Eilt! -  dürfen Grosseltern Sohn einfach entziehen????

G

gelöschter User

Guest
@hitnak
ich habe das so verstanden, dass das Sorgerecht (mittlerweile?) beim Vater liegt, nachdem es wohl eine Zeitlang entweder unklar war, oder bei der Mutter lag und dann dem Vater zugesprochen wurde. Während dieser Schwebezeit hatten die Großeltern die Betreuung inne. Als es dann so weit war, dass die Rechtslage, zu wem das Kind denn gehöre, geklärt war (->zum Vater), geschah es
"dass mein Freund seinen Sohn über 14 Tage nicht gesehen hat,geschweige denn mit ihm reden konnte".
Daraus schließe ich, dass sich die Großeltern nicht damit abfinden konnten, dass er einfach daher kommt und ihnen den Enkel wegnimmt, an den sie sich schon so gewöhnt hatten. Also haben sie ihm das Kind schon einmal entzogen.

Daraufhin nahm er sich einen Anwalt. Es wurde sich vor Gericht dann darauf geeinigt, einen "sanften" Übergang zu vollziehen, bei dem das Kind 3x/Woche beim Sorgeberechtigten, aber bisher nicht als Bezugsperson geltenden Vater verbringt und den Rest der Zeit in der bisher gewohnten Umgebung.

Somit liegt, wenn alle Fakten stimmen, das Sorgerecht beim Vater, und er "bestimmt" auch, dass der Aufenthalt 4x/Woche bei den Großeltern zu sein hat - bzw. eben auch 3x/Woche bei ihm.

Der Vater muss das nicht machen. Er kann auch bestimmen, dass das Kind ab sofort 24/7 bei ihm ist, aber das hat er bisher nicht getan, aus Sorge um das Kindeswohl. Um das Kind eben nicht einfach aus der gewohnten Umgebung zu reißen.

Er gesteht sogar dem Kind ein "Mitbestimmungsrecht" bei der Wahl seines Aufenthaltsortes zu, wozu er ja gesetzlich auch nicht verpflichtet wäre. Und er will ihm die Tür dafür so weit offen halten, dass es auch eine echte Wahl ist, und nicht etwa eine "manipulierte" in der Art von "Willst du bei mir bleiben, oder zu Oma und Opa, die du seit Jahren kaum gesehen hast?"


Wenn die Großeltern nicht erreichbar sind und demnach der Aufenthaltsort des Kindes seit längerem unbekannt ist, würde ich auch nicht mehr zögern, die Polizei einzuschalten.
Ich sehe hier auch keine andere Möglichkeit einer "gütlichen" Einigung. Im Gegenteil: Ich glaube, die einzige Chance, dass die Großeltern noch zur Besinnung kommen, wäre es, wenn die Polizei bei ihnen auftaucht und ihnen klar macht, dass es sich bei ihrem Verhalten um eine Straftat handelt.


Das einzige, was sie auf legalem Wege machen dürfen, wäre der Versuch, sich mit ihm um das Sorgerecht zu streiten. Aber da dürften sie a) nach der "Entführungs"-Nummer und b) mit den beschriebenen Voraussetzungen - hohes Alter, Vater in gesicherten Verhältnissen, Lebensgefährtin ebenfalls mit Kind usw - verdammt schlechte Karten haben.

Und ja, ich stimme zu, sollte es, nachdem das ganze - hoffentlich!!! - zu einem glimpflichen Ende gekommen ist, bei dem der Vater seinen Sohn unversehrt in die Arme schließen kann, wieder zu einer Annäherung kommen, würde ich die auch nur noch unter Aufsicht stattfinden lassen.
 

Raupe

Raubkatzenbändigerin
hab zu lange zum tippen gebraucht, hitnak hat mein "Verständnisproblem" schon aufgegriffen :pfeif
 
G

gelöschter User

Guest
also für mich wird die ganze Geschichte immer deutlicher, je öfter ich die Einleitung lese. Ist zugegeben etwas verworren geschrieben, aber so macht es tatsächlich Sinn:

Der Vater hat sein Sorgerecht bisher nicht ausgeübt. Es ist ja auch ein Recht und keine Pflicht. Man kann es ganz oder zeitweilig aufgeben, bzw. zurückstellen, und das sollte einem auch keiner übel nehmen, wenn man dies zum Wohle des Kindes tut.

Da wurde also vor ~9 Jahren ein Kind gezeugt. Die Mutter scherte es herzlich wenig, der Vater steckte bis zum Hals in Arbeit. Also kam das Kind zu seinen Großeltern, und alle Parteien waren damit zufrieden, einschließlich des Kindes.

