Hilfe! -  Wie lange Unterhalt zahlen ?

vatty

Neues Mitglied
Hallo,
sicherlich eine leicht zu beantwortende Frage, aber ich habe leider wenig Ahnung.

Wie lange muß man eigentlich für die Mutter Unterhalt zahlen. Beide Kinder wohnen bei der Mutter. Der Sohn ist über 18 und verdient selber Geld. Die Tochter ist 13 und geht zur Schule.
Wieviel Arbeitszeit kann man der Mutter zumuten?
Wäre schön wenn mir jemand helfen könnte .
Danke
 
U

UserD

Guest
ich vermute halbtags ist zumutbar...ich hab immer gearbeitet .
Am besten den Anwalt fragen... :engel
 
D

Dragonlady

Guest
Unterhalt für Ehefrau / Ehemann - Die gesetzliche Bestimmung

Das Gesetz zählt die Gründe, die für eine Bedürftigkeit und damit Unterhaltsberechtigung eines Ex-Ehepartners vorliegen müssen, auf. Ein Anspruch auf Unterhaltszahlungen kann sich dementsprechend aus folgenden Umständen ergeben:

* Kinderbetreuung – Der Ex-Ehepartner betreut ein oder mehrere gemeinschaftliche Kinder und kann deshalb keiner Arbeit nachgehen.
* Hohes Alter – Der Ex-Ehepartner kann wegen hohen Alters keiner Erwerbstätigkeit mehr nachgehen.
* Krankheit – Dem Ex-Ehepartner ist wegen Krankheit oder anderer Gebrechen keine Erwerbstätigkeit zumutbar.
* Arbeitslosigkeit - Trotz Suche und Bemühen kann der Ex-Ehepartner keine Arbeit finden.
* Aufstockungsunterhalt – Der Ex-Ehepartner ist erwerbstätig, sein Einkommen reicht jedoch nicht zu einem vollem Lebensunterhalt aus.
* Ausbildung - Wegen der Eheschließung hat der Ex-Ehepartner seine Ausbildung abgebrochen oder nicht begonnen.

Darüber hinaus können auch sonstige schwerwiegende Gründe eine eigene Erwerbstätigkeit des Ex-Ehepartner als unzumutbar erscheinen lassen.
 

vatty

Neues Mitglied
Danke,

aber Anwalt fragen kostet gewöhnlich viel Geld; deshalb hab ich es hier mal probiert.
Die Mutter arbeitet übrigens schon halbtags oder auch mehr. Die Frage ist ob sie sich ihr gesamtes Einkommen auch anrechnen lassen muß ? Die Tochter ist wie schon gesagt 13 Jahre alt und sehr selbständig.

Dein Spruch, Dragonlady, mit dem Optimismus ist nicht schlecht....
mir fällt dazu nur ein:

Alle Menschen sind schlau,
manche vorher und manche nachher.....
 
D

Dragonlady

Guest
Hallo vatty,

leider ist Deine Frage nicht so pauschal zu beantworten. Ob und wieviel Unterhaltsanspruch noch gegen Dich besteht, kann nur ein Anwalt letztendlich klären. Und ganz so teuer ist es nicht - da spreche ich aus eigener Erfahrung. Zumindest nicht in Relation gesetzt zu evtl. langen Jahren Zahlungen Deinerseits, wenn sie nicht mehr erforderlich sind.

LG DL
 

prinzessin05

Namhaftes Mitglied
Also um da was am Unterhalt zu ändern musst du zum Anwalt gehen, der reicht eine Änderungsklage ein und dann wird der Unterhalt neu berechnet. Ohne Änderungsklage läuft da leider gar nix.
 

vatty

Neues Mitglied
Danke, aber ganz so schlimm ist es mit meiner Ex nicht, seit 6 Jahren kommen wir auch ohne Anwalt aus und wir haben den Unterhalt auch so hinbekommen. Ich wollte halt nur jetzt mal irgendeine Größenordnung herausbekommen mit der ich neu verhandeln kann; da ich es für richtig halte den Unterhalt zu zahlen, schließlich sind es auch meine Kinder; aber ich möchte nur soviel wie nötig zahlen.

mfg Vatty
 

Zehner

Mitglied
Es gibt auch die Düsseldorfer Tabelle - soweit richtig. Welche in deinem Fall angewendet wird hängt von deinem Wohnort ab. Ich glaube, die Düsseldorfer wird in den neuen Ländern angewendet. Aber da kannst du das Jugendamt fragen, die sagen dir das bzw. auch noch extra, was du an Unterhalt zahlen musst!

Viele Grüße und viel Erfolg wünscht der Zehner
 
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