Frage -  woher gemeinsames sorgerecht?

Susanne

Namhaftes Mitglied
so, nachdem sich ja bei uns nun nachwuchs angekündigt hat stellen sich mir tausende von fragen.

eine der wichtigsten ist wohl die, wie wir das gemeinsame sorgerecht kriegen?!

da wir nicht verheiratet sind und auch nicht vor der geburt noch heiraten weiß ich nicht, wie das genau geht?!
ich will schon, dass mein freund als vater auch das gemeinsame sorgerecht mit mir hat!

mein freund hat allerdings angst, dass wenn wir zum jugendamt gehen um das zu klären, dass die ihn als vater dann ständig kontrollieren, da er ja das sorgerecht für seine erste tochter an seine frau übergibt...

werden die vom JA uns da kontrollieren?
wo machen wir das mit dem gemeinsamen sorgerecht???

eure antworten werden uns sicherlich helfen - danke!

lg
susi
 

knolle

Aktives Mitglied
Hallo!

So weit ich weis ist das mit dem Sorgerecht mittlerweile so geregelt, das man auf jeden Fall das gemeinsame bekommt, egal ob verheiratet oder nicht. Bei der Geburt mußt Du ja den Vater in die Geburtsurkunde eintragen. Ich würde mich an Deiner Stelle mal bei einem Anwalt oder Pro Familia schlau machen. Die müßten Dir genau Antwort geben können, wie das geregelt ist und was Ihr beachten müßt, damit es keine Probleme gibt.

Schöne Grüße
 
U

User2

Guest
Hi Susal,

ich hab da andere Infos als knolle: bei unverheirateten bekommt automatisch die Mutter das alleinige Sorgerecht. Mit dem Eintrag in die Geburtsurkunde hat das nichts zu tun. Der Vater kann auch drin stehen ohne Sorgerecht zu haben.
Man kann beim Jugendamt (ich glaube doch das war auf dem JA??) eine Sorgerechtserklärung abgeben und somit würde der Vater auch Sorgerecht bekommen.

Ob die euch da kontrollieren? Denke nicht ohne Grund.
 

Susanne

Namhaftes Mitglied
danke aries!


dachte schon meine infos wären falsch. so wie du das geschrieben hast, kommt es mir bekannt vor.
werd mich morgen mal aufm amt informieren, wann wir das denn schon machen können: vor oder erst nach der geburt!
will das nämlich schnellstmöglich geklärt haben!


lg
susi
 
D

Dani

Guest
Wir waren bei den Zwillingen auch noch nicht verheiratete.
Sind zum Jugendamt,mein Mann hat eine Vaterschaftsanerkennung gemacht,und wir haben das dort mit dem gemeinsamen Sorgerecht abgeklärt.War eigentlich überhaupt kein Akt.
 
U

User2

Guest
Also wenn danielad es so gemacht hat muß es ja stimmen ;-)

Soviel ich weiß geht es schon vor der Geburt des Kindes, also Vaterschaftsanerkennung und dann Sorgerechtserklärung.
 

Susanne

Namhaftes Mitglied
gut...

dann wird das eine unserer ersten amtshandlungen sein!

mir ist das nämlich sehr wichtig, dass mein freund dann bei den wichtigen entscheidungen auch gefragt wird!
 
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