Die freuten sich wie die Schnitzel, noch mal "was Kleines" angedreht zu bekommen, was ihnen das Rentnerdasein versüßt.

Abgesehen davon, dass der Vater vermutlich immer etwas wehmütig war, weil er sein Kind nicht selbst großziehen konnte, lief diese Vereinbarung all die Jahre lang gut.

Bis sich seine Lebensumstände änderten. Er lernte eine Frau kennen (die, die hier schreibt), und plötzlich schien ein Leben gemeinsam mit seinem Sohn nicht mehr so unmöglich wie noch ein Jahr zuvor.

Die Idylle im Haus der Großeltern war also bedroht. Durch den eigenen Sohn, der jetzt das Recht, sich um sein Kind selbst sorgen zu dürfen, einfordert. Und das haben sie ihm schlichtweg verweigert.
Und sind vermutlich vor Gericht mit der Begründung durchgekommen, dass das Kind nicht einfach so aus der vertrauten Umgebung herausgerissen werden darf (womit sie ja an und für sich auch Recht haben). Der Vater entschied sich also wieder zu Gunsten des Kindswohles dafür, seine eigenen Bedürfnisse zurück zu stellen. Und beanspruchte sein Sorge-Recht nur 3x/Woche.

Und auch das wird ihm verweigert, jetzt gipfelnd darin, dass er nicht einmal mehr weiß, wo sich sein Kind aufhält, obwohl er das Recht dazu hat, zu bestimmen, wo sich das Kind aufhält. Und das ist Kindesentzug.
 

cde

**verwirrt**
Ich persönlich würde keine Minute warten, wenn mir jemand mein Kind entführt- entzieht - wie auch immer :angryfire
 

Raupe

Raubkatzenbändigerin
Dann gebe ich Euch allen recht, das ist wirklich das aller aller letzte was Oma und Opa sich da grade erlauben!!!
Und nun kommt das ABER :ausheck Wenn ihr nicht die Befürchtung habt, dass die Großeltern sich mit dem Jungen abgesetzt haben würde ich sie nicht anzeigen und ihnen die Polizei auf den hals hetzten. Ich weiss nicht welche Möglichkeiten es gibt diese Entziehung aktenkundig zu machen um sie ggf später doch noch "gegen sie zu verwenden", es soll nicht vergessen werden! Aber wenn ihr sicher seid dass sie wieder zurück kommen würde ich warten, zum Wohle des Kindes. Natürlich ist die Argumentation die hitnaks Jugendpsychologin anbringt schlüssig, aber am Ende würde doch eine wichtige Bezugsperson des Jungen als "der Böse" da stehen, das Verhältnis zerstört werden und das kann nicht gut sein...
Ich möchte mir die Sorgen und Ängste des Vaters gar nicht ausmalen, ich stelle es mir schrecklich vor!! Aber die Großeltern haben scheinbar viele Jahre gut für das Kind gessorgt, das Kindeswohl ist also nicht gefährdet.
Erspart dem kind die Polizei und tut was getan werden muss wenn sie zurück sind! So würde ich wahrscheinlich handeln, auch wenn es schwer ist!
Ich wünsche viel Kraft! :maldrueck
 

hitnak

Namhaftes Mitglied
Hallo,

zunächst mal: Ja, es ist ziemlich verwirrend. Ich nehme an (das deutsche Familienrecht ist nur etwas mit dem ich unter anderem im Rahmen einer Doktorarbeit über Häusliche Gewalt befasse, aber nach wie vor nicht wirklich genau kenne), dass es sich bei dem Eilverfahren um einen Antrag auf einstweilige Verfügung gehandelt hat, die dann allerdings abschließend in einem Hauptverfahren verhandelt werden müsste. Deshalb frage ich mich von Zeit zu Zeit, ob die Ur-Posterin mit Sorgerecht nicht meint "Vater darf Kind dreimal die Woche sehen". Allerdings: Sie schreibt ja auch, dass er das Aufenthaltsbestimmungsrecht hat.

Übrigens - kleiner Einwurf: Das SorgeRECHT beinhaltet stets die FürsorgePLICHT, also die Aufgabe, für das Wohlergehen des Kindes zu sorgen, also das Kind in fürsorgliche Hände zu geben, für ausreichende Ernährung zu sorgen, zum Beispiel. Eines ohne das andere geht nicht - man darf mit dem Kind nicht alles machen, was man möchte, aber man kann das Kind in Hände geben, die fürsorglich sind, wenn man glaubt, dem Kind nicht die genügende Fürsorge angedeihen lassen zu können. Das Sorgerecht ruht damit aber keinesfalls; der Fürsorger ist nur Stellvertreter des Fürsorgepflichtigen, und hat übrigens in dieser Funktion ebenfalls eine Fürsorgepflicht. Aber verletzt der Fürsorger mit Wissen des Sorgeberechtigten diese Pflicht, zum Beispiel indem der oder die Fürsorger ein Offizialdelikt mit Bezug auf den Fürsorgeberechtigten, also das Kind, begeht, ohne das der Sorgeerechtigte das meldet, machen sich beide strafbar, denn Offizialdelikte wie Entführung eines ist, sind anzeigepflichtig.

