Frage -  Wer muss für den KiGa aufkommen.

N

NitWit

Guest
Folgende Situation:

Mann und Frau leben in Trennung. Mann ist Alleinverdiener.
Gemeinsames Kind im KiGa.

Frau und Kind erhalten Unterhalt nach Düsseldorfer Tabelle, bzw. 3/7 Regel zuzüglich 50% Kindergeld.

Wer ist für die Kindergartenkosten verantwortlich?
Das Kind soll ausserdem im Kiga zu Mittag essen. Eigentlich ist das ein Teil des klassischen Unterhalts. Wer muss für die zusätzlichen Kosten aufkommen?

Danke für Info´s.

Nit
 

tm_mausi

KleineMutti
soweit ich weiß sind die kindergartenkosten mit dem unterhalt abgegolten.
sollte man knapp bei kasse sein, kann man das jugendamt um hilfe bitten oder andere träger die sich an den kosten beteiligen.

lg
mausi
 
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NitWit

Guest
Hab gerade im BGB einen Passus gefunden, nachdem die KiGa-Kosten ein sogenannter Mehrbedarf sind, und extra zu berechnen sind.

Bleibt also nur die Frage nach den Kosten für das Essen im Kiga, welches nach meiner Auffassung tatsächlich dem Unterhalt zuzuschlagen sind, und mit der Unterhaltszahlung entsprechend abgegolten sind.

Nit
 
P

pingi78

Guest
normalerweise ja...

das mit den unterhaltszahlungen die laufenden kosten für ein kind nicht gedeckt sind steht ja außer frage, aber es wäre mir neu wenn man für sämtliche zusatzausgaben den vater zur verantwortung ziehen könnte. das geht nur bei außergewöhnlichen zusatzbelastungen (medizinische maßnahmen z.b.)

wenn du ganz sicher gehen willst ruf doch mal auf dem jugendamt an, oder geh mal vorbei. die wissen auf alle fälle wann der mann zusätzlich zahlen muss.

außerdem kann man dort, wie ja schon jemand erwähnt hat, einen kostenzuschuss für die kinderbetreuung (bedingung - kind muss älter als 2 1/2 sein) beantragen.

im sinne des knirpses ist es natürlich an erster stelle wenn mama und papa sich einig sind. jedes kind bekommt streit mit, auch wenn man noch so gut versucht ihn zu verbergen.


mfg katja
 
N

NitWit

Guest
Das Jugendamt verweist hier auch nur auf das BGB §1610 (?). Da wird das KiGa-Geld als Mehrbedarf neben dem tatsächlichen Unterhalt explizit genannt.

Und was die tatsächlichen Kosten angeht ... Nun, hat das mal jemand wirklich gerechnet? Ganz emotionslos muss ich sagen, dass ich als Student weniger Geld zur Verfügung hatte als meine Ex heute an Unterhalt für ein Kind im KiGa-Alter bekommt, wenn man mal alles zusammenrechnet (Unterhalt, Kindergeld, Kiga-Geld).

Aber eigentlich geht es mir auch mehr um die Theorie, als darum, meinen Sohn auf ein paar Zahlen zu reduzieren. Aber wenn die Zahlen eben stichhaltig sind, gibt es zwischen den Ex-Partnern halt auch keinen Streit darum :)
 
P

pingi78

Guest
BÜRGERLICHES GESETZBUCH
§ 1610 Angemessener Unterhalt


1. Das Maß des zu gewährenden Unterhalts bestimmt sich nach der Lebesnstellung des Bedürftigen (angemessener Unterhalt).

2. Der Unterhalt umfaßt den gesamten Lebensbedarf einschließlich der Kosten einer angemessenen Vorbildung zu einem Beruf, bei einer der Erziehung bedürftigen Person auch die Kosten der Erziehung.
 
P

pingi78

Guest
das leben ist heute teuer...viel teurer als noch vor ein paar jahren.
und an allen enden wird gespart, der staat machts doch vor. sowas wie ein soziales netz wird es bald nicht mehr geben, es hat ja jetzt schon mehr löcher als nähte.
und gerade in der heutigen zeit sind kinder luxus. ich glaube nicht das deine ex sich mit dem vielen geld nen bunten macht. aber ich kann mir durchaus vorstellen, dass sie sich nicht klar ist was es für dich für eine belastung bedeutet.
beide seiten haben ihre berechtigung.
nur irgendwie braucht ihr ja mal ne lösung mit der alle klar kommen.
 
N

NitWit

Guest
Sie macht sich einen bunten damit, wie Du es nennst.

Ist schon bemerkenswert, wie die Pläne zur Selbstständigkeit mit eigenem Handel etc. plötzlich alle in der Schublade verschwunden sind, wo die Trennung kam. Da würde sie ja plötzlich zu verdienen und eventuell ihre Ansprüche mitgegenüber reduzieren müssen.

Aber so ist es ja viel bequemer ... Geld kommt jeden Monat pünktlich aufs Konto, und man kann sich einen lauen Lenz schieben...

Naja, wenigstens gibt es soetwas wie die Erwerbsobliegenheit, die wird nächstes Jahr zuschlagen :)
 
P

pingi78

Guest
hmmmm wenns echt so ist das sie sich nen schönes leben macht mit dem geld was da so ohne arbeit reinflattert....es gibt in jeder zunft schwarze schafe kann ich dazu nur sagen.
ich kenne eine frau die seit jahren von dem lebt was ihr geschiedener mann verdient.
normal sollen die gesetze die frauen davor schützen unterzugehen, oder aus abhängigkeit bei einem mann zu bleiben. manche wissen das sicher gut auszunutzen, und die dazugehörigen männer sind die dummen.

es ist einfach traurig.

es gibt nicht nur sone sondern auch solche.
 
M

mafa

Guest
m.E. sind mit dem KU des Vaters alle Kosten abgedeckt, unter Sonderbedarf verstehe ich eher Klassenfahrt, Nachhilfe etc.

Wichtig: der Vater muß über solche Kosten vorher informiert werden und seine Zustimmung geben !!!


Was nun dem Kindergarten betrifft: bei dem Einkommen der Mutter ( hier der
Erziehungsunterhalt, Kindergeld und Kindesunterhalt - zahlt die Mutter in den staatliche geförderten Kindergärten schon fast nichts, was der Kindergarten bekommt, ist dann meist nur noch das Essensgeld - und das ist wieder die Sache der Mutter.......

Aber mit dem Vater würde ich reden, falls die Mutter den Kindergartenplatz braucht, um wieder Arbeiten zu können - wenn auch nur Halbtags - sollte
er sich großzügig zeigen, und die Kindergartenkosten übernehmen und
versuchen, diese steuermindern abzusetzen...

Also Eltern, reden statt fordern !

Gruß
 

schnupe

Aktives Mitglied
Alle mir bekannten Gesetzestexte besagen, das der Kindergartenbeitrag mit den normalen Unterhaltskosten abgedeckt ist.
Was das essen im Kiga angeht, denke ich sieht es gleichermaßen aus, denn schließlich spart die Mutter dadurch doch auch an Lebensmittel.
Ich denke, sollte der Vater "Großverdiener" sein, könnte eine nette nachfrage vielleicht helfen, da aber in den meisten Fällen die Unterhaltspflichtigen selbst am Selbstbehalt leben(und das ist nun wirklich nicht das meiste....wie sagt man so schön?:Zum sterben zu viel, zum leben zu wenig), denke ich, sollte man den Vater nicht noch mehr nehmen wollen.
In vielen Fällen übernimmt das JA, o.ä., die Kindergartenkosten.
 
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