Wer kann mir helfen?

S

Samira

Guest
Hallo Ihr alle!

Ich bin 28 Jahre alt und aus der Schweiz und kenne mich deshalb nicht so gut mit dem Deutschen Recht aus. Ich liebe einen Deutschen, der verheiratet ist und zwei Kinder im Alter von 4 und 8 hat. Nun will er sich von seiner Frau scheiden lassen und mit mir eine neue Zukunft aufbauen.

Ich habe nun das Deutsche Scheidungsrecht ein bisschen näher angekuckt und bin echt erschrocken! Der Mann muss ja total viel zahlen: Ehegattenunterhalt, Kinderunterhalt!

Mein Freund verdient recht gut, wieviel weiss ich jedoch nicht genau. Bleibt ihm denn nach der Scheidung mit all den Zahlungen noch was, um eine neue Zukunft aufzubauen? Ich bin sehr unruhig, weil ich das Gefühl habe, dass es sehr knapp wird.

Ich habe mir bisher in keiner Weise den Kopf über dieses Thema zerbrochen, doch nun hat mich der ganze Gesetzesdschungel richtig beunruhigt. Was, wenn ich auch ein Kind von ihm wollte?

Wie sieht es denn so aus? Kann mir jemand einen Tipp geben oder von sich selbst erzählen! Das wäre sehr lieb!
 

Susanne

Namhaftes Mitglied
hallo samira.

ja, das deutsche scheidungsrecht ist sehr, sehr verwirrend.
mein freund lebt auch getrennt von seiner frau und die scheidung steht demnächst an. die beiden haben eine gemeinsame tochter von 2,5 jahren.
prinzipiell ist es (leider) so, dass die erste frau immer das vorrecht hat, d.h. zuerst wird geguckt, ob sie ihren gesamten unterhalt und alles was ihr zusteht bekommt und dann kommt er die 'neue'. leider bin ich auch eine von diesen 'neuen'.
viel kann man dazu allerdings jetzt nicht so genau sagen. auf jeden fall wird dein freund für beide kinder den kindesunterhalt zahlen müssen und dann - je nach verdienst - evtl. für seine frau noch den vollen ehegattenunterhalt. den muss er dann solange zahlen, bis das jüngste kinder 9 oder 10 jahre alt ist. dann kann die sache neu berechnet werden, da man von der ersten frau dann erwarten kann, halbtags in die arbeit zu gehen. aber bis dahin....
weiterhin kann ich dir sagen, dass ihm ein mindestselbsterhalt von 840 euro im monat von seinem lohn bleiben muss. ja, das ist nicht viel :angst aber da gibts so einige klauseln die beachtet werden sollten. pauschal kann man eh keine sicheren lösungen sagen, da es oft kleine unterschiede von fall zu fall gibt. z.b. wenn seine frau mit einem neuen mann zusammenzieht, dann stehen ihr 300 euro weniger unterhalt zu usw.
das beste wäre, wenn ihr oder dein freund sich bei einem rechtsanwalt für familienrecht beraten lassen würde. der kann ihm dann genau sagen, wieviel er zahlen muss bzw. wieviel ihm bleibt.
es ist sicher schwer als die 'neue' frau mit dem geschiedenen mann eine neue familie aufzubauen, aber es geht. groß sprünge sind meistens allerdings leider nicht drin. vorallem dann nicht, wenn die 'ex' sauer ist bzw. die trennung in einem rosenkrieg endet. die sog. 'exen' haben nämlich schon mittel und wege einem das leben zur 'hölle' zu machen. heißt aber nicht, dass es alle machen! (nicht, dass jetzt einige sauer auf mich werden :) das will ich nicht) es gibt auch männer, die sich nach der trennung nicht 'fair' verhalten.
den weg zum anwalt würd ich auf jeden fall nicht scheuen. der ist sehr wichtig.

hier unter diesem link kannst du auch noch einiges nachlesen. ist sehr gut erklärt:
http://www.damm-pp.de/Dschungel/Familienrecht/Frameset.htm

ich wünsch euch auf jeden fall viel glück für die zukunft.

