Wichtig -  Neue Unterhaltsreform / 2 Familien

Susanne

Namhaftes Mitglied
nur mal so als einwurf: wenn das kindergeld in seinem gehalt mit drin ist, dann müßte das doch bei der EU-ermittlung abgezogen werden oder nicht? das kindergeld gehört ja in dem fall nicht zum einkommen.... oder lieg ich da falsch?!


finds schon krass, dass die ex so abkassiert.
habt ihr denn schon mal bei nem anderen anwalt nachgefragt? nur so aus interesse.... bei uns war die erste anwältin damals auch total neben der spur und wollte den unterhaltszahlungen zustimmen die mein mann leisten sollte. die zweite anwältin hat nur gelacht und gemeint 'ihre noch-frau kriegt bei dem einkommen nix - keine angst'
 

Ziva

Aktives Mitglied
Original von Susanne
nur mal so als einwurf: wenn das kindergeld in seinem gehalt mit drin ist, dann müßte das doch bei der EU-ermittlung abgezogen werden oder nicht? das kindergeld gehört ja in dem fall nicht zum einkommen.... oder lieg ich da falsch?!


finds schon krass, dass die ex so abkassiert.
habt ihr denn schon mal bei nem anderen anwalt nachgefragt? nur so aus interesse.... bei uns war die erste anwältin damals auch total neben der spur und wollte den unterhaltszahlungen zustimmen die mein mann leisten sollte. die zweite anwältin hat nur gelacht und gemeint 'ihre noch-frau kriegt bei dem einkommen nix - keine angst'



das hat unsere anwältin auch ausgerechnet nur der anwalt der ex bestreitet immer alles mit nicht wissen...selbst vincent wollte er nicht akzeptieren...in die unterhaltsberechnung...das kindergeld wird abgrechnet....(ist ja nur 1 kind mit 154,-€) dem großen seins bekomme ich ja....

na ja das sie soviel bekommt wird damit begründet das sie ja die kleine erziehen muß (die 6 stunden am tag in die kita geht) und so nicht arbeiten kann....es liegt echt nur noch daran was der richter akzeptiert....(und spätestens ab Dezember ist es dann eh vorbei.....da ja dann unser 3 kind da ist) na ja und bis dahin müssen wir schauen, weil das gesparte geld..na ja neigt sich dem ende und extra den dispo erhöhen versuche ich irgendwie zu vermeiden...
 

mafa

Aktives Mitglied
Ziva,

entweder gibt oder gab es noch andere Einkünfte, die du nicht genannt hast oder irgend etwas stimmt nicht an deiner Angaben oder Berechnung. Ich habe mal anhand deiner Angaben eine Wohngeldberechnung durchgeführt....bitte prüfe die Zahlen und nenne mir die Fehler.

Sollten die Einnahme wirklich soi sein, wie du sie nennst, steht euch ein erheblicher Wohngeldbetrag zu:


Das für Sie errechnete Wohngeld beträgt 351,00 Euro.

Das ermittelte Ergebnis ist unverbindlich.
Ihren endgültigen Wohngeldanspruch kann die für Sie zuständige Wohngeldstelle
nach Vorlage aller erforderlichen Unterlagen ermitteln.

Folgende Daten wurden der Berechnung zugrunde gelegt:

Wohnverhältnisse: Mieter einer Wohnung oder eines Hauses
Familienmitglieder insgesamt: 3
Wohngeldberechtigte Familienmitglieder: 3

Wohnraum
Bezugsfertigkeit: ab 1992
Ausstattung: Mit Sammelheizung und mit Bad
Gesamtfläche: 100,00 m²

Monatliche Miete
Höhe der Miete / Belastung: 750,00 EUR
Betriebskosten für Heizung: 80,40 EUR
Betriebskosten für Warmwasser: 40,00 EUR
In der Miete sind keine Zuschläge für andere Nutzung enthalten.
In der Miete ist keine Vergütung für die Überlassung von Möbeln enthalten.

Jahreseinkommen

1. Person:
Einkommen aus nichtselbstständiger Arbeit: 2400,00 EUR
Werbungskosten dazu: 920,00 EUR
Gesetzliche Unterhaltsverpflichtungen: 584,00 EUR
Die Person lebt allein mit 1 Kind unter 12 Jahren zusammen.

