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Triniti
Guest
Hallo, ich habe ein grosses Problem! Vielleicht kann mir jemand einen Tipp geben oder hat schon Erfahrung damit?!Kurz angerissen zu meiner Lage derzeit: Ich bin seit einem Jahr alleinerziehend, mit dem Mann zu meinem Kind ging es nicht der verabschiedete sich noch im ersten Schwang-Monat. Es gibt seit dem letzten Jahr neue gesetzliche Regelungen zum Unterhalt, die besagen dass auch nicht verheiratete und nicht zusammenlebende Frauen Anspruch auf Unterhalt haben gegen den vater des Kindes. Also, ich habe damals von dem Menschen nur gefordert dass er bitte auch für mein Kind mit aufkommt, er aber klagte sogar die vaterschaft an, die wurde dann festgestellt, seiner Unterhaltszahlung kam er 6 Monate nicht nach, erst nach mehrmaligen Drohungen des Jugendamtes zahlte er dann. Ich wollte mit ihm in Frieden auseinandergehen und habe auf mein zustehenden Unterhalt verzichtet, da ich nach Mutterschutz wieder gearbeitet habe, aber nur in Teilzeit 24 Stunden. Trotzdem habe ich auf Unterhaltszuschuss von ihm verzichtet für mich! Auch habe ich auf Entbindungsgeld und Erstlingsausstattung von ihm verzichtet. Aber da ich für meinen Kleinen eine Tagesmutter habe die viel geld kostet, habe ich von ihm eine Mittragung des Betreuungsgeldes verlangt in Höhe von 200 Euro! Der gute Mann hat mich voll verarscht, erst hat er seinen Job gekünsdigt, angeblich kam er mit dem nicht mehr klar, sehr merkwürdig da der Chef sein bester Freund ist!!!!! Dann machte er sich mal eben selbständig und kaufte sich ein nues Auto da er angeblich den alten letztes jahr im Dezember kaputt fuhr. Bei uns lief es leider nur noch über Anwälte da er nicht bereit war mit mir zu reden. Wir machtem ihm verschiedende Angebote und ich kam ihm immer entgegen, aber zumindest wollte ich noch eine Mitzahlung des betreuungsgeldes von 200 Euro zusätzlich zu dem Unterhalt von 192 Euro! Jetzt lief das ganze vor Gericht und zu meinem Erstaunen wurde meine Klage abgewiesen, was ich nicht verstehe??? Die Abweisung erfolgte mit der begründung dass er kein weiteres geld zahlen könne da er nichts mehr hat!!!! Ich weiß aber von Freunden die Ähnliche Geschichten hatten, die immer dann einen Titel bekommen haben, so dass er dann wenn er mehr verdient zahlen muss. bei mir ist das aber nicht im Urteil drin???!!! Das verstehe ich nicht? Liegt dass daran das es sich nicht um Unterhalt, sondern um Betreeungsgeld handelt? Gibt es da andere Regelungen? Hat jemand von Euch so einen fall schon mal evtl. gehabt? Ist vielelicht einer von Euch auch alleinerziehend in teilzeit beschäftigt und bekommt anteilig Unterhalt? Ich überlege jetzt nämlich doch den mir zustehenden Unterhalt zu fordern, denn das mus smir das gericht ja schließlich in jedem Fall zusagen, mit Titel!!! Oder? Ich weiss echt nicht mehr weiter, ich bin fast bankrott und will nur das mein Kind überleben kann, ich gönne mir schon lange gar nichts mehr, ich tu alles um ihm entgegen zu kommen und verzichte sogar auf Dinge, und dann entscheidet das gericht so dermaßen gegen mich, das versteh ich nicht???? Was muss man denn tun? Vielleicht hat einer von Euch hier Rat für mich oder nen guten Tipp was ich jetzt machen kann? Mit den 192 Euro ist echt nicht hinzukommen.... ?( seufz![/arial]