Wenn ich das richtig gelesen habe, bekommst Du Geld nach Hartz4.
Demnach stehen Dir als alleinerziehenden Mutter 1090€ zu (nagel mich nun nicht auf 10€ fest).
Dieses Geld setzt sich zusammen aus:Unterhaltszahlungen, Kindergeld, Wohngeld, und den Rest steuert das Amt dazu.
Maßgeblich ist, das Du 1090€ hast.
Beantragst Du nun UVG, bekommst Du vom JA 128€......der Rest wird vom Amt ausgeglichen.
Würde der Vater 192€ zahlen, bekämest Du 192€ weniger vom Amt.
Von dato ist es im Prinzip erstmal egal für Dich, wer nun was zahlt.....denn mehr wird es eh nicht.
Wenn Vater nicht genug verdient, kann das Gericht ihn evtl. dazu auffordern, nebenbei zu arbeiten.......um zahlungsfähig zu werden.
Bei der heutigen Arbeitsmarktlage jedoch schwer.
Er könnte aufgefordert werden, sich um einen Job zu bemühen.....muß dieses durch ausreichende Bewerbungen nachweisen....aber die Arbeitsmarktsituation bleibt die gleiche.
Zeigst Du ihn an wegen seines Nebenjobs......bist Du in erster Linie beweispflichtig.
Und ich denke, Du solltest Dir lieber die Ruhe gönnen, und es sein lassen.
Bringt nichts, als nur Ärger.
UVG mußt Du beim JA beantragen.....dort werden sie Dich auch weiterberaten, was Beistandschaft etc. angeht.
Würde es nicht über das Sozialamt machen, sondern lieber in direkten Gesprächen.