Wohnberechtigungsschein????

T

Tatja

Guest
Hallo,
ich hab mal eine Frage zum Wohnberechtigungsschein ich finde irgentwie hier im Netz nix zu meiner Frage :(
Kann man einen Wohnberechtigungsschein nur bei Wohngesellschafften einsetzen oder auch bei privaten.
Ich meine wenn ich selbst auf die Suche nach einer Wohnung gehe die privat vermietet wird nützt mir dann dieser Schein überhaupt etwas????
Oder muß der Vermieter irgentwelchen Richtlinien entsprechen.
Ich weiß ja das man pro Person nur soviel Quadratmeter nutzen darf mit diesem Schein und was ist wenn man das alles erfüllt ??????
Hmmmm bin irgentwie ratlos.
Habt ihr einen Rat wie das dann ist.

Vielen Dank schon mal für die Antwort
 
B

buratino

Guest
Hallo Tatja,

der wohnberechtigungsschein kann auch bei privaten vermietern eingesetzt werden, wenn diese wohnraum mit öffentlichen mitteln gebaut haben, da dieser wohnraum dann einer mietpreisbindung unterliegt, d.h., sie müssen sich an die örtlichen, öffentlichen mietsätze halten.
auf dem sogen. "freien" wohnungsmarkt hingegegen ist der wohnberechtigungsschein nicht erforderlich, da kannst du dir die wohnungsgröße nach deinem portemonnaie aussuchen.
ich wünsche dir auf jeden fall viel erfolg bei der wohnungssuche.
:bye:

Hier wird über Wohnberechtigungsschein gesprochen
 
Oben