brauche Rat -  Zahlung von Betreuungsgeld bzw. Unterhalt!

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Triniti

Guest
Hallo, ich habe ein grosses Problem! Vielleicht kann mir jemand einen Tipp geben oder hat schon Erfahrung damit?!Kurz angerissen zu meiner Lage derzeit: Ich bin seit einem Jahr alleinerziehend, mit dem Mann zu meinem Kind ging es nicht der verabschiedete sich noch im ersten Schwang-Monat. Es gibt seit dem letzten Jahr neue gesetzliche Regelungen zum Unterhalt, die besagen dass auch nicht verheiratete und nicht zusammenlebende Frauen Anspruch auf Unterhalt haben gegen den vater des Kindes. Also, ich habe damals von dem Menschen nur gefordert dass er bitte auch für mein Kind mit aufkommt, er aber klagte sogar die vaterschaft an, die wurde dann festgestellt, seiner Unterhaltszahlung kam er 6 Monate nicht nach, erst nach mehrmaligen Drohungen des Jugendamtes zahlte er dann. Ich wollte mit ihm in Frieden auseinandergehen und habe auf mein zustehenden Unterhalt verzichtet, da ich nach Mutterschutz wieder gearbeitet habe, aber nur in Teilzeit 24 Stunden. Trotzdem habe ich auf Unterhaltszuschuss von ihm verzichtet für mich! Auch habe ich auf Entbindungsgeld und Erstlingsausstattung von ihm verzichtet. Aber da ich für meinen Kleinen eine Tagesmutter habe die viel geld kostet, habe ich von ihm eine Mittragung des Betreuungsgeldes verlangt in Höhe von 200 Euro! Der gute Mann hat mich voll verarscht, erst hat er seinen Job gekünsdigt, angeblich kam er mit dem nicht mehr klar, sehr merkwürdig da der Chef sein bester Freund ist!!!!! Dann machte er sich mal eben selbständig und kaufte sich ein nues Auto da er angeblich den alten letztes jahr im Dezember kaputt fuhr. Bei uns lief es leider nur noch über Anwälte da er nicht bereit war mit mir zu reden. Wir machtem ihm verschiedende Angebote und ich kam ihm immer entgegen, aber zumindest wollte ich noch eine Mitzahlung des betreuungsgeldes von 200 Euro zusätzlich zu dem Unterhalt von 192 Euro! Jetzt lief das ganze vor Gericht und zu meinem Erstaunen wurde meine Klage abgewiesen, was ich nicht verstehe??? Die Abweisung erfolgte mit der begründung dass er kein weiteres geld zahlen könne da er nichts mehr hat!!!! Ich weiß aber von Freunden die Ähnliche Geschichten hatten, die immer dann einen Titel bekommen haben, so dass er dann wenn er mehr verdient zahlen muss. bei mir ist das aber nicht im Urteil drin???!!! Das verstehe ich nicht? Liegt dass daran das es sich nicht um Unterhalt, sondern um Betreeungsgeld handelt? Gibt es da andere Regelungen? Hat jemand von Euch so einen fall schon mal evtl. gehabt? Ist vielelicht einer von Euch auch alleinerziehend in teilzeit beschäftigt und bekommt anteilig Unterhalt? Ich überlege jetzt nämlich doch den mir zustehenden Unterhalt zu fordern, denn das mus smir das gericht ja schließlich in jedem Fall zusagen, mit Titel!!! Oder? Ich weiss echt nicht mehr weiter, ich bin fast bankrott und will nur das mein Kind überleben kann, ich gönne mir schon lange gar nichts mehr, ich tu alles um ihm entgegen zu kommen und verzichte sogar auf Dinge, und dann entscheidet das gericht so dermaßen gegen mich, das versteh ich nicht???? Was muss man denn tun? Vielleicht hat einer von Euch hier Rat für mich oder nen guten Tipp was ich jetzt machen kann? Mit den 192 Euro ist echt nicht hinzukommen.... ?( seufz![/arial]
 
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mafa

Guest
... zum Trost bleibt dir das soziale Netz erhalten ( Sozialamt)...sofern dein Einkommen aus Unterhalt, Kindergeld Gehalt etc. nicht ausreicht und unterhalb des Sozialhilfesatzes liegt.

Ein völliger Verzicht war sicherlich ein Fehler, den du sicherlich jetzt bereust und auch bestraft wurdest.

