brauche Rat -  Aber erst einmal "Hallo! Ich bin der Neue!"

E

EricP

Guest
Werde im Oktober 39, lange geschieden, demnächst neu verheiratet, stolzer Vater meines 14-jährigen Sohnes Jan.
Auch wenn ich kein Anwalt bin, werde ich gerne im Rahmen meiner Möglichkeiten mir Rat und Tat zur Seite stehen.

Zu meiner Anfrage:
Meine Ex-Frau und ich sind seit etlichen Jahren rechtskräftig und einvernehmlich geschieden.
Aus der Ehe ging unser gemeinsamer Sohn Jan hervor, bei der Scheidung wurde gemeinsames Sorgerecht vereinbart.

(Dies hielt Mutter wiederholt nicht davon ab, je nach Stimmung und eigenem Gutdünken für Jan wichtige Entscheidungen alleine zu treffen und dann auch entsprechend umzusetzen; so wurde Jan z.B. ohne mein Wissen, geschweige denn Zustimmung oder auch Mitwirkung, bei einer Psychologin in Duisburg vorgestellt und nachfolgend dort therapiert. Bis heute habe ich keinerlei Aussagen über Grund für oder ein Ergebnis der Untersuchung oder der Therapie, weder seitens der Mutter, noch seitens der Psychologin.
Meist kann ich eine Zusammenarbeit herbeiführen, wenn ich entsprechend recherchiere und sie rechtzeitig und wiederholt darauf anspreche; wenn allerdings wieder einmal „alles zuviel“ wird, verfällt sie immer wieder in ihre „Einzelkämpfer“-Rolle. Ähnliche Vorfälle sowie ihr Verhalten sind gerade aktuell wieder Gegenstand eines Rechtsstreites zwischen Mutter und KV der kleinen Liz.)

