brauche Rat -  Trennung von Lebenspartner

zacke23

Neues Mitglied
Hallo zusammen,

meine Geschichte:
Meine Freundin und ich haben einen drei jährigen Sohn und wohnen zusammen!
Leider funktioniert unsere Beziehung überhaupt nicht (mehr) und wir werden uns trennen.
Jeder von uns Beiden liebt unseren Sohn über alles.

Ich will eine juristische Auseinandersetzung vermeiden und möchte für mein Kind da sein und weiterhin ein guter Vater sein.

Meine Freundin meinte, dass wenn ich mich von Ihr trenne, ich das Kind nie wieder sehen werde.

Welche Rechte habe ich eigentlich? Mir ist schon klar, dass ich das Sorgerecht bweiterhin behalte und Unterhalt für mein Kind bezahlen muss, was ich auch will.

Falls sich die Sache aber nicht außergerichtlich regeln lässt:

Hat ein Vater die Möglichkeit das Aufenthaltsbestimmungsrecht zu bekommen? Wie gross sind da die Chancen? (Ich bin berufstätig und würde das schon mit Hilfe meiner Eltern hinbekommen! Die Mutter hat keine abgeschlossene Ausbildung und hat keinen Job)

Wie oft darf ich mein Kind sehen?

Muss ich für meine Ex-Lebensgefährtin ebenfalls Unterhalt bezahlen, oder gilt das nur, wenn man verheiratet war!

Danke schon im voraus für Eure Hilfe!

Zacke23
 

Sanny

*extrem* (GL N8Bar)
dass mit dem nicht mehr sehen, geht nicht du hast ein umgangsrecht

an deiner stelle würde ich aber mal einen termin beim jugendamt machen, die sind dafür da in solchen fällen zu helfen :zwinker: :zwinker: :zwinker:
 

Kysey

Kysey
Hallo

es ist schwer wenn man nicht verheiratet ist denken viele. Doch das ist es nicht.Du hast nicht nur Pflichten Deinem Kind gegenüber sondern auch Rechte.
Sie kann und darf Dir das Besuchsrecht nicht verweigern. Wenn Du dem JU mitteilst, dass Du bereit bist das Mitsorgerecht zu tragen, kann sie nichts machen.
Und dann solltest Du ihr vielleicht mal sagen, dass soetwas nicht auf dem Rücken eines Kindes ausgetragen werden sollte. Denn bitte was kann Euer Sohn dazu das ihr Euch trennt? Er braucht Mama und Papa.

Es gibt Frauen, die erfinden immer neue Ausreden, wenn der nächste Besuch, (was ja meistens über das Wochenende geht, ) ansteht. Das Kind ist krank, oder zu einem Kindergeb. eingeladen....! da werden manche wirklich erfinderisch. Solltest Du den Verdacht haben, rate ich Dir dann sofort das JU einzuschalten.Dann sehen sie Deine Bemühungen und auch Deine Befürchtungen, sie können dann schneller reagieren.

[Meine Freundin meinte, dass wenn ich mich von Ihr trenne, ich das Kind nie wieder sehen werde.)
Das ist ein Versuch Dich zu halten, mehr nicht.

Ich wünsche Dir wirklich das Ihr eine Gute Lösung findet. Es kommt Eurem Sohn zu Gute.
Für Dich alles Gute und viel Kraft.
LG Kysey
 

zacke23

Neues Mitglied
Hallo kysy,

vielen Dank für Deine Antwort! :applaus
Ein paar Fragen hätte ich noch

Ich habe damals die Vaterschaft anerkannt und habe genauso das Sorgerecht wie sie.



Wie oft habe ich das Recht ihn zu sehen (sie wird dann ca. 50 km von mir entfernt wohnen). Habe ich z.B. das Recht, dass er mit mir in den Urlaub fahren darf?

Ich weiss, das ich mich in solchen Fällen an das Jugendamt wenden muss (werde ich auch tun), aber ich will so lange nicht warten.
Soll ich meine Ex zu dem Gespräch aufs Jugendamt mitnehmen?

Und noch ne Frage: Er trägt meinen Nachnamen. Kann die Mutter dies ohne mein Einverständnis ändern?


Vielen Dank im Voraus!

Viele Grüsse
 

Sanny

*extrem* (GL N8Bar)
hallo,
wegen dem Umgang gibt es "Richtlinien" nach Alter des Kindes, du kannst aber mit der KM zusammen beim JA einen Umgangsvereinbarung treffen.Die Richtlinien sind übrigens kein Muss vielmehr ein "Wegweiser". Am besten googelst du da mal...

Zur Namensänderung: es müssen BEIDE leibliche Eltern zustimmen und unterschreiben, alleine kann/darf der Nachname des Kindes nicht geändert werden (Das macht übrigens das Standesamt). Also, da keine Sorge nur mit deiner Zustimmung kann der Name geändert werden !!!!!
 
J

jumi

Guest
Original von zacke23
Hat ein Vater die Möglichkeit das Aufenthaltsbestimmungsrecht zu bekommen? Wie gross sind da die Chancen? (Ich bin berufstätig und würde das schon mit Hilfe meiner Eltern hinbekommen! Die Mutter hat keine abgeschlossene Ausbildung und hat keinen Job)
vergiss es. das hat mein freund bei seiner tochter auch versucht. es war die gleiche situation wie bei dir. er hat auch das sorgerecht. und rate mal was er vom jugendamt zu hören bekam? folgender spruch: "wie stellen Sie sich das denn vor? Sie sind doch derjenige, der arbeiten geht, also müssen Sie auch den unterhalt bezahlen". die ex meines freundes hat keinen schulabschluss und keine ausbildung und hat in ihrem leben noch nie gearbeitet. demzufolge wird sie auch nie einen job finden und da der mann ja einen job hat, muss er den auch behalten. in deutschland ist es leider so, dass du als mann kaum eine chance hast.
anders hätte es ausgesehen wenn er zu der zeit schon eine neue feste partnerin gehabt hätte, die das kind betreuen könnte während er arbeiten geht. aber selbst dann brauchst du vor gericht immer noch sehr gute argumente warum das kind bei dir besser aufgehoben ist als bei der mutter.

unterhalt an sie musst du nicht bezahlen, da sie dann schätzungsweise hartz 4 bekommt sobald ihr räumlich voneinander getrennt seid. du musst nur unterhalt für deinen sohn bezahlen, und auch das nur wenn von deinem lohn genug für dich selbst übrig bleibt (selbstbehalt), richtet sich nach der düsseldorfer tabelle.

