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freakindolly
Guest
Hallo zusammen,
ich habe gerade eben diese Seite entdeckt und habe auch gleich eine Frage. Wir haben einen Adoptionsantrag gestellt und am Donnerstag kommt die Sozialarbeiterin zum Zweitgespräch zu uns nach Hause.
Ich habe sie bereits im Erstgespräch gefragt, ob man es dem Arbeitgeber sagen muss, wenn man einen Adoptionsantrag gestellt hat. Sie meinte, man kann dazu keine allgemeingültige Auskunft geben. Da müsse man mit dem Arbeitgeber handeln, wenn es soweit ist.
Aber ich würde gerne wissen, ob es dazu nicht ein Gesetz oder einen Rechtsspruch gibt, wann man es sagen muss und wie das dann in der Praxis abläuft. Es geht ja dann oft ganz schnell und die Firma ist bestimmt nicht begeistert, wenn man offenbart, dass man nur noch drei Tage da ist, weil man dann in Erziehungsurlaub geht! Hat damit von Euch schon jemand Erfahrung?
Würde mich über Antwort von Euch freuen.
ich habe gerade eben diese Seite entdeckt und habe auch gleich eine Frage. Wir haben einen Adoptionsantrag gestellt und am Donnerstag kommt die Sozialarbeiterin zum Zweitgespräch zu uns nach Hause.
Ich habe sie bereits im Erstgespräch gefragt, ob man es dem Arbeitgeber sagen muss, wenn man einen Adoptionsantrag gestellt hat. Sie meinte, man kann dazu keine allgemeingültige Auskunft geben. Da müsse man mit dem Arbeitgeber handeln, wenn es soweit ist.
Aber ich würde gerne wissen, ob es dazu nicht ein Gesetz oder einen Rechtsspruch gibt, wann man es sagen muss und wie das dann in der Praxis abläuft. Es geht ja dann oft ganz schnell und die Firma ist bestimmt nicht begeistert, wenn man offenbart, dass man nur noch drei Tage da ist, weil man dann in Erziehungsurlaub geht! Hat damit von Euch schon jemand Erfahrung?
Würde mich über Antwort von Euch freuen.