Seinerzeit wurde vereinbart, dass Jan bei seiner Mutter in Duisburg wohnen bleibt.
Zu dem Status des Aufenthaltsbestimmungsrechtes kann ich z.Zt. keine definitive Aussage machen, da ich aufgrund meiner Erinnerung diesbezüglich nicht zu 100% sicher bzgl. der Regelung bin, nichts Schriftliches in den Händen halte und die Mutter diesbezüglich nichts herausgibt (daher u.A. die Frage: kann ich entsprechende Unterlagen bei dem damals zuständigen Familiengericht erfragen und ggf. anfordern?).
Vor über 1 1/2 Jahren hatte sich die schulische Entwicklung, das Verhalten von Jan sowie das Verhältnis zwischen Mutter und Sohn derart verschlechtert, dass wir alle drei besprachen und entschieden, die seinerzeit getroffene Umgangsregelung (Wochentags bei Mutter, jedes 2. Wochenende bei Vater plus Besuche seitens Jan jederzeit seiner Wahl) einfach von uns aus sozusagen "intern" umzukehren.
Jan’s Mutter war und ist schlichtweg nicht in der Lage (so gibt sie auch selber zu!), neben der Auseinandersetzung mit ihrem Ex-Freund (dem KV von Liz) und dem diesbezüglich andauernden „Rosenkrieg“ bzgl. Umgangsregelung, etc. mit diesem, auch noch Nerven für Jan und seine persönliche und schulische Entwicklung aufzubringen.
Arbeit 5 Tage pro Woche, das Kleinkind Liz, der neue Freund, der Bekanntenkreis – das ist schon reichlich viel Stress …
Somit lebt Jan also seit ebendieser Entscheidung hier bei meiner jetzigen Lebensgefährtin und mir in Moers, geht von dort aus zur Schule, besucht seine Freunde, etc.
Wir alle vier und auch die Lehrer sehen alle, welchen Erfolg der Umzug hatte (nicht nur an den Noten, auch am allgemeinen Verhalten und der Entwicklung zu erkennen), dass Jan in einem ruhigen Umfeld lebt, sich um seine Hausaufgaben, etc. gekümmert wird und so weiter.
Mittlerweile wird der Kontakt Mutter-Sohn immer spärlicher, da sie leider an den Wochenenden, mit oder ohne ihren aktuellen Freund, Bekannte in Aachen besuchen geht und dort übernachtet und ansonsten, gerade telefonisch, z.B. zwecks Terminabsprache, etc., schwer erreichbar ist.
Nicht schön, aber das müssen die beiden unter sich ausmachen. Wir können nicht mehr, als beide immer wieder darauf hinweisen und versuchen, Kontakte herzustellen.
Das Problem ist ein ganz anderes:
Ich habe seinerzeit diesen Wechsel (mit-)vollzogen, weil wir (meine Lebensgefährtin und ich) zu dem Zeitpunkt zwei Gehälter hatten und somit Dinge wie Kleidung, Kopiergeld- und andere Zahlungen and die Schule, etc. überhaupt kein Problem waren.
Ich habe der Mutter auch bewusst das Kindergeld gelassen, obwohl Jan in unserem Haushalt lebt.
Das was seinerzeit (und ist noch immer) ihre grösste Sorge und ich liess es ihr, damit Jan zu uns ziehen "durfte".
Seitdem lief auch alles wunderbar, allerdings seit mein letzter Vertrag nicht verlängert wurde und ich nunmehr "arbeitslos ohne Bezüge" bin (ich verhandle immer noch mit der ARGE Moers), ist unser Budget hier selbstverständlich deutlich kleiner geworden; im Klartext: meine Lebensgefährtin "füttert" uns drei mit ihrem Gehalt durch - welches, da wir z.Zt. noch nicht verheiratet sind, mit 1.400 Euro zu hoch ist, um Zuschüsse zu erhalten, aber zu niedrig, um damit einen ganzen Haushalt inklusive aller Kosten wie auch Versicherungen, Lebensmittel, Schulgeld, regelmässig neue Totaleinkleidung (Jan ist nun einmal in dem Alter, indem er bei jedem Wachstumsschub neue, sprich grössere Sachen benötigt), Schuhe, Taschengeld, etc. zu decken – so jedenfalls der momentane Standpunkt der kontaktierten Stelle in Moers.
Jan's Mutter hat eigenes Einkommen, erhält Zuschüsse und Kindergeld sowohl für Jan als auch seine Halbschwester Liz.
Zusätzlich erhält sie (lt. Aussage von dort) Zahlungen der Unterhaltsvorschusskasse (solange ich Einkommen habe den entsprechend errechneten Satz, ansonsten den Mindestsatz); seinerzeit wurde entschieden, dass meine Zahlungen dorthin gehen. Dies dürfte dort auch entsprechend dokumentiert sein, da wir in ständigem Kontakt stehen, wenn der Satz neu berechnet, Ratenzahlungen oder gar eine zeitweise Stundung vereinbart wird. Der gerade neu festgelegte Satz liegt bei exakt 288,- Euro (gem. §1 RBVO laut Schreiben vom 27.06.2007).
Ausserdem wird sie seitens ihrer Familie, ihres aktuellen Freundes und anderer Personen unterstützt.
Trotzdem gibt sie an, kein Geld für Jan zu haben - er braucht gerade aktuell wieder einmal dringend neue Schuhe, da die alten durchgelaufen sind und er somit bei dem aktuellen Wetter jeden Tag mit nassen Füssen herumläuft. Meine Stiefel sind ihm (noch) zu gross, ansonsten könnte er die erst einmal tragen.
In der Schule wurden die obligatorischen Klassenfotos gemacht, das Set kostet 20,- Euro - Mutter hat kein Geld.
Jan bekommt laut unserer gemeinsamen Absprache 25,- Taschengeld - jedenfalls, solange ich Einkommen hatte und es ihm gezahlt hatte; nun muss er jeden Monat intensivst bei Mutter vorstellig werden und betteln, um wenigsten einen Teil als "Vorschuss" zu bekommen.
Allerdings soll er laut Aussage der Mutter davon auch Schulmaterial wie Hefte, Stifte, etc. kaufen ...
Auf Anfrage meinerseits erhalte ich per SMS Antworten wie "Dann muss der Herr halt bis nächsten Monat warten, ich hab grad alle Versicherungen bezahlt ich hab kein Geld mehr", „Der Herr hat doch grad erst Taschengeld gekriegt“, „Der meldet sich auch bloss, wenn er Geld will“, und Ähnliches.
Diese Liste kann noch beliebig weiter geführt werden, aber ich denke, es reicht, um sich ein Bild zu machen.
Dies ist der Punkt, an dem ich Rat brauche:
Wie soll ich weiter vorgehen?
So kann es definitiv nicht weitergehen; wir "überleben" hier z.Zt. lediglich dadurch, dass wir uns jeden Monat durch Überziehung des Kontos und die Kreditkarte meiner Lebensgefährtin neu verschulden.
Wir sind für jede Art Hilfe, Rat und Unterstützung dankbar.
 

