Zusammenleben mit neuem Partner = kein Unterhalt?

Sethna

Neues Mitglied
Hallo!

Wenn ich nach der Scheidung meines Mannes mit einem neuen Partner in eine Wohnung ziehe, führt das automatisch dazu, dass ich keinen Anspruch mehr auf Unterhalt habe???
Es gibt bei mir die Überlegung, weil mein Partner und ich natürlich etwas sparen könnten, wenn wir anstatt zwei Wohnungen + Fahrtkosten für 50km Entfernung nur eine Wohnung hätten. Er muss schon für Frau und drei Kinder zahlen, mich kann er da nicht mit durchfüttern. Wäre also eigentlich auf Unterhalt angewiesen (Kind, 3Jahre)

Danke für Tips!

Susanne

P.S.: mein (noch) Gatte hat auch eine Neue, die im Dezember ein Kind von Ihm bekommt... Wohnt zur Zeit nebenan in einer Einliegerwohnung, die zwei wollen aber auch zusammenziehen
 
N

Nickyta

Guest
Original von Sethna
Hallo!

Wenn ich nach der Scheidung meines Mannes mit einem neuen Partner in eine Wohnung ziehe, führt das automatisch dazu, dass ich keinen Anspruch mehr auf Unterhalt habe???

Hallo,

so viel ich weiß, ja. Zumal Euer Kind 3 Jahre ist und bestimmt auch bald in den KiGa kommt-somit könntest Du wieder arbeiten gehen. Regulär müßte er Unterhalt bis zum 10. Lebensjahr zahlen, nicht aber, wenn Du in neuer eheähnlicher Gemeinschaft lebst.
 

Damiana

Aktives Mitglied
Ich weiß auch nur von Bekannten, dass der Unterhalt zumindest gekürzt wird, wenn man in einer eheähnl. Gemeinschaft lebt. Schließlich spart man ja auch zumindest eine Miete.
 

Susanne

Namhaftes Mitglied
hallo.

also bei der noch-frau von meinem freund werden lediglich 300€ dafür angerechnet, dass sie mit einem neuen partner in einer eheähnlichen gemeinschaft zusammen lebt. wenn dein ex allerdings soviel verdient, dass er dir mehr als 300€ zahlen muss, dann kriegst du ja noch was. aber leider nicht mehr so viel.
meinem freund wird allerdings nichts angerechnet obwohl wir auch zusammen gezogen sind. Das liegt daran, dass laut auskunft unserer anwältin, die noch-frau ja ansprüche stellt und somit alle relevanten punkte ihrerseits berücksichtigt werden. man versucht also den unterhalt für die noch-frau so gering wie möglich zu halten.
bevor ihr zusammen zieht, würd ich euch deshalb auf jeden fall raten mit eurem anwalt zu sprechen.
bei uns ist es auch so, dass mein freund zahlen müßte (wenn sein einkommen entsprechend hoch wäre) bis das gemeinsame kind in die 3. klasse der grundschule kommt. ab dann kürzt sich der unterhalt wieder, da von der mutter verlangt werden kann halbtags in die arbeit zu gehen. (so zumindest die auskunft unserer anwältin)
auf jeden fall würd ich mir rechtlichen rat einholen!!!!

drück euch auf jeden fall die daumen!
 

Sethna

Neues Mitglied
Hallo!

Danke zunächst!
Kürzung um den Betrag der gesparten Miete und Lebenshaltungskosten ist klar! Klar ist für mich auch, dass ich stundenweise im Betrieb meines Mannes weiterarbeiten werde, wenn das Kind im Kindergarten ist. Aber mit den paar Stunden könnte ich nicht annähernd den Lebensstandard halten, den ich vor der Trennung hatte.
Ich kann nicht in meinem gelernten Beruf vollzeit arbeiten, weil ich unser gemeinsames Kind versorge und erziehe - da finde ich es nicht so abwegig, noch gewisse Forderungen zu stellen.
Mein Mann kann das Kind nicht nehmen - es sei denn, er würde den Betrieb dicht machen, damit er die Zeit dau hat. und das machte wenig Sinn...
 

