Traurig -  Unterschriftenaktion

Natschgi

Mitglied
Es tut mir leid, aber ich finde es ETWAS SELTSAM dass du Schnurrbartträger oder Ähnliches mit Vergewaltigern u. Mördern vergleichst.

Außerdem, in einer Demokratie bestimmt sehr wohl das Volk aber das ist wieder eine andere Geschichte.....


Natschgi
 
I

Ilona

Guest
Original von Aries
Original von Cat78
Original von Daniela.D
Hm,ich glaub nicht das es ihr um das "Hängt ihn auf" geht,sondern eher darum,das,wie es auch bei der Julia bei uns,darum geht,das nicht immer wieder vorbestrafte Sexualtäter auf freien Fuß kommen.

So habe ich das auch herausgelesen.
Dazu muss ich sagen auch wie schlimm die Tat auch gewesen sien mag. kein Mensch auch kein Gericht hat das recht einen anderen Menschen umzubringen. Das ist genaus ein Mord wie den, den der Verurteilte begangen hat und nur weil dieses Urteil von einem Gericht gesprochen ist ändert es nichts daran das es immer noch Mord ist.

Das sehe ich ein bissle anders.
Solche kranken Hirne, die kleine Kinder mißbrauchen, quälen, töten, kann man nicht heilen. Und wenn er 50 Jahre in ner Anstalt ist.
Wiviele Sexualstraftäter werden nach verbüster Strafe "rückfällig"? - Zuviele!
Es wäre auch ein Mord, da geb ich dir recht. Aber es wäre ein Mord an jemandem der nicht fähig ist in der Gesellschaft zu leben.
Der Täter hat sich das Recht rausgenommen ein Leben zu beenden, den (kleinen) Menschen vorher noch zu quälen. So einer hat bei mir das Recht auf sein Leben verwirkt.

Sollte jemals einer meiner Tochter soetwas antun, ich würde sehr wahrscheinlich auch zur Mörderin werden, egal ob ich bis ans Ende meiner Tage im Knast sitzen würde.
Das Argument, daß mir das meine Tochter auch nicht wieder bringen würde, zählt für mich nicht. Ich hätte die Gewissheit, daß dieser Mensch nie wieder soetwas machen kann, nicht nach einigen Jahren aus der Haft entlassen wird und wieder das gleiche macht.
So ein Mensch ist nichtmal würdig unsre Luft zu atmen.

Aber meist sind ja die Täter ganz "arme" Menschen, haben ja zu 90% ne schlechte Kindheit gehabt, worauf man dann die Tat schieben kann...

Aries ich meinte damit ja auch nur das ich die todesstrafe ausschliese für mienen gerechtigkeitssinn, den z.B. was ist wenn jemand wegen so einer Straftat verurteilt würde und das zur Todesstrafe. Nach 2 Jahren wird festgestellt das der den sie die Giftspritze oder was auch sonst gegeben haben unschuldig war, was dann?? Dann wurde jemand zu unrecht ermordet, so un nun währen wir bei dem Fall den ich meine, es gibt in Amerika genug Leute die unschuldig sind und hingerichtet werden. Ich glaube es sind so ungefähr 20 % (nagel mich aber bitte nicht darauf fest) Ich denke in dem fall ist es auf jedenfall unberechtigter Mord, in den anderen 80 % kann ich es zwar noch verstehen aber nicht für gut heißen. 20% derer die zu Tode verurteilt wurden sind unschuldig, so und was ist un wenn es jemanden aus deinem Bekannten oder Freundeskreis trifft und du weist 100%ig er ist eigentlich unschuldig?? deswegen bin ich gegen die Todesstrafe. Ich bin aber auf jeden fall das dieses vergehen mit einer Lenbenslangen Haftstrafe bestraft wird und Lebenslang sollte auch lebenslang sein. Dazu muss auch gesagt werden das Sexualstraftäter gerade wenn sie sich an Kindern vergangen haben in der hackordnung im Knast noch unter den Vergewaltigern kommen. Ich denke nicht das sie ein leichtes Restleben haben werden.
 

