E
EricP
Guest
Werde im Oktober 39, lange geschieden, demnächst neu verheiratet, stolzer Vater meines 14-jährigen Sohnes Jan.
Auch wenn ich kein Anwalt bin, werde ich gerne im Rahmen meiner Möglichkeiten mir Rat und Tat zur Seite stehen.
Zu meiner Anfrage:
Meine Ex-Frau und ich sind seit etlichen Jahren rechtskräftig und einvernehmlich geschieden.
Aus der Ehe ging unser gemeinsamer Sohn Jan hervor, bei der Scheidung wurde gemeinsames Sorgerecht vereinbart.
(Dies hielt Mutter wiederholt nicht davon ab, je nach Stimmung und eigenem Gutdünken für Jan wichtige Entscheidungen alleine zu treffen und dann auch entsprechend umzusetzen; so wurde Jan z.B. ohne mein Wissen, geschweige denn Zustimmung oder auch Mitwirkung, bei einer Psychologin in Duisburg vorgestellt und nachfolgend dort therapiert. Bis heute habe ich keinerlei Aussagen über Grund für oder ein Ergebnis der Untersuchung oder der Therapie, weder seitens der Mutter, noch seitens der Psychologin.
Meist kann ich eine Zusammenarbeit herbeiführen, wenn ich entsprechend recherchiere und sie rechtzeitig und wiederholt darauf anspreche; wenn allerdings wieder einmal „alles zuviel“ wird, verfällt sie immer wieder in ihre „Einzelkämpfer“-Rolle. Ähnliche Vorfälle sowie ihr Verhalten sind gerade aktuell wieder Gegenstand eines Rechtsstreites zwischen Mutter und KV der kleinen Liz.)
Seinerzeit wurde vereinbart, dass Jan bei seiner Mutter in Duisburg wohnen bleibt.
Zu dem Status des Aufenthaltsbestimmungsrechtes kann ich z.Zt. keine definitive Aussage machen, da ich aufgrund meiner Erinnerung diesbezüglich nicht zu 100% sicher bzgl. der Regelung bin, nichts Schriftliches in den Händen halte und die Mutter diesbezüglich nichts herausgibt (daher u.A. die Frage: kann ich entsprechende Unterlagen bei dem damals zuständigen Familiengericht erfragen und ggf. anfordern?).
Vor über 1 1/2 Jahren hatte sich die schulische Entwicklung, das Verhalten von Jan sowie das Verhältnis zwischen Mutter und Sohn derart verschlechtert, dass wir alle drei besprachen und entschieden, die seinerzeit getroffene Umgangsregelung (Wochentags bei Mutter, jedes 2. Wochenende bei Vater plus Besuche seitens Jan jederzeit seiner Wahl) einfach von uns aus sozusagen "intern" umzukehren.
Jan’s Mutter war und ist schlichtweg nicht in der Lage (so gibt sie auch selber zu!), neben der Auseinandersetzung mit ihrem Ex-Freund (dem KV von Liz) und dem diesbezüglich andauernden „Rosenkrieg“ bzgl. Umgangsregelung, etc. mit diesem, auch noch Nerven für Jan und seine persönliche und schulische Entwicklung aufzubringen.
Arbeit 5 Tage pro Woche, das Kleinkind Liz, der neue Freund, der Bekanntenkreis – das ist schon reichlich viel Stress …
Somit lebt Jan also seit ebendieser Entscheidung hier bei meiner jetzigen Lebensgefährtin und mir in Moers, geht von dort aus zur Schule, besucht seine Freunde, etc.
Wir alle vier und auch die Lehrer sehen alle, welchen Erfolg der Umzug hatte (nicht nur an den Noten, auch am allgemeinen Verhalten und der Entwicklung zu erkennen), dass Jan in einem ruhigen Umfeld lebt, sich um seine Hausaufgaben, etc. gekümmert wird und so weiter.
Mittlerweile wird der Kontakt Mutter-Sohn immer spärlicher, da sie leider an den Wochenenden, mit oder ohne ihren aktuellen Freund, Bekannte in Aachen besuchen geht und dort übernachtet und ansonsten, gerade telefonisch, z.B. zwecks Terminabsprache, etc., schwer erreichbar ist.
Nicht schön, aber das müssen die beiden unter sich ausmachen. Wir können nicht mehr, als beide immer wieder darauf hinweisen und versuchen, Kontakte herzustellen.
