alleiniges Sorgerecht- Welche Rechte hat der EX

N

Netto

Guest
Hallo,

ich habe das alleinige Sorgerecht, da meine Ex bis jetzt die freiheiten hatte unseren Sohn jedes WE zu sehen ich aber mitlerweile bedenken habe ob ich es weiter tollerieren soll.

Mein Ex hat eine Neue, sie hat selber 3 Kinder,diese haben eine Fruchtbares Erlebniss gehabt mit Ihrem Vater, der Sie sexuell Mißbraucht hat.


Was mich als Mutter entsetzt, das Menschen dazu fähig sind.

Ich würde gerne den Umgang mit Ihr untersagen, da ich nicht weiß wie die Verhältnisse jetzt sind.

Darf ich das, welchr Recht hat eigentlich der Vater, ausser das er das Recht hat sein Kind zu sehen.
 

schnupe

Aktives Mitglied
Hallo netto,

der Vater hat ein Recht auf Umgang mit dem Kind (bzw. heißt es anders: Das Kind ein Recht auf Umgang mit Vater).

Während der Umgangszeiten kann der Vater mit dem Kind machen, was er will. Er kann gehen wohin er will etc. Das reindelegieren Deinerseits ist nicht machbar.

Es sei denn das Kind würde verwahrlost oder stark vernachlässigt werden.
 
N

Netto

Guest
@schnupe

das heißt ja ich muß es so hinnehmen und hoffen das nichts passiert!!!

Das mein sohn seinen Papa Sieht dagegen habe ich nichts, ich weiß das er seinen Papa sehen will, das will ich nicht verhindern.

Mal eine andere Frage, kann ich die Uhrzeiten festegen wie lange der kleine bei ihm bleibt
 

schnupe

Aktives Mitglied
Hm, da wäre fraglich, in wie fern sich der Vater darauf einläßt.

Wie alt ist denn Euer Kind?

Es gibt nämlich sogenannte richterliche Leitlinien, an die man sich möglichst richten sollte.
 
N

Netto

Guest
@schnupe

er ist 6 Jahre.
Bis jetzt konnten wir uns so einigen wann er Ihn sehen kann, mittlerweile wird es Schwieriger mit Ijm ein vernünftiges Gespräch zu führen
 

lalelu

Namhaftes Mitglied
@netto

es war ja wohl so das die Kinder vom Papa missbraucht wurden? und die Mama lebt jetzt mit deinem Ex zusammen? Warum sollte euer Sohn aus diesem Grund diese "andere Mama" nicht sehen?

Sexueller Missbrauch ist was ganz schlimmes, keine Frage.!!

Alleiniges Sorgerecht = der Papa hat nur Pflichten keine Rechte!!

LG
Michaela
 

Leonie

Namhaftes Mitglied
Also ich weiß von einem Fall, da ist der Ex-Mann zu seiner neuen Freundin gezogen. Die Mutter der Kinder hat den Kontakt zur neuen Freundin verboten, warum hab ich nicht so ganz verstanden, glaube sie kann sie nur nicht leiden. Jedenfalls hat nur der Vater ein Besuchsrecht und nicht die Freundin. Wenn er die Kinder holt, muß er entweder mit ihnen irgendwo hingehen oder die Freundin muß ihre eigene Wohnung in der Zeit verlassen. Anordnung vom JA...
 

schnupe

Aktives Mitglied
Original von Leonie
Also ich weiß von einem Fall, da ist der Ex-Mann zu seiner neuen Freundin gezogen. Die Mutter der Kinder hat den Kontakt zur neuen Freundin verboten, warum hab ich nicht so ganz verstanden, glaube sie kann sie nur nicht leiden. Jedenfalls hat nur der Vater ein Besuchsrecht und nicht die Freundin. Wenn er die Kinder holt, muß er entweder mit ihnen irgendwo hingehen oder die Freundin muß ihre eigene Wohnung in der Zeit verlassen. Anordnung vom JA...

Na prost Mahlzeit Deutschland. Wie wohl fühlen sich die Kinder wohl unter solchen Umständen?

Na hoffentlich findet die Mutter auch mal einen neuen Partner, und Vater geht dagegen an :weg
 
N

Netto

Guest
Neuster Stand der Dinge

Hallo,

zu Anfang danke für eure Meinungen, haben mich zum Grübeln gebracht

NEUSTER STAND:

ich habe die neue auf einen Kaffee eingeladen, sie ist auch vorbeigekommen.

Ich habe ihr dargelegt was mir wichtig ist wenn mein Sohn das WE bei seinem Papa und Ihr verbringt. Ein Gespräch von Mutter zur Mutter, Ihr wißt was ich meine. Mein Gefühl war Sie kann es nachvollziehen und hatmir versichert das Sie meinem Sohn nichts böses passiert.

IM nachhinein hat Sie selber Ihr Schicksal angesprochen, ds Sie mit Ihren Kindern zu Therapie war, der Kontakt zu Exmann abgbrochen ist und Sie stolz ist das Ihre Kinder das bis jetzt gut verpackt haben.