Natschgi

Mitglied
Original von Cat78
Dazu muss auch gesagt werden das Sexualstraftäter gerade wenn sie sich an Kindern vergangen haben in der hackordnung im Knast noch unter den Vergewaltigern kommen. Ich denke nicht das sie ein leichtes Restleben haben werden.

@Cat

Du mußt es mir jetzt nicht glauben, aber diese "Menschen" genießen mehr Privilegien als andere Straftäter. Sie bekommen Einzelzellen denn sie haben ja Anspruch auf Schutz und Unversehrtheit (so steht es im Gesetz). Sie bekommen Rechtsbeistand, Sozialarbeiter und Psychologen gestellt...und das alles NATÜRLICH kostenlos, hingegen das Opfer kann sehen wo es bleibt!

Ich kenne pers. 1 Fall wo der Täter 3 Jahre wegen Vergewaltigung bekam und 2 davon Freigänger war. Das heißt er ging morgens aus dem Knast arbeiten (er beherrscht ein solides Handwerk) und hatte bei den Arbeitgebern (Bedienstete der VA) alle Freiheiten. Man konnte ihn jederzeit allein in der Stadt antreffen.

Gruss Natschgi
 

Natschgi

Mitglied
@Hanzz

Ich verstehe schon was du meinst, du willst nicht schuld sein, schuld daran dass es vielleicht einen Unschuldigen trifft.

Ich auch nicht, aber wo es eindeutig ist hab ich KEINE SKRUPEL!!

Gruss Natschgi

P.s. habe auch ein Kind durch SIDS verloren, aber wir wurden weder gecheckt oder sonstwas.
 
E

Elchen

Guest
Ich bewundere Marianne Bachmeier,die damals den Mörder ihrer Tochter im Gerichtssaal erschoss..Wie viel Mut,aber auch Verzweiflung und traurigkeit gehört dazu,so etwas zu tun..

Sollte einer meinen Kinder jemals sowas antun,und mir in die Augen sehen,ich könnte für nichts garantieren,und auch ich bin der Meinung,solche Leute,die kleinen Kindern sowas antun und sie dann auch noch töten(was gibt es schlimmeres als daß sein Kind getötet wird!!)sollten niemals mehr frei auf der Straße rumlaufen,denn dann könnetn sicher einige Kinder noch leben.....

Mein Eltern wohnen in einem Stadteil in Frankfurt,wo vor einigen Jahren,als ich noch dort wohnte,daß Mädchen Kerstin Jahn verschwand!!!Sie wohnte nur einHaus weiter wie wir..Sie war glaube ich 8 oder 9 Jahre alt....

Ih erinner mich sehr gut an die Hubschrauber,die sie gesucht haben und an die Stimmen der Eltern,die ihre Tochter per Megaphon im Polizeiauto verzweifelt anflehten,wieder nach Hause zu kommen..Sie wurde tot in der Nidda gefunden... :(

Soclhe Leute,ob Männer oder Frauen gehören nicht mehr auf die Menschheit losgelassen,so sehe ich das !!!!!
 
E

Elchen

Guest
Original von Trine


Tatsache ist, dass ich solche Taten natürlich schon immer sehr schlimm fand, dennoch war es für mich tatsächlich immer weit weg. Nun bin ich selbst Mutter und wenn ich über derlei Taten höre / lese, läuft mir ein eiskalter Schauer über den Rücken, denn die Vorstellung, dass es die eigenen Kinder treffen könnte, ist für mich bereits schlimm genug.

Trine,da gebe ich Dir volkommen Recht..Seit auch ich zwei Kinder habe kochen bei mir echt die Gefühle über,sobald ich nur etwas in der Richtung in der Zeitung lese oder im Radio/Fernsehen erfahre.....

Alleine der Gedanke,es könnte eines mener Kinder treffen ,macht mich wahnsinnig,und ich würde so einem Menschen vor die Füße spucken,denn vor so Jemanden hätte ich jegliche Achtung verloren....
 