:sonne grüße

susi
 
D

die_stille

Guest
Original von **susal**

prinzipiell ist es (leider) so, dass die erste frau immer das vorrecht hat, d.h. zuerst wird geguckt, ob sie ihren gesamten unterhalt und alles was ihr zusteht bekommt und dann kommt er die 'neue'. leider bin ich auch eine von diesen 'neuen'.

Ich kann aus Deiner Sicht das "leider" zwar nachvollziehen, aber ich finde das schon richtig, so wie es ist.
 

Susanne

Namhaftes Mitglied
@ stille

ich würd sagen: kommt immer auf die frau drauf an..
unser 'problem ex' kennst du ja und da seh ich das zwar nicht ein.

aber in anderen fällen ist es bestimmt sinnvoll, da sich sonst so mancher 'kerl' ein schönes leben machen würd und die 'ex' mit den kindern am 'hungerstab' nagen würde.

ich kann das 'leider' ja auch nur aus unserer sicht bzw. meiner sicht sehen und da ist es wirklich ein 'LEIDER' :(
 
S

Samira

Guest
Vielen Dank für Eure Antworten. Ich weiss, dass ich genauere Zahlen liefern sollte, doch ich weiss momentan noch nicht, was mein Freund verdient. Er sagt, er verdiene gut. Er und seine Frau haben ein Haus zusammen. Was wenn sie das Haus behalten könnte? Oder gratis drin leben? Würde das nicht am GU etwas ändern?

Die beiden sind übrigens noch nicht im Trennungjahr und seine Frau hat während der Ehe nicht gearbeitet. Es ist doch so, dass das jüngste Kind 10 Jahre alt sein muss, bis es eine Neuberechnung gibt, da die Ex dann halbtags arbeiten gehen könnte, oder?

Blöde Frage: Was versteht man in Deutschland unter einem guten Gehalt, einem Gehalt, das es dem Mann ermöglicht, trotz Scheidung und all den Zahlungen, ein Zukunft aufbauen zu können.

Unter Zukunft aufbauen meine ich, dass ich vielleicht ein Kind von meinem Freund möchte, dass wir uns auch Urlaub leisten können, dass uns im Alter noch was bleibt. So in etwa...

Das alles ist ja noch so neu für mich... Ich hab mich gestern erst über die Gesetze in Deutschland via Internet schlau gemacht.
 

Tilly

Neues Mitglied
Hallo liebe Stille,
so ganz kann ich Dir nicht zustimmen. Es gibt - wie immer - zwei Seiten.
Auf der einen Seite gibt es genug ''Exen'' (nennen wir sie her einfach mal m), die sich davon stehlen wollen und nichts zahlen möchten, die Person mit den Kindern (f genannt ;D ) dann echt am Hungertuch nagt und zum Sozialamt rennen muß. Auf der anderen Seite gibt es aber auch genug Fälle, wo f genau diese Verallgemeinerung ausnutzt und m bluten läßt.
Ich bin in einer recht ähnlichen Situation, wie Samira sie evtl. erleben wird:
Ich bin mit einem Mann zusammen, der bereits zwei Kinder im Alter von 5 und 8 Jahren hat. Er ist richtigerweise verpflichtet, Kindesunterhalt zu zahlen. Aber auch seine Frau bekommt den Ehegattenunterhalt und zwar in einer Höhe, so daß ihm nur der gesetzlich vorgeschriebene Mindestbehalt von 840 Euro bleibt. Dazu muß ich sagen, daß seine Ex schon während der Ehe Vollzeit gearbeitet und sehr gut verdient hat und weiterhin verdient. Für die Unterhaltsberechnung wird nun aber gesagt, daß sie überobligatorisch arbeitet, weil sie wegen des jüngsten Kindes laut Gesetz gar nicht arbeiten müßte. Folglich werden von ihrem Einkommen nur 50% angerechnet, das andere ist ihr ''Taschengeld''!
Was mich an der Gesetzeslage so stört: es wird mit dem ''Alter'' der Kinder und dem Anspruch auf Daheimbleiben oder nicht mit zweierlei Maß gemessen. Wir erwarten ein Kind und wenn ich ab Anfang nächsten Jahres dann zu Hause bleibe, wird dies keinen wirklichen Einfluß auf den Ehegattenunterhalt haben. Unser Kind wird laut dieser Gesetzeslage unser ''Hobby'' sein. Für uns bedeutet dies, daß ich nach wenigen Monaten wieder arbeiten gehen muß, damit wir irgendwie über die Runden kommen.
Es ist nicht einfach, in so einer Situation eine neue Familie zu gründen - aber es geht!
Ein Buch kann ich empfehlen - weiß allerdings im Moment nicht aus dem Hut, wer es geschrieben hat. Es heißt ''Die Zweite - Von den Schwierigkeiten, einen Mann mit Kind zu lieben''.
Tilly
 
