nach, denn wenn ich mir das neue Kindschaftsrecht durchlese, in dem ja steht, daß einem das Sorgerecht entzogen werden kann, wenn man den Umgang verhindert, wir dmir schlecht... wird das wirklich so krass gehandelt oder ist es eher als "Drohung" zu verstehen ?

Liebe Grüße, Claudie :)
 
M

mafa

Guest
RE: Umgangsrecht nach 1 1/2 Jahren einfordern ?

... ein Umgangrecht kannst Du ( Gott sei Dank ) nicht irgendwie wegbügeln.

Sicherlich war die Trennung nicht einvernehmlich, daher auch der Frust....( und wohl auch die lange Pause ) aber nach der langen Zeit solltet ihr im Interesse des Kindes einen einvernehmliche Lösung finden, ohne die Gerichte bemühen zu müssen.

Die Zeit sollte doch die Wunden geheilt haben, die ihr euch während und nach der Trennnung zugefügt habt, oder ?


Also ruf ihn an und suche das Gespräch - er ist der Vater deines Kindes und es sollte doch möglich sein, ( notfalls zu Dritt oder beim Jugendamt) eine einvernehmliche Lösung der Probleme zu finden.
 
C

claudie71

Guest
die andere seite...

hm, das sehe ich in den meisten fällen auch so, aber was ist mit einem elternteil, daß sich wirklich psychopathisch verhält ??? wenn jemand einem kind großen psychischen schaden zufügt ?

ich rede nicht von zwischenmenschlichen differenzen auf der elternseite... das wird gerne angeführt, ist aber kein echtes argument, wenn es um menschen geht, denen man nicht einmal einen hund anvertrauen würde, denen man aber "zutraut", ein kind in der nähe zu haben.

körperliche gewalt muß erst geschehen, damit jemand was unternimmt, verbale gewalt und emotionale gewalt geschieht leise, aber wirkungsvoll und wird NICHT ernstgenommen. was ist mit den kindern, die durch ein elternteil psychischen und emotionalen schaden erleiden ? für sie gibt es zahlreiche stationen, um sie "aufzufangen", wenn das kind schon IM brunnen liegt.... prophylaxe ist verpönt bzw. verboten... einer mutter wird abgesprochen, daß sie weiß und entscheidet, wer und was für ihr kind am besten ist...

im alten kindschaftsrecht hatten mütter das recht, einen riegel vor einen kontakt zu schieben. ich bezweifle nicht, daß viele frauen gebrauch von diesem recht machten, um sich eines menschen zu entledigen, gegen den sie rachegefühle hegten o.ä., aber müssen unter dem neuen "recht" nicht die frauen und kinder leiden, die sich mit wirklich jedem wie auch immer veranlagtem menschen arrangieren müssen... so lange, BIS etwas passiert ist ??? was ist mit den müttern, denen nicht erlaubt wird, ihre kinder zu schützen ??
ist man(n) automatisch ein vater, wenn man 5 sekunden spaß hatte ?? dazu gehört wirklich ein wenig mehr... denkt mal drüber nach. die "früchte" des neuen kindschaftsrechts sind unübersehbar...

claudie
 
M

mafa

Guest
-- die Mutter war sicherlich auch an den 5 Sekunden beteiligt, oder ??
( in der Regl sucht sich Frau den Mann aus und trägt auch die Freuden und Lasten, oder ?? )

Was das Kindschaftrecht betrifft, hat die Mutter immer noch den großen Vorteil und kann das Machtmittel = Kind ohne Rücksicht auf Verluste ausnutzen.

Der Vater hat eben noch teilweise Sorgerecht( pflicht !), Ungangsrecht( pflicht !) und eben auch die Unterhaltspflicht. Und diese bringt den Vater nicht selten in den Knast.

Mutter schnappt sich Kind ( Entführung, wird aber fast nie bestraft) und verläßt die Wohnung, Vater soll schweigen und zahlen. Natürlich nicht nur für das Kind sondern auch für die Mutter, ist doch klar. Die Gesellschaft unterstützt natürlich die arme, alleinstehende Mutter nach besten Kräften, z.B. Jugendamt, Gerichte etc. - der Entzug des Kindes wird staatlich gefördert. Mutter kann sich in der Regel immer auf das Armenrecht berufen und kann mit Hilfe geschickter Anwälte dem Vater das Leben zur Hölle machen. Erst auf dem Klageweg kann der Vater irgendwann sein Kind sehen, in der Regel jedoch eher selten, da Mutter fast immer das Aufenthaltsbestimmungsrecht hat und nach belieben den Wohnort wechseln kann. Allein die Aussage, Mutter fühlt sich durch Vater bedroht kann das Umgangsrecht einschränken. Und wenn alles nichts hilft, spielt die Mutter die Missbrauchskarte......und legt bei jeder Auseinandersetzung aus Rache noch eins drauf.

...............und alles nur wegen der Sorge um das Kind, oder ??


Wenn Mütter und Gesetze fair sind, ist die 50:50 Regelung der Erziehung die einzig faire Alternative. Aber so fair will die Mutter ( teilweise Verzicht auf eigenen Unterhalt, sie müsste auch arbeiten..) in der Regel nicht sein und die Jugendämter sehen lieber den Vater bluten als den Vater Staat.


.... und wer denkt noch an das Kind ??

Warum gibt es bei erfolgter Klärung der Finanzen zwischen den Expartnern selten Streit um den Umgang?

Als Gutes Beispiel ist das Cochemner Model zu benennen, dort gibt es erst eine Scheidung wenn sich die Partner über das gemeinsame Sorge- und Umgangsrecht geeinigt haben.

Ich jedenfalls bin meiner Mutter, die mir den Vater genommen hat, in keiner Weise dankbar und mir fällt jeder Kontakt zu meiner eigenen Mutter schwer, ich durfte noch nicht einmal zur Beerdigung meines Vaters. Deshalb sollen sich die Mütter später nicht über die Gefühlskälte ihrer Kinder wundern.


Gruß
 
Oben