Und noch mehr.
Das Mutterschaftsgeld wird komplett vom Elterngeld abgezogen. Heisst im Normalfall, dass man effektiv nur 10 Monate statt der vollmundig versprochenen 12 Monate Elterngeld bekommt.
Und vom Gehalt musst Du vom Netto der Bezugsperson abzüglich Weihnachts- und Urlaubsgeld ausgehen. Vorher durfte man Minijobmäßig bis 400 € dazuverdienen, ohne Abzüge erleiden zu müssen, jetzt wird jeder Zuverdienst abgezogen.
Hat man vorher weniger als 1000 € netto bezogen, wird mehr als 67 % Elterngeld bewilligt, z.B. in den Fällen, in denen das durchschnittlich erzielte monatliche Einkommen aus Erwerbstätigkeit vor der Geburt geringer als 1 000 Euro war, erhöht sich der Prozentsatz von 67 Prozent um 0,1 Prozentpunkte für je zwei Euro, um die das maßgebliche Einkommen den Betrag von 1 000 Euro unterschreitet, auf bis zu 100 Prozent. ?(
Diese Geringverdienerkomponente greift aber nicht mehr, wenn man durch Arbeit dazuverdient. Dann kann aber wieder der Sockelbetrag greifen, s.u.
Es gibt zwar den Sockelbetrag von 300 €, der gilt aber nicht in den Monaten, in denen man Mutterschaftsgeld erhält.
Es gibt Geschwisterbonus und Mehrlingsgeld usw. usf.
Lg
Loonara