D

die_stille

Guest
Original von Tilly
Hallo liebe Stille,
so ganz kann ich Dir nicht zustimmen. Es gibt - wie immer - zwei Seiten.

Das ist mir durchaus bekannt, doch vom Grundsatz her, halte ich unsere Regelung für gut und richtig.

In dem Beispiel, das Du anführst. gehe ich z. B. davon aus, wie die finanzielle Lage dieser Familie wäre, wenn die Eltern nicht getrennt wären. Auch dann hätte die Frau einen Teil ihres eigenen Verdienstes zu ihrer freien Verfügung, auch dann müsste der Vater seinen Verdienst erstmal für die Familie verwenden, bevor er den Rest für sich selber hernehmen kann. Eigentlich eine ganz einfache Rechnung.



Original von TillyWir erwarten ein Kind und wenn ich ab Anfang nächsten Jahres dann zu Hause bleibe, wird dies keinen wirklichen Einfluß auf den Ehegattenunterhalt haben. Unser Kind wird laut dieser Gesetzeslage unser ''Hobby'' sein. Für uns bedeutet dies, daß ich nach wenigen Monaten wieder arbeiten gehen muß, damit wir irgendwie über die Runden kommen.

Bitter für Dich, allerdings völlig in Ordnung. Stell Dir mal vor, in dem Moment, wo ein Familienvater eine zweite Familie gründet, wäre er für die erste nicht mehr zuständig??!!?? Fändest Du das gut und richtig? Ich nicht......... hat was mit Verantwortung zu tun.

Davon abgesehen müssen wirklich viele geschiedene Frauen und ihre Kinder mit einem Minimum an Einkommen auskommen und zwar aus den verschiedensten Gründen. Dass der Vater eine neue Familie hat, kann und darf dafür aber kein Grund sein.
 

Tilly

Neues Mitglied
>Das ist mir durchaus bekannt, doch vom Grundsatz her, halte ich unsere Regelung für gut und richtig.

Die Idee, die hinter diesem Gesetz steckt, ist auch echt richtig so! Da bin ich ganz Deiner Meinung. Nur, wie das Gesetz mittlerweile ausgelegt wird, findet so nicht mehr meine Zustimmung. - Und das nicht erst, seit ich persönlich davon betroffen bin.

>In dem Beispiel, das Du anführst. gehe ich z. B. davon aus, wie die finanzielle Lage dieser Familie wäre, wenn die Eltern nicht getrennt wären. Auch dann hätte die Frau einen Teil ihres eigenen Verdienstes zu ihrer freien Verfügung, auch dann müsste der Vater seinen Verdienst erstmal für die Familie verwenden, bevor er den Rest für sich selber hernehmen kann. Eigentlich eine ganz einfache Rechnung.