Susanne

Namhaftes Mitglied
hallo sethna

zum thema unterhalt hab ich hier noch ein paar infos gefunden. vielleicht hilft dir das ja was:
http://www.damm-pp.de/Dschungel/Familienrecht/Frameset.htm

ansonsten würd ich dir weiterhin raten das von einem anwalt klären zu lassen.

vor einiger zeit hab ich mal was gehört von wegen 'bisherigen lebensstandard' bis zu nem gewissen teil weiterhin durch den 'ex' zu sichern... ich weiß allerdings nicht, ob das immer noch so ist.
 

zuckersternchen

Namhaftes Mitglied
HanZZ hat da ganz recht. keiner kann den lebensstandard halten nach einer trennung. iss nunmal so. bei mir ist es so, das ich jetzt nach einem jahr endlich geld sehe. gestern hat mein ex wegen der kontoverbindung angerufen und deshalb hoffe ich ganz sehr das ich in der nächsten woche die überweisung habe. mein anwalt hat mir aber gleich gesagt, das ich nichts mehr bekomme, wenn ich mit meinem neuen freund ab september zusammenziehe. da werden so etwa 300 euro angerechnet, weil man ja einen gemeinsamen haushalt hat. um aber erst mal soviel unterhalt zu bekommen, muss der mann schon richtig richtig gut verdienen. ich hab es bei meinem gesehn. der hatte über 4000 DM netto und trotzdem bleibt dann nichts mehr übrig. aber ich grähme mich da nicht. ich bin froh wenn ich bei meinem freund dann lebe. ich möchte ien neues leben anfangen und das recht soll doch mein ex auch haben. ich möchte dann auch wieder arbeiten und endlich selbst für alles aufkommen. ich finde es besser, wenn ich weiß DAS ist MEIN geld und nicht von meinem ex.
 

Damiana

Aktives Mitglied
Original von zuckersternchen
ich finde es besser, wenn ich weiß DAS ist MEIN geld und nicht von meinem ex.

Das finde ich auch zuckersternchen!! :respekt
Wenn es irgendwie möglich ist, sollte man sich nicht nur von Tisch und Bett trennen, sondern auch im finanziellen Bereich.
Ich ärgere mich nur im Nachhinein, dass ich nie einen Cent Unterhalt für mich verlangt habe, als ich nicht(!) hätte arbeiten brauchen und mein Ex bis heute zu wenig Kindesunterhalt bezahlt. Er hat überhaupt keine Ahnung, wie viel Geld ich ihm durch meine Berufstätigkeit erspart habe :angryfire Heute ist es so, dass ich mit meiner Halbtagsstelle gerade so über die Runden komme, aber für meinen Sohn im Moment nichts zurücklegen kann. Ich wäre schon froh, wenn er 50 € mehr Kindesunterhalt zahlen würde und ich es für meinen Sohn aufs Sparbuch legen könnte!!

Ich versuch es aber trotzdem Positiv zu sehen. Hätte ich damals nicht wieder angefangen zu arbeiten, hätte ich heute wahrscheinlich auch keinen Job :D
 

zuckersternchen

Namhaftes Mitglied
ein jahr lang bin ich sehr gut ohne geld ausgekommen. hatte ja was auf dem sparbuch. aber im 2. jahr hab ich doch unterhalt beantragt. da hätte ich mich gefreut, wenn mein ex wenigstens 150 oder 200 euro bezahlt hätte. das hätte mir unendlich geholfen. ich kam zwar über die runden, aber mehr schlecht als recht. ich musste mehr wie einmal meinen neuen freund um geld bitten. das ist so ziemlich erniedrigend. ich meine er hat es gerne getan, aber trotzdem ist es eine doofe situation. jetzt will ich umziehen und ich bräuchte eigentlich (wenn man es genau nimmt un dich gleich einen job bekomme) nichts mehr. aber mein ex hat sich nicht gekümmert, wie ich und sein sohn im letzten jahr lebten. er darf jetzt schön alles nachzahlen. darauf werde ich nicht verzichten. ich werde es aber wahrscheinlich für meinen sohn zurück legen.
 

