Marion22
Namhaftes Mitglied
Eben war ich in der Grundschule meiner Tochter und habe zum zweiten mal einen Umschulungsantrag auf eine andere Grundschule gestellt!
Der erste wurde abgelehnt, da angeblich wir, unsere Tochter und die Kinder der Klasse lügen würden! :wand
Laut BW-Gesetz - weiß nicht ob es allgemein in Deutschland so ist - gibst Du Dein Kind in die Erziehungsobhut der Schule und hast somit keinen Einfluss mehr! (lt. Rechtsanwalt, der sich auf Schulrecht spezialisiert hat!) :wow
Nun haben wir ein Attest vom Arzt, daß attestiert das unsere Tochter auf der anderen GS im Ort besser aufgehoben wäre!
Wir können nur noch Daumen drücken, danach geht es nur noch mit Einstweiliger Verfügung und da müsste der Richter dann auch noch mitspielen.
Ich bin so am Hoffen.....
Liebe Grüße
Der erste wurde abgelehnt, da angeblich wir, unsere Tochter und die Kinder der Klasse lügen würden! :wand
Laut BW-Gesetz - weiß nicht ob es allgemein in Deutschland so ist - gibst Du Dein Kind in die Erziehungsobhut der Schule und hast somit keinen Einfluss mehr! (lt. Rechtsanwalt, der sich auf Schulrecht spezialisiert hat!) :wow
Nun haben wir ein Attest vom Arzt, daß attestiert das unsere Tochter auf der anderen GS im Ort besser aufgehoben wäre!
Wir können nur noch Daumen drücken, danach geht es nur noch mit Einstweiliger Verfügung und da müsste der Richter dann auch noch mitspielen.
Ich bin so am Hoffen.....
Liebe Grüße