brauche Rat -  Wer kann mir helfen????

J

janinehb

Guest
Hi,
ich bin auf der Suche nach meiner leiblichen Schwester.
Sie wurde damals direkt nach der Geburt zur Adoption freigegeben.
Ich habe die Adoptionsurkunde, mit Ihrem Geburtsdatum und welches Jugendamt
es damals bearbeitet hat. Notar steht auch drauf.Und unter welcher Nummer
die neuen Eltern in der Adoptionsliste eingetragen waren.
Welche Rechte habe ich als Schwester was zu erfahren????
Meine Eltern haben kein Interesse sich auf die Suche zu begeben.
Sie ist übrigens schon volljährig, 1983 geboren.
Bitte, ich bin für jeden Tip dankbar.
Habe schon stundenlang im Internt gesurft und nichts gefunden.
Beim Jugendamt gab man mir damals keine Auskunft.
 
D

djbass

Guest
Puh....Erfahrungen habe ich damit keine, aber hast Du im Internet echt nichts gefunden? Gibt doch bestimmt kleinere "Hilfegruppen" oder vielleicht kann man Dir auch bei ProFamilia oder anderen Institutionen helfen? Ansonsten vielleicht der Weg über die Behörden. Sie muss ja am Anfang gemeldet werden und dann bei einer Ummeldung bekommte die "alte Behörde" evtl. die neue mit?

Aber wie gesagt: Alles nur Mutmaßungen.....auskennen tue ich mich da nicht!

Wünsche Dir auf jeden Fall viel Glück bei der Suche nach Deiner Schwester!

djbass

P.S.: Vielleicht wendest Du Dich auch einmal an einen Fernsehsender? Die spüren ja auch öfter lang verschollene Bekannte / Freunde / Verwandte auf. Auch wenn sie Dir nicht helfen, vielleicht können sie Dir zumindest einen "Fahrplan" geben wie man zum Erfolg kommen könnte....
 
K

Kasmira

Guest
hallo...

mein stiefvater hat damals seinen, ebenfalls adoptierten bruder über das rote kreuz gefunden... jetzt weiß ich natürlich nicht, ob das allgemeingültig ist, aber versuchen kann man es ja... soweit ich weiß, haben die (auch online?) eine liste, in die man sich eintragen kann - das drk hatte damals dann seinen bruder kontaktiert, ob er gefunden werden wollte.

ansonsten würd ich vielleicht auch den weg übers fernsehen gehen - hierbei lohnt sich das sicher, die haben bestimmt ganz andere verbindungen und möglichkeiten als otto normalverbraucher

viel erfolg und glück in jedem falle

lg
lkt
 

Engelflügel

Namhaftes Mitglied
Ich wünsche Dir ganz viel Glück bei der Suche.

Hast Du es schon einmal bei

www.passado.de

versucht? Dort gibt es auch ein Forum, wo man Leute suchen kann.

Wenn nicht, einfach mal ihren Namen in verschiedene Foren schreiben, vielleicht hast Du Glück und sie kennt jemand oder ist vielleicht selbst irgendwo angemeldet und meldet sich dann bei Dir.
 

shini

Neues Mitglied
Hallo Janine!

Erst mal: Viel Erfolg auf der Suche!!!
Bin zwar kein Experte in Sachen Adoptionsrecht, aber theoretisch müsste Dir das Jugendamt weiterhelfen können -- wenn nicht sogar müssen. Nachdem Du scheinbar nichts über Deine Schwester weißt, handelt es sich scheinbar um eine anonyme Adoption. Folglich kennen Deine Eltern die Adoptionseltern nicht und können so auch keinen Kontakt herstellen. Allerdings hat das Jugendamt alle Informationen, die du brauchst: Name der Adoptionseltern, Aufenthaltsort (zumindest in der Vergangenheit, der Rest lässt sich mit etwas Aufwand über die Einwohnermeldeämter rausfinden). Und so weit ich weiß, dienen bei anonymen Adoptionen die Jugendämter als Schnitt- und Kontaktstelle zwischen leiblichen und Adoptionseltern.

In der Folge müsste also das Jugendamt Briefe/Geschenke etc. mit Zustimmung der Ado-Eltern an deine Schwester weiterleiten können/müssen -- oder im Zweifel, da die Schwester mittlerweile volljährig ist, auch direkt an diese. Mein Tipp: Hartnäckig dranbleiben und bohren.

Und lass Dich nicht damit abspeisen, dass es keine Unterlagen gibt: Das Adoptionsvermittlungsgesetz schreibt vor

"§ 9b Vermittlungsakten

(1) Aufzeichnungen und Unterlagen über jeden einzelnen Vermittlungsfall (Vermittlungsakten) sind, gerechnet vom Geburtsdatum des Kindes an, 60 Jahre lang aufzubewahren. Wird die Adoptionsvermittlungsstelle aufgelöst, so sind die Vermittlungsakten der Stelle, die nach § 2 Abs.1 Satz 3 oder Satz 4 ihre Aufgaben übernimmt, oder der zentralen Adoptionsstelle des Landesjugendamtes, in dessen Bereich die Adoptionsvermittlungsstelle ihren Sitz hatte, zur Aufbewahrung zu übergeben. Nach Ablauf des in Satz 1 genannten Zeitraums sind die Vermittlungsakten zu vernichten."

Liebe Grüße
shini
 
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