Original Jörg Rupp
VÄTERGRÜN
Grüne Familienpolitik durch die Brille der Väter
Die Grundlage jeder Eltern-Kind-Beziehung ist gelebte Nähe.
50% aller Ehen wurden lt. statistischem Bundesamt im Jahr 2001 in Deutschland geschieden. Für 1998 geht man von knapp 200.000 von Scheidung betroffene Kindern aus. Über die Anzahl der Trennungen unverheirateter Paare und deren Kinder gibt es keine verlässlichen Zahlen.
Trennung und Scheidung ist eine gesellschaftliche Realität, eher die Regel denn die Ausnahme. Die Folgen für die Betroffenen erfordern dringend politisches Handeln, denn da, wo es Streit gibt, sind die Folgen eklatant.
Gesetzeslücken werden von streitwilligen, ehemaligen Partnern ausgenutzt, oft mit Hilfe mutwilliger Anwälte. Unzureichend ausgebildete Jugendamtsmitarbeiter und Richter, lange Wartezeiten bei Familiengerichtsverfahren und ein überholtes Rollenverständnis tun ihr Übriges.
Viele Dinge bedürfen der Neuregelung, manche sogar überhaupt der Regelung.
Bisher befindet sich Familienpolitik bei Bündnis90/DIE GRÜNEN fest in Frauenhand. Eine eigenständige Familienpolitik gibt es nicht, in aller Regel ist Familienpolitik ein Anhängsel der Frauenpolitik, die Protagonisten sind Frauen. Eine Mitwirkung von Männern innerhalb dieser Arbeitsgruppen ist nahezu unmöglich, ein männliche Sicht - der Mann als Fordernder - gibt es bisher kaum.
(mafa ich könnte heulen vor Freude.)
Elterliche Sorge
Die gemeinsame elterliche Sorge ist die Regel bei Scheidungen. Bei nichtehelichen Beziehungen hat die Mutter nach wie vor die alleinige elterliche Sorge - außer sie gibt gemeinsam mit dem Vater beim Jugendamt eine Sorgerechtserklärung ab. Derzeit beraten die Jugendämter in Hinblick auf die gemeinsame Sorge so, als wäre diese Entscheidung dafür etwas Besonderes. Das sollte so nicht sein.
Wir meinen, es muss anders herum ablaufen: Die Regel ist die gemeinsame elterliche Sorge, auch bei nichtehelichen Beziehungen. Ein Elternteil kann nach der Geburt auf Antrag die alleinige Sorge bekommen, allerdings muss dies begründet sein, die Umstände müssen überprüft sein.
Alleinige Sorge muss die Ausnahme sein und bleiben.
(mafa - hier aber mal volle Zustimmung :aetsch)
Verstöße gegen die gemeinsame Sorge sollen zu ahnden sein - auch bei kleineren Verstößen. So ist gewährleistet, dass Versuche, die gemeinsame Sorge zu umgehen, mit Sanktionen behaftet sind - das können kleinere Geldstrafen oder gar Punkte - nach Vorbild der Verkehrssünderkartei- sein.
Auch wünschen wir Parteinahme ausschließlich zugunsten des Kindes - und nicht zuungunsten eines Elternteils.
Wir empfehlen als Richtschnur für Sorgerechtsverfahren das "Cochemer Modell", um ein für alle Beteiligten weitgehend streitfreies Verfahren zu finden.
UMGANG
Es kommt leider viel zu oft vor, dass Eltern den Umgang zum weggezogenen Elternteil einschränken oder sogar völlig unterbinden. Leidtragende sind in erster Linie das Kind sowie der entsorgte Elternteil -
das ist in Deutschland meist der Vater. Denn noch immer herrscht das Modell: Vater zieht aus, Kinder bleiben bei der Mutter- vor. So kann es passieren, dass einem Elternteil aufgrund willkürlicher Entscheidungen sein Kind jahrelang nicht mehr sieht - oder sogar gar nicht mehr.
:anbet genau so isses..
Sanktionsmöglichkeiten gibt es nur in unzureichendem Maße. Im ersten Fall herrscht auch noch innerhalb der Gerichtsbarkeit das Bild der treusorgenden Mutter, die in jedem Fall weiß, was das Richtige für ihr Kind ist. Kindeswohl ist nahezu gleichgesetzt mit dem Willen der Mutter.