2. Person:
Einkommen aus nichtselbstständiger Arbeit: 154,00 EUR
Werbungskosten dazu: 154,00 EUR
Beiträge zu einer freiwilligen Kranken- und Pflegeversicherung: 145,00 EUR

...dann noch private Krankenversicherung für dich...ich denke doch, ihr seit verheiratet, oder nicht. Dann bist du doch Familienversichert..oder?
 

Ziva

Aktives Mitglied
Du, Wohngeld nützt uns nichts.....wir müßten davon die hälfte nach Rügen zahlen, da Wohngeld als Einkommen zählt....also was nützt es mir dann?



Nichts....deshalb warten wir noch die 4 Wochen und werden sehen was kommt...ansonsten haben wir dann andere Wege, bis unser Baby da ist.



Weil bis dahin isst dann auch unser erspartes aufgebraucht....der Staat will es eben nicht anders als beschissen zu werden....
 

mafa

Aktives Mitglied
"Du, Wohngeld nützt uns nichts.....wir müßten davon die hälfte nach Rügen zahlen, da Wohngeld als Einkommen zählt....also was nützt es mir dann? "

Auch eine Einstellung......lieber auf 50% verzichten, wenn die Ex davon 50% bekommen würde....


"200€ zum Leben für 4 Personen" ist dann auch nur eine relative Aussage..

ebenso:


"tja, ich habe geheiratet wegen dem geld...damit mein mann nicht mehr soviel zahlen muß und unsere kinder auch mal wünsche äußern können..liebe kann man sich nicht aussuchen oder steuern....und wenn man sich in einem mann verliebt der schon mal verheiratet war tja dann muß man sehen wo man und die kinder bleiben und nicht alles der ex in den rachen stopfen..."

Manfred
 

Ziva

Aktives Mitglied
Das hast du falsch verstanden, dann erklär ich es mal richtig....als wir noch nicht verheiratet waren (das baby noch im bauch) hat die ex eine schweine knete bekommen...(hätte ich in meinem Leben auch gern mal gehabt nur weil ich 4 monate verheiratet war) Untersützung habe ich nirgend bekommen....der Staat meinte mein Partner ist für mich verantwortlich.....tja....nur der richter meinte...ne der staat...und somit stande ich da....mußt mich kranken versichern, da ich ja schwanger war und schon ein Kind hatte..und was hatte die ex? zu 2 1800,-€ im monat.....damals meinte der richter wenn das baby da ist und sie mal heiraten...tja dann sind so natürlich besser gestellt...weil ja 2007 die neue Unterhaltsreform kommt....der kurze kam....und wir heirateten und wo war ich?

Ich hatte wieder pech gehabt...mußt wieder alles alleine tragen und mir hat keiner geholfen auch nur irgendwas...dann kam der Brief von seiner ex....ein bastard wäre nichts wert und könnte doch nicht in die unterhaltsberechnung eingerechnet werden unsere anwältin hat das anders gesehen..sie meinte auf grund der nun vorhanden verhältnisse müssen wir nichts mehr zahlen...wir haben unserer anwältin geglaubt und den unterhalt erstmal eingestellt (nur für sie--kind hat weider bekommen..is ja logisch...) im dez kam der Beschluss vom gericht.-...das wir moantlich 266,-€ zahlen müssen...sie hatten da ein gehalt genommen was nicht mehr fiktiv war..(mein mann war bis 06/06 noch auf See und hatte die TUKV....die ist dann aber durch eine op weggefallen....bei der TUKV bekommt man netto 434,-€ mehr!!) das hatte der richter mit eingerechnet...im januar hatten wir dann eine anhörung...wo der richter meinte...gut.....das bleibt dabei....266,-€ tja.... im Februar kam der beschluss...es waren auf einmal 389,-€ bis danhin hatten wir soweit alles gezhalt vom erbe das ich noch hatte nur war dann schluss....und was hat madame gemacht?Keine woche später kam eine pfändung vom gehalt ins haus geflattert wo drin stand das ab jetzt der rest den wir schulden gepfändet wird und auch der kommene unterhalt....

