Hallo uniqwas,
das alleinige Sorgerecht zu beantragen ist die eine Sache, es zu bekommen eine andere. Sicherlich gibt es da nur selten Entscheidungen, wenn das Kind bereits 14 Jahre alt ist und im Grunde selbst entscheiden darf, ich will zu Mama oder zu Papa oder zu beiden( möglichst zu 50/50) - der Richter kann also seine Entscheidung so oder so treffen - aber so ist das nun mal im Rosenkrieg - die Antwaälte bellen ( und verdienen).... Das Kindeswohl ... oh, das haben wir leider aus den Augen verloren...
Aber tröste dich, zunehmende wird das Cochemner Modell in die Praxis umgesetzt. Informiere deine Mutter und deinen Vater, mehr kannst du auch unter
www.vafk.de nachlesen.
Auszug / gekürzt:
aus Familienrechts-Forum des ISUV e.V.
Richter Rudolph O-Ton, was er Eltern schon gesagt hat: „Konsens ist Pflicht! Ihr legt mir euer Kind auf den Richtertisch. Schämt ihr euch nicht?“
Arbeitsweise in Cochem:
In monatlichen Treffen sorgen alle Professionen dafür, dass man sich gegenseitig kennen und schätzen lernt, dabei gibt es keine Behandlung von Einzelfällen, sondern nur Erörterungen der Bedingungen der Zusammenarbeit.
Ziel ist, die Eltern zu befähigen, die elterliche Sorge gemeinsam auszuüben.
Sie bieten nur Hilfe dafür, dass die Eltern ihr Problem selbst lösen (lernen), es wird für sie nicht gelöst.
Durch Öffentlichkeitsarbeit und Tagungen wurde erreicht, dass die Eltern die Gemeinsame Sorge wollen und dass sie inzwischen schon gemeinsam vor der Trennung zum Jugendamt kommen, teilweise mit Kind und gezielten Vorstellungen!!
Schweigepflicht: Beratung und Stellungnahmen nach § 50 (die meist nicht nötig ist!) wird von einer Person durchgeführt und die Frage, ob die Daten und Erkenntnisse aus der Beratung bei einer Stellungnahme verwendet werden dürfen, wird schon am Anfang gestellt. Stellungnahmen gibt es nur noch sehr selten, weil die Probleme schon auf der Beratungsebene beim Jugendamt gelöst werden.
Die Anwälte schicken die Eltern zur Beratung und machen ihnen klar, dass dies unumgänglich ist. Das JA hat sich verändert. Es will helfen. Es arbeitet jetzt so, dass die Beratung ankommt. Die kommt jetzt an und wird dadurch befriedigend und effektiv.
Öffentlichkeitsarbeit des Arbeitskreises „Trennung und Scheidung“ - Die gesamte Bevölkerung weiß, dass alle Anwälte eingebunden sind. Es gibt nur noch das Gemeinsame Sorgerecht.