übrigens hat die entfernung des neuen wohnorts deiner ex nichts damit zu tun wie oft du dein kind sehen darfst. falls sie sehr weit weg zieht solltest du aber vor gericht gehen. denn im gesetz ist vorgesehen, dass derjenige, der niicht das aufenthaltbestimmungsrecht hat, die fahrtkosten tragen muss. allerdings wird das gerichtlich teilweise anders geregelt wenn die entfernung zu groß ist. weiss jetzt allerdings nicht ab wann die entfernung so groß wäre, dass man eine andere regelung (bspw. jeder zahlt die hälfte oder jeder fährt einmal) beantragen könnte.

und hier noch was zum lesen:
§ 1626 Abs. 3 BGB:
(3) Zum Wohl des Kindes gehört in der Regel der Umgang mit beiden Elternteilen.
Gleiches gilt für den Umgang mit anderen Personen, zu denen das Kind
besitzt, wenn ihre Aufrechterhaltung für seine Entwicklung förderlich ist.
§ 1684 BGB Umgang des Kindes mit den Eltern
(1) Das Kind hat das Recht auf Umgang mit jedem Elternteil; jeder Elternteil ist zum
Umgang mit dem Kind verpflichtet und berechtigt.
(2) Die Eltern haben alles zu unterlassen, was das Verhältnis des Kindes zum jeweils
anderen Elternteil beeinträchtigt oder die Erziehung erschwert. Entsprechendes gilt,
wenn sich das Kind in der Obhut einer anderen Person befindet.
(3) Das Familiengericht kann über den Umfang des Umgangsrechts entscheiden und seine
Ausübung, auch gegenüber Dritten, näher regeln. Es kann die Beteiligten durch
Anordnungen zur Erfüllung der in Absatz 2 geregelten Pflicht anhalten.
(4) Das Familiengericht kann das Umgangsrecht oder den Vollzug früherer
Entscheidungen über das Umgangsrecht einschränken oder ausschließen, soweit dies zum
Wohl des Kindes erforderlich ist. Eine Entscheidung, die das Umgangsrecht oder seinen
Vollzug für längere Zeit oder auf Dauer einschränkt oder ausschließt, kann nur
ergehen, wenn andernfalls das Wohl des Kindes gefährdet wäre. Das Familiengericht
kann insbesondere anordnen, dass der Umgang nur stattfinden darf, wenn ein
mitwirkungsbereiter Dritter anwesend ist. Dritter kann auch ein Träger der
Jugendhilfe oder ein Verein sein; dieser bestimmt dann jeweils, welche Einzelperson
die Aufgabe wahrnimmt.
 

zacke23

Neues Mitglied
Ich danke Euch für Eure Antworten. Das bringt mich wirklich weiter!!
Mittlerweile hab ich auch im Internet darüber was gefunden:

http://www.das-familienrecht.de/index.php?page=umgang

Das was dort drinsteht, deckt sich im Prinzip mit den Aussagen von Euch.

Meine EX ist eigentlich sehr vernünftig und hat mir zugesagt, dass ich meinen Sohn so oft sehen kann, wie ich möchte. Aber was ist, wenn sie es sich anders überlegt?

Ich werde aber auf alle Fälle auf eine Umgangsvereinbarung bestehen!

Ich weiss nur noch nicht, wie ich jetzt vorgehen soll??
Muss das Jugendamt eine Umgangsvereinb. absegnen, oder kann ich diese direkt mit der KM abschließen?
Was ist eine Umgangsvereinb. denn letzten Endes wert? Muss sich die KM in jedem Fall dran halten? Wäre die Vereinbarung vor Gericht denn überhaupt aussagekräftig?

Wenn Ihr mir diese Fragen noch beantworten könntet, wäre es echt super.

Lg Marcus
 
J

jumi

Guest
naja, ich würde an deiner stelle zum jugendamt gehen und mal nachfragen ob man das übers jugendamt schriftlich festhalten lassen kann wenn beide damit einverstanden sind, oder ob das gerichtlich festgehalten werden muss.
kann mir allerdings nicht vorstellen (und würde ich an deiner stelle auch nicht machen) dass eine schriftliche vereinbarung, die ihr privat festhaltet, in irgendeiner weise vor gericht aussagefähig wäre.
das problem, das du als mann immer haben wirst, ist folgendes: wenn die kindesmutter nicht möchte dass du umgang mit dem kind hast, dann schafft sie das auch. wie auch schon kysey geschrieben hatte, da kommen dann ausreden wie z.b. das kind ist krank usw.
dann müsstest du dein umgangsrecht gerichtlich einklagen. das problem dabei ist das: bis das gerichtsverfahren mal durch ist, hast du dein kind schon so lange nicht gesehen, dass es dann heisst der vater ist für das kind eine fremde person. und einer fremden person kann man nicht einfach so ein kind übers wochenende geben wenn es vorher ewig lange keinen kontakt gab.
da müsstest dich unter umständen auf einen jahrelangen kampf einstellen und das kostet nerven.
aber wie gesagt, bestehe auf diese umgangsvereinbarung. denn falls es später zu einer gerichtsverhandlung kommen sollte, dann hast du einen beweis dafür, dass du dich schon sehr früh darum bemüht hast. das zeigt dann dein interesse am kind.

die tochter meines freundes ist ja nur alle 2 wochen bei uns, aber wenn seine ex sich mal wieder querstellt, dann sieht er sie manchmal 4-6 wochen nicht. da kommen dann ausreden wie die, die kysey auch genannt hatte.
seit neuestem geht die kleine ja auch noch zur therapie. wir haben das erst von der kleinen selbst erfahren und die kleine weiss noch nicht mal warum sie dort hin geht. sie sagte nur dass sie dort spielt und ihr fragen gestellt werden.
jaaaa, uns ist das schon klar, die mutter versucht alles damit sie irgendwas negatives über uns in der hand hat.
das sind viele dinge, die du so nach und nach merken wirst. was uns auch aufregt ist, dass mein freund nicht informiert wird wenn die kinder krank sind, oder was in der schule abläuft. das sind dinge, da hätte er einen anspruch darauf, aber es interessiert niemanden.
 

Kysey

Kysey
Hallo
ja ich kann mich jumi nur anschliesen.

geh zum Ju und versuch auch deine Bedenken denen klar zu machen. dann gebe ich dir noch einen Tipp. Lege dir einen Terminplaner oder einen Block zu, in dem Du die Besuche Deines Kindes vermerkst.( Datum/ Uhrzeit) Wann Du ihn geholt hast und wann Du ihn wieder zurückgebracht hast. Auch Anrufe die Du wegen Deines Sohnes mit ihr geführt hast. Datum und Uhrzeit. Das kann mal wichtig sein, wenn sie z.B.mal schlecht drauf ist und Du ihn an einem WE was abgesprochen ist, nicht bekommst. Dann kannst Du sagen, ich habe dann und dann das Besuchsrecht gehbat.Ihn aber nicht bekommen...... (weil).....
Ich wünsche Dir auf alle Fälle alles Gute und das es nicht zu heftigen Streitereien kommt.
Einen schönen Tag Kysey
 

zacke23

Neues Mitglied
Hallo Zusammen!