na ja was sollten wir machen? einspruch gemacht....wieder vorn richter....der meinte wortwörtlich....was haben sie? das geld geht ihnen nicht verloren....in der hauptverhandlung wird dann entschieden was nun ist und dann kann verrechnet werden....mein mann meinte was mit mir und den kindern ist?da ich kein einkommen habe von was wir nun leben sollten...der richter meinte dazu überhaupt nichts....das würde nichts zur sache tun....und sagte uns im juli 07 kommt das neue gesetz dann werde ich berücksichtigt....(klasse!!!) wir haben uns irgendwie über die runden gekämpft..anträge gestellt....wohngeld....Hartz4....sozialgeld....nichts..und weißt die begründung??? Die rechnen sein jahresgehalt durch 12....beim wohngeld würde netto was von 1773,-€ rauskommen somit hätten wir kein anspruch...bin extra die woche noch einmal hin und hab es mir erklären lassen....



tja jetzt haben wir juli...und? verhandlung hatten wir....oh wie toll...fahrtkosten die auch der richter ausgerechnet hat wären 770,-€ im monat....nur meinte er..die gegenseite muß dazu erstmal stellung nehmen....er kann darüber jetzt nichts entscheiden....weil....es könnte ja ein widerspruch kommen...dann meinte der richter wegen Zug hatte sich was ausgedruckt....nur den zug kann mein mann net nehmen er würde zu spät auf arbeit kommen...wenn er öffentlich fahren müßte wäre er fast 5 stunden unterwegs...der richter meinte 4 stunden sind zumutbar...

nur sind es nunmal nicht 4 stunden sondern 5....und nun?

Wir müssen warten....-laut unserer anwältin müssen wir nichts zahlen (oh wie oft habe ich das schon gehört :angryfire ) nur was wird der richter entscheiden?

PS stell dir mal vor mein mann muß sich von seiner diesnstelle ein schreiben geben lassen wo drin steht das er nicht zu spät zum diesnt kommen darf oder eher gehen nur damit er es mit den Zügen und busen rechtzeitig schaft....



Und warum der aufriss??? Nur damit die ex weiter unterhalt bekommen kann und nicht arbeiten muß....toller staat...tolle grechtigkeit..und die neue UNterhltsreform????

DIE KOMMT EH NICHT!!!!
 

mafa

Aktives Mitglied
Ziva, bei allen Verständnis für deine Situation….was du erlebst ist bereits Jahrzehnte Praxis in unserem schönen Land. Warum bekommt wohl ein gebrauchter Exmann kaum ein Bein auf den Boden…wenn die Ex nur eines will – Rache, Rache und nochmals Rache! Sie trifft den Mann da wo es weht tut…an den Gefühlen…( Umgangsprobleme)…und am Beutel. Der Spruch, der muss zahlen bis er schwarz wird…der wird keine ruhige Minute in seinem Leben mehr haben....den mache ich fertig...kommt nicht von ungefähr. Oft bekommt die Ex hier in diversen Foren dazu wertvolle Tipps…und oft volle Zustimmung und Solidarität.

Und auch hier findest du vielleicht mehr Exfrauen…als Zweitfrauen.

Und was bleibt dann den Vätern oft noch anderes übrig, tricksen und täuschen. Neuer Anfang trotz rachsüchtiger Ex im Rücken, Plan einer neue Familie….Fehlanzeige… und jede Frau, die sich auf einen gebrauchten Ex-Mann einlässt ist doch selber Schuld.

Übrigens…wie sieht in so einer Situation eigentlich seine Umgangsregelung aus…?

Stellst du dich hier auch auf die Seite der Trennungsväter…. www.vafk.de Zweitfrauenforum?

Die Situation kann sich durch die Reform nur verbessern…auch wenn es für einige dann zu spät ist.

Manfred
 

Ziva

Aktives Mitglied
Na Rache ist das bei der nicht wohl eher faulheit, sie hat ihm ja vor der ehe mal gesagt das sie kein bock auf arbeiten hat....für uns wirds im dezember scho besser...da ja im November unser baby auf die wlt kommt und somit mit angerechnt wird....(manchmal frage ich mich warum männer so blöd sind und heirate????)
 

Ziva

Aktives Mitglied
Original von Ziva
Na Rache ist das bei der nicht wohl eher faulheit, sie hat ihm ja vor der ehe mal gesagt das sie kein bock auf arbeiten hat....für uns wirds im dezember scho besser...da ja im November unser baby auf die wlt kommt und somit mit angerechnt wird....(manchmal frage ich mich warum männer so blöd sind und heirate????)



