Frage -  Zeugnis anfechtbar?

biene38

immer auf einer Berg- und Talfahrt
Hallo,
Tochter hat in der mündlichen Prüfung der höheren Berufsfachschule aus reiner Willkür eine 5 in Deutsch bekommen.
u.a. wurde ihre Meinung zum Thema "Bruno der Bär" als falsch gesehen... die Tötung war also rechtens und korrekt ! zum anderen musste sie einen Ausschnitt eines Schriftstellers interpretieren... auch falsch.
Ihre Deutschlehrerin sagte wohl sofort 5 die beiden anderen Prüfer hatten noch versucht sie umzustimmen.
Die Vornote lag bei 4, die meine Tochter vorher schon im Unterricht gezeigt bekommen hat, nun stand eine 4- da.

Meine Frage nun, wo und kann ich mich überhaupt wehren ? bzw. meine Tochter, sie ist ja seit kurzem Volljährig. Ich für mich möchte, auch wenn es wenig Sinn macht das nicht wortlos hinnehmen.

Also, her mit Euren Vorschlägen... vielen Dank schon mal.
 

Simone

Kampfhase
Oh weh.

Frag doch mal bei eurem Schulrat oder Ministerium nach, ob es da Möglichkeiten gibt. Kenn mich da leider nicht aus.

Ich sag ja immer,

Deutsch/Aufsätze, Kunsterziehung, Werken, Musik sind meiner Meinung nach nicht in Noten zu fassen.

Es wäre genauso als wollte man Dali, Mozart, Goethe etc. benoten.
Ich finde es kommt immer auf das Auge, Ohr und Empfindung des Betrachters an...!

...aber na ja.

Drücke euch die Daumen :druecker, dass sich da noch was machen lässt.
 
S

sanne

Guest
Ich vermute, dass das ein fall für's Kultusministerium ist.
Aber erst würde ich schauen, was es an der Schule intern für Vertretungen dafür gibt.

Original von biene38
u.a. wurde ihre Meinung zum Thema "Bruno der Bär" als falsch gesehen... die Tötung war also rechtens und korrekt ! zum anderen musste sie einen Ausschnitt eines Schriftstellers interpretieren... auch falsch.
Ihre Deutschlehrerin sagte wohl sofort 5 die beiden anderen Prüfer hatten noch versucht sie umzustimmen.

Inhaltlich mag die Kritik berechtigt gewesen sein, wenn deine Tochter für "ihre Meinung" keine stichhaltigen Argument hatte. Immerhin ist es im Rechtswesen auch so, dass man mit Paragraphen und Urteilen argumentieren muss, um seine Ansicht zu untermauern.
Die Interpreation de Schriftstellers kann so einfach wahrscheinlich auch nicht beurteilt werden...

Was mich aber stutzig macht ist, dass die eigene Lehrerein so schnell eine schlechtere Note vorschlägt. Sie müßte normalerweise auf Seite ihrer Schülerin normalerweise (notfalls gegen die anderen) für das bessere Ergebnis sein.
 
C

Cat-Weasel

Guest
Tja, normalerweise. Meine Kunstlehrerin hat mitr im Abi 4 Punkte reingewürgt (entspricht einer 4-), und das obwohl ich in Kunst über alle Schuljahre einen Schnitt von 1,2 hatte!!!
Ich hätte das auch anfechten können, allerdings ist der Zeitraum begrenzt, in dem man Einspruch gegen sowas einlegen kann. So weit ich weiss waren das 2 Monate. Dannach hast du keine Chnace mehr. Die waren bei mir leider abgelaufen, weil man auch erstmal so versucht hat mit der Schule ect. zu reden. Also am Besten schnell handeln.
 

biene38

immer auf einer Berg- und Talfahrt
die Deutschlehrerin mochte sie bereits vor 2 jahren nicht.
Anne hatte immer 2er und 3er in deutsch. hier nur noch 4 und 5er.
sie nimmt sie dazwischen wo sie nur kann.
anne hat schon öfter gesagt das sie wohl von ihr gehasst wird.

sie ist auf der höheren Berufsfachsschule Schwerpunkt Fremdsprachen.
Ich finde das einfach, wenns nicht so tragisch wäre, lächerlich.

