Zeitlich unbegrenzten Betreuungsunterhalt anfechten

Zucchero

Neues Mitglied
Hallo,

ich bin Vater einer 6 jährigen Tochter aus einer Ehe, die vor 3 Jahren geschieden wurde. Im Zuge der Scheidung gab ich das Sorgerecht ab und es wurde im Rahmen einer separaten notariellen Vereinbarung festgelegt, dass zum einen unabhängig vom Einkommen immer 120% der Düsseldorfer Tabelle als Kindesunterhalt sowie ein fester Betrag als Betreuungsunterhalt gezahlt werden muss. Diese Regelung wurde getroffen, da damals aufgrund von einer chronischen Krankheit meiner Tochter angenommen wurde, dass meine Ex-Frau keine Vollzeitstelle annehmen kann und immer ein besonderer Betreuungsbedarf bestehen wird. Diese Vereinbarung ist zeitlich unbegrenzt.

Nun ist meine Tochter bereits seit letztem Jahr in der Schule und geht danach noch in den Hort. Aus meiner Sicht ist ein besonderer Betreuungsbedarf nicht mehr gegeben.

Ich erwarte in meiner neuen Beziehung ein Kind und plane neben einer mehrmonatigen Elternzeit meine Vollzeitstelle auf eine Teilzeitstelle zu reduzieren. Während der Elternzeit und in der darauffolgenden Zeit in Teilzeitarbeit wird mein Einkommen natürlich erheblich reduziert.

Ich strebe eine Abänderung oder bestenfalls Auflösung dieser Zusatzvereinbarung an.

Welche Chancen seht ihr da und welche Ratschläge könnt ihr mir geben?

Vielen lieben Dank für Eure Hilfe!
 
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