I

Ilona

Guest
Original von Natschgi
Original von Cat78
Dazu muss auch gesagt werden das Sexualstraftäter gerade wenn sie sich an Kindern vergangen haben in der hackordnung im Knast noch unter den Vergewaltigern kommen. Ich denke nicht das sie ein leichtes Restleben haben werden.

@Cat

Du mußt es mir jetzt nicht glauben, aber diese "Menschen" genießen mehr Privilegien als andere Straftäter. Sie bekommen Einzelzellen denn sie haben ja Anspruch auf Schutz und Unversehrtheit (so steht es im Gesetz). Sie bekommen Rechtsbeistand, Sozialarbeiter und Psychologen gestellt...und das alles NATÜRLICH kostenlos, hingegen das Opfer kann sehen wo es bleibt!

Ich kenne pers. 1 Fall wo der Täter 3 Jahre wegen Vergewaltigung bekam und 2 davon Freigänger war. Das heißt er ging morgens aus dem Knast arbeiten (er beherrscht ein solides Handwerk) und hatte bei den Arbeitgebern (Bedienstete der VA) alle Freiheiten. Man konnte ihn jederzeit allein in der Stadt antreffen.

Gruss Natschgi

Ich bezog das auf den Gefangenen untereinander.
Natürlich finde ich es auch schrecklich das viele Freigang bekommen und dann natürlich ihre Gelegenheit nutzen und Psychologen das alles noch verharmlosen und die ach so schlimme Kindheit des Täters dafür verantwortlich machen. Ich sagte schon das sie Lebenslang bekommen sollten aber Lebenslang auch Lebenslang heißen soll und nicht nur ein paar Jahre.
 

Peter Pan

is wieder daaaaaaaaaaa
Na endlich mal ne wirklich sachliche faire Diskusion hier. Ich hab sowas schon eeeeewig hier nimmer gelesen. :druecker :druecker :druecker


Also meine Meinung zu der ganzen Auseinadersetzung.

Leben., ist in meinen Augen das eigentliche Non plus Ultra das wir haben.. Keiner ist meiner Meinung nach auch nur ansatzweise dazu berechtigt solches auszulöschen. Sei es durch eine Gewalttat , Krieg oder Gerichtsbeschluß. .....

Ob nun 16 Monate Knast für eine Vergewaltigung gerechtfertigt sind oder nicht möchte ich mal offen lassen. denn beides steht in keinem Verhältnis zueinander.
Und wer mag beurteilen was 16 Monate Knast bedeuten.
Der eine steckt es so weg und andere gehen davon zu Grunde.

ICh bin der Meinung das solche Straftäter wie in diesem Falle beschrieben , nur duch eine Kastration ungefährlich gemacht werden können.
Scheiß auf das Psychologenquacksalbergutachtengeschwätz. Ohne Eier wird man fett , faul und die Libido verkümmert.
Und solche Leute Lebenslänglich (18 Jahre ) wegzusperrenbringt nur dann Sinn wenn man sie ständig mit Opfern konfrontiert.. Dies wäre anstatt in einer Gärtnerei oder Bücherei arbeiten zu lassen wohl eher angesagt wenn die sich als Leichenwäscher oder sowas in der Art beschäftigt werden würden. ........
 

Natschgi

Mitglied
Original von Cat78
Ich bezog das auf den Gefangenen untereinander.


Ich auch, die anderen Gefangenen kommen an so einen gar nicht ran.

@Noloose

Auch ohne Eier kann man den Nächsten noch quälen und vergewaltigen.
Mit Kastration wäre das Problem also nur halb gelöst.


Gruss Natschgi
 

Peter Pan

is wieder daaaaaaaaaaa
Original von Natschgi
@Noloose

Auch ohne Eier kann man den Nächsten noch quälen und vergewaltigen.
Mit Kastration wäre das Problem also nur halb gelöst.


Gruss Natschgi

Klar kann man aber man hat nicht mehr das bedürfnis danach .
 