Nochmal vielen Dank für Eure Antworten!

Auf der einen Seite geben sie mir Hoffnung, auf der Anderen Seite machen sie mir Angst.

Denn wenn ich Euch richtig verstehe hat ist man als Vater fast immer der Depp und der Willkür der KM ausgeliefert.
Ich hoffe nur, dass meine Ex in diesem Punkt vernünftig bleibt und ebenfalls ein Interesse daran hat, dass ich unseren Sohn so oft sehen kann wie es geht!

Ich werde auf alle Fälle zum Jugendamt gehen und auf eine Umgangsvereinbarung bestehen. Eine private schriftliche Vereinbarung bringt wohl nix! Ebenfalls werde ich alles schriftlich festhalten (Danke auch für den Tip!)

Viele Grüsse und nochmals Danke!
 

Kysey

Kysey
Hallo
ja da kannst Du wirklich nur an die KM appelieren, denn wie gesagt, was können Kinder für eine Trennung der Eltern.
Ich wünsche Dir das sie da einsichtig ist.
Viel Glück weiterhin und halt uns mal auf dem laufenden, würde mich schon Interessieren.
Alles Gute weiterhin LG Kysey
 
J

jumi

Guest
Original von zacke23
Denn wenn ich Euch richtig verstehe hat ist man als Vater fast immer der Depp und der Willkür der KM ausgeliefert.
Ich hoffe nur, dass meine Ex in diesem Punkt vernünftig bleibt und ebenfalls ein Interesse daran hat, dass ich unseren Sohn so oft sehen kann wie es geht!

Ich werde auf alle Fälle zum Jugendamt gehen und auf eine Umgangsvereinbarung bestehen. Eine private schriftliche Vereinbarung bringt wohl nix! Ebenfalls werde ich alles schriftlich festhalten (Danke auch für den Tip!)

Viele Grüsse und nochmals Danke!
ja, ist leider wirklich so. wir haben das alle zwei wochen, entweder hop oder top, entweder die kleine kommt, oder sie kommt mal wieder nicht, wie es der mutter gerade passt. weihnachten wollten wir mit allen kindern zu den eltern meines freundes, war auch schon 2 monate vorher ausgemacht worden. dann kommt die mutter der kleinen daher, von wegen die kleine möchte weihnachten bei der mama sein. dann hat mein freund mit der kleinen geredet und siehe da, die mutter hatte einfach gelogen. die kleine wollte sehr wohl mit zu oma und opa und wird dann wohl auch mitkommen.

bestehe auf eine umgangsvereinbarung. denn wenn du das privat machst, ist das hinterher immer nichtig. sie könnte dir vorwerfen du hättest sie dazu genötigt das zu unterschreiben, z.b. indem du ihr gedroht hättest, kann ja später keiner nachprüfen.
im fernsehen kamen schon fälle, da waren sogar eheverträge hinterher nichtig weil die frau behauptete sie wäre gezwungen worden das so zu unterschreiben.

und halte alles schriftlich fest, dann kann sie dir nie vorwerfen du hättest kein interesse an deinem kind.
 

usagimoon

sadness
Tz ich würde erst mal versuchen die beziehung zu retten, mithilfe von Beratungsstellen und Therapien.

So und Unterhalt musst du auch an deine Expartnerin zahlen, wenn ihr nicht verheiratet wart. Und das sie keine Ausbildung und keinen Job hat....wieso wohl? Wahrscheinlich weil Sie ein Baby bekommen hat und deswegen wohl kaum dazu kam. Und das nun als Grund zu nehmen, weswegen Sie nun eine schlechte Mutter wäre... *unfassbar :wow* Ich habe auch nur Abi, 4 Kinder und ich arbeite trotzdem, so ein Blödsinn, meine Ausbildung mache ich wenn die Kleinste etwas Grösser ist per Fernstudium..

Immer dieses geplänkel.. Aufenthaltsbestimmungsrecht.. willst die Mutter verlassen und Ihr dann nochd as Kind wegnehmen, zieh Ihr doch gleich jeglichen Boden unter den Füssen weg.. und immer das Drücken wollen vorm Unterhalt zahlen an den Expartner, sowas geht nicht in meinen opf, mensch hat man sich mal geliebt oder war das nur pures sexuelles Vergnügen.. ich fass es nicht, wie einfach sich das immer alle machen: Wir verstehen uns nicht, das bestimmt einer der beiden Partner, dann wird sich getrennt, ohne großen Kampf und Hingabe für die Beziehung, die Kinder leiden unter dieser doofen Sturheit des Egoismus..

LG
 
U

User8

Guest
Jepp.
Manchmal klappt es nicht mehr in einer Beziehung...und wenn man wirklich alles versucht hat, sollte man sich auf das erwachsen sein besinnen und die Trennung vernüftig vollziehen.
Du willst sicher nicht im Ernst der Frau die du mal geliebt hast das Kind wegnehmen? Du stellst jetzt fest das sie für dich gravierende Mängel hat: keine Ausbildung, kein Job.
Du arbeitest. Sie kann zu hause sein.
Hmmm.
Wenn man sich trennt hat man zunächst mal das gemeinsame( und die betonung liegt hier auf GEMEINSAM) Sorgerecht.
Das Aufenthaltsbestimmungsrecht wird of dem übertragen bei dem das Kind lebt( damit derjenige auch ein paar Entscheidungen terffen kann ohne dem Ex- Partner hinterher zu telefonieren) Da ihr jedoch das gmeinsame Sorgerecht habt, kannst du bei wichtigen Entscheidungen sowieso mitreden. Und amit ist auch schon geklärt das du Umgangsrecht hast( wie Sanny das schon getippselt hat)
Ganz ehrlich- ich würde nicht im Vorfeld schon einen auf Krieg machen. Sprich vernüftig mit deiner Ex. es ist zum Besten eures Kindes das ihr lernt miteinander klar zu kommen.
L.G
Rebecca
 
