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wissen_muss
Guest
Hallo Alle bin neu hier und begrüße alle.
Ich hab ein Problem mit meinem Exmann
Per Beschluß wurde im Mai 2003 festgelegt das mein Exmann den ausständigen Kindesunterhalt in monatlichen Raten a 50,00 Euro an mich zurück zahlen muß. Nun hab ich aber vom Sozialamt für unsere 13 Jährige Tochter Hilfe zum Lebensunterhalt bekommen das waren für April und Mai 2003 230 Euro. Dieses Geld will das Sozialamt natürlich von meinem Exmann wiederhaben. Wir bekammen im August 2003 beide ein Schreiben wo er aufgefordert wurde dies bist 15 September zurück zu zahlen.
Heute bekam ich einen Brief von seinem Anwalt wo drin stand das er die Ratenzahlung an mich einstellt und erstmal dem Sozialamt die offenen Raten zurück zahlt. Der Betrag von 230 Euro wird von dem offenen Kindesunterhalt abgezogen, das leuchtet mir auch ein.
Nur darf er so einfach die Ratenzahlung einstellen zu dir er mir gegenüber verpflichtet ist??
Liebe Grüße Kerstin
Ich hab ein Problem mit meinem Exmann
Per Beschluß wurde im Mai 2003 festgelegt das mein Exmann den ausständigen Kindesunterhalt in monatlichen Raten a 50,00 Euro an mich zurück zahlen muß. Nun hab ich aber vom Sozialamt für unsere 13 Jährige Tochter Hilfe zum Lebensunterhalt bekommen das waren für April und Mai 2003 230 Euro. Dieses Geld will das Sozialamt natürlich von meinem Exmann wiederhaben. Wir bekammen im August 2003 beide ein Schreiben wo er aufgefordert wurde dies bist 15 September zurück zu zahlen.
Heute bekam ich einen Brief von seinem Anwalt wo drin stand das er die Ratenzahlung an mich einstellt und erstmal dem Sozialamt die offenen Raten zurück zahlt. Der Betrag von 230 Euro wird von dem offenen Kindesunterhalt abgezogen, das leuchtet mir auch ein.
Nur darf er so einfach die Ratenzahlung einstellen zu dir er mir gegenüber verpflichtet ist??
Liebe Grüße Kerstin