Traurig -  Wozu gemeinsames Sorgerecht?

knolle

Aktives Mitglied
Hallo!
Ich muß hier mal meinen Frust von der letzten Woche loswerden. Ich frage mich nämlich wieder einmal wozu wir eigentlich das gemeinsame Sorgerecht haben?
Mein Sohn ist am Dienstag ins Krankenhaus gekommen, er hatte starke Bauchschmerzen und Durchfall. Da er letztes Jahr schon einmal über Nacht im Krankenhaus war und von seinem Vater nichts kam hab ich ihn nicht sofort angerufen. Am Mittwoch stellte sich dann heraus das mein Sohn Blut im Stuhl und im Urin hat. Die Ärzte vermuteten einen bakterriellen Infekt, da sie nicht genau wußten was für einer wurde natürlich erstmal vom schlimmsten ausgegangen. Mir wurde gesagt das es passieren könnte, das seine Nieren versagen und er dauerhaft an die Dialyse müßte. Naja da hab ich es natürlich mit der Angst zu tun bekommen. Ich habe seinen Vater angerufen und ihm alles erzählt. Er hat sich für die Information bedankt und wollte am Wochenende ins Krankenhaus kommen, wenn Tobias dann noch drin liegt. :wand Seine Eltern habe ich auch versucht zu erreichen, aber es ist keiner ans Telefon gegangen. Am Freitag hatte ich dann entwarnung für seine Nieren bekommen, wußte aber immer noch nicht woran es liegt. Am Sonntagmorgen war sein Vater dann doch mal im Krankenhaus, für sage und schreibe eine halbe Stunde. :shake Ich habe meinen Sohn am Sonntag nachmittag wieder mit nach Hause bekommen, er hat Salmonellen. Ich denke das ist nicht gerade angenehm, aber eine Sache die man in den Griff kriegen kann. Wo er sie her hat können wir uns nicht erklären.
Aber jetzt wieder zu seinem Vater. Wir haben das gemeinsame Sorgerecht, wobei das nur auf dem Papier besteht. Diese Sache mit dem Krankenhaus, wenn Tobias hätte operiert werden müssen hätte ich da hinterher fahren müssen, um die Unterschrift zu bekommen. Dann hätte ich mir noch einen dummen Spruch anhören müssen, von wegen, er braucht doch nichts zu Unterschreiben. (Hab ich schon erlebt)
Wenn es um die Schule geht, kümmert er sich einen Sch.......dreck. Ich habe als ich Tobias damals in der Schule angemeldet habe sofort klar gestellt, das ich alles alleine Entscheide und es keine Probleme mit seinem Vater gibt. Die Lehrer haben ihn auch noch nicht gesehen, geschweige denn kennengelernt. Er hat am Sonntag noch nicht mal nachgefragt, wie das Halbjahreszeugnis von ihm ausgefallen ist.
Es ist echt zum :kotz: , ich hab das Gefühl das es ihn gar nicht mehr Interressiert was mit seinem Sohn ist. Und dadurch das wir das gemeinsame Sorgerecht haben, bin ich dazu verpflichtet ihn über jede Entscheidung in Kenntnis zu setzen und muß wegen allem hinter ihm hinterher rennen. Am liebsten würde ich das alleinige Sorgerecht beantragen, aber ich habe keine Ahnung unter welchen Vorraussetzungen das geht und ausserdem hab ich dann ja wieder Stress mit ihm, und da hab ich nicht wirklich Lust zu.
Ich hoffe es ist jetzt nicht zu lang geworden, aber ich mußte das mal loswerden. Ich bin einfach so traurig, wütend, verletzt, ach einfach alles auf einmal.
Liebe Grüße Knolle
 

yoricko

Namhaftes Mitglied
Hallo Knolle!
Warum macht ihr euch nicht das ganze Sache einfacher und läßt du von ihm für solche Fälle eine Ermächtigung geben? Er macht da wahrscheinlich keine Probleme, wenn er auf der Ansicht ist, daß sein Unterschrift braucht man nicht. (In Notfällen es ist doch die Wahrheit). Aber finde ich es nicht gerade Falsch, wenn du ihn weiterhin von alles in Kentniss stzt. Was er dann mit der Information macht, sei es seine Sache! (Wohnt er sehr weit weg?)
 