J

jumi

Guest
Original von Rebecca
Jepp.
Manchmal klappt es nicht mehr in einer Beziehung...und wenn man wirklich alles versucht hat, sollte man sich auf das erwachsen sein besinnen und die Trennung vernüftig vollziehen.
Du willst sicher nicht im Ernst der Frau die du mal geliebt hast das Kind wegnehmen? Du stellst jetzt fest das sie für dich gravierende Mängel hat: keine Ausbildung, kein Job.
Du arbeitest. Sie kann zu hause sein.
Hmmm.
Wenn man sich trennt hat man zunächst mal das gemeinsame( und die betonung liegt hier auf GEMEINSAM) Sorgerecht.
Das Aufenthaltsbestimmungsrecht wird of dem übertragen bei dem das Kind lebt( damit derjenige auch ein paar Entscheidungen terffen kann ohne dem Ex- Partner hinterher zu telefonieren) Da ihr jedoch das gmeinsame Sorgerecht habt, kannst du bei wichtigen Entscheidungen sowieso mitreden. Und amit ist auch schon geklärt das du Umgangsrecht hast( wie Sanny das schon getippselt hat)
Ganz ehrlich- ich würde nicht im Vorfeld schon einen auf Krieg machen. Sprich vernüftig mit deiner Ex. es ist zum Besten eures Kindes das ihr lernt miteinander klar zu kommen.
L.G
Rebecca

hmmmm... wenn ich das so lese könnte ich kotzen... sorry für die ausdrucksweise, aber das kann doch echt nicht sein!
wenn der mann das kind bei sich haben möchte ist er der böse, aber die frau darf dem mann das kind einfach wegnehmen bzw. bei sich behalten???!! wo ist denn da bitte die gerechtigkeit?
mein freund wollte damals, dass seine tochter zu ihm kommt und zwar genau aus dem grund: seine ex ist schlichtweg zu dumm ein kind zu erziehen. die frau hat ihre tochter mit 23 jahren bekommen und hat es DAVOR nicht auf die reihe gebracht einen schulabschluss, geschweige denn eine ausbildung zu machen.
reaktion vom jugendamt: "was wollen Sie eigentlich?? Sie sind derjenige, der das geld verdient. dann müssen Sie auch den unterhalt bezahlen".
kurzfristig spart sich der staat auf diese weise sicher geld, aber langfristig zahlt er drauf. diese frau wird ihr leben lang nicht mehr arbeiten gehen, soviel ist sicher.
jaaaa und zur tochter meines freundes: sie ist 9 jahre alt und kann keinen richtigen deutschen satz formulieren, da kommen dann sätze wie z.b. "ich bin zur schule gegeht" oder "was habt ihr heute geesst?" ....na wenn das mal nichts mit der mangelnden bildung der mutter zu tun hat weiss ich auch nicht...!
mein freund hatte beim jugendamt damals auch erwähnt, dass seine ex hin und wieder einen joint raucht (tatsache) und als antwort kam dann: "ja wissen Sie, das ist nicht so schlimm, das kann hin und wieder auch ganz beruhigend sein".
ähhh ja... sehr beruhigend die eigene tochter bei einer drogenkomsumentin.
wenn es "nur" um einen joint geht, sind wir ja noch ralativ tolerant, aber die toleranz hört bei uns auf, wenn sie das in anwesenheit des kindes macht.

und was das gemeinsame sorgerecht angeht, liegst du leider falsch: man hat nicht automatisch das gemeinsame sorgerecht wenn man sich trennt. das hat man nur, wenn man es schon vorher hatte.
bei unserem sohn ist es auch so, dass nur ich das sorgerecht habe weil wir nicht verheiratet sind. wenn mein freund das gemeinsame sorgerecht möchte, dann muss ich damit einverstanden sein, sonst hätte er pech. wenn ich mich querstellen würde, dann könnte er es höchstens einklagen, da er ja sorge für unseren sohn trägt. übrigens war das schreiben über das gemeinsame sorgerecht nur an mich adressiert, das ist dem mann gegenüber doch nicht fair!
unserer meinung nach bringt das gemeinsame sorgerecht im falle einer trennung mal gar nichts. mein freund wird z.b. nie darüber informiert ob seine tochter krank ist, welche noten sie in der schule hat, dass sie zur therapie geht usw.
nein, stattdessen wird die kleine mit magen-darm-grippe zu uns geschickt obwohl unser sohn zu der zeit gerade mal ein halbes jahr alt war. folge: wir waren dann alle krank... juhuuuu!!!

alles zum wohle des kindes, da gebe ich dir recht. das ist in der realität aber nur dann machbar wenn beide dieser meinung sind. solange die person mit aufenthaltbestimmungsrecht nicht will, ist der andere der dumme.
 
U

User8

Guest
Das ist jetzt alles schon etwas lange her....aber ER überlegt doch IHR das Knd wegzunehmen aus so einen seltsamen Grund wie " sie hat keine Ausbildung und keinen job"
Wie diskriminierend ist das denn? Wie kommst du überhaupt darauf das seine Ex - Freundin deswegen dumm ist? Und das sie nicht in der Lage ist ein Kind zu erziehen.
Du tippst hier ziemlich voreingenommen, da du die schlechte Efahrung deines Freundes im Kopf hast....
Damit das sie zu Hause bleibt war er ja wohl einverstanden.
Ds die Mutter dem Vter das Kind nicht entziehen darf ist ja völlig klar. Nur kann dem Vater- nachdem das Kind bisher hauptsächlich mit der Mutter zusdammen war- wohl kaum denken...da die Mutter ja keine Ausbildung hat- wächst das Kind dann mal lieber bei seibnem Eltern und ihm auf....
Keine Ausbildung zu haben, hat oft sehr wenig mit Dummheit zu tun- und sehr viel mit den Umständen.
Nochmal:
Du wendest hier die Erfahrungen deines Freundes auf einem dir ziemlich Unbekannten an. Sorry- das geht nicht. Wenn man sich wirklich trennen muß, sollte man zum Wohl des Kindes handeln- und das sie anfangs gesagt hat das sie ihm das Kind entzieht...was glaubst du wohl warum??? Weil er sie verlasen hat.....später hat sie ihm längst gesagt das sie da keine Grenzen setzt- und auf diesem positiven Gdanken sollte man aufbauen...gemeinsam weiter für den Jungen
zu sorgen...und nicht einen Dreijährigen von der Mutter ( bei der er bisher den ganzen Tag war) zu trennen...weil : ich wiederhole -sie keine Ausbildung und keinen Jb hat. Ich finde so eine Aussage ziemlich abwertend.
Was das gemeinsame Sorgerecht angeht. Er hat doch geschriben das er das Sorgerecht hat.
Und was meine Treunnung angeht:
Bei uns haben es wir beide( Automatisch- ich hätte das alleinige extra beantragen müssen- und dafür auch einen sehr guten Grund angeben müssen)
Ich habe das Aufenthaltsbestimmungsrecht. Was einfach nur heißt das mein Sohn bei mir lebt und das ich nicht meinen Ex anrufen muß wenn ich eine Unterschrift für die Schule brauche.
Mein Ex hat auf jeden Fall Besuchsrecht- und das kann man nicht soo einfach entziehen. Das JA ist nämlich sehr dafür das ein Kind bei der Trennung Kontakt zu beiden Eltern behält.
Das hier ist kein Mann_ Frau Ding. Hier gehts nur darum das ein Kind nicht aus seinem vertrautem Leben gerissen werden kann...nicht aus den genannten Gründen!
Zu den anderen Sachen die du hier getippt hast- enthalte ich mich jedes Kommentars.
 