Sleber schuld bin ich....stimmt...was meinst warum wir unser 3tes Baby bekommen? weil es blöd gesagt die einzige chance ist da raus zukommen...wir wollten immer ein 3tes baby haben allerdings net so zeitig...) der kleine kam ja erst voriges jahr auf die welt....und nun bin ich wieder im 5 monat....aber uns hilft nur das,

da ich nicht glaube das die neue Unterhaltsreform kommen wird...
 

Schneehase

Aktives Mitglied
hallo ziva,
bei uns siehts ähnlich aus, allerdings zahlt mein mann keinen unterhalt an die ex und NUR 425 euro für die beiden kiddys aus der 1.ehe.
wenn meine lütte i´n die schule kommt würde sich ja was ändern. was ist aber, wenn sie in den kindergarten kommt? findet da nicht auch eine neuberechnung statt? das würde ich gerne wissen.vielleicht könnt ihr mir da helfen.die beiden aus 1.ehe sind 14 und 16,5. meine ist 3jahre jung.
 

Susanne

Namhaftes Mitglied
huhu schneehase, ne neuberechnung folgt erst mit 6 jahren - der kiga ist davon unabhängig
 

Ziva

Aktives Mitglied
Original von Schneehase
hallo ziva,
bei uns siehts ähnlich aus, allerdings zahlt mein mann keinen unterhalt an die ex und NUR 425 euro für die beiden kiddys aus der 1.ehe.
wenn meine lütte i´n die schule kommt würde sich ja was ändern. was ist aber, wenn sie in den kindergarten kommt? findet da nicht auch eine neuberechnung statt? das würde ich gerne wissen.vielleicht könnt ihr mir da helfen.die beiden aus 1.ehe sind 14 und 16,5. meine ist 3jahre jung.

Hallo schneehase, also wenn deine kleine in die Kita kommt ändert sich nichts, allerdings könnt ihr eh aller 2 jahre prüfen lassen wegen dem Unterhalt....das heißt wenn er ein Titel hat für die Kinder? Einfach mal bei jugenamt vorzeigen damit die berechnen was unterhalt gezahlt werden muß/kann...eine neu berechnung ist erst (normal) mit dem 6 lebensjahr wieder wo deine kleine auf jeden fall mehr bekommt...

Also von mir der tipp....jetzt einfach prüfen lassen...was deiner kleinen zu steht...kann sein das sich das schon geändert hat und ein paar euro mehr sind
 

mellipop

***Jungsmami***
Einfach mal bei jugenamt vorzeigen damit die berechnen was unterhalt gezahlt werden muß/kann

das kann nur der unterhaltempfänger machen. der unterhaltszahler muss zum anwalt und es kostenpflichtig berechnen lassen.

liebe grüße
mellipop
 

Ziva

Aktives Mitglied
ne melli, der unterhaltszahler auch hatten wir auch so gemacht...außerdem wäre doch schneehase unterhaltsempfänger....somit kann sie auf jeden fall das machen lassen
 

mellipop

***Jungsmami***
Huhu Ziva,

also mein Partner wollte den Unterhalt berechnen lassen fürs Kind, dmait er es schwarz auf weiß hat, weil die Ex der meinung war e rzahle zu wenig. er hin zum JA und diese sagten, dass sie sowas nur machen, wenn der u>nterhaltsempfänger um eine Berechnung bittet. Dann wird der Zahler aufgefordert und darf antanzen.

aber vielelciht ist es ja auch von bundesland zu bundesland unterschiedlich.

mellipop
 

Susanne

Namhaftes Mitglied
melli, in dem fall ists aber so, dass schneehase für ihre tochter auch nen anspruch hat und somit ne berechnung fordern kann...
 

Ziva

Aktives Mitglied
das weiß ich nicht wir waren voriges jahr und haben das machen lassen (dann kam ja vince) und wurde auch noch von den anwältin gemacht aber vorher hatte es das JA schon gemacht gehabt hm...komisch...
 

mafa

Aktives Mitglied
Also eine Neuberechnung kann alle 2 Jahre verlangt werden. Je nach Änderung der Einkommenssituation kann sich etwas ändern. Zur Vorprüfung sollte die Düsseldorfer Tabelle ( oder Beitrittsgebiet Berliner Tabelle ) ausreichen:

http://www.finanztip.de/recht/familie/duesseldorfer-tabelle.htm

Als unterhaltspflichtiger Vater hast du es eher schwer, dir gerade vom Jugendamt den Unterhaltsberag ausrechnen zu lassen.

