Frage -  Ehevertrag ja oder nein???????

Dragon82

EF-Team
Teammitglied
Ich verstehe nicht, warum ein Ehevertrag für manche einen negativen Beigeschmack hat.

Nennt man Vertrag zur einvernehmlichen Regelung nach Trennung, dann wäre es vielleicht leichter zu verstehen.

Ehevertrag hört sich ja auch so an, als ob er die Ehe regelt... und das tut er ja eben nicht.
 
T

tommi

Guest
Original von Micha
Ich verstehe nicht, warum ein Ehevertrag für manche einen negativen Beigeschmack hat.

Nennt man Vertrag zur einvernehmlichen Regelung nach Trennung, dann wäre es vielleicht leichter zu verstehen.

Ehevertrag hört sich ja auch so an, als ob er die Ehe regelt... und das tut er ja eben nicht.


Einen Ehevertrag benötigt man doch nur im Falle einer Trennung, oder? Und wer hat schon Lust, bei der "Besiegelung" einer Lebensgemeinschaft sich mit deren Ende und vielleicht auch damit verbundenen schmerzhaften Folgen auseinanderzusetzen? Ich denke, deshalb scheuen viele vor der Auseinandersetzung mit diesem Thema zurück.
Ein ähnliches Thema ist das Aufsetzen eines Testamentes oder vielleicht noch weitergehend, die Formulierung von der Vorstellung der eigenen Trauerfeier und Bestattungsmodalitäten.

:bye:
 

Dragon82

EF-Team
Teammitglied
OK, ich denke es gibt hier einfach zu viele Meinungen dazu. Ein Ehevertrag dienst ja dazu, die Folgen nach einer Trennung und den ganzen Stress für BEIDE Seiten zu minimieren. Und der Vertrag ist ja frei gestaltbar.

Das Gefühl werde ich nicht los, daß sich doch meistens die Frauen, die sich nicht richtig informieren, einem Vertrag argwöhnisch gegenüberstehen. Letztendlich ist auch die Ehe eine Wirtschaftsgemeinschaft und solange man sich liebt, wird und war Geld (zumindest bei mir) nie ein Thema (sein).

Nach einer Trennung - ohne Liebe - wird die Beziehung beendet. Und in meinen Augen hört dann auch alles auf, was zwischen den Partnern einmal Bestand hatte. Durch einen Ehevertrag läßt sich das monetäre dann für beide vorteilhaft regeln. Es geht nicht darum, jemanden zu benachteiligen. Mir würde es darum gehen, ein für alle mal mit allem abzuschliessen.

Ganz wichtig: Jede Ehe und die Gegebenheiten sind unterschiedlich. Verdient meine Frau von Anfang an und stoppt auch nicht wegen Kinderwunsch etc. halte ich den Zustand wie vor der Ehe erstrebenswert. Kein nachehelicher Unterhalt, kein Versorgungsausgleich. Wozu auch? Jeder Partner konnte sich so weiterentwickeln wie er wollte. Keiner hatte durch die Ehe Nachteile. Im Gegenteil: Während der Ehe ging es beiden gut, aber nach einer Trennung muss eben jeder sehen, wo er bleibt.

Anders sieht das aus, wenn einer der Partner aufgrund der Ehe auf finanzielle Einnahmen verzichtet, dann ist ein Versorgungsausgleich angemessen. Ich halte auch nachehelichen Unterhalt für Unsinn, wenn der Partner genauso arbeiten kann wie vor der Ehe, weil die Kinder etwa alt genug sind. Wozu nachehelicher Unterhalt in so einem Fall? Trennung bedeutet nun mal Trennung und jeder macht wieder sein Ding (wenn er es kann, weil evtl. Kinder alt).

Provokant: Frau trennt sich von Mann, geht arbeiten wie früher. Geld wie früher. WOZU bitte soll der Ex-Mann dann noch zahlen? Meine Meinung ist, daß keiner der Partner aufgrund von 5 oder 10 jahren Ehe einen lebenslangen Anspruch daraus ableiten kann.

Für alle anderen Fälle kann man einvernehmlich eine Lösung finden.
 

Dragon82

EF-Team
Teammitglied
Also letztendlich muss das jeder für sich selbst entscheiden. Es gibt keine eindeutigen Ratschläge. Jede Situation ist unterschiedlich und da müssen beide eben entscheiden, ob sie einen brauchen/wollen oder ob die gesetzliche regelung für sie annehmbarer oder vernünftiger ist.
 

Susanne

Namhaftes Mitglied
so ähnlich ists bei uns auch: mein mann hat so gesehen nix und ich erbe (bzw. hab schon zum teil geerbt) irgendwann mal immobilien.
wir haben keinen ehevertrag, da wir eine sog. zugewinngemeinschaft sind, d.h. alles was vor der ehe meines war bleibt meines alles was seines war bleibt seines - was wir in der ehe erwirtschaften würde im falle des falles aufgerechnet bzw. aufgeteilt.

ich finde es reicht so... man kann aber beim standesamt vor der hochzeit angeben unter was die ehe laufen soll. z.b. kann da auch festgesetzt werden, dass ihr gütertrennung habt.
zumindest wurde uns das so erklärt als wir geheiratet haben...
 
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