Allerdings: Wenn Angehörige dem Sorgeberechtigten das Kind entziehen, handelt es sich dabei um Kindesentziehung, nicht um Entführung, was ein Antragsdelikt ist - will heißen: Der Sorgeberechtigte müssen sich an die Polizei wenden, damit diese Ermittlungen einleitet. Außerdem gilt dies, wenn das Opfer nicht gefährdet wird, als Vergehen, nicht als Straftat. Mindeststrafe: sechs Monate.

Viele Grüße,

Ariel
 

die-boese

Mitglied
Hallo,
danke für eure Meinung.
Dass ich mich so unverständlich und verwirrend ausgedrückt habe tut mir leid.Liegt wohl an meiner Erregtheit heute.
Vielleicht erklär ich es mal so :
Mein Freund hat das Sorgerecht für seinen Sohn.Und als die Kindesmutter weg ging,blieb der Sohn bei meinem Freund.Da war er 4.
Da mein Freund 3-Schichten fährt und auch am Wochenende des öfteren arbeitet,haben sich seine Eltern bereit erklärt ihn zu unterstützen.Aber ohne Aufenthaltsgenehmigung!!
Als der Kleine dann in die Schule kam,musste eine Lösung her,damit er versorgt war auch nach der Schule.Aber nach Feierabend und an freien Tagen war der Kleine bei seinem Vater.
Erst die letzten eineinhalb Jahren klappte das immer weniger,weil die Grosseltern sich da schon anfingen ihn so zu bemuttern und einzuwickeln,dass der Kleine immer öfter bei Oma bleiben "musste"
Sie haben ihn so verwöhnt,dass er heute noch bei Oma schläft im Bett und das mit 8 Jahren.
Wenn er bei uns übernachtet hat,musste er in den Schlaf gebracht werden.Ich bin selbst Mama aber mit 8 Jahren war das bei mir nicht so.Egal,is halt Oma.
Seid wir uns aber kennen wollte der Junge auch dann kommen wenn mein Freund nicht da war,aber dann noch nach seiner Arbeit dazu kam.
Er liebt meine Tochter,sie is 15 und fühlt sich sichtlich wohl.
Ich würde ihn sofort zu uns nehmen,nur wollten wir dem Kind es halt einfacher und behutsam machen.
Aber das is völlig gescheitert.
Also alle Versuche das Kind zum Schluss zu bekommen,waren aussichtslos.Er wurde sogar drei mal in benachbarten Wohnungen versteckt,weil der böse Papa sein Kind haben wollte.
sie haben sogar in meiner Vergangenheit geschnüffelt....aber leider nix gefunden.Is doch krank sowas.
Auf jeden Fall werden wir am Montag mit der Richterin telefonieren und einen Eilantrag zur Herausgabe stellen.Mein Freund sah davon ab halt wegen dem Kind und die Anwältin begrüsste das auch.Desshalb die 3 festen Tage in der Woche damit eine Rgelmässigkeit und Gewohnheit für das Kind herrscht und nicht die Grosseltern die ihm gerade an dem Tag an dem wir frei haben das 175 Playstation Spiel kaufen.Oder Meerschweinschen oder ein neues Fahrrad weil 3 ja nicht ausreichen....
Ich könnte platzen wenn ich an alle Gemeinheiten denke.
Aber bei denen fällt es mir schwer meine Erziehung zu waren und ruhig zu bleiben.
 
G

gelöschter User

Guest
Nachdem du es jetzt noch einmal deutlicher gemacht hast, wie der Fall liegt, wird klar, dass

- der Vater das Sorgerecht hat
- die Großeltern das Kind an einen Ort gebracht haben, den der Vater nicht kennt.

damit ist es - von hitnak sehr gut erklärt - Kindesentzug. Ihr könnt die Polizei einschalten, müsst es aber nicht. Wäre es eine Kindesentführung, müsstet ihr die Polizei einschalten, oder ihr macht euch mit strafbar.