Aber einiges hat sich diesen Monat ja geändert, der Selbstbehalt stiegt auf 900€ (Ost wie West) und der KU gemäß DDT wurde um 2 - 4€ reduziert.

Manfred
 

mellipop

***Jungsmami***
Als unterhaltspflichtiger Vater hast du es eher schwer, dir gerade vom Jugendamt den Unterhaltsberag ausrechnen zu lassen.

sagsch ja :]

aber gut die zweite mit kind kann natürlich berechnung anfordern und dann bekommt man ja automatisch für das "erste" kind so zusagen die berehcnung mit.

jetzt machts klick..... :pfeif
 

Ziva

Aktives Mitglied
Original von mellipop
Als unterhaltspflichtiger Vater hast du es eher schwer, dir gerade vom Jugendamt den Unterhaltsberag ausrechnen zu lassen.

sagsch ja :]

aber gut die zweite mit kind kann natürlich berechnung anfordern und dann bekommt man ja automatisch für das "erste" kind so zusagen die berehcnung mit.

jetzt machts klick..... :pfeif



*lach*

nein, das 2te Kind haben wir übern anwalt gemacht mitm Unterhalt da madame meinte der kurze würde nichts bekommen..(warum auch immer die so gedacht hat)
 

Ziva

Aktives Mitglied
sachma mafa,

kannst du mir mal wat erklären?Beim KU zieht man doch das kindergeld anteilmäßig ab..oder? also die hälfte....bei unserer berechnung ziehen die nur 44,-€ Kindergeld ab....versteh ich net *blöd schau*
 

mafa

Aktives Mitglied
...sofern du mindestes 135% des Regelbetrages zahlst...50% des Kindergeldes.

Wer weniger zahlt...kann nur nur anteilig abziehen.

Das bis zur Einkommensgruppe 6 anzurechnende Kindergeld kann nach folgender Formel berechnet werden: Anrechnungsbetrag = 1/2 des Kindergeldes + Richtsatz der jeweiligen Einkommensgruppe - Richtsatz der 6. Einkommensgruppe (135% des Regelbetrages). Bei einem Negativsaldo entfällt die Anrechnung. Die Einzelheiten ergeben sich aus der Anlage zu dieser Tabelle.

http://www.finanztip.de/recht/familie/kindergeldanrechnungstabelle-west.htm

http://www.finanztip.de/recht/familie/berliner-tabelle.htm

Edit...aber denke daran....es ist die neuste Tabelle....ab 1.7.2007 und spielgelt nicht die Berechnungen des JA oder der Gerichte vor dem 1.07.2007 wieder.


Und die Reform kommt noch ( irgendwann, aber noch dieses Jahr)...und eine weitere Reduzierung des KU.
 

Ziva

Aktives Mitglied
Aso, danke schön. Nein wir zahlen nur 121% daran liegt das also....

na ja wir haben heute ein Brief vom richter bekommen, wir haben am 10.8.den nächsten termin, da brauchen wir aber nicht hin...das wird uns dann schriftlich mitgeteilt. Was aber nicht darin stand ob unsere anwältin hin muß...das heißt, wenn sie nicht hin muß erfahren wir das erst wer weiß wann...(macht mir bissel angst)

Nun meine Frage, unsere anwältin mient der richter geht nur von tatsachen aus...müssen wir dem richter mitteilen das ich schwanger bin und im November unser nächstes Baby kommt? Oder soll ich das erst machen wenn das baby da ist? Dazu sagt unsere anwältin nichts...
 

Susanne

Namhaftes Mitglied
hmmm... ich glaub ich würds einbringen. es ist ja ne tatsache und ich mein da was im kopf zu haben, dass ein vater auch schon vor der geburt zahlen muss/soll für die babyausstattung (da bin ich mir aber nicht sicher wie zuverlässig das ist). aber ich glaub nen versuch wärs wert.... mehr wie umsonst kann die info ja nicht sein ;-)

eure anwältin müßte aber schon wissen ob sie da hin muss ode rnicht - genauso wie sie eigentlich ne meinung als fachkraft dazu haben müßte ob ihr deine erneute ss bekannt gebt oder nicht... einfach nix zu sagen ist merkwürdig...
 
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