Leonie

Namhaftes Mitglied
Puh, das ist wirklich eine verzwickte Situation. Aber :respekt!
Das Kindergeld würde ich in dem Fall auf mein (bzw. dein) Konto umleiten. In Zeiten es ihr schlecht ging, hast du ihr damit auch sehr geholfen, aber jetzt ist es umgekehrt und euer Sohn braucht es! Weiter würde ich Wohngeld beantragen. Da steht euch mit dem Einkommen und 3 (?) Personen bestimmt, wenn auch nur wenig, etwas zu.
Und was ich dann noch machen würde (wie lang bist du mit deiner jetzigen Freundin zusammen?): wenn euch klar ist, dass ihr zusammen bleiben wollt, wovon ich ausgehe, wenn sie dir schon so lange hilft bei der Erziehung deines Sohnes und die Familie ernährt: mach ihr einen Heiratsantrag! Das macht bei der Steuer sehr viel aus. Nur bitte denk jetzt nicht, das ich das nur wegen dem Geld schreibe! So eine bin ich nicht! Ich habe als ich deinen Artikel gelesen habe nur gedacht, die finanzielle Situation ist besch... und wenn man sich liebt und bereits in schlechten Zeiten so toll zusammen hält... Überleg es dir mal. :zwinker:
 
E

EricP

Guest
Hallo Leonie,

erst einmal danke.
;-)
Bzgl. der Beziehungssituation:
Heiratsantrag war doch schon, wir haben auch endlich den Papierkram fertig und werden am 31.10. standesamtlich heiraten.
Jan kommt super mit seiner "Stiefmama" aus.

:))))

Zum "Umleiten" des Kindergeldes:
Wie gehe ich denn da vor?
An wen wende ich mich, etc.?

Als ich das Thema die letzten 2x bei Ihr Ansprach, war die Antwort jedesmal (Zitat):

"Dann musst du das bei Gericht beantragen."

??



Liebe Grüsse,

Eric
 

Leonie

Namhaftes Mitglied
He, das find ich ja toll! :geb7
Wieder eine Hochzeit im EF!

Wegen dem Kindergeld mußt du dich an die Kindergeldkasse wenden. Bei uns ist die auf dem Arbeitsamt. Ich glaube das ist überall so, bin mir da aber nicht 100% sicher. Das Gericht brauchst du dabei nicht. Bei mir war das so, ich habe mich von meinem Ex-Mann getrennt, als meine Tochter 6 Wochen alt war. Damals bekam er auch das Kindergeld und wollte es nicht raus rücken. Ein Anruf bei der Kindergeldkasse hatte genügt. Ich musste denen nur bestätigen, dass die Kleine bei mir wohnt und es wurde sofort auf mein Konto umgeleitet. Das ging ganz schnell und ohne Komplikationen.
 

Sanny

*extrem* (GL N8Bar)
Hallöchen Eric,
also erstmal :respekt was du so alles mitmachst !!!
Dein Post war etwas schwer zu lesen (zu wenig Absätze) aber ich habs geschafft :rofl

Zu dem Kindergeld: ja das Arbeitsamt hat die Kindergeldstelle auch in Duisburg :zwinker: ich würde aber vorher mal mit dem Jugendamt über die Situation sprechen. Einfach aus dem Grund, dass du nachweislich den Jungen bei dir/euch hast(habt) u. aus dem Grund dass diese dir da weiterhelfen können u. auch Ratschläge erteilen können zwecks "Vermittlungsversuche" zwischen Mutter u. Jan.