Also, wie geht es weiter? Schaltet ihr die Polizei ein, oder haltet ihr das Risiko, dem das Kind ausgesetzt ist, für zu gering, um es mit der Situation zu belasten, dass es von der Polizei abgeholt wird? Wie wahrscheinlich ist es noch, dass die Großeltern das Kind "von allein" wieder rausrücken?

Das sind Fragen, die eigentlich nur ihr selbst beantworten könnt, denn niemand in diesem Forum kennt euch oder sie so gut wie ihr selbst.

Wir können nur Empfehlungen aussprechen. Raupe z.B. sagt, sie würde, da sie davon ausgeht, dass es dem Kind dort gut geht, weil sich die Großeltern jahrelang liebevoll gekümmert haben, davon Abstand nehmen, die Polizei zu informieren.

Ich habe die gegenteilige Meinung: Als erstes würde ich telefonischen Kontakt herstellen und die Polizei androhen. Ist mir dies nicht möglich, weil die Großeltern z.B. telefonisch nicht erreichbar sind oder sein wollen, würde ich keine Sekunde mehr zögern.

Das Argument von Raupe war vor allem, dass sie nicht wollen würde, dass das Kind erleben muss, dass eine der beiden Parteien als "böse" da steht.

Damit, Raupe, hast du absolut Recht.
Aber ich würde sagen, nach dieser Info:
"Sie erzählen dem Kind der Papa will dich ganz holen usw.Sie machen dem Kind Angst."

ist genau das schon passiert. Und da gibts dann für mich auch keine Schonzeit mehr...

Außerdem deutet sowas

"dass er heute noch bei Oma schläft im Bett und das mit 8 Jahren"

darauf hin, dass hier das Wohlergehen (sprich: Die körperliche und geistige Entwicklung auf "normalem" Niveau) des Kindes gefährdet ist.
 
G

gelöschter User

Guest
ah, jetzt hast du in der Zwischenzeit deinen Beitrag editiert, und mir damit meine Fragen zum Teil beantwortet. Ich weiß nicht, man steckt nicht drin, aber...wir haben doch gerade Dienstag, warum muss das denn bis Montag warten?

Nach den Horrorstories, die du jetzt auspackst (Kind bei Nachbarn versteckt usw), komme ich immer mehr zu dem Schluss, dass ich da keine Sekunde mehr fackeln würde. Polizei angerufen, hingefahren, zur Not Tür aufgebrochen und noch heute spätestens um 21:00 ist das Kind bei euch zu Hause, und den nächsten Kontakt gibts nur mit (staatlicher!) Aufsicht.
Klar wäre das erst mal ein Schock, aber lieber ein Ende mit Schrecken, als ein Schrecken ohne Ende. Hier ist einfach abzuwägen, was für die Psyche des Kindes schadhafter wäre. Das Trauma, von der Polizei abgeholt zu werden, oder das Trauma, dort auf unbestimmte Zeit solcher Psychomanipulation ausgesetzt zu sein.

Für mich wär der Fall klar, ich würd schon im Auto sitzen. Und du? Was geht jetzt in dir vor, bzw. was sagt denn dein Freund dazu? Wollt ihr echt warten? Ich würde komplett durchdrehen...es ist doch euer RECHT!

mann, die ganze Geschichte geht mir gerade ziemlich an die Nieren...
 

hitnak

Namhaftes Mitglied
Hallo,

das bedeutet also, dass seine Eltern nue Fürsorger sind. Warum das Gericht dann per Eilentscheid ein Umgangsrecht dreimal die Woche verfügt hat, verstehe ich allerdings immer noch nicht vollständig. Möchte Dein Freund, dass sein Kind bei seinen Großeltern lebt?

Denn wenn das der Fall ist, sehe ich keine kurzfristige Lösung - die Großeltern tanzen Euch auf der Nase herum, glauben womöglich, dass Ihr keine weiteren Schritte einleitet, weil verwandtschaftliche Beziehungen bestehen. Aber, ich muss das fragen, bevor wir weiter machen: Gibt es möglicherweise etwas, dass Deinen Freund davon abhält, das Kind zu sich zu nehmen - in seiner Vorgeschichte, finanziell, vielleicht? Denn das ist wichtig, wenn man nach einer Lösung sucht. Und: Hat er sich von seinen Eltern wirklich gelöst; kann er das tun, was jetzt getan werden müsste, wenn er, und nicht nur Du, das Kind will?