Das Problem ist ein ganz anderes:
Ich habe seinerzeit diesen Wechsel (mit-)vollzogen, weil wir (meine Lebensgefährtin und ich) zu dem Zeitpunkt zwei Gehälter hatten und somit Dinge wie Kleidung, Kopiergeld- und andere Zahlungen and die Schule, etc. überhaupt kein Problem waren.
Ich habe der Mutter auch bewusst das Kindergeld gelassen, obwohl Jan in unserem Haushalt lebt.
Das was seinerzeit (und ist noch immer) ihre grösste Sorge und ich liess es ihr, damit Jan zu uns ziehen "durfte".
Seitdem lief auch alles wunderbar, allerdings seit mein letzter Vertrag nicht verlängert wurde und ich nunmehr "arbeitslos ohne Bezüge" bin (ich verhandle immer noch mit der ARGE Moers), ist unser Budget hier selbstverständlich deutlich kleiner geworden; im Klartext: meine Lebensgefährtin "füttert" uns drei mit ihrem Gehalt durch - welches, da wir z.Zt. noch nicht verheiratet sind, mit 1.400 Euro zu hoch ist, um Zuschüsse zu erhalten, aber zu niedrig, um damit einen ganzen Haushalt inklusive aller Kosten wie auch Versicherungen, Lebensmittel, Schulgeld, regelmässig neue Totaleinkleidung (Jan ist nun einmal in dem Alter, indem er bei jedem Wachstumsschub neue, sprich grössere Sachen benötigt), Schuhe, Taschengeld, etc. zu decken – so jedenfalls der momentane Standpunkt der kontaktierten Stelle in Moers.
Jan's Mutter hat eigenes Einkommen, erhält Zuschüsse und Kindergeld sowohl für Jan als auch seine Halbschwester Liz.
Zusätzlich erhält sie (lt. Aussage von dort) Zahlungen der Unterhaltsvorschusskasse (solange ich Einkommen habe den entsprechend errechneten Satz, ansonsten den Mindestsatz); seinerzeit wurde entschieden, dass meine Zahlungen dorthin gehen. Dies dürfte dort auch entsprechend dokumentiert sein, da wir in ständigem Kontakt stehen, wenn der Satz neu berechnet, Ratenzahlungen oder gar eine zeitweise Stundung vereinbart wird. Der gerade neu festgelegte Satz liegt bei exakt 288,- Euro (gem. §1 RBVO laut Schreiben vom 27.06.2007).
Ausserdem wird sie seitens ihrer Familie, ihres aktuellen Freundes und anderer Personen unterstützt.
Trotzdem gibt sie an, kein Geld für Jan zu haben - er braucht gerade aktuell wieder einmal dringend neue Schuhe, da die alten durchgelaufen sind und er somit bei dem aktuellen Wetter jeden Tag mit nassen Füssen herumläuft. Meine Stiefel sind ihm (noch) zu gross, ansonsten könnte er die erst einmal tragen.
In der Schule wurden die obligatorischen Klassenfotos gemacht, das Set kostet 20,- Euro - Mutter hat kein Geld.
Jan bekommt laut unserer gemeinsamen Absprache 25,- Taschengeld - jedenfalls, solange ich Einkommen hatte und es ihm gezahlt hatte; nun muss er jeden Monat intensivst bei Mutter vorstellig werden und betteln, um wenigsten einen Teil als "Vorschuss" zu bekommen.
Allerdings soll er laut Aussage der Mutter davon auch Schulmaterial wie Hefte, Stifte, etc. kaufen ...
Auf Anfrage meinerseits erhalte ich per SMS Antworten wie "Dann muss der Herr halt bis nächsten Monat warten, ich hab grad alle Versicherungen bezahlt ich hab kein Geld mehr", „Der Herr hat doch grad erst Taschengeld gekriegt“, „Der meldet sich auch bloss, wenn er Geld will“, und Ähnliches.
Diese Liste kann noch beliebig weiter geführt werden, aber ich denke, es reicht, um sich ein Bild zu machen.
Dies ist der Punkt, an dem ich Rat brauche:
Wie soll ich weiter vorgehen?
So kann es definitiv nicht weitergehen; wir "überleben" hier z.Zt. lediglich dadurch, dass wir uns jeden Monat durch Überziehung des Kontos und die Kreditkarte meiner Lebensgefährtin neu verschulden.