Ansonsten denke ich ,dass du noch so einige Antworten u. Tipps hier bekommen wirst , bis nun immerhin hier im EF :-D

Achja und HERZLICH WILLKOMMEN HIER !!! :geb4
 
E

EricP

Guest
Danke!
Wir freuen uns auch schon "wie Bolle" ...

:)

Also, Anruf bei Kindergeldkasse - ok, probiere ich 'mal.

Melde ich ihn dann auch offiziell um und falls ja, brauche ich die Zustimmung/Unterschrift der Mutter?
 

Sanny

*extrem* (GL N8Bar)
Wegen der Ummeldung, weiß ich garnicht ob du die Zustimmung der Mutter brauchst. Als ich damals mit meinem Sohn weggezogen bin aus Duisburg musste mein Ex (auch gem. Sorgerecht) NICHT unterschreiben.

Aber auch da würde ein Anruf bei der Meldestelle klarheit bringen :zwinker:
 
E

EricP

Guest
Auch hier noch einmal "Danke!

Ja, mein Leben war und ist nicht gerade langweilig hehehe ... wenn du wüsstest, was ich mit meiner 2. Frau bzw. ihrer Mutter erlebt habe, würdest du denken, ich zitiere aus einem Thriller ;-)
Anderes Thema ...


Bzgl. deines Ratschlages:
ich habe mich bis jetzt an Jugendamt, Diakonie, Caritas gewand (schriftlich) - Antwort erwarte ich noch.
 
E

EricP

Guest
Mist!

Habe gerade mit dem Bürgeramt Moers, Meldestelle gesprochen.
Lt deren Aussage brauche ich zur Ummeldung des Sohnes (14) eine schriftliche Einverständniserklärung der Mutter.
Erst mit 16 kann er selbst entscheiden.
Falls die Mutter sich "querstellt", brauche ich entweder vom Jugendamt oder einem Anwalt eine offizielle Feststellung, dass der Jonge hier wohnt.

??
 

Ilona

Moderator
Teammitglied
Auch wenn ich dir nicht wirklich viel raten kann zu deiner Situation aber von mir natürlich auch herzlich Willkommen im EF. :bye:
 
U

User 5

Guest
Hallo und Herzlich Willkommen Eric!


Darf ich dir einen EF-Paten zur Seite stellen?
Lies mehr dazu unter dem link in meiner Signatur oder melde dich einfach bei mir
 

Mysterium23

Namhaftes Mitglied
ich möchte dich auch herzlichst begrüßen lieber eric

:geb4 :geb4 :geb4

da ich mich mit der rechtlichen lage nicht auskenne in deutschland hoffe ich dass ihr es gelöst bekommt
 

