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| Die letzten Themen im Forum | |
| » Schwanger nach Fehlgeburt - gestartet: 30.12.2010 18:55 | Antworten: 925, letzte: Heute, 09:09 |
| » HIbbelthread 2012 - gestartet: 10.01.2012 09:27 | Antworten: 48, letzte: Heute, 09:06 |
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| » Frage Babynahrung - gestartet: 05.02.2012 16:34 | Antworten: 3, letzte: Gestern, 10:14 |
| Eltern-Forum | MutterschutzZum Thema Mutterschutz gehören eine Reihe von Vorschriften, die
für den Schutz der Gesundheit von Mutter und Kind im Erwerbsleben
dienen. Darüber hinaus umfasst der Mutterschutz Richtlinien, die
vor Benachteiligungen durch die Schwangerschaft und Geburt schützen.
Der Zeitraum für den so genannten Mutterschutz gilt von sechs
Wochen vor dem errechneten Geburtstermin bis acht Wochen nach der Geburt
des Kindes. Bei Frühgeburten verlängert sich die Schutzfrist
nach der Geburt um den jeweiligen Zeitraum, um den sich die Mutterschutzfrist
vor der Geburt verkürzt hat. Handelt es sich um Babys mit einem
Geburtsgewicht unter 2.500 gr. oder hat die Frau von Mehrlingen entbunden,
dann verlängert sich diese Frist auf 12 Wochen. In der Zeit, in
der der Mutterschutz gilt, ist die werdende Mutter von ihrer Arbeit
freigestellt, kann allerdings auf Wunsch weiter beschäftigt werden.
In der Mutterschutzfrist nach der Geburt besteht ein absolutes Beschäftigungsverbot.
Die Mütter sind verpflichtet, dem Arbeitgeber eine ärztliche
Bescheinigung über den Termin der Geburt vorzulegen.
Helfen Sie mit, den größten Baby- und Schwangerschaftsratgeber in Deutschland zu bauen! Haben Sie selbst Erfahrungen zum Thema Mutterschutz machen können? Dann schreiben Sie uns doch einen kurzen Erfahrungsbericht hierzu, den wir an dieser Stelle veröffentlichen. Andere LeserInnen werden sich freuen, Ihren Bericht lesen zu können. Wir vergüten jeden Bericht mit mindestens 300 Wörtern mit 5,-- €.
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