J

jumi

Guest
falsch! er hatte nie geschrieben ihr das kind wegnehmen zu wollen weil sie keine ausbildung hat. er hatte lediglich die umstände beschrieben und gefragt wie die chancen stehen das aufenthaltsbestimmungsrecht zu bekommen.

desweiteren gehe ich nicht nur von den umständen meines freundes aus. ich kenne mindestens 5 weitere mütter ohne schulabschluss bzw. ausbildung und wenn ich mir deren erziehung so anschaue... ich würde mich schämen wenn das meine kinder wären.

was die umstände angeht: wenn eine frau gleich nach der schule schwanger wird, ok, dann sind das natürlich umstände, die eine ausbildung VORERST verhindern. nur wenn jemand bspw. mit 25 jahren daherkommt und behauptet es bis dahin nicht auf die reihe gebracht zu haben, dann ist das für mich entweder faulheit oder dummheit.
und im falle einer trennung soll aber dann diese person dem kind vorleben dass es in die schule gehen soll und danach ausbildung/studium machen soll...!?!

ausserdem ist aus dem ganzen thread nicht klar ersichtlich wer jetzt 50 km wegziehen möchte, er oder sie??
bin auch der meinung, dass man ein kind nicht aus der gewohnten umgebung rausreissen sollte, was aber für mich eher bedeutet, dass man es nicht aus dem kindergarten (schule, sportverein, freunde, usw.) herausnimmt.
kinder leiden immer wenn ein elternteil fehlt, egal ob das kind vorher bei mama war und dann zu papa kommt oder umgekehrt. sie leiden so oder so, auch wenn sie bei mama bleiben würden, das macht keinen unterschied.

vielleicht sehe ich das jetzt etwas altmodisch, aber ich bin der meinung, dass ein junge früher oder später die männliche bezugsperson mehr braucht als die weibliche. aber das nur so nebenbei als anmerkung.

ich hatte auch gelesen, dass er das gemeinsame sorgerecht hätte, trotzdem ist das nicht automatisch so wenn man es nicht vorher irgendwann mal beantragt hat. vielleicht war das ja früher anders, bei mir ist es jedenfalls so, dass mein freund keine chance hat wenn ich nicht zustimme.
wir wollen gar nichts mit dem JA zu tun haben, da mir das schreiben so auf den sender ging... 3 seiten wie ich meinen freund dazu nötigen kann geld von ihm zu bekommen und dann auf der letzten seite der letzte absatz: FALLS SIE DOCH DAS GEMEINSAME SORGERECHT ANSTREBEN SOLLTEN.... :wand
und da erzählst du mir dem jugendamt wäre es wichtig, dass die eltern gemeinsam sorge tragen?!

klar kann man das besuchsrecht nicht so einfach entziehen, aber wenn die frau sagt das kind wäre angeblich krank (oder sonstige ausreden) dann hat der mann es schwer sein umgangsrecht einzufordern.
dasselbe gilt natürlich auch im umkehrschluss bezogen auf die alleinerziehenden väter.
theoretisch sind die deutschen gesetze nicht schlecht, in der praxis sieht das anders aus.
 
M

Mella83

Guest
Also sagst du pauschal, dass jede Frau, die mit 25 oder darunter ein Kind ohne Ausbildung bekommt zu blöd ist ihr Kind groß zu ziehen?
DAS finde ich unter aller Kanone, meine Mutter hat keine Berufsausbildung, weil sie während ihrer Ausbildung schwanger wurde und von keinem Unterstützung zu erwarten hatte ausser von meinem Vater und DENNOCh hat meine Mutter mir immer wieder klar gemacht wie wichtig ist in die Schule zu gehen und eine Ausbildung zu machen, also red nicht so schlau daher.
Viele Umstände spielen eine Rolle, wenn eine Frau keine Ausbildung hat und denncoh ein Kind bekommt!

Also meinst du auch mich, denn ich war 24 Jahre alt als mein Sohn geboren wurde und hatte keine abgeschlossene Beurfsausbildung!
Und keine Beurfsausbildung hat nichts mit Dummheit oder Faulheit zu tun, auch schon mal davon gehört, dass manche Leute keinen Ausbildungsplatz finden?

Also ich weiß nicht wie du das siehst, aber mit deinen Worten beleidigst du in meinen Augen alle jene, die keine Beurfsausbildung haben und dennoch ein Kind bekommen haben!

Ach ja und was die Erziehung and en Vater abtreten betrifft, find ich sowas unnötig, ein Junge kann sich auch druchaus ohne einen vater zu einem Mann entwickeln ...

Mella
 
U

UserC

Guest
ok, ich oute mich jetzt auch mal als dumm - ich war 17 und am anfang des 2. lehrjahrs als meine tochter kam.

ansonsten kann ich nur rebeccas post unterschreiben. zu deiner aussage: der selbstbehalt rechnet sich nach der dd tabelle. das ist falsch! der selbstbehalt ist ganz einfach: bei arbteitslosen 770 und bei arbeitnehmnern 900 €.

und dann sagst du: jeder junge braucht ab einem bestimmten alter eine männliche bezugsperson. sorry, nur jungs? und wo steht geschrieben, dass es der leibliche vater sein muss? meine tochter ist 9 jahre mit vater aufgewachsen, dann 6 jahre ohne. jetzt hat sie wieder kontakt und ich möchte nicht wiederholen als was sie ihn bezeichnet (einige hier wissen das....). sie hatte ihre männliche bezugsperson: im opa, meinem schwager und inzwischen meinem neuen partner. und diese drei männer sind ihr wichtiger wie es der leibliche vater war und je werden wird!

zu der namensänderung ist richtig, dass das nur mit dem einverständnis beider eltern geht. ausserdem hat da jede gemeinde eine gewissen grad an entscheidungsfreiheit: in meiner heimatgemeinde ist es so, dass der name des kindes nur geändert wird, wenn der KV das kind misshandelt hat oder er vorbestraft ist. daher trägt meine tochter - wie ich - noch heute den nachnamen meines ex-manns.

ansonsten sind bei einer trennung immer zwei betroffen. und man sollte immer im sinne des kindes entscheiden. und ich halte eine mutter die ein kind ohne abschluss bekommt keineswegs für dumm. es gibt solche und solche. und sorry: ich kenne auch genug mütter, die mit mitte 20 oder 30 mutter geworden sind und wie du sagst: dumm sind.

dein Kommentar finde ich jedensfalls wie mella sehr beleidigent! weil du kennst di evorgeschichte gar nciht.... daher sollte man mit solchen äusserungen vorsichtig sein!
 