Wenn ja, dann läuft Euch die Zeit weg. Ich habe gerade mit der Psychologin meines Sohnes etwas länger darüber gesprochen, und sie ist der Ansicht, dass die Dinge gerade gerückt werden müssen: Eltern hier; Großeltern da. Und ich nehme an, dass Du bereit bist, die Mutterrolle zu übernehmen? Die Großeltern sind die, die für ein paar Tage da sind, theoretisch. Die Eltern sind die, die eine Familie, mit allem, was dazu gehört, bieten. Und da ist für das Kind die schnelle Tour besser, als das Langsame, Schleichende, der ständige Versuch, die Großeltern doch noch zum Einlenken zu bewegen. Es könnte passieren. Aber wieviele Nerven wird es kosten? Und: Irgendwann bekommt das Kind es mit. Ihr solltet jetzt ersteinmal heraus finden, ob Ihr an einem Strang zieht.

Wenn ja, und das wiederum ist ein Vorschlag eines guten Freundes, der bei der israelischen Polizei mit Familien-Sachen befasst ist: Entweder die Polizei rufen, wenn die Reise beendet ist, oder aber, das ist die bevorzugte Lösung, einen Anwalt beauftragen, das Kind abzuholen. Ihr müsstet in beiden Fällen innerhalb von Minuten verfügbar sein; Ihr müsst dazu in der Lage sein, dem Kind zu vermitteln, dass absolut alles in Ordnung ist. Und: Das Letzte, was Ihr wollen würdet, ist eine laut kreischende Großmutter - also keine Debatten, keinen Streit mit den Großeltern. Wenn Dein Freund das Sorgerecht hat, dann ist es sein Recht, dies wahrzunehmen.

Was ich tun würde: Ich würde meinen Anwalt vorschicken, damit der die Großeltern über die rechtliche Lage aufklärt, ihnen ins Gewissen redet, und dann mein Kind abholen - gemeinsam mit dem Anwalt. Die Polizei würde ich bitten, im Hintergrund zu bleiben, und bei Erfolg die Anzeige zuück ziehen. Danach würde ich warten, und dann den Großelter schriftlich erklären, warum das so passiert ist, und das sie ihren Enkel jederzeit sehen können - und dass er auch später, wenn man wieder Vertrauen zueinander gefunden hat, gerne auch mal bei den Großeltern bleiben darf - und bis dahin nur unter Aufsicht.

Wichtig ist: Das muss schnell, innerhalb von Minuten über die Bühne gehen. Und ihr beide müsst absolut ruhig dabei bleiben.

Aber: Das alles steht und fällt mit der Fähigkeit Deines Freundes, sich gegen seine Eltern zu stellen.

Viele Grüße,

Ariel
 

die-boese

Mitglied
Hallo,
sie haben sich gut gekümmert und das will ihnen keiner absprechen,aber sie haben ihre Kompetenz stark überschritten.
Ich glaube zu wissen,dass sie dem Kind Liebe schenken aber auch es "Kaufen",wie schon erwähnt.
Ich würde sofort die Polizei einschalten,aber mein Freund der das Kind einfach besser kennt,denkt dann würde er erst Recht glauben der Papa sei böse und will desshalb nicht die Polizei einschalten.
Wir haben morgen ein Termin mit dem Jugendamt.Dann wird entschieden.Ich hoffe,der Kleine wird nicht noch ängstlicher.
Es mangelt ihm ohnehin an Selbstvertrauen,weil die Welt ja so schlecht ist ;-)
Ich hab mit vor zwei Wochen das Freischwimmer Abzeichen gemacht.Er war so stolz.Ich fragte ihn wieso er es noch nicht hat und er meinte nur,Oma sagt das is zu schwer und alleine ins tiefe Wadder ist zu gefährlich.Ich könnte 1000 Beispiele aufzählen aber ich will auch nicht vom eigendlichen Thema abkommen.
 
G

gelöschter User

Guest
die Lösung, die hitnak vorschlägt, klingt absolut vernünftig und auch nicht so traumatisierend für das Kind, wie die Situation sein könnte. Ich geh halt bei sowas immer von mir aus, ich halte mir keine Anwälte wie Meerschweinchen und muss mir aus finanziellen Gründen gut überlegen, ob ich einen aufsuchen würde. Dass der Anwalt für mich irgendwo hin fahren würde, kommt mir gar nicht in den Sinn. Um meine Rechte zu sichern, sehe ich halt immer zuerst die Polizei - aus reiner Gewohnheit (nicht, dass ich es gewohnt wäre, ständig die Polizei einzuschalten :D , sondern einfach, weil wenn es bisher nötig war, die Polizei "für mich" da war und nicht ein Anwalt.

hitnak, noch mal, weil du das immer noch nicht nachvollziehen kannst: Diese Sache bei Gericht, da ging es nicht darum, für den Vater durchzusetzen, wie oft er sein Kind sehen darf (=Umgangs- oder Besuchsrecht). Es ging auch nicht um das Sorgerecht.

