Zanklammer durch Unterhalt abgedeckt

S

sus.e

Guest
Zahnklammer durch Unterhalt abgedeckt??

Hi,

mein Sohn braucht eine feste Zahnklammer. Sind die Kosten dafür mit Kindesunterhalt abgedeckt?
(Für Klassenfahrten und Nachhilfeunterricht habe ich vor einer Weile gelesen, dass es sich um außergewöhnliche Belastungen handelt, die vom Unterhalszahlenden zusätzlich beglichen werden müssen.)

Ich würde für die Klärung dieser Frage nur ungern einen Anwalt bezahlen ...

Gruß
Susanne
 

Sirod

Aktives Mitglied
RE: Zahnklammer durch Unterhalt abgedeckt??

:sonne :sonne :sonne
Hallo,
Es gibt da verschieden möglichkeiten, wie die Zahnspangen fianziert werden. Ich z. B. muß keine Vorauszahlungen leisten. Unser Kieferorthopäde rechnet direkt mit der Krankenkasse ab. Da kommt es wohl auf die Krankenkasse an.
Bei erfolgreicher Beeendigung der Behandlung muß ich 10 % selber tragen und der Kindesvater müßte sich zur Hälfte daran beteiligen.

Zu Sonderzahlungen, wie Klassenfahrt usw., weis ich von meinem Anwalt, das der Kindesvater da die hälfte tragen müßte.

Ich hoffe ich konnte dir ein wenig helfen,
Gruß Sirod
 
S

sus.e

Guest
RE: Zahnklammer durch Unterhalt abgedeckt??

DANKE,

ich werde mal mit der Krankenkasse sprechen.

Viele Grüße
Susanne

:]
 
M

mafa

Guest
...kann nur zustimmen, das Kind ist meist beim Vater versichert, Abgrechnet wird mit der Krankenkasse, der Eigenanteil wird dem Vater nach erfolgreichen Abschluss erstattet... kann aber ein oder zwei Jahre dauern...

Fällt m.E. unter den Bereich Krankenversicherung und hat daher
nix mit dem laufenden Unterhalt zu tun.

Gruß

Manfred
 
S

sus.e

Guest
Sonderbedarf

Bei mir ist das aber leider etwas komplizierter - mein Ex-Mann ist privat versichert, die Kinder waren es bis zur Scheidung auch. Nach der Scheidung musste ich die beiden über mich familienversichern (ich bin berufstätig und in der gesetzlichen Kasse). Habe inzwischen mal beim Jugendamt nachgefragt. Die meinten, dass es sich um Sonderbedarf handelt, der nicht regelmäßig und nicht vorhersehbar eintritt und somit der Vater sich eigentlich beteiligen müsste - eigentlich. Vorausgesetzt, man steht nicht auf dem Standpunkt, dass heutzutage jedes Kind eine Zahnklammer braucht.
Unter www.mein-recht.de/sonderbedarf.htm habe ich eine Antwort gefunden - und einen Schlüssel, wie man ausrechnet, wer wie viel zu zahlen hat.

Ganz interessant! - Also beide müssen "ran", was ja eigentlich auch ok ist.

Gruß
susanne
 
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