Frage -  Welche Stelle beim Jugendamt ist zuständig!!??

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laramarie2311

Guest
Hallo!
Meine Tochter Lara wird nächsten Monat 6 und ab da steht ihr ja mehr Unterhalt zu.So jetzt weiß ich nicht an welche Stelle beim Jugendamt ich mich wenden muß, damit mir dort jemand hilft, die Abrechnungen der letzten 3 Monate von meinem Exmann zu bekommen und mit mir ausrechnet wie viel Unterhalt ihr zu steht, denn ich denke das mein Ex und seine Neue mich da über den Tisch ziehen und es geht ja darum das meine Tochter das bekommt was ihr zu steht und bis jetzt hat er immer nur das minimum bezahlt und ich weiß das er nicht schlecht verdient und nur weil die jetzt noch gemeinsam ein Kind haben kann das doch nicht so viel ausmachen oder doch???
Also schon mal danke!! Senta
 

wulffine

liebt den Frühling...immernoch
Bei uns war es so, dass ich zur Hauptstelle vom JA mußte, dort zur Unterhalts-Abteilung. Die gab mir ne Kopie von der Düsseldorfer Tabelle, zeigte mir, was mir jetzt zusteht und meinte dann, ich muß das dem Kindsvater alleine klarmachen, dass er jetzt mehr zahlen muß.

Dass mit den Abrechnungen erfragst du dort direkt.
 

Susanne

Namhaftes Mitglied
oft hilfts auch wenn ein schreiben vom anwalt kommt ;-)
mit beratungsschein kostet dich das auch höchstens 10€...

er muss übrigens immer seinem einkommen entsprechend zahlen - egal ob er ne neue frau hat oder nicht.
das "neue" kind wird allerdings berücksichtigt - in welcher höhe kann ich dir leider nicht sagen - das kannst du vom RA erfahren
 
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User2

Guest
Hast du eine Beistandschaft eingerichtet?
Die hilft kostenlos bei der Geltendmachug von Unterhaltsanprüchen.
 
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laramarie2311

Guest
Leider weiß ich nichts von nem Beistand habe auch keinen. Und jedes mal wenn ich ihn nach seinen Einkommensnachweisen frage sagt er er rechnet das mit seinem Anwalt aus und ich bekomme nur nen Endbetrag genannt und dieses mal möchte ich das nicht so akzeptieren, deshalb werde ich gleich mal beim Jugendamt anrufen und ich hoffe dasich diesmal jemand finde der mir hilft.
 

Susanne

Namhaftes Mitglied
den bekommst du beim amtsgericht in deiner stadt. dazu brauchst du deine einkommensnachweise (am besten anrufen und nachfragen was du für den beratungsschein alles mitbringen musst).

also das er das mit seinem anwalt ausrechnet würd ich mir ehrlich gesagt auch nicht gefallen lassen.

mein mann hätte bei seiner scheidung damals fast so einen fehler gemacht und ihm wurde von der anwältin seiner ex-frau vorgerechnet, dass er von einem nettoeinkommen (3er lohnsteuerklasse!!!) in höhe von 1127€ für das kind 200€ unterhalt und für die noch-frau (damals) 524€ zahlen müsse...

anwälte arbeiten meistens im interesse ihrer klienten und nicht im interesse der gegenpartei ;-)
 
U

User2

Guest
Original von laramarie2311
Leider weiß ich nichts von nem Beistand habe auch keinen.

Dann würde ich dir raten eine solche Beistandschaft einzurichten, das hat einfach den Vorteil, dass du dir keine Gedanken mehr machen mußt, die kümmern sich um alles.

Schau mal hier: Beistandschaft
 
L

laramarie2311

Guest
Danke Mela. Habe heute dann nach vielen Verbinden auch ne wirkliche nette Frau vom Jugendamt am Apperat gehabt die sagte ich muß ihn erst schriftlich auffordern mir die Lohnabrechnungen zu schicken und per Einschreiben mit Rückschein schicken und wenn er sich dann nicht meldet können die sich einschalten. Aber das mit dem Beistand werde ich mir morgen in Ruhe durch lesen das hört sich gut an Also Danke noch mal
 

sandra

Aktives Mitglied
Hallo,

wir haben auch so eine Beistandschaft.
Ist nicht schlecht, vor allem, weil du dich nicht selbst um den Unterhalt kümmern musst.
Bei uns ist es jetzt so geregelt, das der KV den Unterhalt ans Jugendamt bezahlt, und die mir das überweisen.
Die prüfen auch alle halbe Jahr oder so ob die Zahlungen regelmässig eingehen.
Früher war es bei uns so, das der KV dann mal ein halbes JAhr gezahlt hat, und dann mal wieder ein halbes Jahr nicht.
JEtzt sind es SCHULDEN!! an das Jugendamt die er zu begleichen hat, da ich in der ZEit wo er nicht zahlt einen Unterhaltsvorschuß vom Jugendamt bekomme.
Das ist leider nicht soviel wie regulärer Unterhalt aber immerhin.
Der KV hat mittlerweile mehrere 1000 von Euros Schulden beim Jugendamt!
Auch wird es dem Alter des Kindes entsprechend immer ausgerechnet, und das mit den Einkommensverhältnissen klärt das Jugendamt auch gleich mit ab!
Und zwar in unserem Fall beim Arbeitgeber, nicht bei KV.
Bei uns war es vor einigen Jahren so, das der KV eine privatinsolvens angemeldet hat, und dem Jugendamt vorgeschlagen hat, nur noch 60 Euro monatlich zu bezahlen.
Die haben mich dann angerufen und mir das abgeraten, da die Liste der Gläubiger soooooooooooo lange gewesen sein muss, und auch viele Gläubiger drauf, die einer Aufhebung der SChulden, so wie vom KV vorgesehen nie zugestimmt hätten.
Jetzt scheint er allerdings wieder so gut zu verdienen das ich nicht nur den Grundunterhalt für das Alter entsprechend bekomme.
Wenn ich die Beistandschaft nicht gehabt hätte, hätte ich aus Mitleid mit Sicherheit zugestimmt.

LG Sandra
 
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