Wir sind für jede Art Hilfe, Rat und Unterstützung dankbar.
Auch wenn ich kein Anwalt bin, werde ich gerne im Rahmen meiner Möglichkeiten mir Rat und Tat zur Seite stehen.
Zu meiner Anfrage:
Meine Ex-Frau und ich sind seit etlichen Jahren rechtskräftig und einvernehmlich geschieden.
Aus der Ehe ging unser gemeinsamer Sohn Jan hervor, bei der Scheidung wurde gemeinsames Sorgerecht vereinbart.
(Dies hielt Mutter wiederholt nicht davon ab, je nach Stimmung und eigenem Gutdünken für Jan wichtige Entscheidungen alleine zu treffen und dann auch entsprechend umzusetzen; so wurde Jan z.B. ohne mein Wissen, geschweige denn Zustimmung oder auch Mitwirkung, bei einer Psychologin in Duisburg vorgestellt und nachfolgend dort therapiert. Bis heute habe ich keinerlei Aussagen über Grund für oder ein Ergebnis der Untersuchung oder der Therapie, weder seitens der Mutter, noch seitens der Psychologin.
Meist kann ich eine Zusammenarbeit herbeiführen, wenn ich entsprechend recherchiere und sie rechtzeitig und wiederholt darauf anspreche; wenn allerdings wieder einmal „alles zuviel“ wird, verfällt sie immer wieder in ihre „Einzelkämpfer“-Rolle. Ähnliche Vorfälle sowie ihr Verhalten sind gerade aktuell wieder Gegenstand eines Rechtsstreites zwischen Mutter und KV der kleinen Liz.)
Seinerzeit wurde vereinbart, dass Jan bei seiner Mutter in Duisburg wohnen bleibt.
Zu dem Status des Aufenthaltsbestimmungsrechtes kann ich z.Zt. keine definitive Aussage machen, da ich aufgrund meiner Erinnerung diesbezüglich nicht zu 100% sicher bzgl. der Regelung bin, nichts Schriftliches in den Händen halte und die Mutter diesbezüglich nichts herausgibt (daher u.A. die Frage: kann ich entsprechende Unterlagen bei dem damals zuständigen Familiengericht erfragen und ggf. anfordern?).
Vor über 1 1/2 Jahren hatte sich die schulische Entwicklung, das Verhalten von Jan sowie das Verhältnis zwischen Mutter und Sohn derart verschlechtert, dass wir alle drei besprachen und entschieden, die seinerzeit getroffene Umgangsregelung (Wochentags bei Mutter, jedes 2. Wochenende bei Vater plus Besuche seitens Jan jederzeit seiner Wahl) einfach von uns aus sozusagen "intern" umzukehren.
Jan’s Mutter war und ist schlichtweg nicht in der Lage (so gibt sie auch selber zu!), neben der Auseinandersetzung mit ihrem Ex-Freund (dem KV von Liz) und dem diesbezüglich andauernden „Rosenkrieg“ bzgl. Umgangsregelung, etc. mit diesem, auch noch Nerven für Jan und seine persönliche und schulische Entwicklung aufzubringen.
Arbeit 5 Tage pro Woche, das Kleinkind Liz, der neue Freund, der Bekanntenkreis – das ist schon reichlich viel Stress …
Somit lebt Jan also seit ebendieser Entscheidung hier bei meiner jetzigen Lebensgefährtin und mir in Moers, geht von dort aus zur Schule, besucht seine Freunde, etc.
Wir alle vier und auch die Lehrer sehen alle, welchen Erfolg der Umzug hatte (nicht nur an den Noten, auch am allgemeinen Verhalten und der Entwicklung zu erkennen), dass Jan in einem ruhigen Umfeld lebt, sich um seine Hausaufgaben, etc. gekümmert wird und so weiter.
Mittlerweile wird der Kontakt Mutter-Sohn immer spärlicher, da sie leider an den Wochenenden, mit oder ohne ihren aktuellen Freund, Bekannte in Aachen besuchen geht und dort übernachtet und ansonsten, gerade telefonisch, z.B. zwecks Terminabsprache, etc., schwer erreichbar ist.
Nicht schön, aber das müssen die beiden unter sich ausmachen. Wir können nicht mehr, als beide immer wieder darauf hinweisen und versuchen, Kontakte herzustellen.