Wenn da nicht noch ein weiteres Kind wär, was auch versorgt werden muß...

>
Original von TillyWir erwarten ein Kind und wenn ich ab Anfang nächsten Jahres dann zu Hause bleibe, wird dies keinen wirklichen Einfluß auf den Ehegattenunterhalt haben. Unser Kind wird laut dieser Gesetzeslage unser ''Hobby'' sein. Für uns bedeutet dies, daß ich nach wenigen Monaten wieder arbeiten gehen muß, damit wir irgendwie über die Runden kommen.

>Bitter für Dich, allerdings völlig in Ordnung. Stell Dir mal vor, in dem Moment, wo ein Familienvater eine zweite Familie gründet, wäre er für die erste nicht mehr zuständig??!!?? Fändest Du das gut und richtig? Ich nicht......... hat was mit Verantwortung zu tun.

Es geht mir ja nicht darum, daß der Familienvater plötzlich mit der Gründung einer neuen Familie nicht mehr für die erste da sein soll! Sondern nur, daß es nicht gerecht ist, der ersten Frau das Recht zuzustehen, für ihr Kind da zu sein, während es die zweite Frau nicht sein kann. Daß die erste Frau dieses Recht, daheim zu bleiben, gar nicht in Anspruch nimmt, sondern voll arbeiten geht und Dienste schiebt, aber für die Berechnung des Unterhaltes nur 50% ihres Gehaltes anrechnen muß, wobei sie die durch die Vollzeitarbeit mehr entstehenden Kinderbetreuungs- und Fahrtkosten dennoch voll in die Rechnung einbringt.

Verantwortung hat der Vater für seine ersten Kinder - aber die hat er auch für die Kinder aus möglichen folgenden Beziehungen. Und dieser Verantwortung kann er nur schwer gerecht werden, wenn aufgrund solch dubioser Berechnungen er selber mit dem ihm verbleibenen Geld am Minimum klebt. Jeder Vater (oder Mutter, wenn sie die Kinder nicht bei sich wohnen hat) soll unbedingt verpflichtet sein, für all seine/ihre Kinder zu sorgen. Da soll sich keiner davon stehlen können. Nur sollten nachfolgende Kinder nicht von vorn herein als Kinder zweiter Klasse abgestempelt werden.

> Davon abgesehen müssen wirklich viele geschiedene Frauen und ihre Kinder mit einem Minimum an Einkommen auskommen und zwar aus den verschiedensten Gründen. Dass der Vater eine neue Familie hat, kann und darf dafür aber kein Grund sein.[/quote]

Das stimmt!
Aber es gibt eben Ausnahmen, die gewohnheitsgemäß mit all den anderen Fällen einfach über einen Kamm geschert werden. Es sollte weder das eine noch das andere Extrem geben.
In ''meinem'' Fall lebt die Frau mit den Kindern nicht am Existenzminimum, sie wohnt mietfrei in dem Haus der beiden und hat pro Monat für sich und die Kinder dann gut 2x so viel Geld zur Verfügung wie wir. Wie alles, muß auch hier gut differenziert werden, ...

Es gibt eben Fälle, in denen die Unterhaltspflichtigen die Ä*** sind, und Fälle, in denen die Unterhaltsberechtigten alles tun, um dem anderen das weitere Leben zur Hölle zu machen.

Wenn Du, Samira (auch wenn ich hier der Stille gerade antworte), über Dein weiteres Zusammenleben mit Deinem Partner und möglichen Kindern nachdenkst, dann ist es nach meinem persönlichen Erleben einfach die Randbedingung, die das Leben bzw. eine Zukunftsplanung mit Kindern nicht gerade einfach macht. Für uns bedeutet dies: Geld borgen und sparen, um wenigstens ein paar Monate mit dem kind daheim zu bleiben. Aber es wird gehen. - Bin halt ein unverbesserlicher Optimist. :)

Gruß,
Tilly

Wer kann mir helfen - das fragt ein User
 
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