Natschgi

Mitglied
Die wenigsten dieser Taten dienen der Triebbefriedigung, es geht mehr um Macht und Geltungsbedürfnis und dem Lustgewinn der daraus gezogen wird wenn der Täter das für sich erreichen kann.
Es liegt also an der Psyche oder Gehirn, kann man sehen wie man will.

Den Vorschlag mit dem Leichenwaschen finde ich sehr gut, obwohl Leichenschändung hats ja auch schon gegeben.

Der Gedanke dass solche Kreaturen sich im Knast gegenseitig oder selber umbringen ist für mich auch nicht so schrecklich, erledigt sich doch so manches Problem von selbst.

Gruss Natschgi
 
T

Trine

Guest
Original von Sadhana

Die sexuelle Misshandlung an Kindern ist leider kein Verbrechen, weil die Mindeststrafe unter 2 Jahren liegt.

Ich gebe zu, dass ich keineswegs Paragraphenbewandert bin, aber das entsetzt mich hier gerade ohne Ende !

Es ist kein Verbrechen ????
 
E

Elchen

Guest
Original von Chopi
worden, deren angehörige etc. müssen diese qual, ihre trauer etc. ein leben lang mit sich rumtragen, die können nicht mehr aus ihrer haut raus und dann soll solchen menschen gewährt werden, einfach zu sterben? lichta us und das wars? tut mir leid, wenn dann sollen die ihr leben lang diese last mit sich rumtragen, gewissenbisse bekommen, oder auch nicht, aber ihr lebenlang bestraft sein damit, was sie getan haben ...

Nein,chopie,für die Todesstrafe wäre ich auch nicht,aber bist Du sicher,daß diese Leute bereuen,was sie getan haben??Die Mann war wegen ähnlicher Delikte vorbestraft.Wenn er bereut,warum macht er es nochmal??Und diesmal noch schlimmer,er tötet ein 6jähriges Mädchen!!!

Ich habe den Sarg mit Jennifer gesehen,und ich bekam einen Stich ins Herz,als ich das Bild sah,obwohl es nicht mein Kind ist und ich frage mich,wie es wäre,wenn es einer von meinen wäre :heul :heul :heul .Ich rede nur von mir,wenn ich in der Situation wäre wie Jennifers Mutter,ich könnte sicher keinen klaren Gedanken fassen und schon gar nicht,wenn ich wüsste,daß die Täter heutzutage bei guter Führung nach einigen Jahren wieder draussen sind....Und ich aber ein Leben lang mit dem Gedanken leben müsste,wie men Kind estorben ist und was es in den ltzten Minuten seines Lebens durchgemacht haben muss :heul
 
E

Elchen

Guest
Und das es vielleicht sogar nach mir gerufen hat,während dieser Mensch ihm 10mal einen Schraubenzieher in den Körper jagt..Das sind für mich keine menschen mehr :shake
 
T

Trine

Guest
Original von Chopi
der eine frist seinen kummer in sich rein, der andere brüllt ihn raus, der andere tritt gegen irgendwas, jeder geht damit anders um und wenn diesem menschen keiner gezeigt hat,w ie er damit umgehen soll, dann hat er halt die "arschkarte" gezogen, oder wie darf man das verstehen?

Ich sehe das ein ganz klein wenig anders: Die Arschkarte haben jene Menschen gezogen, die unter solche einem Menschen leiden müssen. - Was können die Opfer dafür, wenn der Täter nicht gelernt hat mit seinem Frust umzugehen oder ihm keiner gezeigt hat, wie er mit seinem Kummer umzugehen hat ?

Ich habe auch manchmal Kummer oder Frust, aber deshalb ziehe ich da andere Menschen nicht mit rein, indem ich sie quäle oder ihnen das Leben nehme.