Traurig, wenn die Eltern erst über das Gericht und Anwälte miteinander sprechen, dann ist es immer zu spät. Der Vater sollte in diesem Fall nicht vom Haken gelassen werden und ich nehme an, das Jugendamt ( als rechtsvertreter des Kindes gegen den Vater ) wird dich sicherlich unterstützen. Nach der Umgangspflicht frage ich lieber nicht....

( aber später besinnen sich die Väter, so hoffe ich..)

Gruß
 
T

Triniti

Guest
Hallo, danke Dir für die aufbauenden Worte, tja da war ich wohl echt ein bisschen blauäuig, und hab jetzt draus gelernt! Sozialamt tritt für mich leider nicht ein, da ich eine Wohnung besitze, die mir aber stark über den Kopf wächst! Nur leider werde ich sie nicht los...seufz! und wegen Besuchsrecht, frag echt lieber nicht, der hat sich seit unserer Trennung nicht gemeldet, nicht mal ein Bild hat er gesehen. Ich hab seine Mutter damals noch gesprochen und ihr dann Bilder geschickt, aber da ihr armer Sohn ja so psychiscvh labil ist, hat sie ihm die nicht gezeigt....much traurig, echt! Aber an dem vater fehlts hier echt nicht, den brauch gar keiner und der soll auch lieber nie den Versuch wagen sich zu melden!!! Den Versuch werde ich ihm nämlich dann durchkreuzen! Mein kleiner hat jetzt nen Papa und der kümmert sich auch, man sieht also es gibt auch noch gute menschen auf dieser Welt! Na ja, ich versuchs trotzdem noch mal, Unterhalt für mich zu erlangen, mal sehen obs klappt....bis dann t
 

relaxer

Neues Mitglied
Hi Trinity,

wie wäre es denn, wenn Du eine Beistandsschaft beim Jugendamt beantragst. Die kümmern sich dann um die Durchsetzung Deiner Interessen bzw. die des Kindes.

Du must aber berücksichtigen, dass die keinerlei Ansatz einer Moderation machen, sondern sich strikt nach den Paragraphen richten. Wenn Du also irgendwann nochmal Interesse an einer gütlichen Auseinandersetzung mit dem Vater hast, was ich Deinen Schilderungen aber nicht entnehme, würde ich Dir aus eigener Erfahrung davon abraten.

Ich weiß allerdings auch nicht, wie die sich beim Thema Betreuungsunterhalt einbringen.

Liebe Grüße

r.
 

sassika

Mitglied
Hallo Triniti,

das mit dem Betreuungsunterhalt ist so eine Sache. Es stimmt, rein theoretisch steht Dir der bis zum dritten Geburtstag Deines Kindes zu. Aber er ist bei weitem nicht so gut geregelt, wie der Unterhalt für Geschiedene.

Ich kann Dir leider nicht ganz genau sagen, wieviel Dein Ex als Selbstbehalt haben darf. Mir hat damals das JA ausgerechnet, wieviel mir zusteht, aber sich einschalten um dieses Recht durchzusetzen, dürfen sie, glaube ich, nicht.
Die Rechnung ist auch nicht ganz so einfach. Von seinem Netto wird erst einmal der relativ hohe Selbstbehalt abgezogen, dann noch einmal der Kindesunterhalt und von dem Rest muss er dann eine bestimmte Prozentzahl (vielleicht 50% ?) an Dich zahlen. Mein Ex hatte ca. 1500,-Euro netto und mir hätten ungefähr 150,- Euro zugestanden.

Im Zweifelsfall bleibt Dir nur, zum Rechtsanwalt zu gehen, vielleicht bekommst Du ja einen Beratungsschein vom Amtsgericht, damit Dich das nichts kostet?!

LG und viel Glück
Saskia
 

sassika

Mitglied
Habe noch etwas vergessen. Hast Du denn für die Tagesbetreuung die Ubernahme der Kosten beim JA beantragt? Das wäre auch noch eine Möglichkeit. Ich bin nämlich auch teilzeit beschäftigt, und muss für meine Kleine nur noch das Essensgeld bezahlen, den Rest bezahlt das Jugendamt.

Aber ich muss Dir Recht geben. Von dem Geld das Dir für so Kleine Würmer zusteht, kann man wirklich nicht viel machen. Da rege ich mich immer wieder darüber auf, vor allem weil dann immer noch gejammert wird. Aber das wir gucken müssen, wie wir von 192,- Unterhalt und 154,-Euro Kindergeld ein Kind ernähren, Pampers kaufen, anziehen usw. sollen, davon redet dann keiner! Und wenn Du schon früh wieder arbeiten gehst, bist Du eine Rabenmutter!
 
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