Sethna

Neues Mitglied
Original von HanZZ

Wahrscheinlich hast Du's gar nicht so gemeint, aber IMHO ist genau hier der Ansatzpunkt, warum es bei so vielen getrennten Ehepartnern richtig zu Zoff kommt:

(1.) Wenn das gleiche Einkommen, das vorher (z.B.) 3 Leute in einem Haushalt ernährt hat, jetzt 3 Leute in 2 Haushalten ernähren muß, kann nicht jeder seinen vorherigen Lebensstandard halten .

(2.) Hinzu kommt, daß durch eine geänderte Besteuerung der Unterhaltsverpflichtete meist auch noch weniger zum Teilen zur Verfügung hat, als das vor der Trennung der Fall war.

Eigentlich eine simple Rechnung. Wenn aber nun eine(r) der beiden darauf besteht, seinen Lebensstandard unbedingt halten zu wollen, geht das zwangsläufig auf Kosten des jeweils anderen, der wegen (2.) sowieso schon sauer ist, daß er/sie weniger Kohle zur Verfügung hat, als vorher.

just my 0.02EUR

HanZZ


Aber das ist doch eigentlich recht einfach: zur berechnung eines Unterhaltes ist es in meinen Augen nur realistisch, von dem Nettoeinkommen in der neuen Steuerklasse auszugehen. Wird doch wohl auch so gehandhabt oder?
Dass zwei Haushalte teurer sind als einer ist auch klar. Am Ende ist es natürlich für beide weniger, aber es sollte vielleicht möglichst für beide gleich viel weniger sein.

Ich finde es sehr löblich und erstrebenswert, möglichst schnell "auf eigenen Füßen" zu stehen - auch finanziell. Aber eben auf den eigenen und nicht auf denen des neuen Partners.
Und ich finde es nicht ok, wenn ich dem Kind meines Mannes einen erheblich schlechteren Lebensstandard biete, nur weil ich kein Geld mehr von meinem Ex annehmen möchte und gerade so durchkomme, während er mit einer gut gehenden Firma dasteht, die ich ihm mit aufgebaut habe.
Er ist in der Lage eine gewisse Summe zu zahlen und ich wüsste nicht, warum ich darauf verzichten sollte, solange ich wegen unserem Kind nicht so gut Vollzeit arbeiten kann.

Ich denke man kann das alles auch im Guten regeln - zumindest sieht es bei uns danach aus. Am Streit verdienen nur die Anwälte (trotzdem haben wir Beide natürlich entsprechenden Rat eingeholt)

So long...
 

GerryG

...wer weiß schon was Frauen denken...
Kleine Anmerkung von mir:

Bei meinem Anwalt habe ich mal so grob ausrechnen lassen was ich alles zahlen müsste nach einer Scheidung und die Kinder bei meiner Noch-Frau.
Es zählt nur das Bruttoeinkommen und nicht welche Steuerklasse etc..
Nach dem Einkommen wird anhand der Düsseldorfer Tabelle berechnet.
Das nach einer Trennung und/oder Scheidung weniger Geld durch eine andere Steuerklasse bleibt interessiert dabei überhaupt nicht.
Bei mir würde allein die Steuerklassenänderung mindestens 500€ Netto im Monat weniger ausmachen. Wenn dann noch die Zahlungen an meine Frau greifen sollten weiß ich nicht wie das gehen soll!!!

Das ich dann weniger direkte Kosten für meine Familie hätte klingt dann schon wie Hohn.......weniger tröstlich!

Bis dann
Ciao
Gerry
 

Susanne

Namhaftes Mitglied
hallo GerryG

also das mit dem Bruttoeinkommen ist mir absolut neu. Mein Freund ist ja auch gerade mitten in der Scheidung von seiner Noch-Frau und seine Anwältin hat uns gesagt, dass sich die Änderung der Steuerklasse auf den Unterhalt sehr wohl niederschlägt. Allerdings nur auf den Ehegatten-Unterhalt. Für die gemeinsamen Kinder MUSS immer gezahlt werden. Selbst wenn Mann arbeitslos ist.
Mein Freund müßte auch Unterhalt zahlen, wenn es nach dem Bruttolohn ginge. Da es aber laut unserer Anwältin nach dem Nettolohn geht ist er nicht fähig zu zahlen.
Es wurde ihm sogar die Prozesskostenhilfe bewilligt, da er eben so wenig verdient...
 
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