Wißt Ihr was, ich bewundere die Frau das Sie Ihr Leben wieder gemeistert hat.

Immerhin was meine Situation angeht, habe ich das Gefühl Reden kann man viel. Ich lasse alles auf mich zukommen und schaue mal wie sich das entwickelt.
Hauptsache meine Sonnenschein fühlt sich wohl und hat ein colles WE :sonne
 
U

UserD

Guest
RE: Neuster Stand der Dinge

n adas ist doch ein schritt in die richtige richtung zu reden
als deinen phantasien ihren lauf zu lassen

wiso sollen die kinder udn die frau noch mehr bestraft werden.

Ich versteh immer noch nicht was sollte deinem sohn passieren?
 
D

^Day^

Guest
Als erstes finde ich es klasse wie das Problem nun gelöst wurde und denke es ist mit Sicherheit die beste Varaiante für alle beteiligten!


Original von schnupe
Während der Umgangszeiten kann der Vater mit dem Kind machen, was er will. Er kann gehen wohin er will etc. Das reindelegieren Deinerseits ist nicht machbar.

Das ist falsch, da sie das alleinige Sorgerecht hat und er nur ein Umgangsrecht.
Er darf sein Kind sehen ( und das kann man ihm auch nicht verbieten ), aber noch lange nicht mit dem Kind hin wo er will bzw machen was er will etc.!
Sobald die Mutter das Gefühl hat das irgend etwas am Umgang mit ihm dem Wohl des Kindes schaden könne ist es sogar ihre Fürsorgepflicht einzuschreiten und wenn nötig das Jugendamt zu informieren um evtl. die Umgansform zu ändern oder sogar einzuschränken.
(Alles andere könnte sogar gegen sie verwendet werden)
Dieses einschreiten kann unter Umständen so weit gehen das am Ende der Umgang nur noch stundenweise und im Beisein eines Jugendamt Mitarbeiters stattfindet.
Aber....er findet statt....den Umgang komplett verbieten ist so gut wie unmöglich, es sei denn das Kind wird zb unmittelbar vom Vater bedroht.



Original von lalelu

Alleiniges Sorgerecht = der Papa hat nur Pflichten keine Rechte!!

Auch das stimmt nicht so ganz, er hat keinerlei "Entscheidungsrechte" etc mehr.
Aber ein sog. Umgangsrecht hat er grundsätzlich "immer"!
Zwar steht ihm dieses nicht direkt per Gesetzestext zu, aber dem Kind....und da liegt der Hase im Pfeffer.
Das Kind hat ein Recht auf den Umgang mit seinem Vater (egal ob es schon selbst entscheiden kann oder nicht).
Aus diesem Grund wird in Deutschland jedem Vater der sich selbst darum bemüht auch von jedem Gericht dieses Recht zugestanden, da das aus Sicht der Behörden dem "Kindeswohl" dient bzw die Interessen des Kindes(Kontakt zum Vater) betrifft.

Wenn eine Mutter(auch mit alleinigem Sorgerecht) jetzt versucht eigenmächtig bzw ohne trifftigen Grund dem Vater den Umgang zu verweigern, kann er zum Jugendamt gehen und dies melden....das JA wird das dann weniger Lustig finden.
Das Jugendamt argumentiert dann damit das die Mutter ihre persönliche Abneigung dem Vater gegenüber noch vor das Wohl ihres Kindes(das ein Recht auf Umgang mit seinem Vater hat) stellt.
Das Jugendamt wird sie auffordern den Umgang zu ermöglichen, sollte das wiederholt von der Mutter verweigert(ohne trifftige Gründe) werden, kann es soweit gehen das die Umgangsregelung vom Jugendamt übernommen wird.
Über das alleinige Sorgerecht hinweg , zum Wohl des Kindes (aus Sicht der Behörden).

Dieses Umgangsrecht kann nur vollständig verweigert werden wenn entweder das Kind alt genug ist um den Kontakt selbst abzulehnen, oder das Wohl des Kindes durch den Umgang mit dem Vater "nachweislich" bedroht wäre.

Väter haben weitaus mehr Rechte und Möglichkeiten als die meisten denken/wissen.
Die Rechtslage für Väter ist zwar noch immer nicht wirklich rosig, aber schon deutlich besser als vor ein paar Jahren.

Gruss ^Day^ (der fast 6 Jahre lang alleinerziehender Daddy war) (mitlerweile zum glück nicht mehr *fg*)
 
N

Netto

Guest
@Day

Deine Meinung hilft mir weiter,danke.

Da ich nächste Woch beim JA bin um einige Probleme (ibzw strukturen im Tagesablauf für meinen Sohn) durchsetzen möchte. Die mein Ex doch beachten sollte (das unser Junge gewaschen und umgezogen ins Bett geht, öfter sich mit seinem Sohn allein beschäftigen ,.....

Mein Sohn hat mich oft gefragt warum sein Papa dies oder jenes nicht mit Ihm macht. Ich denke das bin ich meinem sonnenschein schuldig. :sonne

LG :Netto
 
Oben