Ab einem gewissen Alter sollte jeder Mensch zwischen Recht und Unrecht unterscheiden können .... und ab einem gewissen Alter sollte man auch aufhören immer andere für das eigene Leben verantwortlich zu machen. Menschen, die etwas Schlimmes durchgemacht haben, sei es in der Kindheit oder im späteren Leben, sind gewiss geprägt, das will ich in keiner Weise abstreiten, aber müssen deshalb andere, ( manchmal völlig fremde ) Menschen unter dem Erlebten des Anderen leiden ?

Trine
 
U

User 5

Guest
Bei uns hier, nicht weit von mir läuft auch seit heute ein Prozess !
Ein vater hatte sein 6 Wochen altes Kind derart misshandelt, Rippen gebrochen, den Schädel gebrochen Oberschenkel.....


Ich denke wir als Eltern sollten in so einem Fall an die betroffenen Kinder und deren Eltern/Angehörige denken.
 
E

Elchen

Guest
Original von Chopi
... ich will damit nichts verherrlichen, aber warum räumt man diesem menschen nichte in, dass er schreckliches erlebt hat? zählt das dann gar nicht mehr?

vergewaltigungen, mord etc, sowas ist alles schrecklich, aber es gibt immer eine ursache für so ein verhalten und mag es für einige noch so unbegreiflich sein ... das soll nichts rechtfertigen, das kann auch nicht gehen, aber man sollte immernoch bedenken, dass dieser mensch ein mensch ist ....

Chopie,mal eine ganz ehrliche Antwort...Würdes tDu auch so denken,wenn es Deine Tochter wäre....................
 
T

Trine

Guest
Liebe Sadhana (-Wutz :knutsch ),

ich kann dir da gar nicht widersprechen, denn Literatur, die meine Aussage belegt, habe ich hier nicht liegen - ich spreche aus dem bauch heraus.

Psychische Erkrankungen gibt es natürlich viele, einige von ihnen mögen heilbar sein, aber eben nicht alle. ..... Wenn es jetzt auch so ganz und gar nicht hierher passen sollte, weil es ein völlig anderes Gebiet ist: ... Eine Bekannte von mir litt vor über 15 Jahren unter schwersten Depressionen, sie betrachtete sich nach langer Therapie selbst als geheilt und heute ist sie wegen ihrer noch schwereren Depressionen wieder in stationärer Behandlung.

Die Psyche eines Menschen ist für mich so gut wie unergründlich - aber ich bin auch nur Laie und kein Therapeut ;-)

Wutzige Grüße :-D
Trine
 
E

Elchen

Guest
Original von Sadhana
Original von Trine
Original von Sadhana

Die sexuelle Misshandlung an Kindern ist leider kein Verbrechen, weil die Mindeststrafe unter 2 Jahren liegt.

Ich gebe zu, dass ich keineswegs Paragraphenbewandert bin, aber das entsetzt mich hier gerade ohne Ende !

Es ist kein Verbrechen ????

Tut mir leid Süße

Es ist leider ein Vergehen und kein Verbrechen. Das Strafmaß liegt bei 6 Monaten bis 5 Jahren im Grundtatbestand.

Bei einer Vergewaltigung § 177 StGB liegt die Strage bei 2 Jahren bis zu 10 Jahren. Deshalb ist das erst ein Verbrechen.




Er hat aber nicht nur misshandelt und vergewaltigt,er hat gemordet!!!
 
T

Trine

Guest
Just for Info ;-)


§ 177 Sexuelle Nötigung; Vergewaltigung

(1) Wer eine andere Person

1. mit Gewalt,

2. durch Drohung mit gegenwärtiger Gefahr für Leib oder Leben oder

3. unter Ausnutzung einer Lage, in der das Opfer der Einwirkung des Täters schutzlos ausgeliefert ist,

nötigt, sexuelle Handlungen des Täters oder eines Dritten an sich zu dulden oder an dem Täter oder einem Dritten vorzunehmen, wird mit Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr bestraft.

(2) In besonders schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe nicht unter zwei Jahren. Ein besonders schwerer Fall liegt in der Regel vor, wenn

1. der Täter mit dem Opfer den Beischlaf vollzieht oder ähnliche sexuelle Handlungen an dem Opfer vornimmt oder an sich von ihm vornehmen lässt, die dieses besonders erniedrigen, insbesondere, wenn sie mit einem Eindringen in den Körper verbunden sind (Vergewaltigung), oder

2. die Tat von mehreren gemeinschaftlich begangen wird.

