Frage -  Wieviel Unterhalt müsste ich zahlen?

Zetelman

Neues Mitglied
Hallo,

ich habe ein paar kurze Fragen:

Da ich und meine Freundin uns jetzt erstmal getrennt haben, sie im 4. Monat schwanger ist, würde ich gerne wissen, wie das mit dem Unterhalt aussieht, wenn die Trennung sich nun endgültig gestalten sollte und ich Unterhalt folglich zahlen müsste.

Damit keine Missverständnisse entstehen: Ich will, dass es beiden auf jeden Fall gut geht und werde mich vor nix drücken.

Sie verdient immer noch und bis kurz vor der Geburt 1000 Euro netto. Ich ca. 1900 netto.

Wird das Elterngeld, welches sie das erste Jahr bekommen wird, angerechnet?

Für das Kind muss ich eigenen Recherchen nach 230 Euro im Monat zahlen.

So weit ich weiß, muss ich nur die ersten 3 Jahre Unterhalt für meine Ex zahlen.

Sie will sich nämlich eine eigene Wohnung nehmen und ich ziehe nun in eine Wohnung ein, für die wir beide, als wir noch zusammen waren, unterschrieben haben (700 warm).

Ich frage mich nämlich, ob ich diese Wohnung nun noch halten kann. Aber ich war damals wegen ihr auch bereit, in diese zu ziehen. Wird das berücksichtigt?

Nach dem ersten Jahr möchte sie dann in Teilzeit weiter arbeiten.

Danke für eure Antworten. Hoffe, ihr könnt mir weiter helfen. Ich hoffe aber, dass wir wieder zusammen kommen.
 
U

User4

Guest
Das Elterngeld wird beim Unterhalt nicht angerechnet. Das bekommt sie quasi als Ersatz für die 1.000€, die sie momentan verdient. Das ist ca. 2/3 ihres jetzigen Einkommens, also ungefähr 670€.
Die wird sie für 14 Monate erhalten, da sie alleinerziehend ist und sicher auch die Betreuung des Kindes allein übernimmt.

Unterhalt für das Kind wird nach der Düsseldorfer Tabelle berechnet. Dazu findest du zB hier einige Infos.
Laut der Tabelle müsstest du bei einem Verdienst von 1.900€ ca. 293€ zahlen.
Davon darfst du allerdings die Hälfte des Kindergeldes 154€ / 2 -> also 77€ abziehen. Wären also rund 215€, die du an Unterhalt zu zahlen hast.

Den Ämtern ist es im Prinzip egal, ob du schon einen Mietvertrag unterschrieben hast. Du hast als Erwerbstätiger einen Mindestbedarf von ca. 900€, den du behalten kannst, auch wenn du unterhaltspflichtig bist ihr gegenüber. Aber das ist, soweit ich weiß, nur, wenn ihr verheiratet wart.
Dazu findest du auch im o.g. ein paar Infos.

Alles Gute für euch 3
 

Celeste

Vernarrte Jungmami + Alienstiefmutter
Das muss ich teilweise revidieren. Das Elterngeld wird sehr wohl angerechnet. Lediglich 300 Euro davon sind anrechnungsfrei, die werden nicht berücksichtigt.
Bei den 14 Monaten muss man berücksichtigen das die einfach dreist die 2 Monate Mutterschutz mit einrechnen so das sich 2 Monate Mutterschutz (Bei vollem Gehalt) + 12 Monate Elterngeld ergeben (Das sind die 14 Monate nach Geburt für die das Elterngeld gilt!).

Der Selbstbehalt liegt auch bei 1000Euro nicht bei 900Euro, kann aber z.B. durch Wohnvorteil gesenkt werden (Wenn du mit einem neuen Partner zusammenlebst oder bei den Eltern oder im Eigenheim).
Wie viel sie bekommt hängt u.a. von den „Eheprägenden Verhältnissen“ ab. Das gilt aber bei nichtverheiraten auch für die Zeit des Zusammenlebens.

Die Höhe deiner Miete spielt keine Rolle, das ist dein Problem wie du das finanzierst. Dein Nettoeinkommen kannst du noch um Altersvorsorge und berufsbedingte Aufwendungen bereinigen (Fahrtwege z.B.) wie genau das angerechnet wird kann hängt von deinem Oberlandesgericht ab. Zumeist ist das eine Pauschale, das OLG Hamm nimmt dagegen die Kilometer für die Berechnung.

