Wichtig -  wenn das kind da ist......

gdreamer34

Neues Mitglied
hallo bedanke mich für die antwort

ich habe was vergessen..

meine freundin möchte 1 jahr zu hause bleiben und nur am wochenende arbeiten.
wieviel darf sie arbeiten wenn sie im januar unser kind bekommt

wegen dem elterngeld wieviel sie dazu verdienen darf

bitte um hilfe
 

Loonara

frühkindlich-narzisstisch fixiert
Hallo gdreamer,

Du darfst ruhig auf "antworten" gehen, das macht die Sache einfacher. ;-)

Das Elterngeld hängt von dem Gehalt ab, das sie vorher hatte, minus dem, was sie danach verdient. Dazu kommt eine Begrenzung der Wochenarbeitszeit. Bei Teilzeittätigkeit von nicht mehr als 30 Wochenstunden erhält die Betreuungsperson 67% des entfallenden Teileinkommens.


LG
Loonara
 

gdreamer34

Neues Mitglied
???

hallo

habe das nicht verstanden. bitte um erklärung

also wenn sie unser kind bekommen hat und nach 8 wochen neben bei arbeiten will darf sie bis 30 std was dazu verdienen??

es geht ja wegen dem elterngeld ob sie nebenbei was dazu verdienen darf

:hilfe:
 

Smilie

Moderatorin
Teammitglied
Bei dem alten Erziehungsgeld darf man monatlich bis zu 400 Euro dazuverdienen !

Bin mir aber nicht sicher ob das gleiche auch für das Elterngeld zählt, frag einfach mal bei der Kreisverwaltung nach !
 

Loonara

frühkindlich-narzisstisch fixiert
Re: ???

Original von gdreamer34
hallo

habe das nicht verstanden. bitte um erklärung

also wenn sie unser kind bekommen hat und nach 8 wochen neben bei arbeiten will darf sie bis 30 std was dazu verdienen??

es geht ja wegen dem elterngeld ob sie nebenbei was dazu verdienen darf

:hilfe:


Ja, genau. Bis zu 30 Wochenstunden, mehr darf sie nicht dazuarbeiten.
 

gdreamer34

Neues Mitglied
????

sie ist in vollzeit beschäftigt und möchte nach dem mutterschutz nebenbei weiter arbeiten.

also dürfte sie bis 30 std nebenbei arbeiten mit elterngeld???
 

Loonara

frühkindlich-narzisstisch fixiert
Ja, richtig.

Aber dann bekommt sie von der Differenz des neuen Gehalts zum alten Gehalt nur 67% als Elterngeld.
 

Loonara

frühkindlich-narzisstisch fixiert
Und noch mehr.
Das Mutterschaftsgeld wird komplett vom Elterngeld abgezogen. Heisst im Normalfall, dass man effektiv nur 10 Monate statt der vollmundig versprochenen 12 Monate Elterngeld bekommt.

Und vom Gehalt musst Du vom Netto der Bezugsperson abzüglich Weihnachts- und Urlaubsgeld ausgehen. Vorher durfte man Minijobmäßig bis 400 € dazuverdienen, ohne Abzüge erleiden zu müssen, jetzt wird jeder Zuverdienst abgezogen.

Hat man vorher weniger als 1000 € netto bezogen, wird mehr als 67 % Elterngeld bewilligt, z.B. in den Fällen, in denen das durchschnittlich erzielte monatliche Einkommen aus Erwerbstätigkeit vor der Geburt geringer als 1 000 Euro war, erhöht sich der Prozentsatz von 67 Prozent um 0,1 Prozentpunkte für je zwei Euro, um die das maßgebliche Einkommen den Betrag von 1 000 Euro unterschreitet, auf bis zu 100 Prozent. ?(
Diese Geringverdienerkomponente greift aber nicht mehr, wenn man durch Arbeit dazuverdient. Dann kann aber wieder der Sockelbetrag greifen, s.u.

Es gibt zwar den Sockelbetrag von 300 €, der gilt aber nicht in den Monaten, in denen man Mutterschaftsgeld erhält.

Es gibt Geschwisterbonus und Mehrlingsgeld usw. usf.


Lg
Loonara
 

gdreamer34

Neues Mitglied
also sie verdient 1250 euro netto davon 67% gleich elterngeld
was darf sie dazu verdienen....

es ist wichtig ob es sich lohnt was dazu zu verdienen oder nicht.
wie ist es mit dem mini job dann ???????
 

mellipop

***Jungsmami***
Huhu,

also wenn sie 400 € dazu verdient, bekommt sie auf die differnez von 850 € 67 % Elterngeld - also 569,50 € plus die 400 € aus dem job = dann ca. 969,50 €.

es ist unererhblich wieviel sie dázu verdient, hauptsache sie überschreitet die 30 wochenstunden nicht.

liebe grüße
mellipop
 

gdreamer34

Neues Mitglied
????

woher kommen de 850€

also bei einem verdienst 1250 € netto * 67% = 837,5 € elterngeld

also wenn sie dann im märz 2008 nebenbei in ihrer firma arbeiten möchte auf 400 € basis würde das auf die 837,5 € + 400€ = 1237,50 € ergeben

ich hoffe das ist dann so richtig

habe ich das so richtig verstanden.

also darf man zu dem elterngeld was dazu verdienen.... :hilfe:
 

mellipop

***Jungsmami***
Nein so ist es nicht richtig.

Elterngeld enfällt nur aus das nettogelt , welches ihr entfällt an und da sie 400 € verdient, enfallen nur die 850 ( 1.250-400). und darauf gibt es dann nur elterngeld.

sie kann dazuverdienen, muss es dann nur in dem antrag shcon mit angeben.

liebe grüße
mellipop
 

mellipop

***Jungsmami***
Ja ich habe ICQ, aber nicht hier auf arbeit :-D

kannst mir aba auch gerne eine pn schrieben hier.... :unsch
 
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