knolle

Aktives Mitglied
Hallo yoricko!
An so eine Vollmacht hab ich noch gar nicht gedacht. Es geht mir ja auch gar nicht darum, das ich ihn nicht mehr Informieren will.
Es ist einfach so, das er damals bei der Scheidung ein riesen Theater gemacht hat. Er hatte Angst das er seinen Sohn nicht mehr sieht und kein Mitspracherecht mehr hat. Er hat mir wirklich die Hölle heiß gemacht. Heute ist er wieder Verheiratet und hat noch zwei Kinder. Jetzt ist es soweit, das es ihn einfach nicht mehr interressiert, was mit unserem Sohn ist. Weil er hat ja jetzt seine eigene Familie. :wand
Ich hab auch einen neuen Lebensgefährten. Die beiden kommen auch super miteinander aus, aber troz allem haben wir immer klare Fronten gezogen. Mein Lebensgefährte ist zwar eine Vertrauensperson für meinen Sohn, aber er ist nicht der Vater und wird es nie sein.
Was mich an der ganzen Sache stört ist, das es seinen Vater wirklich nicht mehr interressiert was mit Tobias ist, er war auch seit anfang Dezember nicht mehr bei ihm. Was ist wenn ich jetzt mal eine Entscheidung für ihn treffe, die seinem Vater nicht passt, dann kann er mich in Teufels Küche bringen. Im Prinzip bin ich für alles alleine Verantwortlich und das kann doch nicht der Sinn des gemeinsamen Sorgerechts sein?! ?( :shake
Sein Vater wohnt übrigens 14 km weit weg, sein Arbeitsplatz ist noch nicht mal einen Kilometer von uns weg, er fährt jeden Tag bei uns vorbei.
Schöne Grüße Knolle
 

David

Armer Irrer! *g*
Na ja, in Teufels Küche kommst du nicht so schnell.

Alltägliche Entscheidungen darfst du selbstverständlich alleine treffen, bei den nichtalltäglichen musst du aber nach wie vor eine entsprechende Unterschrift des Vaters einholen. Alternativ kannst du dir natürlich auch die hier angesprochene Handlungsvollmacht holen, damit solltest du zumindest Rechtlich erst mal im Grünen Bereich sein.

Das alleinige Sorgerecht zu beantragen kann übrigens auch ziemlich schnell nach hinten losgehen, von daher empfehle ich dir von dieser Maßnahme erst mal Abstand zu nehmen bzw. wirklich nur im absoluten Notfall... Es sei denn natürlich der Vater ist damit einverstanden.

Grüße
David
 

yoricko

Namhaftes Mitglied
Hallo Knolle!
Ich verstehe schon, was dich stört... Es ist leider etwas, wo du wirklich wenig tun kannst. Ich würde mir aber den Vollmacht schon holen. Und bei einer passenden Angelegenheit schon erzählen, was er für seinen Sohn grade antut, wie Weh es ihm tut. Nur zur Information. Vielleicht überlegt er nochmal alles.14 km sind wirklich keine Hindernisse, und neue Kinder sollten es auch nicht sein!
Das alleinige Sorgerecht würde ich aber trotzdem nicht beantragen. Wenn du den Vollmacht hast, ist es nicht die Mühe wert...
Ich wünsche euch alles Gute und daß es für deinen Sohn bessere Zeiten kommen. (Wie geht es ihm? Salmonelle ist nicht gerade ungefährlich!)
Yoricko
 

knolle

Aktives Mitglied
Hallo!
Wie gesagt, an eine Vollmacht hatte ich noch nicht gedacht. Ich hatte auch gestern schon versucht meine Anwältin zu erreichen, hat aber nicht geklappt. Mal sehen was sie sagt, ob sie mir so etwas aufsetzen kann.
Ich habe mir schon den Mund bei ihm fusselig geredet. Das schlimme ist, das wenn er oder auch seine Eltern sauer sind tragen sie es auf Tobias seinem Rücken aus. Seine Eltern waren z.B. gar nicht im Krankenhaus und haben bis heute noch nicht mal nachgefragt wie es ihm geht. Ich weiß aber auch nicht, ob sie Beleidigt sind, weil Tobias Weihnachten nicht da war oder ob sie sich mit ihrem Sohn gestritten haben und er ihnen gar nicht gesagt hat das Tobias im Krankenhaus war. Ich hatte zweimal versucht bei ihnen anzurufen, leider habe ich sie nicht erreicht.
Es geht ihm übrigens schon besser. Sein Durchfall wird immer weniger. Zur Schule darf er aber erst wieder, wenn sein Stuhl ohne Befund ist. Schicken jetzt ständig Proben ins Labor.
Schöne Grüße Knolle
 
M

mafa

Guest
... und für eine Notoperation reicht sicherlich die Zustimmung eines Elternteils - der Vater war informiert ( sehr gut ) und hatte also keine Einwände - ich hatte noch nicht den Fall ( Gott sei Dank) aber hier sind doch sciherlich Leute aus dem Krankenhaus, die uns Informatiojn geben können, wie es mit der Zustimmung im Krankenhaus abläuft...

Gruß
 
M

mafa

Guest
Mediziner sind keine Juristen. Dennoch werden sie zumeist unbewusst-täglich mit Rechtsfragen konfrontiert. Welche juristischen Besonderheiten müssen bei der Behandlung Minderjähriger beachtet werden? Antworten auf diese Frage erhofften sich am 25. September die Teilnehmer einer von der Abteilung Kinderchirurgie organisierten Veranstaltung, die etwas mehr Licht in den Paragrafen-Dschungel bringen sollte. Wir sprachen darüber mit Dr. Thorsten Doede.