Sie will nun mit ihrer Klassenlehrerin reden und evtl. mit dem Vertrauenslehrer. Trotzdem hätte ich gern Plan B
 
N

negteit

Guest
Hm, schwierig. Mit Argumenten ist das eine gefährliche Sache. Argumente können akzeptiert werden - müssen aber net. Ist ein mehrschneidiges Schwert wenn ihr wisst was ich meine.

Da aber - wie du schreibst - die anderen Lherer Notenmäßig anderer Ansicht waren, könnte die Lehrkraft voreingonommen sein. Ihr Verhalten könnte man als Mobbing bezeichnen.

In solchen Fällen - die übrigens gar nicht so selten sind - ist es möglich die Note anzufechten. Dabei ist es zwingend notwendig den bürokratnweg einzuhalten.

D.h. erst zur Schulleitung, dann zuständige örtliche behörde. Nach noch weiter oben brauchts i.d.R. nicht.

Eine wiederholung der Prüfung kann erreicht werden, wenn Mobbing und absichtliches verhalten der lehrkraft nachgewiesen werden kann. Ist bereits länger Zoff, so sind die Chancen gut. Idealerweise gibts Zeugen wie Mitschüler oder andere lehrkräfte (z.B. während des Unterrichtes oder Schulaufgaben (Prüfungen).

Die Lehrkraft kriegt dann eins aufs Dach und die Schülerin / Schüler darf die Prüfung nochmal machen. Könnte aber sein, das sie / er es an einer anderen Schule machen muss und einen weiteren Weg dafür in kauf nehmen muss.

Ach ja, es ist wichtig ob die Notenstufe eine signifikante Änderung in der Gesamtheit herbeiführen würde. Auch dann sind gute Chancen da. Bei häufigen Stundenausfall - wie ja überall üblich - ist ein weiterer Grund gegeben, die Prüfung nochmal machen zu dürfen.

Die details müssen dann sehr genau besprochen werden. Z.B. sollte man sich die Option offen halten, wenn die widerholte Prüfung schlechter ausfällt, die erste Note nehmen zu können ;-)

UND: Es ist nicht falsch als Eltern in so einem Fall das "Kind" zu begleiten. Nur weil einer 18 oder fast 18 oder etwas älter ist, heißt das nicht das sie / er damit fertig wird. Die Eltern zeigen damit deutlichst interesse an dem wohlergehen ihres Kindes.

Erwachsen hin erwachsen her - ich bleibe das Kind meiner Eltern ;D

Aso, es könnt auch schon reichen wenn eine andere prüfmannschaft die Arbeit nochnmal neu bewertet. Wegen der Gefahr der befangenheit müssten das natürlich Leutz machen, welche die Schülerin / Schüler net kennen.

Zum allgemeinen verständnis: Nein, ich habe keine Kinder, aber eine Schwester die das mitgemacht hat ..... mit Erfolg.

Häßlich wirds dann natürlich wenn Eltern fragen stellen wie z.B.
"wie erklären sie sich eigentlich das meine Tochter ungern an ihrem Unterricht teilnimmt?"
"Was sagen sie zu den vielen ausgefallenen Stunden wärend der letzten Schuljahre?"
"Wie kommt es das andere Schüler bei der gleichen Leistung andere Noten bekommen?"
"Wie wurde die Arbeit im detail bewertet?"
"Warum waren die Mitprüfer bei der Notengebung anderer Meinung als Sie?"
"Wie erklären Sie sich ihr ablehnendes verhalten von ihnen zu meinem Kind?"

Geht net gibs nich .....
negteit
 

biene38

immer auf einer Berg- und Talfahrt
@negteit
vielen Dank... das macht mir auch wieder Mut.
Also werden wir es auf die Mobbingschiene machen. Kommt glaub ich am besten und Zeugen in der Klasse gibts auch.

Das Zeugnis ist SEHR wichtig für ihre berufliche Laufbahn. Ansonsten würden wir uns gewiss nicht so ins Zeug legen.
Was will das Mädel denn mit ner 5 in Deutsch in einem Abschlusszeugnis wo sie aus Willkür schon ne 4 hatte.
Bevor sie auf diese Schule ging hatte sie eine 2! und das seit der 5. Klasse

Selbstverständlich gehen wir als Eltern mit. Und wenn nur Ärger für die Lehrerin rausspringt, dann ist es mir das halt wert.

vielen Dank.
 
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