Die Großeltern hatten ihm das Kind entzogen (Zitat: er durfte es bereits 14 Tage lang weder sehen, noch mit ihm sprechen) OBWOHL er das Sorgerecht schon innehatte. Im Eilverfahren wurde dann ein Gerichtstermin beantragt, bei dem geklärt werden sollte, wie es "denn nun weitergeht".

Sicherlich haben die Großeltern so argumentiert, dass der Vater nicht einfach so nach Jahren daher gelaufen kommen könne und das Kind aus seiner vertrauten Umgebung reißt, ob er nun das Sorge-Recht dazu hat oder nicht.

Also einigte man sich dann darauf, das Kind langsam an den Umgang mit dem Vater zu gewöhnen.
Auch wenn die TE das nicht so formuliert, so hat doch juristisch gesehen der Vater den Großeltern 4x die Woche erlaubt, sich um das Kind zu kümmern, während er von diesem Recht nur 3x/Woche Gebrauch machen wollte. Und dieses Recht, sein Kind 3x/Woche zu sehen, wurde ihm jetzt erneut von den Großeltern nicht gewährt, indem sie mit dem Kind einfach an einen unbekannten Ort gefahren sind.
 

die-boese

Mitglied
Das Gericht sollte den Grosseltern einfach klar machen wer da das Sorgerecht hat,und auf das Kindeswohl einzugehen hat die Richterin vorgeschlagen,das regelmässig zu dürfen.Es wäre nicht gut für das Kind wenn es seinen Vater nicht sehen darf wann die beiden es wollen,aber man müsste langsam vorgehn.Es steht die Aussage dass er das erst so bestrebt seid ich da bin und das haben sie mir auch schon persönlich gesagt.Wobei ich mich im Sportverein und in der Schule informiert habe.Ich arbeite in einem Geschäft und kenne Gott sei Dank ne Menge Leute.Selbst die Kindesmutter hat mir versichert,dass mein Freund derjenige war,der sich rührend um sein Kind gekümmert hat.Also der Gedanke konnte ich schnell ablegen.Ich kenne ihn jetzt über ein Jahr und sehe die zwei wie sie miteinander umgehen oder wie er zu ihm ist.So kommt kein Kind an und strahlt wenn es einen bösen Papa hat der nichts nach ihm gefragt hat.Bei der Kindesmutter ist das ja auch anders.Sie hat ihn mit 4 beim Vater gelassen und kommt höchstens 3 mal im Jahr.Da sieht man totale Unterschiede.
Ich weiss dass sie alles versuchen werden ihn zu behalten aber sie werden kaum Chancen haben.
Wir halten das jetzt durch und stehen hintereinander.Und wenn ich meinen Jop aufgeben müsste,ich würde es tun.
 

hitnak

Namhaftes Mitglied
Hallo,

also das Edit habe ich auch gerade erst gesehen: Wenn die Großeltern das Kind verstecken, ist das natürlich Kindesentzug. Und wenn das schon mehrmals passiert ist, dann sehe ich auch keine Chance, das auf zwischenmenschliche Weise zu lösen, zumal die Großeltern ja mittlerweile mit unbekanntem Ziel verreist sind, und damit noch eins drauf gelegt haben. Aber, etwas würde ich noch wissen wollen: Habeb die Großeltern vor ihrer Abreise von dem Gerichtsbeschluss erfahren?

Falls ja: Habt Ihr alle Unterlagen da? Dann würde ich umgehend die Polizei einschalten - wenn Ihr das tut, nehmt ein möglichst neues Photo des Jungen mit. Das war eine Situation, die mir so nicht bewusst war.

Ob Euch eine Familienrichterin helfen kann, da bin ich mir nicht so sicher - sie müsste letzten Endes auch die Polizei einschalten, und das verlängert das Ganze nur noch.

Und auch: In dieser Situation wird immer irgend jemand als "böse" dastehen. Nur könnt Ihr dem Kind Liebe dagegen halten.

Viele Grüße,

Ariel
 

die-boese

Mitglied
wie schon erwähnt,ich will meinen Freund nicht überreden,die Polizei einzuschalten.Ich hoffe,dass der Termin morgen beim Jugendamt uns weiterhelfen kann.
Das geht schon seid mehr als neun Monaten so.Wir sind am Rande des Wahnsinns und wollen keinen Fehler machen.
Vor allem aber zum Wohle des Kindes.Ich glaube das vergessen die Grosseltern.Desshalb wird uns nichts anderes übrig bleiben.Nächste Woche gehn die Kids wieder in die Schule und ich habe Angst,unser Kleiner vergraftet das nicht noch länger
 
G

gelöschter User

Guest
Die Richterin kann auch nur die Fakten abwägen, die ihr zur Verfügung stehen. In dem Fall hat sie entschieden, dass es zum größtmöglichen Wohl des Kindes ist, wenn es sich langsam an den Papa gewöhnen darf.