Social4you

Aktives Mitglied
Hallo Eric,

Erstmal hier noch ein herzliches Willkommen im EF! :applaus

für das Kindergeld kann man entweder einen Abzweigungsantrag stellen. Ob das Jan selbst machen muss ist die Frage, ich hatte die Situation nur über 18. Das Kindergeld ist für den Jungen, für dessen Aufwendungen in der Schule oder auch das Taschengeld und weitere Dinge, die so anfallen. Das bedeutet, das Kindergeld soll dem Kind zugute kommen. Am einfachsten wäre es also ohne viel Papierkram, wenn die Mutter von Jan das Geld per Dauerauftrag auf dein Konto überweisen würde. Wohnt das Kind nicht bei ihr steht es ihr nicht zu. Es dient dann ja nicht dem Wohl des Kindes, sondern dem Begleichen von ihren Versicherungen oder sonstigem. Das ist keinesfalls der Sinn des Kindergeldes und absolut nicht in Ordnung von ihr, denn bei so einer internen Regelung muss man eigentlich schon allein auf die Idee kommen, dass derjenige das Kindergeld erhält, der eben auch die Aufwendungen hat und die Sorge für das Kind trägt.
Falls die Mutter sich querstellt würde ich doch nochmals über eine gerichtliche Entscheidung nachdenken, sonst hast du ständig Nachteile, da das Kind ja offiziell gar nicht bei dir ist.. Liegt das Sorgerecht nur bei ihr oder ist es gemeinsames Sorgerecht? Wenn gemeinsames Sorgerecht solltest du keine Probleme bekommen, die Sachen selbst umzumelden.
Der Junge ist 14, das heißt seiner Entscheidung wird grundsätzlich vor Gericht entsprochen, es sei denn es gibt gravierende Hinderungsgründe, was bei euch wohl nicht der Fall sein dürfte. Ich habe mich vor 10 Jahren auch umentschieden: bin von der Mutter zum Vater. :weg Ohne großen Aufwand, ein Gerichtstermin, Änderung des Sorgerechts auf meinen Wunsch und unter Darstellung der Fakten, dass es nur zu meinem Wohl ist, wenn ich bei meinem Vater bleibe-fertig! :sonne


Liebe Grüße

Janina :comp:
 

Social4you

Aktives Mitglied
Hm... zu entweder gehört eigentlich auch oder ?(... ich meinte entweder Abzweigungsantrag oder evtl. Neuantrag. Notfalls ma bei der Kindergeldkasse infos holen.

Nochmals liebe Grüße

Janina
 
E

EricP

Guest
Hallo Janina,

und danke.

was die verwendung des kindergeldes angeht, sieht das anscheined jeder so, ausser eben der mutter.
sie wird sich weigern, das geld abzugeben, solange es geht.
bis dato habe ich von offizieller seite die info erhalten, das ich für die ummeldung entweder die unterschrift der mutter oder aber eine schriftliche feststellung seitens jugendamt oder aber eines anwaltes benötige. dann geht's auch ohne sie.
das sorgerecht haben wir gemeinsam.
mir wurde eben vom bürgeramt gesagt, jan könne erst selbst entscheiden, wenn er 16 ist - das habe sich kürzlich (was immer das heissen mag?) geändert.

so oder so werden wir wohl um eine offizielle "einmischung", sei es nun jugendamt, familiengericht oder was auch immer, nicht herum kommen ...

traurig
 

Sanny

*extrem* (GL N8Bar)
Eric, wende dich ans Jugendamt. Die sind ja für das Wohl des Kindes !!!
Mach einen Termin bei einem Sachbearbeiter oder Sachbearbeiterin u. nehme Jan mit u. schildert die Umstände.

Diese können dann bei euch zu Hause (Termin) vorbeischauen u. sich ein Bild (dass Jan bei euch lebt) machen !!!

Das andere (Ummeldung, Kindergeld) kann dann ohne die Kindsmutter gemacht werden, da das JA ja eine "Bestätigung" das Jan bei euch lebt schreibt.

So sparst du Anwaltskosten, Gerichtstermine (die ja für alle Seiten stressig sind) !!!! Und es geht ruhiger ab, also ohne großen Krieg :druecker :druecker :druecker
 

pfennig

Mitglied
hallo eric: deine mail war lang, aber es ist ja echt der hammer was da abgeht. leider habe ich in den dingen gar keine ahnung, ich kann euch nur wünschen, das es ohne große komplikationen abläuft. bei den ämtern ist es wirklich mit der unterstützung ein graus, es ist wirklich so, das du jemanden kennen mußt, der da jemanden kennt usw.. ohne das hast du echt keine chance. wir haben es darüber probiert, und warten jetzt seit 4 wochen drauf, das sich das amt mal meldet, aber hier in niederbayern arbeiten die ämter alle sehr laaaaaaaaaaangsam, außer sie wollen geld von dir. ansonsten herzlich willkommen. und die erwähnte schwiegermonster-ecke ist sehr zu empfehlen, maqn merkt dann das es nicht nur einem alleine so bes....... geht!!!!drücke euch die daumen und jetzt freue dich erstmal auf die hochzeit.liebe grüße doreen :hilfe: :hilfe:
 
Oben