Digitalirie
Neues Mitglied
Hallo,
folgende Sachlage:
Meine Freundin hat vor kurzem ein Kind bekommen. Nach einem privaten Vaterschaftstest wissen wir nun, das nicht ich der Vater bin, sondern ein Bekannter von uns. Trotz des Schockes über diese Nachricht, werde ich natürlich für das Kind mit verantwortlich sein, und praktisch den Vater für das Kind darstellen. Ich frag mich nun aber, ob ich, wie zunächst angedacht, einfach beim Standesamt als Vater erscheinen soll (die Geburtsurkunde ist noch garnicht ausgestellt) - Den leiblicher Vater bin ich ja nun garnicht.
Der leibliche Vater hingegen ist z.Zt. nicht fähig und willig, diese Aufgabe zu übernehmen. Ich finde es nun allerdings fraglich, ob der leibliche Vater nun durch eine Eintragung in die Geburtsurkunde auch zu jahrelangen Unterhaltszahlungen zu verpflichten ist, da er ja praktisch, jedenfalls zur Zeit noch, gar nichts mit dem Kind zu tun hat.
Defakto sehe ich im Moment drei Varianten:
- Ich gehe einfach als Vater zum Standesamt (der leibliche Vater wäre damit einverstanden)
- Der Vater wird als "unbekannt" angegeben (habe gelesen, dies soll mit ziemlichen Komplikationen, Stress mit JA, etc verbunden sein...?) um ihn von Unterhaltsverpflichtungen zu verschonen.
- Leiblicher Vater wird offiziell in Geburtsurkunde eingetragen (hier stellt sich dann die Frage, wie ich dann das Sorgerecht bekomme, denn das finde ich schon auch relativ wichtig, wenn ich das Kind behandele, als wäre es meines)
Dazu kommen Fragen über Ansprüche auf HarzIV (meine Freundin lebt zur Zeit davon, und auch ich bekomme z.Zt. Ergänzungszahlungen), sowie Elterngeld, und ob ich auch Kinderzuschlag zum BafoeG bekommen kann - möchte nämlich demnächst anfangen zu studieren.
Ich bevorzuge definitiv "friedliche" Lösungen, in Einvernehmen mit allen.
-> Wer kennt sich hier aus??
Dankschöön, Gruß
Micha
folgende Sachlage:
Meine Freundin hat vor kurzem ein Kind bekommen. Nach einem privaten Vaterschaftstest wissen wir nun, das nicht ich der Vater bin, sondern ein Bekannter von uns. Trotz des Schockes über diese Nachricht, werde ich natürlich für das Kind mit verantwortlich sein, und praktisch den Vater für das Kind darstellen. Ich frag mich nun aber, ob ich, wie zunächst angedacht, einfach beim Standesamt als Vater erscheinen soll (die Geburtsurkunde ist noch garnicht ausgestellt) - Den leiblicher Vater bin ich ja nun garnicht.
Der leibliche Vater hingegen ist z.Zt. nicht fähig und willig, diese Aufgabe zu übernehmen. Ich finde es nun allerdings fraglich, ob der leibliche Vater nun durch eine Eintragung in die Geburtsurkunde auch zu jahrelangen Unterhaltszahlungen zu verpflichten ist, da er ja praktisch, jedenfalls zur Zeit noch, gar nichts mit dem Kind zu tun hat.
Defakto sehe ich im Moment drei Varianten:
- Ich gehe einfach als Vater zum Standesamt (der leibliche Vater wäre damit einverstanden)
- Der Vater wird als "unbekannt" angegeben (habe gelesen, dies soll mit ziemlichen Komplikationen, Stress mit JA, etc verbunden sein...?) um ihn von Unterhaltsverpflichtungen zu verschonen.
- Leiblicher Vater wird offiziell in Geburtsurkunde eingetragen (hier stellt sich dann die Frage, wie ich dann das Sorgerecht bekomme, denn das finde ich schon auch relativ wichtig, wenn ich das Kind behandele, als wäre es meines)
Dazu kommen Fragen über Ansprüche auf HarzIV (meine Freundin lebt zur Zeit davon, und auch ich bekomme z.Zt. Ergänzungszahlungen), sowie Elterngeld, und ob ich auch Kinderzuschlag zum BafoeG bekommen kann - möchte nämlich demnächst anfangen zu studieren.
Ich bevorzuge definitiv "friedliche" Lösungen, in Einvernehmen mit allen.
-> Wer kennt sich hier aus??
Dankschöön, Gruß
Micha