Ihr solltet das einen Anwalt ausrechnen lassen, da solche Berechnungen wirklich kompliziert sind, und wenn ihr euch vorher einigt die Berechnung des Anwalts so anzuerkennen wie er sie erstellt solltet ihr euch weitere Kosten ersparen können. Dazu kommt das wenn sie Harz IV beantragen muss man denen die Berechnung vorlegen kann, die werden nämlich ohnehin noch mal prüfen ob bei dir nicht mehr zu holen ist.

Zudem findet man im Netz auch viele Informationen dazu. Aber die wird sie auch finden und es werden ohnehin verschiedene Beträge rauskommen wenn ihr beide recherchiert.. weil alles wischi waschi und schwer zu raffen ist.
 

Zetelman

Neues Mitglied
Hallo,

jetzt noch mal eine Nachfrage. Nach meiner Recherche ergeben sich für mich irgendwie zwei Alternativen, von denen eine ja nur stimmen kann:

1.) Ich verdiene etwas über 1900 Euro, habe einen Selbstbehalt von ca. 1100 und muss somit 800 an meine Ex und das Kind bezahlen (nicht verheiratet gewesen).

2.) Meiner Ex steht nach der Geburt das Netto-Einkommen zu, welches sie vor der Geburt hatte, also 1000 Euro. Mit Elterngeld und Kindergeld (zur Hälfte) kommt sie auf ca. 750 Euro, ich muss somit noch 250 Euro zahlen sowie den Unterhalt für das Kind.

Was stimmt denn nun?

Danke für eure Mühe
 

Celeste

Vernarrte Jungmami + Alienstiefmutter
Original von Zetelman

Meiner Ex steht nach der Geburt das Netto-Einkommen zu, welches sie vor der Geburt hatte, also 1000 Euro. Mit Elterngeld und Kindergeld (zur Hälfte) kommt sie auf ca. 750 Euro, ich muss somit noch 250 Euro zahlen sowie den Unterhalt für das Kind.

Das stimmt schonmal nicht vorbehaltslos. Wichtig ist nicht ihr Einkommen sondern eher der Bertrag der Eure Beziehung geprägt hat, also eher (1900+1000)/2

also 1450 Euro

Desweiteren bekäme sie ca. 670 Euro Elterngeld (Wichtig ist dabei das Einkommen der letzten 12 Monate! Und zwar das wirkliche, wenn sie nur einen Monat davon mehr oder weniger bekommen hat wird das eingerechnet)

+ 154Euro Kindergeld.

Macht bei mir 824 Euro.. die 77 Euro die abziehen kannst haben damit nix zu tun, die zahlst du nur als Kindesunterhalt weniger.

Von den 824 Euro darfst du weder das Kindergeld noch die geschützten 300 Euro vom Elterngeld anrechnen. D.H. Sie hat nur ein anrechenbares Einkommen von 370 Euro..


Insofern wird es wohl eher Variante eins.. bitter aber ist so.

Finanziell ist es immer schlecht für beide Seiten. Aber wenn man sich zusammenreisst muss wenigstens das Kind nicht drunter leiden.. vielleicht rauft ihr euch ja auch nochmal zusammen. Ein bischen Zeit habt ihr ja noch bevor das Kind kommt :druecker
 

John25

Neues Mitglied
Hallo, vielleicht hilft diese Tabelle weiter:
olg-duesseldorf.nrw.de/service/ddorftab/ddorftab8/ddorftab2008.pdf. Einfach noch http und www davor. Die Idee mit dem Anwalt ist natürlich die Patenlsösung, evtl. findet sich auch bei Familienanwälten Informationsmaterial.

Oder hier: http://www.unterhalt-2008.de/Kind_Mindestunterhalt.htm
 

lazypink

*kampfesfreudig*
Versuch es doch auch schon mal im Vorfeld beim Jugendamt.
Hier bei uns gibt es zum Beispiel eine sog. "Trennungs- und Scheidungsberatung"

Dort findet man Rat und Unterstützung, wenn es um die Folgen einer Trennung oder Scheidung geht, von der Kinder betroffen sind, insbesondere also in Umgangs- und Sorgerechtsfragen.
 
Oben