Hallo zusammen,
meine Geschichte:
Meine Freundin und ich haben einen drei jährigen Sohn und wohnen zusammen!
Leider funktioniert unsere Beziehung überhaupt nicht (mehr) und wir werden uns trennen.
Jeder von uns Beiden liebt unseren Sohn über alles.
Ich will eine juristische Auseinandersetzung vermeiden und möchte für mein Kind da sein und weiterhin ein guter Vater sein.
Meine Freundin meinte, dass wenn ich mich von Ihr trenne, ich das Kind nie wieder sehen werde.
Welche Rechte habe ich eigentlich? Mir ist schon klar, dass ich das Sorgerecht bweiterhin behalte und Unterhalt für mein Kind bezahlen muss, was ich auch will.
Falls sich die Sache aber nicht außergerichtlich regeln lässt:
Hat ein Vater die Möglichkeit das Aufenthaltsbestimmungsrecht zu bekommen? Wie gross sind da die Chancen? (Ich bin berufstätig und würde das schon mit Hilfe meiner Eltern hinbekommen! Die Mutter hat keine abgeschlossene Ausbildung und hat keinen Job)
Wie oft darf ich mein Kind sehen?
Muss ich für meine Ex-Lebensgefährtin ebenfalls Unterhalt bezahlen, oder gilt das nur, wenn man verheiratet war!
Danke schon im voraus für Eure Hilfe!
Zacke23
meine Geschichte:
Meine Freundin und ich haben einen drei jährigen Sohn und wohnen zusammen!
Leider funktioniert unsere Beziehung überhaupt nicht (mehr) und wir werden uns trennen.
Jeder von uns Beiden liebt unseren Sohn über alles.
Ich will eine juristische Auseinandersetzung vermeiden und möchte für mein Kind da sein und weiterhin ein guter Vater sein.
Meine Freundin meinte, dass wenn ich mich von Ihr trenne, ich das Kind nie wieder sehen werde.
Welche Rechte habe ich eigentlich? Mir ist schon klar, dass ich das Sorgerecht bweiterhin behalte und Unterhalt für mein Kind bezahlen muss, was ich auch will.
Falls sich die Sache aber nicht außergerichtlich regeln lässt:
Hat ein Vater die Möglichkeit das Aufenthaltsbestimmungsrecht zu bekommen? Wie gross sind da die Chancen? (Ich bin berufstätig und würde das schon mit Hilfe meiner Eltern hinbekommen! Die Mutter hat keine abgeschlossene Ausbildung und hat keinen Job)
Wie oft darf ich mein Kind sehen?
Muss ich für meine Ex-Lebensgefährtin ebenfalls Unterhalt bezahlen, oder gilt das nur, wenn man verheiratet war!
Danke schon im voraus für Eure Hilfe!
Zacke23