brauche Rat -  Zahnbehandlung ????

Alex10094001

Neues Mitglied
Hallo,


mein Name ist Alexandra und ich bin 35 Jahre alt.
Seit 2003 bin ich geschieden und lebe mit meinem neuen Lebenspartner zusammen.
Ich bin "glücklich" geschieden. Damit meine ich, dass meine Tochter einen regen Kontakt zu ihrem Papa hat und wir heute auch wieder normal miteinander umgehen können.
Nun zu meinem Problem:
Meine Tochter bräuchte eine kieferortopädische Behandlung die Kosten von 5000-6000 Euro nach sich zieht.
Habe nun meinen Ex Mann freundlich dreimal gefragt, ob er bereit ist einen Teil davon zu übernehmen.
Ich selbst bin zur Zeit arbeitslos und kann die Kosten nicht alleine tragen.
Er sagt Nein, er habe auch nichts.
Er arbeitet als Maurer und hat auf jeden Fall ein festes Einkommen.

Kann ich ihn irgendwie dazu verplichten auch seinen Beitrag zu leisten?
Wenn nicht kann ich die Zahnbehandlung für meine Tochter nicht machen lassen :( :( :( :(


Wäre danbar für evtl Antworten

Lieber Gruß
Alexandra
 
U

UserD

Guest
zahlt das die Krankenkasse nicht ,wenn es medizinisch notwendig ist? bzw einen teil davon
 

Galaxie

Namhaftes Mitglied
Eben, das zahlt doch die KK und du musst den Eigenanteil von 20 % zahlen, den du bei abgeschlossener erfolgreicher Behandlung wieder zurückbekommst.
 
B

Beckie

Guest
Nein ich denke, so einfach ist es nicht, dass die KK alles zahlt, was Kinder angeht.

Du solltest Dich sorgfältig voher bei Deinem Kieferorthopäden erkundigen, wer was zahlt, evtl. mit Kostenvoranschlägen.
Danach würde ich Dir raten, zum Amt zu gehen, um Zuschüsse zu dieser notwendigen Behandlung zu bekommen. Ob vom Jugendamt, vom Sozialamt oder dergleichen. Weiß aber nicht, ob es solche Zuschüsse gibt.
Auch bei Eurer KK würde ich mich ganz genau schlau machen (alles schriftlich verlangen) was die zahlen und was nicht.

LG
Beckie
 

Alex10094001

Neues Mitglied
Hallo,


erst einmal Danke, für Eure Antworten.
Ich war mit meiner Großen bei 3 Ärzten und alle drei haben die gleiche Diagnose gestellt.
Die Notwendigkeit einer Behandlung wird in drei Stufen eingeteilt.
Stufe 1 nur optische Verbesserung
Stufe 2 Mischung aus 1 und 3
Stufe 3 kann gar nicht kauen :)

Sie wurde in zwei eingestuft und erst ab Stufe 3 zahlt die Kasse.

Was die Gelder bei Ämtern betrifft habe ich bisher nie was bekommen, da dann immer das Gehalt meines Lebenspartners rein gerechnet wird.

Finde es aber in dieser Situation nicht fair, dass er die Behandlung zahlen soll.

Er zahlt schon sooooo viel.

Obwohl sie ja nicht seine Tochter ist.


Lieber Gruß
Alexandra
 

Galaxie

Namhaftes Mitglied
Ist mir neu, bei uns hat alles die Kasse zahlt.
Ich würd mir einen Kostenvoranschlag machen lassen und damit zum Amt gehen.
 

Rashdo

Aktives Mitglied
Guten Morgen,

also ich kann das auch nicht glauben. Bei uns zahlt das auch die KK. Bisher mussten wir unser Einkommen noch nie angeben.
Hier kann etwas nicht stimmen.
 

Alex10094001

Neues Mitglied
Hallo,


Danke, für Eure Antworten.
Habe mir heute Morgen das Schreiben des Kieferorthopäden wieder durchgelesen.
Dieses Schreiben hat auch die KK von ihm erhalten.
Wenn ich das richtig verstehe, besteht bei meiner Tochter ein Behandlungsbedarf NICHT zu 100 %, sprich nicht Stufe 3
Also wäre es eine Privatleistung.
Die Bedenken, die ihr hier beschreibt hatte auch mein Ex Mann. Er kam aber einige Tage später mit dem Satz: Das stimmt wohl so, ich kann aber trotzdem nicht zahlen.

Was mir nun wichtig wäre ist, zu wissen ,ob wenn dem so ist (Stand der Dinge zur Zeit), dass die Behandlung privat zu zahlen ist, ob ich dies alleine zahlen muß, oder ob Papi auch zahlen muß.

Telefonat mit KK ergab gleiches Ergebnis. Wenn der Kieferorthopäde entscheidet, dass Behandlung nur Stufe 2 hat, dann ist es eine Privatbehandlung.
Dies haben übrigens 3 Kieferorthopäden so diagnostiziert

Lieber Gruß
Alexandra
 

lalelu

Namhaftes Mitglied
Und was genau hat deine Tochter? Was soll gemacht werden?

Mein Dad ist Zahnarzt und als ich beim Mittagessen davon berichtet hab verstand der NIX ?(

Entweder es ist medizinisch notwendig dann zahlt die Kasse

Oder es ist nur was kosmetisches dann zahlt die Kasse nicht!!

Aber ein MischMasch ?(

LG
Michaela
 

Alex10094001

Neues Mitglied
Hallo Michaela,

Danke auch für Deine Antwort.

Obwohl ich hier eigentlich NICHT zur Diskussion bringen wollte ob die KK die Behandlung zahlt oder nicht sondern ob ich ALLEINE die Privatkosten tragen muß, versuche ich mal Milena´s Zahnproblem zu beschreiben.

Sie hat zwei "fehlende Zähne" im Oberkiefer. Sie sind nach mehrmaligen Kontrollröntgen im Abstand von mehreren Jahren "nicht angelegt"
Dabei handelt es sich um die beiden Schneidezähne links und rechts neben den haupten großen Schneidezähnen vorne. Bei ihr sitzen direkt die Reisszähne neben den Schneidezähnen. Dadurch entsteht eine Lücke jeweils links und rechts neben den Schneidezähnen.
Kieferorthopäde stuft dies jedoch als "optisches Problem ein". Die Lücken sollen mit einer Zahnspange geschlossen werden und die Reisszähne sollen in Schneidezähne ummodeliert werden.

Im Unterkiefer liegen zwei Backenzähne fast quer und drücken die Schneidezähne unten zusammen. Also alles zu eng. Dort sollen die quer liegenden Backenzähne begradigt werden, damit sie nicht noch mehr die Zähne schief drücken können.

Alles in allem ist es warscheinlich dann wirklich nur ein optisches Problem.

Deshalb Stufe 2

Wäre trotzdem schön, wenn mir jemand auf meine eigentliche Frage antworten könnte???


Alexandra

PS: Wünsche allen einen schönen ersten Advent
 
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