Das Problem ist ein ganz anderes:
Ich habe seinerzeit diesen Wechsel (mit-)vollzogen, weil wir (meine Lebensgefährtin und ich) zu dem Zeitpunkt zwei Gehälter hatten und somit Dinge wie Kleidung, Kopiergeld- und andere Zahlungen and die Schule, etc. überhaupt kein Problem waren.
Ich habe der Mutter auch bewusst das Kindergeld gelassen, obwohl Jan in unserem Haushalt lebt.
Das was seinerzeit (und ist noch immer) ihre grösste Sorge und ich liess es ihr, damit Jan zu uns ziehen "durfte".
Seitdem lief auch alles wunderbar, allerdings seit mein letzter Vertrag nicht verlängert wurde und ich nunmehr "arbeitslos ohne Bezüge" bin (ich verhandle immer noch mit der ARGE Moers), ist unser Budget hier selbstverständlich deutlich kleiner geworden; im Klartext: meine Lebensgefährtin "füttert" uns drei mit ihrem Gehalt durch - welches, da wir z.Zt. noch nicht verheiratet sind, mit 1.400 Euro zu hoch ist, um Zuschüsse zu erhalten, aber zu niedrig, um damit einen ganzen Haushalt inklusive aller Kosten wie auch Versicherungen, Lebensmittel, Schulgeld, regelmässig neue Totaleinkleidung (Jan ist nun einmal in dem Alter, indem er bei jedem Wachstumsschub neue, sprich grössere Sachen benötigt), Schuhe, Taschengeld, etc. zu decken – so jedenfalls der momentane Standpunkt der kontaktierten Stelle in Moers.
Jan's Mutter hat eigenes Einkommen, erhält Zuschüsse und Kindergeld sowohl für Jan als auch seine Halbschwester Liz.
Zusätzlich erhält sie (lt. Aussage von dort) Zahlungen der Unterhaltsvorschusskasse (solange ich Einkommen habe den entsprechend errechneten Satz, ansonsten den Mindestsatz); seinerzeit wurde entschieden, dass meine Zahlungen dorthin gehen. Dies dürfte dort auch entsprechend dokumentiert sein, da wir in ständigem Kontakt stehen, wenn der Satz neu berechnet, Ratenzahlungen oder gar eine zeitweise Stundung vereinbart wird. Der gerade neu festgelegte Satz liegt bei exakt 288,- Euro (gem. §1 RBVO laut Schreiben vom 27.06.2007).
Ausserdem wird sie seitens ihrer Familie, ihres aktuellen Freundes und anderer Personen unterstützt.
Trotzdem gibt sie an, kein Geld für Jan zu haben - er braucht gerade aktuell wieder einmal dringend neue Schuhe, da die alten durchgelaufen sind und er somit bei dem aktuellen Wetter jeden Tag mit nassen Füssen herumläuft. Meine Stiefel sind ihm (noch) zu gross, ansonsten könnte er die erst einmal tragen.
In der Schule wurden die obligatorischen Klassenfotos gemacht, das Set kostet 20,- Euro - Mutter hat kein Geld.
Jan bekommt laut unserer gemeinsamen Absprache 25,- Taschengeld - jedenfalls, solange ich Einkommen hatte und es ihm gezahlt hatte; nun muss er jeden Monat intensivst bei Mutter vorstellig werden und betteln, um wenigsten einen Teil als "Vorschuss" zu bekommen.
Allerdings soll er laut Aussage der Mutter davon auch Schulmaterial wie Hefte, Stifte, etc. kaufen ...
Auf Anfrage meinerseits erhalte ich per SMS Antworten wie "Dann muss der Herr halt bis nächsten Monat warten, ich hab grad alle Versicherungen bezahlt ich hab kein Geld mehr", „Der Herr hat doch grad erst Taschengeld gekriegt“, „Der meldet sich auch bloss, wenn er Geld will“, und Ähnliches.
Diese Liste kann noch beliebig weiter geführt werden, aber ich denke, es reicht, um sich ein Bild zu machen.
Dies ist der Punkt, an dem ich Rat brauche:
Wie soll ich weiter vorgehen?
So kann es definitiv nicht weitergehen; wir "überleben" hier z.Zt. lediglich dadurch, dass wir uns jeden Monat durch Überziehung des Kontos und die Kreditkarte meiner Lebensgefährtin neu verschulden.
Wir sind für jede Art Hilfe, Rat und Unterstützung dankbar.