J

jumi

Guest
ich weiss ja nicht was da jetzt falsch verstanden wurde... scheinbar alles?!

ich meinte eigentlich diejenigen, die mit 25 keine ausbildung oder schulabschluss etc. gemacht haben und die DANN meinen sie müssten ein kind in die welt setzen. das finde ich unmöglich.
das mit den umständen hatte ich eigentlich klar und deutlich erklärt...

wenn man sich natürlich nach der schule nicht weiterbildet (z.b. weiterführende schule, praktika, etc.), dann muss man sich nicht wundern, dass man keine ausbildungsstelle findet.
heutzutage trägt einem keiner mehr etwas hinterher. da muss man eben mal den allerwertesten bewegen und vielleicht auch mal unentgeltlich ein praktikum machen, ein hauptschüler den realschulabschluss nachmachen usw., um bessere chancen auf dem arbeitsmarkt zu haben. oder man bewirbt sich auch auf ausbildungsstellen, die nicht unbedingt dem traumjob entsprechen.

was die männliche bezugsperson bei einem jungen angeht finde ich schon, dass es das beste ist, wenn das der vater ist. das fängt schon im kleinkindalter beim herumtoben an, später kleine spaßkämpfe, fussballspielen und in der pubertät dann fragen beantworten. wenn ich z.b. sehe wie mein freund unseren sohn aufs bett wirft, da denke ich schon hilfe er könnte sich was brechen. sohnemann findet das dann aber total lustig. anderes beispiel: der große sohn meines freundes redet mit ihm über dinge, die er mit seiner mutter einfach nicht besprechen kann und vielleicht auch nicht möchte. nur teilweise sind das eben dinge, die eigentlich nicht 2 wochen warten sollten bis er sie mal aussprechen kann.
klar kann es sein, dass die mutter kurze zeit später einen neuen partner kennenlernt und mit diesem auch zusammenbleibt, dann sehe ich auch kein problem darin, wenn dieser dann die neue bezugsperson wird. aber das weiss man doch vorher nicht und ob das kind diesen als bezugsperson akzeptiert ist auch wieder eine andere sache.
alles was ich hierzu geschrieben habe, schreibe ich aus meiner jetzigen situation heraus und ich bezweifle auch nicht, dass es bestimmt frauen gibt, die bspw. mit ihren söhnen fussball spielen usw.
 

zacke23

Neues Mitglied
Hallo Zusammen,

war längere Zeit nicht hier im Forum und nun hat sich hier eine zum Teil unsachliche Diskussion entwickelt. Da meine Situation zum Teil direkt angesprochen wurde, möchte ich nun auch noch einige Dinge dazu sagen und richtig stellen und Euch natürlich auch erzählen, wie es denn jetzt bei mir aussieht.

Zum eigentlichen Thema Umgangsrecht, -vereinbarung, Aufenthaltsbestimmungsrecht:

Ich habe mich mich nach reichlicher Überlegung dazu entschieden mir Rat bei einem Anwalt zu holen und es waren die besten 190.- € die ich je investiert habe und hat mir viel Ärger erspart!! Folgende Erkenntnisse habe ich nun gewonnen:
1. Eine Umgangsvereinbarung ist nur das Papier wert auf dem sie geschrieben wurde. Es ist zwar rechtlich ein Vertrag aber dieser ist nichtig, da er über jemand drittes (das Kind) regeln soll. Und es steht immer das KindesWohl im Mittelpunkt. Daher sind solche Regelungen zwar ganz nett, bringen im Endefekt aber gar nichts! Falls es zum Streit kommt, ist der Grad der Bindung entscheidend. Es ist also ratsam für den Vater möglichst viel Bindung zu seinem Kind aufzubauen. Alle Besuche notieren und auch vermerken wer das Kind gebracht bzw. geholt hat. Dies kann dann vor Gericht verwendet werden.
Mindestumgangsrecht hat der Vater wie bereits geschrieben (alle 2 Wochen + Hälfte der Ferien)

2. Rechte:
Wer geteiltes Sorgerecht hat, hat auch zur Hälfte alle Rechte was das Kind angeht (persönliche Rechte, Vermögensrechte, etc.), auch das Aufenthaltsbestimmungsrecht ,rein juristisch, zur Hälfte. Falls die Mutter mit dem Kind beispielsweise ins Ausland verzeihen möchte, kann der Vater dagegen rechtlich vorgehen. Der vorwiegende Aufenthalt, wird aber idR der Mutter zugesprochen. Die Aussicht diesesn vorwiegenden Aufenthalt als Vater zu bekommen sind allerdings fast unmöglich, es sei denn das Gericht würde entscheiden, dass der Vater als Bezugsperson für das Kind bedeutender ist. Es gibt übrigens auch keine Altersregel ab wann die Kinder vor Gericht gehört werden.
Zusammenfassend heisst dies also: Als Vater muss man im Prinzip der KM "Puderzucker in den Hintern blasen" um möglichst viel Bezug zum Kind aufzubauen.

3. Unterhalt für das Kind (ab 3 Jahren):

Verdient man unter 900.- € netto muss man gar nix bezahlen, egal ob man Millionen auf dem Konto hat oder nicht, da es sich um den bereits genannten Selbsterhalt handelt. Danach ist alles nach der Düsseldorfer Tabelle geregelt wobei das Kindergelt, sofern dies auf die Mutter läuft, zur Hälfte noch abgezogen wird, da es sich um einen "steuerlichen Vorteil" handelt.

4. Jugendamt

Mit dem Jugendamt hatte ich auch ganz kurzen Kontakt um mich zu informieren. Hierbei muss MANN aber wirklich viel Glück haben um an einen vernümpftigen Sachbearbeiter/in zu geraten! 8 von 10 Mitarbeiter/innen halten im Zweifel eher zur Mutter und betrachten das ganze eher unsachlich! Da ist der Vater meistens der "Böse". Ich weiss, dass dies ebenfalls ein Vorurteil ist und kann hierbei nur für mich sprechen. Mein Tipp deswegen: Erst mal Finger weg vom Jugendamt!


