brauche Rat -  Berechnung Unterhalt vollj. Kind

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rainerk

Guest
Hallo,

wenn der Unterhalt für ein vollj. Kind durch das Jugendamt berechnet wird, können dann die Barunterhalt Pflichtigen die Gehaltsbescheinigungen des anderen einsehen? Muß die Berechnung z.B. der bereinigten Nettoeinkommen vom Jugendamt beiden Unterhalt Pflichtigen erläutert werden?

Gruß Rainer
 

kopi

www.DerBeistand.de
Hallo Rainer,

die Einsicht und Offenlegung der Einkommensnachweise eines anderen Elterenteils steht nur dem Elternteil zu, der als Obhutnehmer des Kindes barunterhaltsberechtigt ist, bzw. der Rechtsbeistand des Kindes (auch beim Jugendamt). Bei einem volljährigen Kind ist es nur das Kind selber und dessen Anwalt.. Das Jugendamt kann nur noch beraten. D.h., dass gegenüber dem Jugendamt niemand mehr verpflichtet ist, seine Einkomensunterlagen offen zu legen. Anders kann es allerdings sein, wenn sich Dein vollj. Kind einen Anwalt genommen hat. Der Unterhaltsberechtigte und sein Rechtsbeistand haben ein Recht auf Offenlegung der Einkünfte der Unterhaltspflichtigen.

Entschuldige, dass ich erst jetzt antworte, aber ich kenne das Forum erst seit ein paar Tagen.

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Berechnung Unterhalt für volljähriges Kind - wer kennt sich aus?
 
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