(3) Auf Freiheitsstrafe nicht unter drei Jahren ist zu erkennen, wenn der Täter

1. eine Waffe oder ein anderes gefährliches Werkzeug bei sich führt,

2. sonst ein Werkzeug oder Mittel bei sich führt, um den Widerstand einer anderen Person durch Gewalt oder Drohung mit Gewalt zu verhindern oder zu überwinden, oder

3. das Opfer durch die Tat in die Gefahr einer schweren Gesundheitsschädigung bringt.

(4) Auf Freiheitsstrafe nicht unter fünf Jahren ist zu erkennen, wenn der Täter

1. bei der Tat eine Waffe oder ein anderes gefährliches Werkzeug verwendet oder

2. das Opfer

a) bei der Tat körperlich schwer misshandelt oder

b) durch die Tat in die Gefahr des Todes bringt.

(5) In minder schweren Fällen des Absatzes 1 ist auf Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren, in minder schweren Fällen der Absätze 3 und 4 auf Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren zu erkennen.
 
T

Trine

Guest
Original von Sadhana
Liebste Wutz

Genau deshalb fände ich es eher problematisch, wenn generell gefordert werden würde, Sexualstraftätern die Möglichkeit einer Heilung zu verwehren. Das Problem liegt wohl eher darin, dass die Prognosen von Therapeuten nach einer Behandlung nich fundiert genug sind und eine Nachbetreuung denkbar schlecht und das aus so perversen Gründen, wie den Kostenfaktor. Ebenso gilt das für die Therapie. Im Knast und auch in einer forensischen Psychiatrie iwrd gerade besonders gespart und das auf Kosten der Bürger, die geschützt sein wollen.

Der Erfolg einer Therapie hängt nicht nur von der Heilbarkeit des patienten ab, sondern eben auch von der Qualität der Therapie.

Mir ist es nur wichtig eben auch diese Seite zu sehen. :maldrueck


Das Recht auf Behandlung seiner Krankheiten / Störungen ( ?! ) sollte natürlich jeder haben ... wenn ich es mir recht überlege, ist natürlich der Täter ganz klar ein Schwein in meinen Augen, denn er hat Unschuldigen Leid angetan oder ihnen gar das Leben genommen. ... aber soll ich mir jetzt verinnerlichen, dass der Täter ( später ) auch zum Opfer wird, weil man ihm keine ausreichende oder keine zeitlich länger andauernde Therapie ermöglicht hat / ermöglichen konnte um ihn vollständig zu heilen ? ... Dann sind ja die Therapeuten auch Schweine - oder Jene, die den Therapeuten aus Kostengründen eine ausreichende Therapiezusage verwehren / verweigert haben ... bisher war ich immer in der Annahme, dass solche " dieser-Mensch-ist-jetzt-wieder-gesund/geheilt " Gutachten einfach viel zu schnell und absolut verfrüht von den Therapeuten verfasst werden - hätten sie noch gewartet, hätten sie ihre Meinung evtl. wieder geändert .... man ist das kompliziert :sn7
 
T

Trine

Guest
Original von Sadhana
Die Therapeuten sind überlastet und viele haben nicht mal die nötige Kompetenz für die Behandlung von Sexualtherapeuten.

Entschuldige, jetzt musste ich erstmal nachdenken und dann lachen.

Ich hab den Satz jetzt so verstanden, als fehle den Therapeuten die Kompetenz, die Sexualtherapeuten zu behandeln ;-) .... aber ich weiss jetzt, was du meinst :-D
 

wurzell

Mannschafts Leitung
ich hab das gerade mal alles durchgesehen hier und ich muss euch sagen ich stimme HanZZ völlig zu.

Auch das mit Dieter Bohlen.

Wurzell
 
Oben