Zu meiner persönlichen Geschichte:

Meine Ex ist kurz vor Weihnachten dann ausgezogen zu Ihrer Mutter (50 km entfernt). Über Weihnachten habe ich meinen Sohn gar nicht sehen dürfen, was mir natürlich sehr weh getan hat. Allerdings durfte ich dann über den Jahreswechsel eine Woche lang in den Urlaub gehen. Dafür musste ich allerdings schleimen ohne Ende!
Da sie unseren Sohn bei sich haben wollte und er einen neuen Kindergartenplatz erst ab September hatte wollte sie ihn übergangsweise in einen anderen Kindi "stecken", obwohl ich ihr gesagt habe, dass er ja so lange noch bei mir bleiben könnte, da es ja sonst zwei Wechsel wären. Jedenfalls war unser Kind dann durch das Hin und Her und neuer Kindergarten so verwirrt, dass er in den neuen Kindi nicht wollte. Die Mutter hatte nun ein Einsehen und er darf bis Sept. in seinen alten Kindi und ist somit jetzt wieder bei mir, was mich natürlich sehr freut.

Prinzipiell kann ich daraus folgendes schließen:
Nach einer Trennung sind viel Frust, Zorn , Wut und Emotionen da (dies vor allem, die Damen mögen es mir verzeihen, von den Müttern). Hängt natürlich auch damit zusammen wie es zur Trennung kam, wer wen verlassen hat und warum.
Daher sollte man als erst mal die Gemüter sich beruhigen lassen und abwarten, bis man wieder normal miteinander reden kann. Bei mir persönlich ist es so , dass sie mir kurz nach der Trennung gar nicht mehr geben wollte und nun hat sie eingesehen, dass es erst mal besser ist, wenn er bei mir ist und in seinen alten Kindi!


Nun noch ein Satz zu denen, die sich hier moralisch über mich ein Urteil erlaubt haben:
Ihr kennt weder mich noch meine Ex genauer, noch wisst Ihr was zur Trennung führte.

Viele Grüsse
 
J

jumi

Guest
Original von zacke23

4. Jugendamt

Mit dem Jugendamt hatte ich auch ganz kurzen Kontakt um mich zu informieren. Hierbei muss MANN aber wirklich viel Glück haben um an einen vernümpftigen Sachbearbeiter/in zu geraten! 8 von 10 Mitarbeiter/innen halten im Zweifel eher zur Mutter und betrachten das ganze eher unsachlich! Da ist der Vater meistens der "Böse". Ich weiss, dass dies ebenfalls ein Vorurteil ist und kann hierbei nur für mich sprechen. Mein Tipp deswegen: Erst mal Finger weg vom Jugendamt!


Zu meiner persönlichen Geschichte:

Meine Ex ist kurz vor Weihnachten dann ausgezogen zu Ihrer Mutter (50 km entfernt). Über Weihnachten habe ich meinen Sohn gar nicht sehen dürfen, was mir natürlich sehr weh getan hat. Allerdings durfte ich dann über den Jahreswechsel eine Woche lang in den Urlaub gehen. Dafür musste ich allerdings schleimen ohne Ende!
Da sie unseren Sohn bei sich haben wollte und er einen neuen Kindergartenplatz erst ab September hatte wollte sie ihn übergangsweise in einen anderen Kindi "stecken", obwohl ich ihr gesagt habe, dass er ja so lange noch bei mir bleiben könnte, da es ja sonst zwei Wechsel wären. Jedenfalls war unser Kind dann durch das Hin und Her und neuer Kindergarten so verwirrt, dass er in den neuen Kindi nicht wollte. Die Mutter hatte nun ein Einsehen und er darf bis Sept. in seinen alten Kindi und ist somit jetzt wieder bei mir, was mich natürlich sehr freut.

Prinzipiell kann ich daraus folgendes schließen:
Nach einer Trennung sind viel Frust, Zorn , Wut und Emotionen da (dies vor allem, die Damen mögen es mir verzeihen, von den Müttern). Hängt natürlich auch damit zusammen wie es zur Trennung kam, wer wen verlassen hat und warum.
Daher sollte man als erst mal die Gemüter sich beruhigen lassen und abwarten, bis man wieder normal miteinander reden kann. Bei mir persönlich ist es so , dass sie mir kurz nach der Trennung gar nicht mehr geben wollte und nun hat sie eingesehen, dass es erst mal besser ist, wenn er bei mir ist und in seinen alten Kindi!


Nun noch ein Satz zu denen, die sich hier moralisch über mich ein Urteil erlaubt haben:
Ihr kennt weder mich noch meine Ex genauer, noch wisst Ihr was zur Trennung führte.

Viele Grüsse

@zacke23

zu 4. kann ich nur folgendes sagen: ich glaube nicht, dass es aus sicht der männer ein vorurteil ist. beim jugendamt hat man als mann einfach verloren. und dieser satz, dass der mann immer als "der böse" dargestellt wird, habe ich von meinem freund auch schon zu genüge gehört.
mein freund hatte mal einen arbeitskollegen, der um sein kind kämpfte, da die mutter heroinabhängig war. nichtmal das hat das jugendamt interessiert. er hat dieses kind erst nach 3 gerichtsverhandlungen bekommen und auch nur weil das kind mit 5 jahren mitten in der nacht allein auf der straße umher irrte. das ist traurige realität.
ausserdem: wenn ich nur mal von den paaren mit kindern in meinem umfeld denke, die sich getrennt haben, ist mir folgendes aufgefallen: von ca. 30 paaren waren bei 28 die kinder bei der mutter, bei einem paar wurden die kinder aufgeteilt (2 kinder bei mama, eines bei papa), und bei einem paar hatte doch tatsächlich der vater das kind. beim letzten paar ist hinzuzufügen, dass die mutter schon vorher diejenige war, die arbeiten ging und der vater sowieso arbeitslos war.
meine meinung daher: es geht nicht um das kindeswohl, sondern nur darum, dass derjenige, der das geld bis dahin verdiente, auf jeden fall weiter arbeiten geht und somit der unterhalt des kindes gesichert ist.
bin auch der meinung, dass es das jugendamt nicht interessiert warum die trennung der eltern sein musste. die ex meines freundes ist z.b. mehrmals fremdgegangen, hatte beim jugendamt erzählt sie würde von ihm kein geld für essen bekommen (komisch... verhungert sah sie nie aus...) und dann meinte das jugendamt sie würde besser dastehen wenn sie sich trennen würde. aha... zum wohle des kindes... na sicher!
letztendlich war mein freund dann aber schuld an der trennung, so wurde das vom jugendamt dargestellt.