Angenommen, nur so rein hypothetisch, die Großeltern würden das Kind schlagen oder missbrauchen. Da würde kein Richter der Welt einen Pfifferling darauf geben, dass man Kinder "eigentlich nicht aus ihrer gewohnten Umgebung reißen" sollte, oder?

Nein, eigentlich sollte man das nicht, uneigentlich gibt es Ausnahmen. Deshalb ist ja abzuwägen und dafür sind Richter da.

Aber es gibt auch Anhaltspunkte, die es einem leicht machen, eine Entscheidung zugunsten einer Seite zu fällen, auch wenn die Situation ansonsten nicht sehr leicht durchschaubar ist. Und ein untrügliches Anzeichen ist, wenn jemand (nicht zum ersten Mal) das Gericht missachtet und sich über eine Einigung hinweg setzt, die man vor eben jenem erzielt hat. Wenn er sowas schon vorher abgezogen hat und nicht einmal das Gericht ihn davon abhalten kann, dann ist eigentlich schon vorprogrammiert, dass er es immer wieder tun wird.



Aber wie hitnak sagt, das ganze steht und fällt mit der Bereitschaft deines Freundes, sich gegen seine Eltern zu stellen.

Und dann eben am besten nach der Methode, die hitnak vorgeschlagen hat, und zwar besser noch heute Abend als morgen früh...und ist es euch nicht möglich, das so zu machen, wie er es vorgeschlagen hat, dann halt auf knallhart, mit Polizeigewalt.

Ihr wart doch schon beim Jugendamt, und der Mann hat gesagt: Rausholen oder da lassen. Das fandest du zwar nicht hilfreich, aber im Grunde hat er euch gesagt: IHR müsst euch entscheiden. Und er hat damit auch gesagt: Ihr habt das Recht auf eurer Seite, wenn ihr das Kind da rausholt, aber es kann euch niemand zwingen, das Kind rauszuholen. Wenn ihr entscheidet, es da zu lassen, dann interessiert das auch niemanden von der "Obrigkeit". D.h. es liegt ALLEIN an euch, zu handeln. Das ist also gewissermaßen schon amtlich abgesegnet, ihr habt jedes Recht auf eurer Seite.

Das einzige, was euch vom Handeln abhält, ist das Wohl des Kindes? Sorry, aber
mittlerweile haben sich doch einfach die Fakten geändert. Im Mittelpunkt steht doch nicht mehr die Frage: "Wie hole ich das Kind möglichst so aus der Umgebung, dass es den geringst möglichen psychischen Schaden von dem Wechsel davon trägt?", sondern die Frage muss lauten:
"Wie schnell kann ich mein Kind da rausholen, damit es NICHT NOCH MEHR psychischen Schaden von seinem Aufenthalt bei den Großeltern davon trägt!"
 

die-boese

Mitglied
Übrigens waren sie ja bei der Verhandlung anwesend.Und kannten den Beschluss.Aber sie setzen sich trotzdem darüber hinweg.
 

hitnak

Namhaftes Mitglied
Hallo,

@Timmain: Ja, mittlerweile sehe ich das auch klar. Ich bin, da ich vereidigter, allerdings nicht als solcher arbeitender Polizist bin, auch eher der Polizei-Typ, aber ich kann meinen Kumpel verstehen, der den Anwalt vorgeschlagen hat - der kann eben die Lage einfach entspannen, weil er eben keine Polizei ist, aber Droh-Potential hat. In der Tat hat der Sorgeberechtigte sogar die Pflicht, herauszufinden, wo sich sein Kind zur Zeit aufhält, denn wenn einer der Großeltern zum Beispiel das Kind auf Grund einer Erkrankung verletzt, oder wenn die Großeltern plötzlich sterben, und das Kind alleine ist, muss der Sorgeberechtigte wissen, was Sache ist, und in der Lage sein, Schritte einzuleiten, die dem Wohl seines Kindes dienen. Das ist aber pure Theorie, weil ihm das Kind unwissentlich entzogen wurde, was allerdings wiederum die Pflicht begründet, den Aufenthaltsort seines Kindes zu ermitteln, um seiner Fürsorgepflicht genug zu tun.

