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rainerk
Guest
Hallo,
wenn der Unterhalt für ein vollj. Kind durch das Jugendamt berechnet wird, können dann die Barunterhalt Pflichtigen die Gehaltsbescheinigungen des anderen einsehen? Muß die Berechnung z.B. der bereinigten Nettoeinkommen vom Jugendamt beiden Unterhalt Pflichtigen erläutert werden?
Gruß Rainer
wenn der Unterhalt für ein vollj. Kind durch das Jugendamt berechnet wird, können dann die Barunterhalt Pflichtigen die Gehaltsbescheinigungen des anderen einsehen? Muß die Berechnung z.B. der bereinigten Nettoeinkommen vom Jugendamt beiden Unterhalt Pflichtigen erläutert werden?
Gruß Rainer