Was ist bei der Behandlung von Kindern und jugendlichen vor allem zu beachten?
Zunächst ist es unbedingt erforderlich, die Eltern über die vorgesehene Behandlung rechtzeitig, umfassend und vor allem verständlich aufzuklären. Dabei ist, wie Dr. Franzki, ehemaliger Präsident des Oberlandesgerichtes Celle, in seinem Vortrag erläuterte, nicht in jedem Falle die Einwilligung beider Elternteile notwendig. Laut einer Entscheidung des Bundesgerichtshofes aus dem Jahr 1982 wird bei einfachen Eingriffen lediglich die Unterschrift eines Elternteils benötigt. Bei vital bedrohlichen oder die Lebensqualität erheblich beeinträchtigenden Operationen müssen allerdings beide unterschreiben. Bei allen übrigen Eingriffen benötigt der Arzt die Unterschrift eines Elternteils und die schriftliche Bestätigung, dass auch der zweite Erziehungsberechtigte einverstanden ist.

Wobei diese Einteilung sicher nicht immer ganz einfach ist...
Das ist richtig aber auch nachvollziehbar, schließlich kann man bei dem ungemein breiten Spektrum an medizinischen Eventualitäten nicht jedes einzelne Krankheitsbild juristisch ganz exakt klassifizieren. Hier liegt es oft im Ermessen des Arztes, welcher Gruppe er einen bestimmten Eingriff zuordnet. Im Zweifelsfall sollte er auf Nummer Sicher gehen und sich für die höhere Kategorie entscheiden.

Was passiert, wenn die Eltern sich nicht einigen können?
Dann darf nicht operiert werden bis das Vormundschaftsgericht entschieden hat. Das gilt natürlich nur für planbare Operationen. Bei Notfällen muss auch ohne die Einwilligung der Eltern operiert werden, denn die Erhaltung des Lebens des Kindes geht über den elterlichen Willen. Noch
komplizierter kann es werden, wenn das Kind das 14. Lebensjahr vollendet hat. Dann ist es bedingt einwilligungsfähig und darf nicht gegen seinen Willen operiert werden. Ist kein Konsens zwischen Eltern und Kind erreichbar, muss ebenfalls das Vormundschaftsgericht entscheiden. Derartige Fälle kommen allerdings relativ selten vor.

Zur bedingten Einwilligungsfähigkeit gehört die "geistige Reife" des Kindes. Wann ist diese gegeben?
Diese zu bestimmen ist nicht immer ganz einfach. Darauf hat Prof. Blanz in seinem Vortrag hingewiesen. Grundsätzlich geht man davon aus, dass das geistig normal entwickelte, mindestens 14-jährige Kind die notwendige geistige Reife hat. Aber natürlich gibt es auch hier Grenz- und Problemfälle.

Probleme gibt es auch bei minderjährigen Eltern. Wer entscheidet dann über das Wohl und Wehe des Kindes?
Hier gibt es in der Rechtsprechung unterschiedliche Auffassungen. Prof. Kern von der Universität Leipzig war der Meinung, dass stets der elterliche Wille entscheidend ist, auch wenn diese noch nicht volljährig sind. Der Vormund - meist ist dies die Großmutter, es kann aber auch ein Amtsvormund sein - muss in den Eingriff zwar einwilligen, er darf aber nicht anders als die Mutter entscheiden, so lange der Eingriff im Interesse des Kindes, ist. Dr. Franzki und Frau Dr. Walter
aus Regensburg vertraten hingegen die Auffassung, dass letztendlich der Vormund und nicht die Mutter zu entscheiden habe.
 

David

Armer Irrer! *g*
Wow Mafa!

Das ist wirklich ein Informationshaltiger Beitrag. Wobei ich dazu sagen muss, dass ich die Altersgrenze zum Mitspracherecht zu hoch angesetzt finde. Es gibt durchaus auch jüngere Kinder, die hier mitreden können und sollten...
 

knolle

Aktives Mitglied
Hallo!

Habe mit meiner Anwältin telefoniert. Sie will mir eine Handlungsvollmacht aufsetzen. Ich habe ihr gesagt was letzte Woche abgelaufen ist. Sie hat mir vollkommen Recht gegeben, das ich mich absichern will. Vor allem, wenn mein Ex-Mann das Unterschreibt und dann irgendwann zurückziehen will, was er ja kann, muß er sich kümmern. Wenn er es nicht Unterschreibt muß er sich auch jetzt aktiv kümmern.

@Mafa

Vielen Dank für die vielen Infos, hat mir geholfen.

Liebe Grüße Knolle

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Vor- und Nachteile des gemeinsamen Sorgerechts
 
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