brauche Rat -  Wo wird unser Kind mitversichert ?

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andrea0169

Guest
Hallo und schönen guten Tag,

im Sommer wird es ein freudiges Ereignis für uns geben....die Geburt unseres ersten Kindes.
Und damit haben wir schon ein versicherungstechnisches Problem.

Ausgangslage:
- wir sind nicht verheiratet
- mein Lebensgefährte verdient mehr und ist privat krankenversichert
- ich bin gesetzlich krankenversichert und werde in den Erziehungsurlaub gehen.

Die damit verbundenen Fragen sind jetzt:

- Kann das Kind bei mir (als Familienversicherung) in der gesetzlichen mitversichert werden?
- Kann trotzdem meine nichtverheirateter Lebensgefährte das Kind bei sich auf der Lohnsteuerkarte eintragen lassen ?
- und wie sieht das ganze aus, wenn wir heiraten ?

Vielleicht kann uns jemand etwas Licht in das Versicherungsdunkel bringen ;-)

Das wäre sehr nett !!!!!!

:wow
 

justins-mama

MoNsIaLaRm!
Also ich bin auch nicht verheiratet, und nach der Geburt wurde mein Sohn automatisch mitversichert!
Habe da aber noch getrennt von meinem Partner gelebt, halt mit der Versicherung sprechen, die können da sicher am Besten helfen! ;D
 

sani

Neues Mitglied
das kind kann mitversichert werden bei wem man will. vorraussetztung ist, das man den meisten anteil am Kindesuterhalt selber trägt (was ja der fall ist, da das kind im Haushalt lebt und keinen unterhalt bekommt) dies ist auch der fall, wenn so wie bei mir das kind nicht vom ehepartner ist der leibliche vater aber keinen unterhalt zahlt und auch das jugendamt nicht zahlt. meine Tochter ist bei meinem mann mitversichert obwohl es nicht seine tochter ist. Nach der Geburt bekommt jedes elternteil einen halben (0,5) Kinderfreibetrag auf der steuerkarte eingetragen (vorausgestzt der Vater erkennt dei vaterschaft an) dies kann man beim Finanzamt auf antrag ändern lassen, so das ein elternteil (meist der mit dem grösseren Verdienst) ein ganzes kind (1,0) auf der Karte hat und der andere elternteil eben gar keines.
Sollte das Kind nur bei einem elternteil leben, ist dies aber nur möglich, wenn der nicht beim kind lebende elternteil zustimmt oder aber weniger als 75% Unterhalt zahlt.
Hab das leider selber alles grad durch deshalb weiss ich das so genau.
 

Schnuffi011

Namhaftes Mitglied
Hallo Andrea

bei mir war das so wo wir nóch nicht verheiratet waren, habe ich mich selbstversichert bei der Gesetzlichen.
Ich bin mit den Kindern weiterhin selbstversichert, mein Mann und sein Sohn hingegen privat.

Ich hätte wenn noch ein Kind gekommen wäre es bei Mir versichert lassen können.
Das ist aber bei uns nicht der Fall.

Du kannst das Kind weiterhin bei Dir versichert lassen.

:winken:

LG Roswitha
 

vendetta

Mitglied
Also ich weiß, das bei Unverheirateten das Kind auch gesetzlich mitversichert werden kann (bei Dir), wenn ihr aber heiratet, unbedingt beim Mehrverdiener (also privat bei Deinem Mann).
Das "Schlimmste" in diesem Fall ist dann aber, dass Dir, wenn Du wieder arbeiten gehst NICHT die 10 Tage Kinderkrankheitstage im Jahr zu stehen (wegen Privatversicherung).

Gruss
Anja
 
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