Als erstes finde ich es klasse wie das Problem nun gelöst wurde und denke es ist mit Sicherheit die beste Varaiante für alle beteiligten!
Original von schnupe
Während der Umgangszeiten kann der Vater mit dem Kind machen, was er will. Er kann gehen wohin er will etc. Das reindelegieren Deinerseits ist nicht machbar.
Das ist falsch, da sie das alleinige Sorgerecht hat und er nur ein Umgangsrecht.
Er darf sein Kind sehen ( und das kann man ihm auch nicht verbieten ), aber noch lange nicht mit dem Kind hin wo er will bzw machen was er will etc.!
Sobald die Mutter das Gefühl hat das irgend etwas am Umgang mit ihm dem Wohl des Kindes schaden könne ist es sogar ihre Fürsorgepflicht einzuschreiten und wenn nötig das Jugendamt zu informieren um evtl. die Umgansform zu ändern oder sogar einzuschränken.
(Alles andere könnte sogar gegen sie verwendet werden)
Dieses einschreiten kann unter Umständen so weit gehen das am Ende der Umgang nur noch stundenweise und im Beisein eines Jugendamt Mitarbeiters stattfindet.
Aber....er findet statt....den Umgang komplett verbieten ist so gut wie unmöglich, es sei denn das Kind wird zb unmittelbar vom Vater bedroht.
Original von lalelu
Alleiniges Sorgerecht = der Papa hat nur Pflichten keine Rechte!!
Auch das stimmt nicht so ganz, er hat keinerlei "Entscheidungsrechte" etc mehr.
Aber ein sog. Umgangsrecht hat er grundsätzlich "immer"!
Zwar steht ihm dieses nicht direkt per Gesetzestext zu, aber dem Kind....und da liegt der Hase im Pfeffer.
Das Kind hat ein Recht auf den Umgang mit seinem Vater (egal ob es schon selbst entscheiden kann oder nicht).
Aus diesem Grund wird in Deutschland jedem Vater der sich selbst darum bemüht auch von jedem Gericht dieses Recht zugestanden, da das aus Sicht der Behörden dem "Kindeswohl" dient bzw die Interessen des Kindes(Kontakt zum Vater) betrifft.
Wenn eine Mutter(auch mit alleinigem Sorgerecht) jetzt versucht eigenmächtig bzw ohne trifftigen Grund dem Vater den Umgang zu verweigern, kann er zum Jugendamt gehen und dies melden....das JA wird das dann weniger Lustig finden.
Das Jugendamt argumentiert dann damit das die Mutter ihre persönliche Abneigung dem Vater gegenüber noch vor das Wohl ihres Kindes(das ein Recht auf Umgang mit seinem Vater hat) stellt.
Das Jugendamt wird sie auffordern den Umgang zu ermöglichen, sollte das wiederholt von der Mutter verweigert(ohne trifftige Gründe) werden, kann es soweit gehen das die Umgangsregelung vom Jugendamt übernommen wird.
Über das alleinige Sorgerecht hinweg , zum Wohl des Kindes (aus Sicht der Behörden).
Dieses Umgangsrecht kann nur vollständig verweigert werden wenn entweder das Kind alt genug ist um den Kontakt selbst abzulehnen, oder das Wohl des Kindes durch den Umgang mit dem Vater "nachweislich" bedroht wäre.
Väter haben weitaus mehr Rechte und Möglichkeiten als die meisten denken/wissen.
Die Rechtslage für Väter ist zwar noch immer nicht wirklich rosig, aber schon deutlich besser als vor ein paar Jahren.
Gruss ^Day^ (der fast 6 Jahre lang alleinerziehender Daddy war) (mitlerweile zum glück nicht mehr *fg*)