was deine geschichte angeht:
finde ich gut, dass du dich durchsetzen konntest was den kindergarten angeht. ein wechsel des kindergartens plus die trennung der eltern wäre für einen 3-jährigen wirklich zuviel gewesen.
allerdings wird es bestimmt hart für dich und deinen sohn wenn dann doch der wechsel zur mutter ansteht. wäre jetzt mal interessant aus sicht eines anwalts wie die chancen vor gericht stehen würden, wenn du dafür kämpfst, dass dein sohn bei dir bleibt.
immerhin war dein sohn ja bis dahin dann monatelang bei dir und in den kindergarten muss er ja noch mindestens 2 jahre. von daher würde deine ex ihn ja trotzdem aus seinem umfeld reissen, nur eben später.
wie ist das denn jetzt mit den bezugspersonen? wie oft sieht dein sohn dich? wie oft deine eltern? und wie oft die mutter?
vielleicht solltest du dich nach ein paar monaten nochmal von einem anwalt beraten lassen. gesetzlich ist es ja auch so geregelt, dass immer derjenige, der unterhaltspflichtig ist, auch die fahrtkosten tragen muss bzw. das kind abholen und wieder zurückbringen muss.
allerdings war es beim bruder meines freundes so, dass seine ex meinte 150 km weit weg zu ziehen und da sagte der richter dann, dass dies unzumutbar wäre. der richter entschied, dass die beiden sich die fahrten teilen müssen, einer muss die kinder bringen und der andere muss sie abholen.
ich weiss eben nicht ob diese 50 km bei dir noch zumutbar wären oder nicht.
nur wenn es keinen kläger gibt, dann hast du diesen mehraufwand auf jeden fall (ausser du einigst dich so mit deiner ex).


liebe grüße jumi
 
U

UserC

Guest
Original von jumi

meine meinung daher: es geht nicht um das kindeswohl, sondern nur darum, dass derjenige, der das geld bis dahin verdiente, auf jeden fall weiter arbeiten geht und somit der unterhalt des kindes gesichert ist.
bin auch der meinung, dass es das jugendamt nicht interessiert warum die trennung der eltern sein musste. die ex meines freundes ist z.b. mehrmals fremdgegangen, hatte beim jugendamt erzählt sie würde von ihm kein geld für essen bekommen (komisch... verhungert sah sie nie aus...) und dann meinte das jugendamt sie würde besser dastehen wenn sie sich trennen würde. aha... zum wohle des kindes... na sicher!
letztendlich war mein freund dann aber schuld an der trennung, so wurde das vom jugendamt dargestellt.



liebe grüße jumi

@jumi
die "schulden"frage bei einer trennung - die gibt es schon seit vielen jahren ned mehr (bin seit 7 jahren getrennt, habe auch vor 7 jahren die scheidung eingereicht und bin seit 5 1/2 jahren geschieden). komisch, das JA wollte das bei uns damals auch ned wissen....

ich kenne es in meinem kompletten bekanntenkreis so: die kids bleiben bei dem partner, zu dem die kids den grösseren bezug haben. egal ob mama oder papa. und mein kumpel war mit seiner schwester nach der scheidung seiner eltern auch beim papa. und das war vor 30 jahren....

und ich denke, dass ist der vorteil, den zacke jetzt hat: wenn sein kleiner erst mal ohne mama bei ihm bleibt um ned noch den KiGa zu wechseln - dann hat er danach evtl. den grösseren bezug zum papa.
 

kukulux

Namhaftes Mitglied
@jumi:

ich kann viele deiner aussagen teilen. ich weiß auch was du meinst. ich kenne auch eher die negativfälle der willkürlichkeit der mutter ausgesetzt zu sein :whatever

mein mann hat seinen großen sohn seit einem jahr nciht mehr gesehen. er ist jetzt 13. mein mann hat zur auflage gemacht dass er aber zum familientherapeuten muss. die tochter eigentlich auch. aber das wollte sie nicht. jetzt hatten wir einen termin beim psychologen. der grund warum er nciht mehr kommen wollte war laut der tochter - der papa fährt zu schnell auto. vom psychologen. ihm war zu langweilig.

im übrigen fuhr er hier total happy weg und wir hatten den tag mitgeteilt dass ich das zweite mal schwanger bin. die kinder wussten das wir das wollten und sie fanden die idee immer gut.
naja, die mutter wohl nicht, weil sie um ihr geld fürchtete. denn sie befohl eine auszeit. der psychologe hat die hände über den kopf zusammengeschlagen. er meinte nur, jetzt ist das alter wo der vater die leitfigur ist und er in einem loyalitätskonflikt seiner mutter steht. die hat schon immer laut ihrer aussage auf das jugendamt ge***issen! :wow und nach unterhaltverhandlungen die sie verlor die kinder entzogen.

uswusf.! also es ist so, das die männer oft benachteiligt sind. ich denke auch, das die gesetze sich zugunsten der männer ändern müssen. wie wäre es damit, der der zahlt bekommt die kinder (wenn so gewünscht). so kann der andere part sich um arbeit und ausbildung kümmern und sich selber versorgen?! :ausheck

so wären auch die kassen entlastet. und die kinder würden nciht aus ihrer umgebung gezogen. meist sind ja die väter die eigentümer der häuser. nun gut. ich denke im zuge der gleichberechtigung, wird sich einiges ändern.
es sollte immer um das gemeinwohl des kindes gehen. tut es leider nur solange, wie der andere spurt :whatever

ich wünschte mir ebenfalls das viele kinder bei ihren vätern aufwachsen würden.
das eltern sich weniger trennen um ihren egoismus auszuleben. es gibt ja verschiedene formen und phasen die man in einer beziehung durchlebt. darunter die sich trennen zu wollen. wenn man die gemeinsam übersteht, kann eigentlich ncihts mehr dazwischenkommen. aber nu gut, fast am thema vorbei :zwinker:

die trennung ist vollzogen und so muss jetzt das kind darunter leiden.

allerdings, was ich finde: die mutter scheint sehr einsichtig zu sein. gemiensames sorgerecht. das kind zum wohle bei kindsvater zu lassen. sollte er da wirklich klagen? warum nciht versuchen erwachsen die situation zu lösen und ebenfalls zum wohle des kindes die mutter auch erleben zu dürfen.
das wäre meiner meinung nach total link. das gleiche in grün, was mütter aus ihren gefühlen zu ihren kindern her machen. das kind entziehen, weil man sich nciht trennen will.

es läuft doch! warum dann vereinbarungen überrennen ?(
 
Oben