..immer noch volle Zustimmung
Im zweiten Fall sind die Möglichkeiten noch geringer. Das Bild des von Gerichtsvollzieher oder Polizei zum Umgang "getragenen" Vater ist absurd - auch wenn in manchen Fällen genau das angesichts der Öffentlichkeit heilsam wäre. Ein paralleler begleiteter Umgang wäre sicher hilfreich.
Wir plädieren für folgende Regelungen im Umgangsrecht:
bei Trennung und Scheidung soll automatisch vor dem Jugendamt eine gemeinsame Umgangserklärung abgegeben werden, in dem die Eltern gemeinsam eine Umgangsregelung verabreden. Die Erstellung dieser Regelung wird bei Bedarf - Antrag eines Beteiligten - durch Jugendamtsmitarbeiter unterstützt. Die getroffene Regelung ist rechtsverbindlich und vollstreckbar.
( mafa..na ja..ob dasmit den JA so funktionieren kann)
Bei Ortsnähe soll hälftige Betreuung der Kinder die Regel sein. Einzige Einschränkung sind Stillkinder. Andere Regelungen bedürfen immer einem Antrag und sind nur in Härtefällen zu gewähren.
(mafa- prima, trete sofort wieder in diese Partei ein]
Wegzugverbot über eine Grenze von 50 km hinaus. Umgangskosten trägt der, der die Entfernung schafft. Wegzug nur bei gemeinsamen Einverständnis, auf Antrag und in Härtefällen möglich, bis zur Volljährigkeit der Kinder.
Umgangsaussetzungen sind nur noch in begründeten Härtefällen möglich.
Ansonsten ersetzt begleiteter Umgang die bisherigen Regelungen und Praxis.
Umgangskosten sind in voller Höhe steuerlich absetzbar, dies beinhaltet bei großen Entfernungen auch Übernachtungskosten. Bei geringen Einkünften übernimmt der Staat die Kosten, so dass ein mindestens 14-tägiger Umgang gewährleistet ist.
Bei wiederholten festgestellten Umgangsvereitelungen - auch in geringem Maße - folgt sofortiger Entzug des Aufenthaltsbestimmungsrechts. Der Lebensmittelpunkt muss davon nicht betroffen sein.
Umgangsvereitelung muss zur Straftat und zum Offizialdelikt werden - die Staatsanwaltschaft ist gezwungen, Ermittlungen aufzunehmen, wenn ihr ein solcher Vorgang bekannt wird.
(mafa Jawohl.. da schreibt der Jörg prima.)
In strittigen Fällen empfehlen wir, dass keine Gerichtsverhandlung ohne stattgefundene Mediation oder Vermittlung stattfindet.
http://www.vaetergruen.de/
Jörg Rupp
aus
http://www.vaeternotruf.de/aktuell0602.htm
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Meine volle Zustimmung in fast allen Punkten..aber doch in einigen Punkte selbst mir zu radikal. Tina, warum sollte hier mein Weltbild ins wackeln..wenn du diesen Punkte auch zustimmst..zumindest teilweise..mal ohne die übliche Polemik..sind wir da nicht im Grunde genommen eine Meinung??
Original von Hextina
Ich war vorgestern bei einem meiner ältesten internetten Freunde. Der zeichnet für dieses Projekt
http://www.vaetergruen.de/ verantwortlich. Das kann ich zB fast vorbehaltlos unterstützen, weil es *beide* Elternteile auch schon zu Beziehungszeiten *gleichberechtigt* in die Pflicht nehmen will. Wenn du mehr von Jörg lesen willst google nach Rumtrauben, aber Vorsicht der ist bei den Hardcorepapps ähnlich 'beliebt' wie ich und dein zementiertes Weltbild könnte Risse erfahren ;-)
Tina
Das wäre allerdings furchtbar :box: :ablachen so wie vielleicht dein Essen. Ich habe Fischsuppe gekocht..vielleicht ist es ja meine letzte...die Hoffnung nicht aufgeben.
Manfred
(findet
http://www.vaeternotruf.de gut!!)