@b-m: Das Gericht kann nur Beschlüsse fassen, aber für die Rechtspflege, also die Durchsetzung der Beschlüsse, ist die Polizei zuständig. Ihr müsst Euch entscheiden: Ganz oder gar nicht. Der Aktenlage nach geht sowas auf Ewigkeiten weiter - und das "gewohnte Umfeld" hat mein Sohn viele Jahre lang bei seinem leiblichen Vater erlebt: "Man gewöhnt sich dran, bis man nicht mehr kann", das sind seine Worte. Und die Großeltern werden irgendwann echt alt sein, und das Kind echt Teenager, und dann wird es richtig Herzensbruch geben.

Viele Grüße,

Ariel
 

die-boese

Mitglied
Ja,da stimme ich dir zu und ich kann seine Abwart auch nicht verstehen,aber ich werde es aktzeptieren.Wie schon gesagt,wenn ich meine Tochter bei meinen Eltern hätte,ich hätte sofort nach dem dreisten Anruf des Grossvaters sie seien gut angekommen,nicht eine Minute gezögert die Polizei zu informieren.Wir wissen zwar nicht genau wo wie sie hin sind aber die würden das richten.
 

die-boese

Mitglied
Natürlich will meinen Freund seinen Sohn auch haben,aber ich glaube er hat zulange zugesehen.Er hätte nach der Verhandlung auch nicht gedacht das das auch nichts bringt vor Gericht zu gehen.Er war einfach zu blauäugig.
 

hitnak

Namhaftes Mitglied
Hallo,

@Timmain: Ich kann mich Dir nur anschließen. @b-m: Versuch' mit Deinem Freund darüber zu reden, ihm zu erklären, dass er eine Entscheidung treffen muss, dass es sanft nicht funktioniert. Es wird keine Übereinkunft mit seinen Eltern geben. Die klammern sich an etwas, dass ihnen ihr Alter versüssen soll und das ist nicht gut für das Wohl des Kindes. Seht Euch in einer Position der Stärke: Im Moment sehen seine Eltern Deinen Freund noch als ihr Kind (wie alt ist er eigentlich?) , er ist abhängig von ihnen, weil sie sein Kind haben, was sie zu verlieren wahrscheinlich befürchten, und wenn Ihr die Sache umdreht, dann seid Ihr stark, könnt Ihr den Großeltern eine Rolle zuweisen, die Großeltern gebührt. Nur. Los lassen, ihren Platz finden, das müssen die Eltern Deines Freundes selber.

Und dafür sind manchmal harte Schnitte notwendig: Zur Polizei zu gehen, Anzeige zu erstatten. Und die Anzeige danach wieder fallen zu lassen. Noch haben seine Eltern kein Offizialdelikt begangen, noch droht ihnen keine Strafe, wenn er, Dein Freund, das nicht will. Aber die Polizei kann die Dinge gerade rücken. Das Jugendamt, das Gericht können das nicht. Am Ende kommt dann doch die Polizei; also klammert Euch nicht an diese Strohhalm.

Viele Grüße,

Ariel
 

die-boese

Mitglied
Soweit hab ich noch gar nicht gedacht,mit der Erkrankung.Das würde noch fehlen,wir gehen hier ein und die machen schön Urlaub.Bis was passiert.
Danke für die Anregung
 

hitnak

Namhaftes Mitglied
Hallo,

@b-m: Erklär' uns doch mal genau, wie Dein Freund zu der Sache steht, denn im Moment habe ich den Eindruck, als wäre er irgendwie unentschlossen? Redet Ihr miteinander über die Sache? Beratet Ihr Euch? Denn die Entscheidung über die weitere Vorgehensweise kann nur er als Sorgeberechtigter treffen. Und wenn es einen Anruf gegeben hat, dann kann die Polizei in nahezu Null-Zeit herausfinden, wo die Leutchen sich aufhalten.

Viele Grüße,

Ariel
 

die-boese

Mitglied
Ja da hast du Recht.Ich werde versuchen ihn zu überreden.
Er ist 42 Jahre und ansonsten ein ganz starker,nur bei seinen Eltern lässt er so locker warum auch immer.
Er hat ne gute Arbeit und ich arbeite dann halt weniger.Das geht ja auch.Ich arbeite eh nur 100 Stunden da ich ja schon 15 Jahren Mama bin.Am Anfang braucht der Kleine noch viel Zeit denke ich.
Danke dass ich mich ausheulen durfte ;-)
Ich werd auf jeden Fall morgen schreiben
 

die-boese

Mitglied
Guten Morgen,
eine kurze Nacht liegt hinter mir.Aber ich habe es geschafft meinen Freund davon zu überzeugen zur Polizei zu gehen.Bin total nervös was die sagen.
Ich wünsche mir so sehr,das es nicht ganz so schlimm für den Kleinen wird.
 
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