T
Tatja
Guest
Hallo,
ich hab mal eine Frage zum Wohnberechtigungsschein ich finde irgentwie hier im Netz nix zu meiner Frage
Kann man einen Wohnberechtigungsschein nur bei Wohngesellschafften einsetzen oder auch bei privaten.
Ich meine wenn ich selbst auf die Suche nach einer Wohnung gehe die privat vermietet wird nützt mir dann dieser Schein überhaupt etwas????
Oder muß der Vermieter irgentwelchen Richtlinien entsprechen.
Ich weiß ja das man pro Person nur soviel Quadratmeter nutzen darf mit diesem Schein und was ist wenn man das alles erfüllt ??????
Hmmmm bin irgentwie ratlos.
Habt ihr einen Rat wie das dann ist.
Vielen Dank schon mal für die Antwort
ich hab mal eine Frage zum Wohnberechtigungsschein ich finde irgentwie hier im Netz nix zu meiner Frage
Kann man einen Wohnberechtigungsschein nur bei Wohngesellschafften einsetzen oder auch bei privaten.
Ich meine wenn ich selbst auf die Suche nach einer Wohnung gehe die privat vermietet wird nützt mir dann dieser Schein überhaupt etwas????
Oder muß der Vermieter irgentwelchen Richtlinien entsprechen.
Ich weiß ja das man pro Person nur soviel Quadratmeter nutzen darf mit diesem Schein und was ist wenn man das alles erfüllt ??????
Hmmmm bin irgentwie ratlos.
Habt ihr einen Rat wie das dann ist.
Vielen Dank schon mal für die Antwort